SOLARKRITIK.DE hat am 02.05.2012 von der paginierten Seite 226 der "Geheimakte" 4121 E-III 372/98 beim NRW-Justizministerium im Detail Kenntnis erhalten.
Mehr durch Zufall.
Diese Seite 226 der obigen Akte hat der damalige Ministerialdirigent Prof. Dr. Reinhard Klenke (heute: Regierungspräsident von Münster) zusammen mit weiteren 197 Seiten mit seinem Schreiben vom 07.10.2009 an das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen als angeblich "geheim" nach § 99 Abs. 1 Satz 1 VwGO deklariert.
SOLARKRITIK.DE hat das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen mit Fax vom 03.05.2012 davon in Kenntnis gesetzt, dass diese von Prof. Klenke geheim- gehaltene Seite 226 dokumentiert, dass der Ministerialrat Müggenburg vom NRW-Justizministerium am 15.12.2004 in einem Stellungnahmeschreiben sowohl den Petitionsausschuss des NRW-Landtages getäuscht und belogen hat, als auch Monate später ca. im September des Jahres 2006 den damaligen Landesdatenschutzbeauftragen bzw. IFG-Beauftragten Tenhofen (Az: 49.2.3.1.15-1836/06) mit einer identischen Kopie des gleichen Schreibens vom 15.12.2004.
Denn eine Kopie dieses Schreibens vom 15.12.2004 des Ministerialrat Müggenburg mit der paginierten Seite 226, die angeblich - lt. Prof. Klenke vom 07.10.2009 - geheim zu halten ist, befindet sich in den IFG-Beiakten (Paginierung-Seiten-Nr. "15") zum seit Herbst 2006 andauernden Verwaltungsgerichtsverfahren AZ: 17 K 3614/06.
Wer sich dieses Stellungnahmeschreiben von Müggenburg vom 15.12.2004 genau anschaut, wird auf der ersten Seite nachlesen können, dass Müggenburg explizit zum Vorwurf ("Hinweis") vom 04.08.2004 Stellung nehmen sollte, warum die Staatsanwaltschaft nicht wegen Prozessbetrug gegen den Recklinghäuser Anwalt ermitteln würde, und dann fälscht Müggenburg genau den "Brauchwasser-Sachverhalt" mit der relevanten Werbeanzeige, der genau den Prozessbetrug des Recklinghauser Anwalts insbesondere im Zivilverfahren LG Bochum AZ: 1 O 343/02 ausgemacht hatte.
Der 2. Satz im 2. Abschnitt der paginierten Seite 226 der Akte 4121 E-III 372/98 bedeutet nachweislich eine Sachverhaltsfälschung durch den Ministerialrat Müggenburg am 15.12.2004, die der Ministerialrat Müggenburg auch als "Bearbeiter" bzw. Berichterstatter für den damaligen Staatssekretär beim NRW Justizministerium Jan Söffing (FDP) in gleicher verfälschender und täuschender Weise am 29.01.2007 in einem Schreiben an den NRW-Landtagsabgeordneten Holger Ellerbrock (FDP) wortwörtlich wiederholt hatte (Seite 498 der Akte 4121 E-III 372/98):
"Die Gerichte waren der Ansicht, unter dem Begriff "Warmwasserbedarf" sei nach allgemeiner Verkehrsauffassung - und vor allem auch in Verbindung mit den übrigen Angaben in der Werbeanzeige der Firma Grosse Büning - nur das Trinkwasser und nicht auch das im Heizungskreislauf befindliche Heizungswasser zu verstehen."
Mit diesem obigen Satz - der nachweislich eine Sachverhaltsfälschung auf Basis der Verwendung des Wortes "Trinkwasser" in Verbindung mit der Werbeanzeige beinhaltet - hat der Ministerialrat Müggenburg den von SOLARKRITIK.DE beim NRW-Petitionsausschuss eingereichten, und zur Aufklärung beantragten Prozessbetrug im Zivilverfahren LG Bochum AZ: 1 O 343/02 und Amtsgericht Marl AZ: 16 C 676/01 und auf Basis der 2. späteren und falschen Werbeanzeige aus September 1997 der Firma Grosse-Büning, Marl unterschlagen und vertuscht.
In dieser falschen, späteren Werbeanzeige der Firma Grosse-Büning aus September 1997 wurde der Begriff "Brauchwasser" entfernt. Mit dem Begriff "Brauchwasser" wurde SOLARKRITIK.DE im Januar 1996 von der Firma Grosse-Büning über die Energieeinspareffizienz der thermischen Solaranlage getäuscht
 Links = die zeitlich-korrekte Werbeanzeige vom 19.01.1996, die zum Kaufvertrag über die thermische Solaranlage geführt hat und
Rechts = die falsche, spätere Werbeanzeige vom 05.09.1997, bei der der Slogan: "Lassen Sie sich nicht erzählen, Solaranlagen für Brauchwasser seien technisch nicht ausgereift oder zu teuer" und auch der Slogan "Wärme direkt ab Sonne" entfernt worden waren.
(Hier die beiden Werbeanzeigen als .pdf-Datei)
Der Begriff "Brauchwasser" bedeutet nachweislich "Raumheizungswasser", was auch das Amtsgericht Marl mit Urteilstext zu Zivilverfahren AZ: 16 C 676/01 bereits im Februar 2002 bestätigt hatte:
Insofern ist die oben zitierte Behauptung des Ministerialrats Müggenburg vom 15.12.2004 an den NRW-Petitionsausschuss sachlich und faktisch falsch und unwahr, da der Begriff "Trinkwasser" in keinem Verkaufsprospekt und keiner Werbeanzeige im Jahr 1996 der Firma Grosse-Büning zu finden gewesen ist und auch die von Müggenburg erwähnten Gerichte nur durch einen durch die Firma Grosse-Büning praktizierten und im Detail beweisbaren Prozessbetrug auf Basis der falschen, späteren Werbeanzeige aus September 1997 zu der fälschlichen (!) Ansicht gekommen sind, die Firma Grosse-Büning hätte im Jahr 1996 SOLARKRITIK.DE als dem damaligen Petenten eine thermische Solaranlage nur zur Trinkwassererwärmung verkauft und die "60% Warmwasserbedarf" hätten nur die solare Trinkwassererwärmung gemeint. Aber das ist nachweislich falsch und unwahr. Sogar am 13.06.2007 als Zeuge im Gerichtssaal durfte der Marler Solaranbieter Große-Büning straffrei und nachweislich unwahr behaupten, er hätte SOLARKRITIK.DE keinen Solarkollektor zur Raumheizungswassererwärmung verkauft.
Bis heute (03.05.2012) haben sowohl alle verantwortlichen Gerichte als auch der Ministerialrat Müggenburg beim NRW-Justizministerium den verwendeten und wichtigen Werbeslogan aus der relevanten Werbeanzeige der Firma Grosse-Büning vom 19.01.1996 unterschlagen, die nachweislich zum Kauf der thermischen Solaranlage am 01.10.1996 geführt hatte:
"Lassen Sie sich nicht erzählen, Solaranlagen für Brauchwasser seien technisch nicht ausgereift oder zu teuer."
Dieser obige wichtige Werbeslogan wurde in Gänze in der späteren, falschen Werbeanzeige am 05. September 1997 von der Firma Grosse-Büning, Marl entfernt.
Die angeblich so unabhängigen Richter in NRW haben bei diesem von Müggenburg vertuschten und geduldeten Prozessbetrug des Recklinghäuser Anwalts "mitgemacht", weil der Prozessbetrug ja auf dem Urteilsfehler des OLG Hamm vom 04.07.2001 basiert.
Auch die Richter in NRW haben offenkundig seit nunmehr 10 Jahren gar kein Interesse, diesen Prozessbetrug zur Aufklärung zu bringen, weil die Aufdeckung dieses Prozessbetrugs parallel auch einen Urteilsfehler der Richterkollegen in Hamm aufdecken würde. Aufgrund dieser Eitelkeit der "fuchtbaren Juristen" bleibt der Rechtsstaat und die Gerechtigkeit seit Jahren auf der Strecke.
Stattdessen versuchen diese NRW-Richter seit 2003 in bestimmter Regelmässigkeit SOLARKRITIK.DE zu "psychiatrisieren", gerne wird dabei der "20.04." als Untersuchungsdatum gewählt, so am 20.04.2009, 20.04.2011 und 20.04.2012, Beweis-Dokumente auf
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SOLARKRITIK.DE hat am 02.05.2012 eine Strafanzeige wegen des Verdachts der Rechtsbeugung nach § 339 StGB in Verbindung mit § 81 StGB gegen die drei verantwortlichen Richter beim Verwaltungsgericht Gelsenkirchen Thewes, Rintelen-Teipel und Vosskamp auf den Weg gebracht, da die genannten Richter am Verwaltungsgericht Gelsenkirchen seit dem 16.07.2009 mit dem gleichdatierten Beschluss SOLARKRITIK.DE die Weiterleitung des Verfahrens 17 K 3614/06 an ein sachlich und funktionell zuständiges Gericht vorsätzlich verweigern.
Der oben beschriebene Sachverhalt bezüglich der paginierten Seite 226 der Akte 4121 E-III 372/98 war SOLARKRITIK.DE zu dem Zeitpunkt der Strafanzeige vom 02.05.2012 noch nicht im Detail bekannt gewesen und wird auch nachträglich der ermittelnden Staatsanwaltschaft ebenfalls zur Kenntnis gebracht. Eine Strafanzeige gegen den Minsterialrat Müggenburg wegen der "Verfolgung Unschuldiger" und "Strafvereitelung im Amt" ist zwangsläufig notwendig.
Fazit: Diese Seite 226 der Geheimakte dokumentiert, welche dubiosen Gründe vorliegen, warum 198 Seiten der Akte 4121 E-III 372/98 unter Verschluss gehalten werden:
Denn es kann dem Minsterialrat Walther Müggenburg durch diese Seite 226 nachgewiesen werden, daß er den Petitionsausschuss des NRW-Landtages im Jahr 2004 und auch den IFG-Beauftragten im Jahr 2006 angelogen hatte, in dem er ein wichtiges Sachverhalts-Detail über die massgebliche solare Werbeanzeige in den Gerichtsverfahren verschleiert und verfälscht hatte. Der ganze "Justizterror", den SOLARKRITIK.DE nun seit nunmehr über 10 Jahren erlebt, basiert auf der mindestens seit 2004 praktizierten Sachverhaltsfälschung wohl nur eines Mannes beim NRW-Justizministerium: Walther Müggenburg.
Dieser Beamte Müggenburg ist mit seiner Lüge an den Petitionsausschuss im Jahr 2004 zwangsläufig auch hauptverantwortlich für den seit Jahren erlittenen beruflichen und finanziellen Schaden, den SOLARKRITIK.DE seit Jahren ertragen muss.
Die Klassifizierung der Akten 4121 E-III 372/98 beim NRW-Justizministerium durch den Minsterialdirigenten Klenke als angeblich "geheim" und angeblich als "Gefahr für Bund und Land", dient offenkundig nur dem dubiosen Zweck, die jahrelangen Lügen des Minsterialrates Müggenburg zu vertuschen, der mit seinen Lügen zusätzlich und ganz nebenbei den "60%-Schwindel der Solarwirtschaft" und den Urteilsfehler des OLG Hamm vom 04.07.2001 vertuscht hat, und nochmehr "Dubioses" in der Rubrik SOLARJUSTIZ.
SOLARKRITIK.DE fragt sich, was die restlichen, unbekannten 194 Seiten der "Geheimakte" 4121 E-III 372/98 noch für "Merkwürdigkeiten" beinhalten. SOLARKRITIK.DE wird weiterhin auf seinem richterlich-bestätigten Grundrecht aus Artikel 19 Abs. 4 GG aus dem Beschluss vom 16.07.2009 bestehen, die übrigen 194 Seiten der "Geheimakte" einsehen zu dürfen.
Nach dem Jetzt-Bekanntwerden der Lüge auf der Seite 226 der Geheimakte 4121 E-III 372/98 wohl erst recht.
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