Translation

Suche ...

Facebook / Twitter

facebook2Twitter 

Spendenkonto

Solarkritik Gemeinschaft
Konto: 112 2016 270
BLZ: 426 501 50
(Sparkasse)

Spenden

Spenden fuer SOLARKRITIK.DE
für eine über 10-jährige Sammlung (500 MB) solarkritischer Informationen !
05
Jan
2012
Ein Richter zwischen "Querulantenwahn" und "Sippenhaft" PDF Drucken
Zuletzt aktualisiert am Sonntag, den 15. Januar 2012 um 10:24 Uhr
AV20080222Durch die Akteneinsichtnahme am 30.11.2011 hat SOLARKRITIK.DE auch endlich Kenntnis von dem Aktenvermerk vom 22.02.2008 erhalten, der damals im April 2010 vom NRW-Justizministerium während der Dreharbeiten mit dem TV-Journalisten Günter Ederer vorgebracht worden ist. Das damalige Zitat vom 27.04.2010 des Pressesprechers Ulrich Hermannski vom NRW-Justizministerium lesen Sie nachfolgend:

Mail20100427 Hermannski
Der Pressesprecher Hermannski hatte im April 2010 nicht mitgeteilt, wer den Aktenvermerk verfasst hatte, deshalb hatte der Solarkritiker seit April 2010 versucht an diesen Aktenvermerk vom 22.02.2008 zu kommen und erst die Akteneinsichtnahme am 30.11.2011 offenbarte dann endlich diesen Aktenvermerk...auch mehr durch Zufall...

Wenn Sie den erwähnten Aktenvermerk vom 22.02.2008 des Richters am Landgericht Bochum Bock nun lesen, werden Sie feststellen, dass dieser Richter Bock - ohne bis dato jemals ein Wort mit dem Solarkritiker geredet oder kommunziert zu haben - den Solarkritiker eines Querulantenwahns bezichtigt und sogar auch wegen der Aktivitäten seiner Mutter auch in eine Art familiäre Sippenhaft bzw. Sippenverantwortlichkeit nimmt.

Bezüglich der vom Richter Bock erwähnten Aktivitäten der Mutter des Solarkritikers muss man aber wissen, daß sich im Jahre 1991 herausgestellt hatte, daß das Amtsgericht Recklinghausen das beim Amtsgericht hinterlegte Testament von 1968 vom Amtsgericht Recklinghausen an die 1. Frau (eine Fr. Graue aus Duisburg/Rheinhausen) des Vaters  des Solarkritikers im Jahre 1974 nach dem Tod des Vaters falsch ausgehändigt hatte.  Diese Tatsache wird seit Bekanntwerden im Jahr 1991 vom Amtsgericht Recklinghausen vertuscht und stattdessen wurde die Mutter - die 2. Frau des Vaters - des Solarkritikers durch die Juristen und Recklinghäuser Rechtsanwälte "gezwungen", ein von Notaren neu-erstelltes Testament zu akzeptieren und auch noch die Gebühren für die Erstellung dieses neue Testament von ca. 3.000 DM zu bezahlen, obwohl das Amtsgericht Recklinghausen einzig und allein die Verantwortung für die falsche Herausgabe des ursprünglichen Testaments von 1968 trägt. Stattdessen hätte das Amtsgericht Recklinghausen auch versuchen müssen, dass Testament von dieser Frau Graue zurückzufordern, was aber bis heute nicht geschehen ist. Stattdessen hat man der Mutter des Solarkritikers beim Amtsgericht Recklinghausen Hausverbot erteilt. So vertuscht das Amtsgericht Recklinghausen seine eigenen Fehler und dieser Richter Bock hat bei diesen Vertuschungen mitgemacht, in dem er dem Solarkritiker nachweislich am 20.04.2009 das rechtliche Gehör verweigert hat.

Die im Aktenvermerk vom 22.02.2008 angedeuteten und vom Pressesprecher Hermanski konkret-erwähnten Presseartikel betrafen die "Foltermethoden bei der Bochumer Justiz" und "Protokollfälschung eines Recklinghäuser Amtsrichters". Die erwähnten "Foltermethoden" werden auf Basis der vier Kriterien von AMNESTY INTERNATIONAL in diesem Pressebericht vom Solarkritiker begründet und die Protokolfälschung des Recklinghäuser Amtsrichters Dirk Vogt ist durch Tonaufzeichungen von Prozessbeobachtern beweisbar. Auch die Duldung eines Prozessbetruges durch den Bochumer Richter Dr. Michael Krökel im Zivil-Verfahren 1 O 343/02 ist nicht zuletzt durch seine Dienstliche Äusserung vom 04.04.2006 beweisbar. Das Motiv für die Duldung des Prozessbetruges durch den Bochumer Zivil-Richter Krökel liegt in der nicht-gewollten Aufdeckung des Urteilsfehlers des OLG Hamm vom 04.07.2001 begründet.

Auf Basis dieser Fakten wurde nicht gegen diese Richter ermittelt, sondern diese Verbrechen wurden stattdessen in der Geheimakte 4121 E-III 372/98 beim NRW-Justizministerium abgelegt und stattdessen diverse Anklagen gegen den Solarkritiker "konstruiert". "Konstruiert" auch deshalb, weil z.B. die Anklageschrift zum Strafverfahren 23 NS 130/07, was von dem Richter Bock in der Berufung bearbeitet wurde, ein falsches Aktenzeichen verwendet worden ist, wohl vor dem Hintergrund, das Zivilverfahren AZ: 1 O 343/02 bei dem umfangreich von dem Richter Krökel geduldeter Prozessbetrug von der "Solarklägerseite" begangen worden ist, aus dem Strafverfahren gegen den Solarkritiker perfide herauszuhalten. Denn der Oberstaatsanwalt Schneider von der Staatsanwaltschaft Bochum hatte einfach ein falsches zivilrechtliches Aktenzeichen:  3 O 343/02 in seinen Anklageschriften angegeben. Richtig ist stattdessen das AZ: 1 O 343/02.

Auch der Pressesprecher beim NRW-Justizministerium Ulrich Hermannski "fälscht" am 27.04.2010 in seiner Mitteilung an den TV-Journalisten Günter Ederer dieses zur Aufklärung und Beweisfindung sehr wichtige zivilrechtliche Aktenzeichen über das auf Prozessbetrug basierende Zivilverfahren 1 O 343/02 beim LG Bochum, in dem Hermannski am 27.04.2010 ebenfalls ein falsches Aktenzeichen - nämlich:  1 O 143/02 -  angibt:

Hermannski20100427
SOLARKRITIK.DE glaubt bei diesen zahlreichen Aktenzeichenfehlern nicht mehr an Zufälle, sondern an einer von den Justizbehörden gewollten und systematischen Täuschung und Irreführung, um die Machenschaften gegen den Solarkritiker und die relevanten Verfahren für aussenstehende Dritte zunehmend undurchschaubar zu machen. SOLARKRITIK.DE sind ähnliche Fälle bekannt, wo die deutsche Justizbehörden genauso agieren.

Die Bezeichnung des Solarkritikers im Aktenvermerk vom 22.02.2008 als Mensch, der angeblich im Verdacht steht, an "Querulantenwahn" leiden zu können, begründet im nachhinein die Befangenheit des Richters Bock in dem damaligen Strafverfahren, was ein Gerichtsurteil aus dem Jahr 2002 bestätigt:

querlant 20020813

Ein Antrag auf Wiederaufnahme des Strafverfahrens wegen begründeter Befangenheit des Richters Bock wurde am 02.12.2011 gestellt. Eine Privatklage gegen den Richter Bock wegen "Verleumdung" bzw. "Übler Nachrede" ist in Vorbereitung. Das NRW-Justizministerer Thomas Kutschaty wurde ausserdem gebeten, die ärztliche Approbation des Richters Bock vorzulegen, die diesen Richter Bock am 22.02.2008 befähigt hat, eine Verdachtsdiagnose auf "Querulantenwahn" zu stellen.

Der TV-Bericht vom 06.09.2010 von Günter Ederer über die Machenschaften der NRW-Justizbehörden in diesem Strafverfahren gegen den Solarkritiker, zu dem auch im April 2010 die Dreharbeiten stattgefunden hatten, ist nachfolgend anzuschauen:




Und ein von SOLARKRITK.DE selbsterstellter 80-Minuten-Videobericht über die Recherchen des Solarkritikers beschreibt das gesamte Ausmaß der Polit- Medien- und Justizwillkür, die der Solarkritiker nun seit über 10 Jahren erlebt...:

Update am 15.01.2012:

RB201201 gepIm Januar 2012 berichtet auch der Rundbrief 1/2012 der Walter-von-Baeyer-Gesellschaft für Ethik in der Psychiatrie e.V. (GEP) auf der Seite 2 unter Punkt 2.1. wiedermal über den Fall des Solarkritikers.

In diesem Artikel ist zu lesen, daß die Staatsanwaltschaft Bochum mit Schreiben vom 13.12.2011 behauptet, die "Psychiatrisierung" und die Verdachtsäusserung des Richters Bock als den Solarkritiker als eine Person, die angeblich an "Querulantenwahn" leiden würde, "würde zum Wohle des Solarkritikers geschehen sein".

So hebelt die politisch-motivierte und weisungsgebundene Staatsanwaltschaft Bochum die nachweisbare Beleidigungstraftat des Bochumer Richters Bock aus und verweigert offenkundig eine strafrechtliche Verfolgung des Richters Bock.

Deshalb wird der Solarkritiker zwangsläufig den Privatklageweg nach § 374 Abs. 1 Nr. 2 StPO gegen den Richter Bock anstrengen.






***


 

Kommentar schreiben


Sicherheitscode
Aktualisieren

© 2011 SOLARKRITIK.DE - Kritische Infos (nicht nur) über Solaranlagen |