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23
Jun
2011
Grundrecht nach Art. 19. Abs. 4 GG wird weiter verweigert !! PDF Drucken
Zuletzt aktualisiert am Donnerstag, den 29. März 2012 um 11:00 Uhr
Bernhard Fessel
Am 15.06.2011 hat SOLARKRITIK.DE den Präsidenten des Verwaltungsgerichts Gelsenkirchen Bernhard Fessler (Foto links) per Fax darüber in Kenntnis gesetzt, daß seit dem richterlichen Beschluss vom 16.07.2009 der 17. Kammer des Verwaltungsgerichts Gelsenkirchen dem Solarkritiker Rainer Hoffmann das Grundrecht nach Artikel 19 Abs. 4 GG auf Rechtmässigkeitskontrolle - also seit knapp 2 Jahren - verweigert wird.

Das Verfahren AZ: 17 K 3614/06 auf Akteneinsichtnahme dauert bereits seit knapp 5 Jahren, nämlich seit Herbst 2006.

Diese grundrechtliche Rechtmässigkeitskontrolle aus dem Grundgesetz sieht eine Akteneinsichtnahme in 198 vom NRW-Justizministerium (Beklagter) als geheim deklarierte Aktenseiten vor und diese grundgesetzliche und  verfassungsrechtliche Vorschrift suspendiert rechtsstaatlich gewollt jede einfachgesetzliche Vorschrift nach § 99 VwGO zu Gunsten des Grundrechtsträgers.

Denn es gibt seit dem 23.05.1949 kein höherwertigeres Recht als die Grundrechte nach Artikel 1 bis 19 aus dem Grundgesetz, an die sich deutsche Richter sowohl nach Artikel 97 GG als auch nach Artikel 1 Abs. 2 GG zwingend zu halten haben.

Der Präsident des Verwaltungsgerichts Gelsenkirchen Bernhard Fessler wurde mit Fax vom 15.06.2011 aufgefordert, dem Solarkritiker Rainer Hoffmann bis zum 18.06.2011 mitzuteilen, wann dem Solarkritiker Rainer Hoffmann das Grundrecht nach Artikel 19 Abs. 4 GG gemäß richterlichen Beschluss der 17. Kammer vom 16.07.2009 gewährt wird.

Auch diesem grundgesetzlichen Antrag vom 15.06.2011 ist der Jurist Bernhard Fessler bis heute ebenfalls nicht nachgekommen.

Eine Annahme von anderweitigen behördlichen Schriftsätzen werden weiterhin vom Solarkritiker verweigert, solange dem Solarkritiker das Grundrecht nach Artikel 19 Abs. 4 GG von auf das Grundgesetz vereidigte Richter beim VG Gelsenkirchen weiterhin in dieser grundrechtswidrigen Art und Weise verweigert wird.

Falls "furchtbare Juristen" beim Verwaltungsgericht Gelsenkirchen diese obigen Sätze der Annahmeverweigerung von Schriftsätzen als Widerspruch interpretieren sollten, so wird vom Solarkritiker nachfolgend klargestellt, daß in den letzten Wochen und Monaten und auch in Zukunft Schriftsätze sowohl vom Verwaltungsgericht Gelsenkirchen  und auch vom Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe nicht verweigert worden sind und werden, weil mit diesen beiden Justizbehörden die elementaren grundrechtliche Fragestellungen, die die grundrechtlichen Vorgänge des Solarkritikers betreffen, zur Beantwortung ausgetauscht worden sind.

Weitere Informationen über die zweifelhaften und bedenklichen juristischen Hintergründe von SOLARKRITIK.DE erfahren Sie unter der Rubrik SOLARJUSTIZ.

Ein 80-minütiges Video fasst die über 10-jährigen solar-, justiz-, und medienkritischen Recherchen, Hintergründe und Motive des Solarkritikers zusammen.

Und schauen Sie die "schlauen Sprüche" deutscher Politiker über die Grundrechte und das Grundgesetz:






Denn das Grundgesetz hat folgende rechtsstaatliche Kraft und daran haben sich auch deutsche Richter zwingend zu halten:



Update am 01.08.2011:
Das Foto von Präsident Fessler wurde nun von folgendem Link verlinkt:
http://www.vg-gelsenkirchen.nrw.de/wir_ueber_uns/behoerdenleiter/Praesident_neu_thumb_250.jpg

 

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