02 Jan 2012 |
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Am 30.11.2011 hat SOLARKRITIK.DE durch Akteneinsichtnahme in Verfahrensakten endgültig Kenntnis von einem dreiseitigen Schreiben des ehemaligen Staatsekretärs beim NRW-Justizministerium Jan Söffing erhalten, was Jan Söffing im Januar 2007 an den FDP-Parteikollegen Holger Ellerbrock geschickt hatte. Dieses Schreiben vom 29.01.2007 verfasste Jan Söffing aufgrund einer Anfrage vom 22.11.2006 des FDP-NRW-Landtagsabgeordneten Holger Ellerbrock. SOLARKRITIK.DE hatte Holger Ellerbrock im Herbst 2006 auf einer Tagungsveranstaltung in Hamburg auf "Unregelmässigkeiten" in den Gerichtsverfahren des Solarkritikers und auf zweifelhafte juristische Ermittlungen hingewiesen. Anstatt aber die dezidierten Vorwürfe des Solarkritikers zu überprüfen und zu entkräften, formulierte der Staatssekretär und Jurist Jan Söffing die gleichen Sachverhaltsfälschungen, die bereits im Ursprung von dem Bochumer Richter Dr. Michael Krökel im Dezember 1997 im Urteil Landgericht Bochum AZ: 1 O 302/97 zu Lasten des Solarkritikers formuliert und fabriziert worden sind. Insbesondere läßt Söffing die Solare Täuschung mit dem Begriff "Brauchwasser" weg und fälscht mit seinem Schreiben vom 29.01.2007 die tatsächlichen Fakten und übernimmt damit auch die Sachverhaltsfälschung des Bochumer Richters Dr. Michael Krökel. Denn z.B. das folgende Zitat auf der Seite 2 des Schreibens des Juristen Jan Söffing vom 29.01.2007 ist nachweislich falsch und unwahr (rot-Markierung durch SOLARKRITIK.DE): ![]() Denn sowohl der Richter beim Landgericht Bochum Dr. Michael Krökel am 07.12.1997 mit der Unterschlagung des Begriffs "Brauchwasser" als (Raum-)Heizungswasser, als auch die verantwortlichen Berufungsrichter beim OLG Hamm hatten am 04.07.2001 in ihren Urteilen diesen Sachverhalt in der Art und Weise gefälscht, in dem u.a. von den Richtern beim OLG Hamm eine ganz andere, spätere Werbeanzeige des Solaranbieter Grosse Büning im Berufungsurteil am 04.07.2001 verwendet worden ist, aus der der Täuschungs-Begriff "Brauchwasser" entfernt worden war. Wenn in der relevanten Werbeanzeige vom 19.01.1996 der Begriff "Trinkwasser" - anstatt: Brauchwasser - gestanden hätte, hatte der Solarkritiker niemals eine Solaranlage angeschafft und stattdessen, den Solaranbieter Grosse-Büning bereits damals im Januar 1996 wegen versuchten Betrug bzw. unlauteren Wettbewerb angezeigt. Denn der Solarkritiker kannte im Jahre 1996 das 80:20-Verhältnis im Privaten Wohnungsbau des Heizwärmebedarfs der Raumheizungswärme (ca. 80%) zur Wärme zur Trinkwassererwärmung (ca. 20%). Denn "Brauchwasser" bedeutet definitiv nachweislich NICHT-Trinkwasser, wodurch der Marler Solaranbieter die 60%-70%ige solare Effizienz des Wärmebedarfs auch auf das NICHT-Trinkwasser im Raumheizungskreislauf als Verkaufsargument für die Effizienz der Solaranlage bezogen hatte. Die beiden unterschiedlichen Werbeanzeigen sehen Sie nachfolgend: Links = die zeitlich-korrekte Werbeanzeige vom 19.01.1996, die zum Kaufvertrag über die thermische Solaranlage geführt hat und Rechts = die falsche, spätere Werbeanzeige vom 05.09.1997, bei der der Slogan: "Lassen Sie sich nicht erzählen, Solaranlagen für Brauchwasser seien technisch nicht ausgereift oder zu teuer" und auch der Slogan "Wärme direkt ab Sonne" entfernt worden waren. Der Urteils-Fehler des OLG Hamm vom 04.07.2001 mit der falschen, späteren Werbeanzeige und dem darauf auch noch mehrfach praktizierten Prozessbetrug des Anwalts des Marler Solaranbieters Grosse-Büning (u.a.: im späteren Zivil-Verfahren Landgericht Bochum AZ: 1 O 343/02) wird von den Juristen beim NRW-Justizministerium in der bereits auf diesen Webseiten mehrfach erwähnten "Geheimakte" 4121 E-III 372/98 beim NRW-Justizministerium vertuscht. Denn diese Täuschungsvariante mit dem Begriff "Brauchwasser" ist eine von insgesamt 7 von SOLARKRITIK.DE recherchierten Täuschungs-Varianten der Solarwirtschaft mit thermischen Solaranlagen, um eine Effizienz von thermischen Solaranlagen in Deutschland vorzugaukeln, die in Deutschland in Wirklichkeit nicht existiert. Bemerkenswerter Weise hat das Amtsgericht Marl in dem Gerichtsurteil vom 25.02.2002, AZ: 16 C 676/01 den Begriff "Brauchwasser" als Raumheizungswasser bestätigt: ![]() Auch dieser Umstand wird von den Juristen und Richtern in NRW im Fall des Solarkritikers einfach nicht zur Kenntnis genommen und stattdessen "ausgeblendet" und eine Bewertung verweigert. Anstatt das Schreiben vom 29.01.2007 des Jan Söffing an den Solarkritiker zeitnah weiterzuleiten - was Holger Ellerbrock sogar am 30.01.2007 noch schriftlich zugesichert hatte, blieb das Schreiben mit den Sachverhaltsfälschungen an den FDP-Parteikollege Holger Ellerbrock wirkungslos bei Holger Ellerbrock, ohne dass der Solarkritiker davon zeitnah Kenntnis erhalten hatte. Erst am 17.08.2010 hat SOLARKRITIK.DE von der Existenz dieses Schreibens erfahren und der Solarkritiker bat damals Holger Ellerbrock, ihm das dreiseitige Schreiben zu zuschicken. Holger Ellerbrock lehnte aber eine Zusendung des Schreibens ohne Begründung ab. In dem Schreiben vom 29.01.2007 an Holger Ellerbrock taucht auch wiederum als Sachbearbeiter der Name des Ministerialrates "Müggenburg" auf, der auch zur gleichen Zeit im Januar 2007 auch die Herausgabe der wichtigen und relevanten Akte 4121 E-III 372/98 an den Richter Dirk Vogt zu Beweiszwecken und zur Gewährung des rechtlichen Gehörs des Solarkritikers verweigert hatte und wohl auch womöglich für die "Weisungen" der willkürlichen, strafrechtlichen Verfolgungen des Solarkritikers verantwortlich ist. Denn der Name des Ministerialrat "Müggenburg" zieht sich wie ein "roter Faden" durch die Akte 4121 E-III 372/98 beim NRW-Justizministerium. Als am 30.11.2011 SOLARKRITIK.DE endgültig Kenntnis von dem Inhalt des dreiseitigen Schreiben vom 29.01.2007 des Jan Söffing an Holger Ellerbrock erhalten hatte, hat SOLARKRITIK.DE sowohl Holger Ellerbrock als auch den NRW-Justizminister Thomas Kutschaty am 19.12.2011 über die Sachverhaltsfälschung des damaligen Staatssekretärs beim NRW-Justizministerium Jan Söffing informiert, siehe unten:. Das Schreiben vom 29.01.2007 ist wohl auch wiedermal von dem Ministerialrat Walther Müggenburg vorbereitet und verfasst worden, aber von Söffing am 29.01.2007 unterschrieben worden. Somit trägt Söffing für die Sachverhaltsfälschung auf jeden Fall die Verantwortung. Denn Jan Söffing hatte in seinem Schreiben vom 29.01.2007 auch vertuscht, dass die Richter in Bochum und Hamm ein solarkritisches Gutachtenergebnis aus einem gerichtlich veranlassten Sachverständigen-Gutachten über die relevante Werbeanzeige ebenfalls unterschlagen haben. Denn dieses Gutachtenergebnis weist den solaren Slogan "60% Warmwasserbedarf" - so wörtlich - als falsch aus: ![]() Eine Stellungnahme/Erklärung von allen Beteiligten steht noch aus (Stand 02.01.2012). Jeder Leser hier sollte sich an dieser Stelle auch wiederholt fragen: Wenn das alles so richtig sein sollte, was Jan Söffing am 29.01.2007 mit Aktenzeichen 4121 E-III 372/98 geschrieben hatte, wieso sind dann 198 Seiten aus der Akte 4121 E-III 372/98 am 07.10.2009 von dem Ministerialdirigenten Klenke als "geheim" und als angebliche "Gefahr für Bund und Land nach § 99 VwGO" deklariert worden ? Update am 15.01.2012: Am 14.01.2012 veröffentlichte die Recklinghäuser Zeitung ein Interview mit dem Recklinghäuser FDP-Kreisvorsitzenden Mathias Richter, den SOLARKRITIK.DE auch aus "alten Zeiten" kennt. SOLAKRITIK.DE hat am 14.01.2012 folgenden Leserbrief an die RZ geschickt: Auch die LIBERALEN in RE haben seit Jahren die liberalen Grundwerte verraten. Auch ein Mathias Richter. Früher war Mathias Richter gegen Windräder in NRW. Das änderte sich schlagartig, als Richter den Posten im "Ministerium für Innovation" bekam. Die FDP redet von sich als Partei der Rechtsstaatlichkeit ("Partei der Bürgerrechte") und duldet parallel durch "liberale Strippenzieher" (Jan Söffing, Holger Ellerbrock) beim NRW-Justizministerium, dass der seit über 10 Jahren praktizierte "solare Betrug" durch Juristen und Richter in NRW in einer Geheimakte (!) beim NRW-Justizministerium "verschwindet". Ein liberaler Michael Kauch aus Dortmund predigt seit Jahren die "Klimakatastrophe" aufgrund einer angeblichen "globalen Erwärmung" herbei, obwohl sogar im letzten IPCC-Weltklimabericht 2007 nachzulesen ist, dass seit über 150 Jahren keine (!) gefährliche globale Erwärmung stattgefunden hat. Auf Initiative eines Franz Josef Bootz wurden Bürgersolaranlagen propagiert und in RE eingeführt, obwohl Bootz auch bereits im Jahr 2003 über diesen "solaren Schwindel" informiert worden ist. Die Stadt kassiert deshalb nur die Pacht für die Solaranlagen, das unternehmerische Risiko trägt aber der "Solarbürger". Nun tauchen vermehrt Presseberichte auf, dass 80% der PV-Solaranlagen falsch installiert sind und eine potentielle Brandgefahr besteht. Zu allen diesen Dingen nur Schweigen bei der FDP und nun stellt sich ein Mathias Richter hin und predigt "Bürgerrechte" und "Weltoffenheit". Diese Werte einer Liberalen Partei - wie die oben genannten Beispiele offenlegen - werden seit Jahren und Jahrzehnten von der FDP verraten. *** |











am 19.12.2011 über die Sachverhaltsfälschung des damaligen Staatssekretärs beim NRW-Justizministerium Jan Söffing 