SOLARKRITIK.DE - Kritische Infos (nicht nur) über Solaranlagen
Aktuelle Informationen:
Warum SOLARKRITIK.DE ??
Wenn Sie auch geglaubt haben, Sie könnten mit den thermischen Solaranlagen der heutigen Generation 50% (und mehr) Energiekosten einsparen, dann sind Sie auch auf den politischen Schwindel (Betrug ?) hereingefallen. Auf diesen Webseiten von www.solarkritik.de erfahren Sie Einzelheiten, wie der politisch-gesteuerte solare Werbe-Schwindel funktioniert und wie aus 60% -plötzlich- nur 6,1% Energieersparnis werden...! Zur Klarstellung: www.solarkritik.de richtet sich nicht gegen die Solartechnik, sondern diese Webseiten richten sich gegen die politischgesteuerte Desinformation, die der Glaubwürdigkeit der Solartechnik langfristig schadet. Denn: Wer einmal lügt, dem glaubt man nicht.
Seit 1998 wird der Betreiber dieser solarkritischen Webseite auf Grundlage einer Geheimakte, die beim NRW-Justizministerium angelegt worden ist, mit grundgesetzwidrigen Willkürmaßnahmen durch Politik und Justiz (siehe Rubrik: SOLARJUSTIZ) politisch verfolgt und wirtschaftlich ruiniert.
Wenn Ihnen die solarkritischen Informationen auf SOLARKRITIK.DE geholfen haben und Sie vor einer Dummheit bewahrt haben, würde sich der Betreiber von SOLARKRITIK.DE über ein
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freuen.
Wenn Sie sich fragen, warum SOLARKRITIK.DE auf SOLARRESEARCH.ORG umgeleitet wird, lesen Sie "ÜBER MICH".
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SOLARKRITIK 34 über die Wirtschaftlichkeit von thermischen Solaranlagen wurde ergänzt !!
Geschäftsfähig...und trotzdem kein Ende des "Psychoterrors" !!
SOLARKRITIK.DE hatte am 07.11.2011 darüber berichtet, was deutsche Richter beim Verwaltungsgericht Gelsenkirchen unter einer "Erörterung der Streitsache" verstehen, nämlich: Psychiatrisierung. Der Solarkritiker weigerte sich an so einer zweifelhaften "Erörterung der Streitsache" von deutschen Richtern am 08.11.2011 teilzunehmen, da so eine Erörterung nicht zur Wahrheitsfindung einberufen worden ist, sondern zur versuchten Diskreditierung der Glaubwürdigkeit des Solarkritikers.
In dem Gerichtsprotokoll vom 08.11.2011 wird der Solarkritiker weiterhin aufgefordert, sich einer psychiatrischen Untersuchung zu stellen, da das Gericht angeblich "im Verhalten des Klägers" und "durch den Gesamtinhalt der vorliegenden Akten hinreichende Anhaltspunkte" für die Annahme sehen würde, dass der Kläger "(partiell) prozessunfähig" sein könnte, soweit "der Komplex "Solaranlage" bzw. "Geheimakte" im weitesten Sinne betroffen sei", so das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen...
Wie Sie anhand des Protokolls vom 08.11.2011 selbst lesen können, erwähnt das Verwaltungsgericht GE keine konkreten Anhaltspunkte, die eine angebliche Prozessunfähigkeit begründen.
Sondern das Gericht äußert nur einen pauschalen Verdacht auf "partielle Prozessunfähigkeit". Interessant ist auch, dass der Begriff "Prozess(un)fähigkeit" in der für das Verwaltungsgericht maßgeblichen Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) gar nicht existiert. Das Verwaltungsgerichtsgesetz (VwGO) verlangt stattdessen die Geschäftsfähigkeit nach § 62 Abs. 1 Nr. 1 VwGO des Klägers, und diese "Geschäftsfähigkeit" wurde bereits am 16.02.2011 durch den Hausarzt des Solarkritikers festgestellt, was dem Verwaltungsgericht GE seit Februar 2011 auch bekannt ist.
Bemerkenswert ist ja auch, dass erst durch die wortwörtlichen Formulierungen im Schreiben des NRW-Justizministeriums vom 07.10.2009 der Sachverhalt einer "Geheimakte" relevant geworden ist, und eben nicht durch irgendwelche Aktivitäten des Solarkritikers.
Trotz dieser bereits damals im Oktober 2009 dem Gericht bekannten Problematik wurde dem Solarkritiker am 17.08.2010 Akteneinsicht in die "Geheimakte" 4121 E-III 372/98 gewährt, allerdings fehlten in dieser Akte des NRW-Justizministerium bei der Akteneinsichtnahme am 17.08.2010 bekanntlich insgesamt 198 Seiten, die durch "weisse Seiten mit Hinweis" in der Akte ausgetauscht worden waren. Also warum eigentlich, soll der Solarkritiker nun wegen des Komplexes "Geheimakte und Solaranlage" prozessunfähig sein ?
Prozessunfähigkeit als "Mittel" dt. Richter gegen grundrechtliche Ansprüche aus dem Grundgesetz ??
Das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen versucht nun anscheinend in zweifelhafter Art und Weise die Verantwortung für die Existenz der "Geheimakte" auf den Solarkritiker abzuwälzen, um eine "Prozessunfähigkeit" zu konstruieren.
Das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen muss sich nämlich die Frage gefallen lassen, warum am 17.08.2010 dem Solarkritiker vor dem gerichts-bekannten Hintergrund - "Solaranlage und Geheimakte" - noch Akteneinsichtnahme in die Akte 4121 E-III 372/98 gewährt worden war ?
Und nun im November 2011, wo der Solarkritiker seit Monaten so vehement auf seinem grundgesetzlichen Anspruch auf Rechtmässigkeitskontrolle aus dem richterlichen Beschluss vom 16.07.2009 beharrt, um in die fehlenden 198 Aktenseiten beim NRW-Justizministerium zu schauen, soll dieser grundgesetzliche Anspruch dem Solarkritiker wohl dadurch verweigert werden, in dem von den gleichen Gelsenkirchener Verwaltungsrichtern einfach der Verdacht geäussert wird, der Solarkritiker könnte "prozessunfähig" sein. Hallo ???
Ist das so? Wer sich in Deutschland auf seine Grundrechte aus dem Grundgesetz beruft, wird von deutschen Richtern für prozessunfähig erklärt ?
Das könnte ja auch bedeuten, daß Richter auch potentiell "prozessunfähig" wären, wenn sich die Richter auf Ihre richterliche Unabhängigkeit aus Artikel 97 GG berufen ?! Was ist denn der Fall, wenn diese Richter den 2. Halbsatz aus Artikel 97 GG (...und nur dem Gesetze unterworfen) so häufig "vergessen" ?!?
Besitzen diese Richter eigentlich eine ärztliche Approbation, die diese Richter befähigt, eine solche Verdachtsäusserung über den Gesundheitszustand eines Menschen zu behaupten ?
Trotzalledem: Der Solarkritiker hat dem Verwaltungsgericht Gelsenkirchen ein Attest vom 28.11.2011 des Neurologen, Psychiaters und Träger des Bundesverdientskreuzes Dr. Friedrich Weinberger vorgelegt, was die Geschäftsfähigkeit des Solarkritikers bescheinigt. Der Solarkritiker sei am 28.11.2011 bei "guter psychischer Gesundheit", so Dr. Weinberger.
Am 28.11.2011 hielt der Solarkritiker zusätzlich noch einen Vortrag über seine solarkritischen Recherchen in Weissenohe bei Nürnberg, worüber der Geschäftsführer Willi Harhammer der Solarfirma IKRATOS am 09.12.2011 wie folgt berichtet hatte:
Am 28.11 2011 war Herr Rainer Hoffmann, bekannt unter dem Namen "Solarkritiker" bei iKratos und hielt einen ca. zweistündigen Vortrag über thermische Solaranlagen. So wurde unter anderem erklärt, dass viele Heizungsbauer bzw. Solarbauer die Begriffe zwischen Heizungstechnik und Warmwassererwärmung häufig verwechseln. Für den Kunden entsteht der Eindruck, dass er 60 Prozent Heizungsenergie einsparen kann. Dies stimmt natürlich nur für das Thema Trinkwassererwärmung, das jedoch nur zehn Prozent des Gesamt-Heizungsenergieverbrauchs einer durchschnittlichen vierköpfigen Familie aufkommt. IKratos hat Herrn Rainer Hoffmann als sehr offenen und durchaus positiven Menschen kennengelernt, der sich fachlich in das Gebiet der Solartechnik bis ins Detail eingearbeitet hat. So wurden Begriffserklärungen wie Brauchwasser, Warmwasser und Trinkwasser dargestellt und erläutert. Grund für den Solarkritiker in die Öffentlichkeit zu treten, war, dass er im Jahre 1997 selbst eine Solaranlage mit dem Werbeversprechen des Verkäufers gekauft hat, damit 60 Prozent der Heizkosten einzusparen zu können. Nach der Installation hat sich jedoch dieses Werbeversprechen nicht erfüllt. Seit dieser Zeit ist Rainer Hoffmann im Clinch mit Herstellern, Solar-Anlagenbauern, der Justiz und Politikern. Das ging soweit, dass Herr Rainer Hoffmann in die Mühlen der Gesetze geriet und dabei einige Male inhaftiert wurde, wegen Richterbeleidigung oder weil er Geldstrafen nicht zahlte. Seinen früheren Beruf als Buchhalter und Controller kann Rainer Hoffmann derzeit nicht ausüben, da ihm im Oktober 2009 mitgeteilt worden ist, daß über seine solarkritischen Recherchen seit Jahren eine Akte beim Justizministerium angelegt worden ist, in die er aber - trotz Richterbeschluss - keine Akteneinsicht erhält. Dass der Begriff Recht bekommen und Recht haben, im richtigen Leben, sehr unterschiedlich sein kann, hat sicherlich schon jeder selbst oder im Bekanntenkreis erlebt. iKratos hat Rainer Hoffmann als sehr netten, verständigen aber natürlich auch äußerst genauen und kritischen Menschen erleben dürfen. Mit seinen in dem Vortrag dargestellten Dönekens - was soviel heißt wie Kleinigkeiten zum Schmunzeln - hat er das Publikum am Schluss des Vortrages sehr humorvoll verabschiedet, auch die kurzen Filmausschnitte trafen meist des Pudels Kern. Willi Harhammer, Geschäftsführer von ikRatos: "Wir von iKratos werden Herrn Hoffmann im nächsten Jahr gerne zu Vorträgen einladen. Wir sind auch gespannt, welche Tatsachen sein bald erscheinendes Buch aufdecken wird." Er kritisiert darin nicht nur die Branche "Solartechnik", in der rückblickend die Lebensweisheit zutrifft: "Es ist nicht alles Gold was glänzt!" -Wie in allen Bereich im wirklichen Leben-
Geschrieben von W. Harhammer
Können Sie anhand der niedergeschriebenen Erfahrungen von Willi Harhammer irgendwelche "Geschäftsunfähigkeiten" des Solarkritikers erkennen, dann teilen dieses bitte Willi Harhammer und/oder SOLARKRITIK.DE mit.
Am 30.11.2011 nahm der Solarkritiker Akteneinsicht in die Verfahrensakten über dieses Verwaltungsgerichtsvefahren, um u.a. herauszufinden, was sich in den Akten für Verdachtsgründe finden lassen, um den Solarkritiker für geschäftsunfähig zu erklären, und die der Solarkritiker womöglich noch gar nicht kennt. Denn es kann sich ja dabei nur um Dokumente und/oder Sachverhalte handeln, die in der Zeit vom 17.08.2010 - dem Zeitpunkt der Akteneinsichtnahme in die unvollständige Geheimakte - und dem Schreiben des VG Gelsenkirchen vom 11.02.2011 handeln, also zu einem Zeitpunkt, wo das Verwaltungsgericht GE erstmalig angedeutet hatte, der Solarkritiker könnte "prozessunfähig" sein.
Ein solches Dokument ist aber in den Akten am 30.11.2011 bei der Akteneinsichtnahme nicht zu finden gewesen und das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen kann auch trotz mehrfacher Aufforderung bis heute einen solchen konkreten Nachweis als Begründung nicht vorlegen.
Obwohl also vom Verwaltungsgericht Gelsenkirchen keine konkreten Gründe für eine "Prozessunfähigkeit" vorgelegt werden und der Solarkritiker mehrere Nachweise über seine Geschäftsfähigkeit vorgelegt hat, beharrt das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen mit Schreiben vom 09.12.2011 weiterhin darauf, den Solarkritiker auf partielle Prozessunfähigkeit untersuchen zu lassen. Das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen geht dann zwangsläufig auch soweit und stellt sogar auch das ärztliche Attest des Trägers des Bundesverdientskreuzes Dr. Friedrich Weinberger in Frage.
Das Gericht (und jeder Leser hier) sollte sich mal fragen, wie eine "partielle Prozess(un)fähigkeit" über eine "Solaranlage" und Geheimakte" überhaupt festgestellt werden kann bzw. soll, insbesondere dann, wenn der Solarkritiker während der gesamten ärztlichen Untersuchung schweigt ??
Auch aus dieser Fragestellung heraus ist eine ärztliche Untersuchung gegen den Willen des Solarkritikers nicht nur vollkommen irrational, sondern aufgrund der seit dem 16.02.2011 existierenden Patientenverfügung des Solarkritikers auch für die verantwortlichen Richter und Ärzte auch seit dem 01.09.2009 strafrechtlich relevant (Körperverletzung), wenn Ärzte wissentlich gegen eine existierende Patientenverfügung agieren.
Darüber wurden die Verwaltungsrichter in Gelsenkirchen am 19.12.2011 per FAX informiert.
Nach den Ausführungen des Rechtsanwaltes von Schirach in der ARD-Sendung "Günter Jauch" am 08.01.2012 erscheint auch der Straftatbestand der Nötigung (§ 240 StGB) durch die Richter beim VG Gelesenkirchen erfüllt.
Wenn Sie glauben, der Fall des Solarkritikers über die zweifelhaften "Psychiatrisierungsmachenschaften" der deutschen Justiz sei ein Einzellfall in Deutschland, dann irren Sie sich aber gewaltig.
Denn die deutschen Richter und Juristen kennen und nutzen die "Waffe" der Psychiatrisierung sehr genau, wenn es darum geht, eine politisch-unliebsame Recherche - aus welchen Gründen auch immer - zu verhindern, wie der Fall des Gustl Mollath zeigt, der seit über 5 Jahren in einer psychiatrischen Anstalt in Bayreuth sitzt, um Schwarzgeld-Verschiebungen der Hypovereinsbank nicht zur Aufklärung zu bringen. Am 13.12.2011 berichtete ARD-"REPORT MAINZ" über diesen skandalösen Fall:
Wie Sie feststellen werden, gibt es zahlreiche Parallelen zum Fall des Solarkritikers, wenn Sie unter SOLARJUSTIZ auf diesen Webseiten recherchieren. In beiden Fällen scheinen Richter ihre grundgesetzlich verbürgte "Unabhängigkeit" aus Artikel 97 1. Halbsatz GG mit "richterlicher All-Macht" zu verwechseln. Denn die Richter beim VG Gelsenkirchen verweigern dem Solarkritier seit über 2 Jahren die wie Artikel 97 GG gleichartige grundgesetzlich-verbürgte Rechtmässigkeitskontrolle nach Artikel 19 Abs. 4 GG, die die gleichen Richter selbst zur Heraushebung des grundgesetzlichen Anspruchs des Solarkritikers am 16.07.2009 formuliert hatten.
In diesem Artikel ist zu lesen, daß die Staatsanwaltschaft Bochum mit Schreiben vom 13.12.2011 behauptet, die "Psychiatrisierung" und die Verdachtsäusserung des Richters Bock als den Solarkritiker als eine Person, die angeblich an "Querulantenwahn" leiden würde, "würde zum Wohle des Solarkritikers geschehen sein".
So hebelt die politisch-motivierte und weisungsgebundene Staatsanwaltschaft Bochum die nachweisbare Beleidigungstraftat des Bochumer Richters Bock aus und verweigert offenkundig eine strafrechtliche Verfolgung des Richters Bock.
Deshalb wird der Solarkritiker zwangsläufig den Privatklageweg nach § 374 Abs. 1 Nr. 2 StPO gegen den Richter Bock anstrengen.
Ein Richter zwischen "Querulantenwahn" und "Sippenhaft"
Durch die Akteneinsichtnahme am 30.11.2011 hat SOLARKRITIK.DE auch endlich Kenntnis von dem Aktenvermerk vom 22.02.2008 erhalten, der damals im April 2010 vom NRW-Justizministerium während der Dreharbeiten mit dem TV-Journalisten Günter Ederer vorgebracht worden ist. Das damalige Zitat vom 27.04.2010 des Pressesprechers Ulrich Hermannski vom NRW-Justizministerium lesen Sie nachfolgend:
Der Pressesprecher Hermannski hatte im April 2010 nicht mitgeteilt, wer den Aktenvermerk verfasst hatte, deshalb hatte der Solarkritiker seit April 2010 versucht an diesen Aktenvermerk vom 22.02.2008 zu kommen und erst die Akteneinsichtnahme am 30.11.2011 offenbarte dann endlich diesen Aktenvermerk...auch mehr durch Zufall...
Wenn Sie den erwähnten Aktenvermerk vom 22.02.2008 des Richters am Landgericht Bochum Bock nun lesen, werden Sie feststellen, dass dieser Richter Bock - ohne bis dato jemals ein Wort mit dem Solarkritiker geredet oder kommunziert zu haben - den Solarkritiker eines Querulantenwahns bezichtigt und sogar auch wegen der Aktivitäten seiner Mutter auch in eine Art familiäre Sippenhaft bzw. Sippenverantwortlichkeit nimmt.
Bezüglich der vom Richter Bock erwähnten Aktivitäten der Mutter des Solarkritikers muss man aber wissen, daß sich im Jahre 1991 herausgestellt hatte, daß das Amtsgericht Recklinghausen das beim Amtsgericht hinterlegte Testament von 1968 vom Amtsgericht Recklinghausen an die 1. Frau (eine Fr. Graue aus Duisburg/Rheinhausen) des Vaters des Solarkritikers im Jahre 1974 nach dem Tod des Vaters falsch ausgehändigt hatte. Diese Tatsache wird seit Bekanntwerden im Jahr 1991 vom Amtsgericht Recklinghausen vertuscht und stattdessen wurde die Mutter - die 2. Frau des Vaters - des Solarkritikers durch die Juristen und Recklinghäuser Rechtsanwälte "gezwungen", ein von Notaren neu-erstelltes Testament zu akzeptieren und auch noch die Gebühren für die Erstellung dieses neue Testament von ca. 3.000 DM zu bezahlen, obwohl das Amtsgericht Recklinghausen einzig und allein die Verantwortung für die falsche Herausgabe des ursprünglichen Testaments von 1968 trägt. Stattdessen hätte das Amtsgericht Recklinghausen auch versuchen müssen, dass Testament von dieser Frau Graue zurückzufordern, was aber bis heute nicht geschehen ist. Stattdessen hat man der Mutter des Solarkritikers beim Amtsgericht Recklinghausen Hausverbot erteilt. So vertuscht das Amtsgericht Recklinghausen seine eigenen Fehler und dieser Richter Bock hat bei diesen Vertuschungen mitgemacht, in dem er dem Solarkritiker nachweislich am 20.04.2009 das rechtliche Gehör verweigert hat.
Die im Aktenvermerk vom 22.02.2008 angedeuteten und vom Pressesprecher Hermanski konkret-erwähnten Presseartikel betrafen die "Foltermethoden bei der Bochumer Justiz" und "Protokollfälschung eines Recklinghäuser Amtsrichters". Die erwähnten "Foltermethoden" werden auf Basis der vier Kriterien von AMNESTY INTERNATIONAL in diesem Pressebericht vom Solarkritiker begründet und die Protokolfälschung des Recklinghäuser Amtsrichters Dirk Vogt ist durch Tonaufzeichungen von Prozessbeobachtern beweisbar. Auch die Duldung eines Prozessbetruges durch den Bochumer Richter Dr. Michael Krökel im Zivil-Verfahren 1 O 343/02 ist nicht zuletzt durch seine Dienstliche Äusserung vom 04.04.2006 beweisbar. Das Motiv für die Duldung des Prozessbetruges durch den Bochumer Zivil-Richter Krökel liegt in der nicht-gewollten Aufdeckung des Urteilsfehlers des OLG Hamm vom 04.07.2001 begründet.
Auf Basis dieser Fakten wurde nicht gegen diese Richter ermittelt, sondern diese Verbrechen wurden stattdessen in der Geheimakte 4121 E-III 372/98 beim NRW-Justizministerium abgelegt und stattdessen diverse Anklagen gegen den Solarkritiker "konstruiert". "Konstruiert" auch deshalb, weil z.B. die Anklageschrift zum Strafverfahren 23 NS 130/07, was von dem Richter Bock in der Berufung bearbeitet wurde, ein falsches Aktenzeichen verwendet worden ist, wohl vor dem Hintergrund, das Zivilverfahren AZ: 1 O 343/02 bei dem umfangreich von dem Richter Krökel geduldeter Prozessbetrug von der "Solarklägerseite" begangen worden ist, aus dem Strafverfahren gegen den Solarkritiker perfide herauszuhalten. Denn der Oberstaatsanwalt Schneider von der Staatsanwaltschaft Bochum hatte einfach ein falsches zivilrechtliches Aktenzeichen: 3 O 343/02 in seinen Anklageschriften angegeben. Richtig ist stattdessen das AZ: 1 O 343/02.
Auch der Pressesprecher beim NRW-Justizministerium Ulrich Hermannski "fälscht" am 27.04.2010 in seiner Mitteilung an den TV-Journalisten Günter Ederer dieses zur Aufklärung und Beweisfindung sehr wichtige zivilrechtliche Aktenzeichen über das auf Prozessbetrug basierende Zivilverfahren 1 O 343/02 beim LG Bochum, in dem Hermannski am 27.04.2010 ebenfalls ein falsches Aktenzeichen - nämlich: 1 O 143/02 - angibt:
SOLARKRITIK.DE glaubt bei diesen zahlreichen Aktenzeichenfehlern nicht mehr an Zufälle, sondern an einer von den Justizbehörden gewollten und systematischen Täuschung und Irreführung, um die Machenschaften gegen den Solarkritiker und die relevanten Verfahren für aussenstehende Dritte zunehmend undurchschaubar zu machen. SOLARKRITIK.DE sind ähnliche Fälle bekannt, wo die deutsche Justizbehörden genauso agieren.
Die Bezeichnung des Solarkritikers im Aktenvermerk vom 22.02.2008 als Mensch, der angeblich im Verdacht steht, an "Querulantenwahn" leiden zu können, begründet im nachhinein die Befangenheit des Richters Bock in dem damaligen Strafverfahren, was ein Gerichtsurteil aus dem Jahr 2002 bestätigt:
Ein Antrag auf Wiederaufnahme des Strafverfahrens wegen begründeter Befangenheit des Richters Bock wurde am 02.12.2011 gestellt. Eine Privatklage gegen den Richter Bock wegen "Verleumdung" bzw. "Übler Nachrede" ist in Vorbereitung. Das NRW-Justizministerer Thomas Kutschaty wurde ausserdem gebeten, die ärztliche Approbation des Richters Bock vorzulegen, die diesen Richter Bock am 22.02.2008 befähigt hat, eine Verdachtsdiagnose auf "Querulantenwahn" zu stellen.
Der TV-Bericht vom 06.09.2010 von Günter Ederer über die Machenschaften der NRW-Justizbehörden in diesem Strafverfahren gegen den Solarkritiker, zu dem auch im April 2010 die Dreharbeiten stattgefunden hatten, ist nachfolgend anzuschauen:
Und ein von SOLARKRITK.DE selbsterstellter 80-Minuten-Videobericht über die Recherchen des Solarkritikers beschreibt das gesamte Ausmaß der Polit- Medien- und Justizwillkür, die der Solarkritiker nun seit über 10 Jahren erlebt...:
In diesem Artikel ist zu lesen, daß die Staatsanwaltschaft Bochum mit Schreiben vom 13.12.2011 behauptet, die "Psychiatrisierung" und die Verdachtsäusserung des Richters Bock als den Solarkritiker als eine Person, die angeblich an "Querulantenwahn" leiden würde, "würde zum Wohle des Solarkritikers geschehen sein".
So hebelt die politisch-motivierte und weisungsgebundene Staatsanwaltschaft Bochum die nachweisbare Beleidigungstraftat des Bochumer Richters Bock aus und verweigert offenkundig eine strafrechtliche Verfolgung des Richters Bock.
Deshalb wird der Solarkritiker zwangsläufig den Privatklageweg nach § 374 Abs. 1 Nr. 2 StPO gegen den Richter Bock anstrengen.
Wie ein NRW-Staatssekretär den "solaren Schwindel" vertuscht hat !!
Am 30.11.2011 hat SOLARKRITIK.DE durch Akteneinsichtnahme in Verfahrensakten endgültig Kenntnis von einem dreiseitigen Schreiben des ehemaligen Staatsekretärs beim NRW-Justizministerium Jan Söffingerhalten, was Jan Söffing im Januar 2007 an den FDP-Parteikollegen Holger Ellerbrock geschickt hatte.
SOLARKRITIK.DE hatte Holger Ellerbrock im Herbst 2006 auf einer Tagungsveranstaltung in Hamburg auf "Unregelmässigkeiten" in den Gerichtsverfahren des Solarkritikers und auf zweifelhafte juristische Ermittlungen hingewiesen.
Anstatt aber die dezidierten Vorwürfe des Solarkritikers zu überprüfen und zu entkräften, formulierte der Staatssekretär und Jurist Jan Söffing die gleichen Sachverhaltsfälschungen, die bereits im Ursprung von dem Bochumer Richter Dr. Michael Krökel im Dezember 1997 im Urteil Landgericht Bochum AZ: 1 O 302/97 zu Lasten des Solarkritikers formuliert und fabriziert worden sind.
Insbesondere läßt Söffing die Solare Täuschung mit dem Begriff "Brauchwasser" weg und fälscht mit seinem Schreiben vom 29.01.2007 die tatsächlichen Fakten und übernimmt damit auch die Sachverhaltsfälschung des Bochumer Richters Dr. Michael Krökel. Denn z.B. das folgende Zitat auf der Seite 2 des Schreibens des Juristen Jan Söffing vom 29.01.2007 ist nachweislich falsch und unwahr (rot-Markierung durch SOLARKRITIK.DE):
Denn sowohl der Richter beim Landgericht Bochum Dr. Michael Krökel am 07.12.1997 mit der Unterschlagung des Begriffs "Brauchwasser" als (Raum-)Heizungswasser, als auch die verantwortlichen Berufungsrichter beim OLG Hamm hatten am 04.07.2001 in ihren Urteilen diesen Sachverhalt in der Art und Weise gefälscht, in dem u.a. von den Richtern beim OLG Hamm eine ganz andere, spätere Werbeanzeige des Solaranbieter Grosse Büning im Berufungsurteil am 04.07.2001 verwendet worden ist, aus der der Täuschungs-Begriff "Brauchwasser" entfernt worden war.
Wenn in der relevanten Werbeanzeige vom 19.01.1996 der Begriff "Trinkwasser" - anstatt: Brauchwasser - gestanden hätte, hatte der Solarkritiker niemals eine Solaranlage angeschafft und stattdessen, den Solaranbieter Grosse-Büning bereits damals im Januar 1996 wegen versuchten Betrug bzw. unlauteren Wettbewerb angezeigt. Denn der Solarkritiker kannte im Jahre 1996 das 80:20-Verhältnis im Privaten Wohnungsbau des Heizwärmebedarfs der Raumheizungswärme (ca. 80%) zur Wärme zur Trinkwassererwärmung (ca. 20%).
Denn "Brauchwasser" bedeutet definitiv nachweislich NICHT-Trinkwasser, wodurch der Marler Solaranbieter die 60%-70%ige solare Effizienz des Wärmebedarfs auch auf das NICHT-Trinkwasser im Raumheizungskreislauf als Verkaufsargument für die Effizienz der Solaranlage bezogen hatte. Die beiden unterschiedlichen Werbeanzeigen sehen Sie nachfolgend:
Links = die zeitlich-korrekte Werbeanzeige vom 19.01.1996, die zum Kaufvertrag über die thermische Solaranlage geführt hat und
Rechts = die falsche, spätere Werbeanzeige vom 05.09.1997, bei der der Slogan: "Lassen Sie sich nicht erzählen, Solaranlagen für Brauchwasser seien technisch nicht ausgereift oder zu teuer" und auch der Slogan "Wärme direkt ab Sonne" entfernt worden waren.
Der Urteils-Fehler des OLG Hamm vom 04.07.2001 mit der falschen, späteren Werbeanzeige und dem darauf auch noch mehrfach praktizierten Prozessbetrug des Anwalts des Marler Solaranbieters Grosse-Büning (u.a.: im späteren Zivil-Verfahren Landgericht Bochum AZ: 1 O 343/02) wird von den Juristen beim NRW-Justizministerium in der bereits auf diesen Webseiten mehrfach erwähnten "Geheimakte" 4121 E-III 372/98 beim NRW-Justizministerium vertuscht.
Denn diese Täuschungsvariante mit dem Begriff "Brauchwasser" ist eine von insgesamt 7 von SOLARKRITIK.DE recherchierten Täuschungs-Varianten der Solarwirtschaft mit thermischen Solaranlagen, um eine Effizienz von thermischen Solaranlagen in Deutschland vorzugaukeln, die in Deutschland in Wirklichkeit nicht existiert.
Auch dieser Umstand wird von den Juristen und Richtern in NRW im Fall des Solarkritikers einfach nicht zur Kenntnis genommen und stattdessen "ausgeblendet" und eine Bewertung verweigert.
Anstatt das Schreiben vom 29.01.2007 des Jan Söffing an den Solarkritiker zeitnah weiterzuleiten - was Holger Ellerbrock sogar am 30.01.2007 noch schriftlich zugesichert hatte, blieb das Schreiben mit den Sachverhaltsfälschungen an den FDP-Parteikollege Holger Ellerbrockwirkungslos bei Holger Ellerbrock, ohne dass der Solarkritiker davon zeitnah Kenntnis erhalten hatte.
Erst am 17.08.2010 hat SOLARKRITIK.DE von der Existenz dieses Schreibens erfahren und der Solarkritiker bat damals Holger Ellerbrock, ihm das dreiseitige Schreiben zu zuschicken. Holger Ellerbrock lehnte aber eine Zusendung des Schreibens ohne Begründung ab.
In dem Schreiben vom 29.01.2007 an Holger Ellerbrock taucht auch wiederum als Sachbearbeiter der Name des Ministerialrates "Müggenburg" auf, der auch zur gleichen Zeit im Januar 2007 auch die Herausgabe der wichtigen und relevanten Akte 4121 E-III 372/98 an den Richter Dirk Vogt zu Beweiszwecken und zur Gewährung des rechtlichen Gehörs des Solarkritikers verweigert hatte und wohl auch womöglich für die "Weisungen" der willkürlichen, strafrechtlichen Verfolgungen des Solarkritikers verantwortlich ist. Denn der Name des Ministerialrat "Müggenburg" zieht sich wie ein "roter Faden" durch die Akte 4121 E-III 372/98 beim NRW-Justizministerium.
Als am 30.11.2011 SOLARKRITIK.DE endgültig Kenntnis von dem Inhalt des dreiseitigen Schreiben vom 29.01.2007 des Jan Söffing an Holger Ellerbrock erhalten hatte, hat SOLARKRITIK.DE sowohl Holger Ellerbrock als auch den NRW-Justizminister Thomas Kutschatyam 19.12.2011 über die Sachverhaltsfälschung des damaligen Staatssekretärs beim NRW-Justizministerium Jan Söffing informiert, siehe unten:.
Das Schreiben vom 29.01.2007 ist wohl auch wiedermal von dem Ministerialrat Walther Müggenburg vorbereitet und verfasst worden, aber von Söffing am 29.01.2007 unterschrieben worden. Somit trägt Söffing für die Sachverhaltsfälschung auf jeden Fall die Verantwortung. Denn Jan Söffing hatte in seinem Schreiben vom 29.01.2007 auch vertuscht, dass die Richter in Bochum und Hamm ein solarkritisches Gutachtenergebnis aus einem gerichtlich veranlassten Sachverständigen-Gutachten über die relevante Werbeanzeige ebenfalls unterschlagen haben. Denn dieses Gutachtenergebnis weist den solaren Slogan "60% Warmwasserbedarf" - so wörtlich - als falsch aus:
Eine Stellungnahme/Erklärung von allen Beteiligten steht noch aus (Stand 02.01.2012).
Jeder Leser hier sollte sich an dieser Stelle auch wiederholt fragen: Wenn das alles so richtig sein sollte, was Jan Söffing am 29.01.2007 mit Aktenzeichen 4121 E-III 372/98 geschrieben hatte, wieso sind dann 198 Seiten aus der Akte 4121 E-III 372/98 am 07.10.2009 von dem Ministerialdirigenten Klenke als "geheim" und als angebliche "Gefahr für Bund und Land nach § 99 VwGO" deklariert worden ?
Update am 15.01.2012: Am 14.01.2012 veröffentlichte die Recklinghäuser Zeitung ein Interview mit dem Recklinghäuser FDP-Kreisvorsitzenden Mathias Richter, den SOLARKRITIK.DE auch aus "alten Zeiten" kennt.
SOLAKRITIK.DE hat am 14.01.2012 folgenden Leserbrief an die RZ geschickt:
Auch die LIBERALEN in RE haben seit Jahren die liberalen Grundwerte verraten. Auch ein Mathias Richter. Früher war Mathias Richter gegen Windräder in NRW. Das änderte sich schlagartig, als Richter den Posten im "Ministerium für Innovation" bekam. Die FDP redet von sich als Partei der Rechtsstaatlichkeit ("Partei der Bürgerrechte") und duldet parallel durch "liberale Strippenzieher" (Jan Söffing, Holger Ellerbrock) beim NRW-Justizministerium, dass der seit über 10 Jahren praktizierte "solare Betrug" durch Juristen und Richter in NRW in einer Geheimakte (!) beim NRW-Justizministerium "verschwindet".
Auf Initiative eines Franz Josef Bootz wurden Bürgersolaranlagen propagiert und in RE eingeführt, obwohl Bootz auch bereits im Jahr 2003 über diesen "solaren Schwindel" informiert worden ist. Die Stadt kassiert deshalb nur die Pacht für die Solaranlagen, das unternehmerische Risiko trägt aber der "Solarbürger". Nun tauchen vermehrt Presseberichte auf, dass 80% der PV-Solaranlagen falsch installiert sind und eine potentielle Brandgefahr besteht.
Zu allen diesen Dingen nur Schweigen bei der FDP und nun stellt sich ein Mathias Richter hin und predigt "Bürgerrechte" und "Weltoffenheit". Diese Werte einer Liberalen Partei - wie die oben genannten Beispiele offenlegen - werden seit Jahren und Jahrzehnten von der FDP verraten.
014 Der Klimaschwindel von Claus Kleber in der ZDF-"Burnout"-Woche
Vom 11. November bis 17. November 2011 lief im ZDF eine bemerkenswerte Themenwoche mit dem Titel: "Burnout - der erschöpfte Planet". Der Begriff "Burnout" hat im Jahr 2011 das Potential, zum "(Un-)Wort" des Jahres zu werden.
Nun leidet auch noch die Erde - so das ZDF - und insbesondere wohl auch die journalistische Glaubwürdigkeit von Claus Kleber - an BURNOUT.
Denn: Im Rahmen der ZDF-Burnout-Themenwoche sendete das ZDF einen zweiteiligen Bericht von Claus Kleber zu je 45 Minuten mit dem Titel "Machtfaktor Erde", in dem Claus Kleber das Thema "Klimawandel" umfangreich ausbreitete, so daß es für das ZDF mehr als peinlich wurde.
Das folgende 38-minütige Recherche-Video dokumentiert diese Klima -"Peinlichkeiten" beim ZDF - nicht nur durch Claus Kleber - in dieser "Burnout"-Themenwoche und belegt auch anhand des IPCC-Klimaberichts 2007, daß seit 150 Jahren keine gefährliche Erwärmung stattgefunden hat..., trotz CO2-Anstieg. Glauben Sie nicht ? Schauen Sie das folgende Video !!
oder hier, falls das Youtube-Video "Probleme" machen sollte:
Schauen und lesen Sie auch, wie SOLARKRITIK.DE bereits im Dezember 2009 die Klimahysterie der ZDF-Heute-Redaktion aufgedeckt hattte. Denn nur 2 Tage nach dem heuchlerischen Statement von Claus Kleber verbreitete die ZDF-"Heute"-Redaktion damals wieder "Klimapanik" und Klima-"Halbwahrheiten".
Update am 04.12.2011: Zusammenfassung und Kommentierung von SOLARKRITIK.DE der Zuschauer-Reaktionen zu "Klebers BurnOut" am 03.12.2011 in der "Postecke #34" von www.fernsehkritik.tv
Update am 20.12.2011: In diesem Blog und in diesem Blog wird über "Klebers Burnout" berichtet !!
Update am 24.12.2011: Wegen der großen Resonanz zur XXL-Version von "Klebers-Burnout" und der darin enthaltenen Recherche zu "globalen Mitteltemperatur" hat SOLARKRITIK.DE das folgende eigenständige 15-minütige Recherche-Video "Warum seit über 150 Jahren keine gefährliche globale Erwärmung stattgefunden hat !!" erstellt, und in diesem Video auch noch einige Detailzitate ergänzt, die in der XXL-Version von "Klebers Burnout" nicht zu finden sind
Update am 25.12.2011/28.12.2011: Auch dieser Blog und dieser Blog berichten über diese Recherchen !!
Update am 04.01.2012: Klimaforscher Stefan Rahmstorf meint am 04.01.2012 zu diesem Video über die Recherche, daß seit 150 Jahren keine gefährliche globale Erwärmung stattgefunden hat, folgendes:
"In diesem Video wird nur Verwirrung gestiftet mit der Tatsache, dass die absolute Mitteltemperatur der Erde sich nicht so genau bestimmen lässt (Unsicherheit ca. 1 Grad), die Temperaturveränderungen gegenüber einem (beliebig wählbaren) Referenzzeitraum aber sehr wohl. Ein altes Skeptikerargument, das schon an vielen Stellen im Internet erläutert worden ist".
Stefan Rahmstorf hat nur das "Problem", daß er auf seiner Webseite am 28.12.2011 auch mit den "15°C" globale Mitteltemperatur aus dem natürlichen Treibhauseffekt argumentiert:
Wenn - so Rahmstorf - die "15°C" als globaler Mittelwert aus dem natürlichen Treibhauseffekt eine "unsichere Größe" darstellen soll, dann müssten zwangsläufig sowohl die 0,8°C-globale Erwärmung als auch das 2-Grad-Ziel auch eine "unsichere Größe" sein.
Rahmstorf versucht nun mit seiner Argumentation über den angeblich "unsicheren 15°C-Wert" sogar auch die seit 1987 (!!) existierenden wissenschaftlichen Aussagen der DEUTSCHEN PHYSIKALISCHEN GESELLSCHAFT (DPG) und der DEUTSCHEN METEOROLOGISCHEN GESELLSCHAFT (DMG) über die natürlichen Schwankungen und den globalen Mittelwert von 15°C in Frage zu stellen:
Wenn Rahmstorf seine Argumentation vom "unsicheren 15°C-Wert" beibehalten will, dann kommt er gleichzetig auch den Argumenten der sog. "Klimaskeptiker" entgegen.
Update am 21.01.2012:
SOLARKRITIK.DE hat durch Recherche in dem Buch "Der Klimawandel" auf 4 Seiten im Detail dokumentiert, dass Schellnhuber und Rahmstorfwissen, dass seit über 150 Jahren keine globale Erwärmung stattgefunden hat. Die Hinweise in dem Buch "Der Klimawandel" decken sich mit dem 15-minütigen Recherche-Video, in dem dokumentiert wird, dass die globale Mitteltemperatur von 15°C aus dem natürlichen Treibhauseffekt seit über 150 Jahren weder überschritten, geschweige denn erreicht worden ist:
Update am 27.01.2012: Der Fernsehkritiker Holger Kreymeier von www.fernsehkritik.tv wird den bekannten TV-Wissenschaftsjournalisten Ranga Yogeshwar in Berlin interviewen und Holger Kreymeier hatte in seinem Forum um Fragen an Ranga Y. gebeten, die er Ranga Y. stellen soll. SOLARKRITIK.DE hat eine Frage in einem 2-minütigen Video formuliert:
Psychiatrisierung oder: Was deutsche Richter unter "Erörterung der Streitsache" verstehen...!
Seit dem 11.10.2011 informierte SOLARKRITIK.DE im Info-Laufband auf der Startseite, dass "die Justiz- bzw. Richterschaft Gesprächsbereitschaft in Bezug auf die Recherchen des Solarkritikers andeuten würde". Anlass für diese Laufband-Information war ein Schreiben vom 07.10.2011 des Verwaltungsgerichts Gelsenkirchen , in dem das Gericht den Solarkritiker für den 08.11.2011 zu einem Gespräch zur - so wörtlich- "Erörterung der Streitsache" einlud. Bekanntlich handelt es sich bei der "Erörterung der Streitsache" in diesem Verwaltungsgerichtsverfahren um Herausgabe der fehlenden 198 Aktenseiten aus der Akte 4121 E-III 372/98 beim NRW-Justizministerium, die dem Solarkritiker seit 2006 verweigert werden.
Das Gericht begründet diese "Erörterung der Streitsache" u.a. mit dem § 87 VwGO, d.h.: diese persönliche Vorab-Ladung des Solarkritikers für den 08.11.2011 sei angeblich zur Vorbereitung einer "mündlichen Verhandlung" notwendig.
Endlich eine "Mündliche Verhandlung" ? Ja wirklich ? Sehr seltsam...!!
Das Gericht beabsichtigt nun plötzlich nach 5 Jahren Verfahrensdauer eine "mündliche Verhandlung" anzusetzen, obwohl dieses Gericht den Solarkritiker mit Schreiben vom 17.11.2010 (Eingang 24.11.2010) - also bereits vor knapp einem Jahr - darüber informiert hatte, daß der Solarkritiker angeblich nur durch einen Antrag nach § 99 Abs. 2 VwGO eine Akteneinsichtnahme in die fehlenden 198 Aktenseiten durchsetzen könne. Auch der TV-Journalist Günter Ederer berichtete während der Dreharbeiten im April 2010 zu dem TV-Filmbericht vom 06.09.2010 darüber, daß er eine Mitteilung von den kritisierten Justizbehörden erhalten hätte, daß der Solarkritiker doch angeblich "ganz einfach" einen Antrag nach § 99 Abs. 2 VwGO stellen könne, um diese fehlende Akteneinsicht der 198 Seiten zu erhalten. Das Gericht schrieb am 17.11.2010 wort wörtlich:
Wer den § 99 Abs. 2 VwGO aber genau liest und die juristische Spitzfindigkeit versteht, wird feststellen, daß diese fehlende Akteneinsichtnahme nur durch einen Beschluss des Oberverwaltungsgerichts Münster erreicht werden kann, welches diesen zustimmenden Beschluss dann aber OHNE öffentliche mündliche Verhandlung verfasst. Der Solarkritiker ist dann also abermals der "geheimen Beschluss-Willkür" eines weiteren deutschen Gerichts ausgeliefert, wenn er einen Antrag nach § 99 Abs. 2 VwGO stellt, und das auch noch OHNE öffentliche mündliche Verhandlung. Das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen versuchte stattdessen mit dem Schreiben vom 17.11.2010 den Eindruck zu suggerieren, daß dem Solarkritiker "ohne Probleme" die Akteneinsichtnahme in die fehlenden 198 Aktenseiten genehmigt werden würde, wenn er doch nur (endlich) den Antrag nach § 99 Abs. 2 VwGO beim Oberverwaltungsgericht Münster stellen würde.
Aber dieses Schreiben vom 17.11.2010 war in Wahrheit bereits eine juristische Falle, was nachfolgend erklärt wird:
Jeder Leser sollte sich anhand dieses Schreiben klarmachen, wie deutsche Richter auf so eine Art und Weise versuchen, den Solarkritiker zu motivieren, die aus dem Grundgesetz zugesicherte Rechtmäßigkeitskontrolle nach Artikel 19 Abs. 4 GG, welche das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen durch Beschluss am 16.07.2009 bestätigt hatte, im nachhinein dadurch aufzugeben, in dem der Solarkritiker stattdessen einen einfachgesetzlichen Antrag nach § 99 Abs. 2 VwGO stellen solle, der aber nicht nur die Justiz- und Richterschaft vor einer womöglich peinlichen öffentlichen mündlichen Verhandlung bewahrt, sondern auch die bereits durch Beschluss vom 16.07.2009 dokumentierte verfassungsrechtliche Rechtmässigkeitskontrolle aus dem Grundgesetz nach Artikel 19 Abs. 4 GG im nachhinein suspendiert und aushebelt.
Erst sollte der Solarkritiker im Sommer/Herbst 2010 einen Antrag nach § 99 Abs. 2 VwGO stellen und nun planen die Richter (angeblich) doch noch eine 1. mündliche Verhandlung, die seit fünf Jahren Verfahrensdauer bis heute noch nicht stattgefunden hat ??!
Sehr seltsam...!!
Man muss sich auch noch folgendes klarmachen:
Die Verwaltungsrichter der 17. Kammer in Gelsenkirchen betrachten offenkundig das 5-seitige Schreiben vom 07.10.2009 des Ministerialdirigenten und "furchtbaren Juristen" Prof. Dr. Reinhard Klenke wie ihr eigenes Gerichtsurteil, obwohl dieses Schreiben lediglich ein einfaches Antwortschreiben einer prozessualen Partei bzw. der Gegenseite ist. Denn zeitlich zuerst hatte das Verwaltungsgericht GE den Beschluss vom 16.07.2009 verfasst, und erst danach hat das NRW-Justizministerium mit dem Schreiben vom 07.10.2009 - also knapp 3 Monate später - die dazu passende Begründung zur beabsichtigten und gewollte Vorgehensweise nach § 99 Abs. 2 VwGO geliefert.
Die Richter beim Verwaltungsgericht GE versuchen eine öffentliche mündliche Verhandlung zu verhindern ?!!
Denn, warum sollte der Solarkritiker einen einfachgesetzlichen Antrag nach § 99 Abs. 2 VwGO stellen, wo er doch bereits am 16.07.2009 einen richterlichen Beschluss erhalten hatte, in dem ihm der verfassungsrechtliche Anspruch auf Rechtmäßigkeitskontrolle nach Artikel 19 Abs. 4 GG bestätigt worden ist ?
Aber was sagte zutreffend der "euro-kritische" Bundestagsabgeordnete Wolfgang Bosbach, der sich auch auf den Artikel 38 des Grundgesetzes beruft, am 31.10.2011 in "HART-ABER-FAIR":
"Wir haben zwar den Artikel 38 im Grundgesetz, BRAVO, aber es gibt nur ein Problem, wenn sich der Abgeordnete darauf beruft".
Ähnlich wie Bosbach geht es dem Solarkritiker, der sich seit über 2 Jahren auf die Rechtmäßigkeitskontrolle nach Artikel 19 Abs. 4 aus dem Grundgesetz als ranghöchste Rechtsnorm beruft, die ihm zusätzlich sogar richterlich durch Beschluss vom 16.07.2009 bestätigt worden ist.
Nur anstelle einer möglichen Beschimpfung, die Wolfgang Bosbach in Form von "Ich kann deine Fresse nicht mehr sehen" erfahren durfte, gehen deutsche Richter im Fall des Solarkritikers offenkundig perfider vor, um das Grundgesetz auf subtile Art und Weise für einen Grundrechtsträger unwirksam werden zu lassen und einfachgesetzlich zu suspendieren, was nachfolgend beschrieben wird:
Denn die deutsche Justiz- und Richterschaft wäre nicht die deutsche Justiz- und Richterschaft, wenn in Wahrheit nicht noch ganz andere Motive hinter der angedeutenden "Gesprächsbereitschaft" bzw."Erörterung der Streitsache" stecken würden.
Aufgrund langjähriger und bitterböser Erfahrungen mit der angeblichen "Gesprächsbereitschaft" und "Kooperationsbereitschaft" deutscher Richter in der Vergangenheit, verfasste der Solarkritiker am 17.10.2011 ein FAX-Schreiben, in dem der Solarkritiker dem Verwaltungsgericht Gelsenkirchen mitteilte, unter welchem Vorraussetzungen der Solarkritiker an diesem angeblichen "Erörterungsgespräch über die Streitsache" am 08.11.2011 teilnehmen würde.
Besonders zu beachten in diesem Faxschreiben des Solarkritikers vom 17.10.2011 ist die folgende Auflistung der 7 Punkte, die eine Vorgabe für eine "Dienstliche Äußerung" der Richter als Vorraussetzung für ein gemeinsames Erörterungsgespräch beinhaltete:
Die Hintergründe und Motive dieser Auflistung bezüglich des 3. Punktes und des 4. Punktes aus der obigen Auflistung sind hier auf SOLARKRITIK.DE unter der Rubrik SOLARJUSTIZ bereits mehrfach erwähnt worden.
Eigentlich sollte man bei einem zivilisierten Rechtsstaat davon ausgehen, dass eine solche Auflistung gar nicht notwendig sein müsste, weil solche rechtsstaatlichen Kriterien, wie Sie in der Auflistung erwähnt werden, eigentlich zum rechtsstaatlichen Allgemeinverständnis eines die Wahrheit suchenden Richters in einem zivilisierten Rechtsstaat gehören müssten.
Dieses Rechtsstaatsprinzip gilt aber wohl offenkundig nicht für deutsche Richter, die etwas zu verbergen haben und eine öffentliche mündliche Verhandlung verhindern wollen:
Anstatt diese rechtsstaatlichen Grundvoraussetzungen dem Solarkritiker schriftlich zu bestätigen, versucht dieses nach § 40 Abs. 1 VwGOnicht-zuständige (!) Verwaltungsgericht Gelsenkirchen den Solarkritiker weiterhin zu einer von diesen Richtern initiierten fachärztlichen Untersuchung über die angeblich zweifelhafte "Prozessfähigkeit" des Solarkritiker zu bewegen, und schreckt dabei auch vor Formulierungen nicht zurück, die einer Nötigung (§ 240 StGB) nahekommen.
Das rechtsstaatlich sehr bedenkliche Schreiben des Verwaltungsgericht Gelsenkirchen vom 21.10.2011 (Eingang 26.10.2011) ist auch wegen der wiederholten Verwendung des Begriff "Prozessfähigkeit" zweifelhaft, denn für die angeblich terminierte fachärztliche Untersuchung über die Prozessfähigkeit des Solarkritikers gibt es für auch für sachlich und funktionell zuständige Verwaltungsrichter in Gelsenkirchen nach der VwGO keine einfachgesetzliche Grundlage, da der § 62 Abs. 1 Nr. 1 VwGO die Geschäftsfähigkeit (nicht: Prozessfähigkeit) des Verhandlungsführers vorsieht.
Und diese Geschäftsfähigkeit des Solarkritikers nach § 62 Abs. 1 Nr. 1 VwGO wurde durch ärztliches Attest am 16.02.2011 bestätigt, worüber das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen auch bereits am 03.03.2011 informiert worden ist.
Obwohl die Geschäftsfähigkeit des Solarkritikers gemäß § 62 Abs. 1 Nr. 1 VwGO also ärztlich bestätigt worden ist, versucht das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen weiterhin die "Psychonummer" gegen den Solarkritiker durchzuziehen, entgegen aller verfassungsrechtlicher und einfachgesetzlicher Grundlagen und auch mit zweifelhaften Andeutungen im Schreiben vom 21.10.2011, die der Solarkritiker als Nötigung (§ 240 StGB) empfindet. Auch scheinen den "furchtbaren Juristen" beim Verwaltungsgericht Gelsenkirchen die neuen einfachgesetzlichen Vorschriften über die "Zwangspsychiatrisierungen" aus dem
nicht bekannt zu sein, in denen durch den Gesetzgeber festgelegt worden ist, daß sich auch Richter zwingend an DAS halten müssen, was in der Patientenverfügung des Betroffenen steht. Und in der Patientenverfügung des Solarkritikers vom 16.02.2011 ist schriftlich niedergeschrieben und beim Hausarzt hinterlegt, dass keine ärztlichen und insbesondere psychiatrischen Untersuchungen gegen den Willen des Solarkritiker vorgenommen werden dürfen, die in Zusammenhang mit der Geheimakte AZ 4121 E-III 372/98 beim NRW-Justizministerium stehen.
Denn bereits am 21.10.2008, 26.11.2010 und 27.11.2010 wurde dem Solarkritiker eine Beweisaufnahme bzw. eine "Erörterung der Streitsache" beantragt und mündlich zugesichert, in denen auch Juristen- und Richterkriminalität bewiesen werden sollte und der Solarkritiker wurde stattdessen Minuten später inhaftiert und seiner Freiheit beraubt.
Mit welchem zweifelhaften Intellekt man sich als Grundrechtsträger bei deutschen Beamten, Juristen und Richtern auseinandersetzen muss, wird womöglich deutlich, wenn man sich den folgenden Hinweis auf dem Schreiben vom 07.10.2011 des Verwaltungsgerichts Gelsenkirchen anschaut und auf seinen eigenen Verstand wirken lässt:
Die bedenklichen Zitate über Juristen und Richter von Volker Pispers und Gisela Marx scheinen sich auch in dem obigen Zitat zu bestätigen. Es stellt sich die Frage: Wo kann man als Grundrechtsträger eigentlich die Prozessfähigkeit von Juristen feststellen lassen ?
Zusätzlich und parallel zu dieser Internet-Veröffentlichung ist am 07.11.2011 vom Solarkritiker erneut Klage gegen das NRW-Justizministerium eingereicht worden, u.a. mit dem Antrag, das Verwaltungsgericht GE wegen mittlerweile offenkundiger Unzuständigkeit nach § 40 Abs. 1 VwGO von diesem Gerichtsverfahren des Solarkritikers gegen das NRW-Justizministerium zu entbinden.
Am 06.11.2011 berichtete der TAGESSPIEGEL in einem Online-Artikel, dass das BVerfG - unbemerkt von der Öffentlichkeit - angeblich entschieden hätte, dass "ab sofort jedermann Regierungshandeln enthüllen könne". Der TAGESSPIEGEL hatte aber leider das Aktenzeichen BVerfG-Entscheidung nicht angegeben und auf der Webseite des BVerfG ist unter "IFG" oder "Transparenz" bislang nix zu finden.
Der Solarkritiker, der von deutschen Richtern als womöglich prozessunfähig eingestuft werden soll, hält noch vor Weihnachten in Süddeutschland einen Beamer-Vortrag über seine solarkritischen Recherchen und "Die 7 Varianten der Täuschung bei der thermischen Solartechnik".