31 Jan 2012 |
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Wer geglaubt hatte, der Solarkritiker hätte bereits das Ende der Fahnenstange der "Merkwürdigkeiten" erreicht, die man in Deutschland in einer Auseinandersetzung mit Juristen erleben kann, der wird feststellen, dass das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen und die drei Richter in der 17. Kammer immer noch für eine Verlängerung der Fahnenstange gut sind. Wenn man glaubt, man würde endlich Licht am Ende des Tunnels erblicken, dann verlängern diese Richter einfach den Tunnel. So könnte man bildlich die Situation beschreiben, die der Solarkritiker nun mit Kenntnisstand am 28.01.2012 bearbeiten muss, aber nun konkret: ![]() Die Scientology-Organisation wird seit 1997 vom Verfassungsschutz beobachtet, dessen Notwendigkeit das OVG Münster am 12.02.2008 auch noch einmal durch Urteil AZ: 5 A 130/05 bestätigt hat. Die vier Fotos der KVPM in der folgenden Diashow dokumentieren die Übergabe der Urkunde an den Prof. Dr. Dr. Frank Schneider, hauptberuflich tätig an der Universitätsklinik in Aachen.
Nachfolgend ersehen Sie Ausschnitte der Webseiten der KVPM mit Berichten der am 24.11.2011 durchgeführten Ehrung des Prof. Dr. Dr. Frank Schneider, die seit dem 25.11.2011 von der KVPM online gestellt worden sind. Die nachfolgende Seite ist auf KVPM.DE sogar aktuell (Stand: 30.01.2012) als Startseite eingerichtet: ![]() ...und hier die Webseite der KVPM vom 25.11.2011 mit der eigentlichen Ehrung von Prof. Dr. Dr. Frank Schneider am 24.11.2011: ![]() Prof. Dr. Dr. Frank Schneider war von 2009 bis 2010 Präsident der Deutschen Gesellschaft für Psychiatrie (DGPPN) und am 13.01.2012, also erst 50 Tage nach der Ehrung am 24.11.2011, veröffentlicht die DGPPN eine angebliche "Warnung" über die KVPM und eine mögliche Distanzierung von dieser Ehrung durch die KVPM: ![]() Diese angebliche "Distanzierung" und "Warnung" ist aus den folgenden Gründen aber nicht glaubwürdig: 1. Diese Verlautbarung wurde erst Wochen später am 13.01.2012 veröffentlicht und nicht unmittelbar in den nächsten Tagen am 24.11.2011. Diese "Warnung" hätte Schneider sofort nach wenigen Stunden über die DGPPN veröffentlichen müssen und nicht erst nach mehr als 6 Wochen (50 Tage). Selbst wenn Schneider den KVPM-Mann selbst nicht erkannt haben sollte, wurde dieser, einer der markantesten Vertreter der „Anti-Psychiater“ (Psychiatriegegner oder –hasser) von anderen Vorstands¬mitgliedern der DGPPN oder auch anderen Kongreßbesuchern doch gewiss erkannt und Schneider wurde aufmerksam gemacht, von wem er da ausgezeichnet werden sollte bzw. ausgezeichnet und geehrt worden ist. 2. Die insgesamt vier Fotos dokumentieren zumindest ein mehr-minütiges, angeregtes Gespräch. Als Kenner der Branchenvertreter und somit auch beim Erkennen von Trepping als Präsident der KVPM hätte Schneider das Gespräch sofort beenden können und müssen, so daß es zu diesen Fotos mit diesen Einstellungen in diesen verschiedenen Situation hätte gar nicht mehr kommen können. 3. Schneider hätte mindestens fragen müssen, wer den Preis gestiftet hat und von wem der Preis stammt. Die Mitteilung der DGPPN vom 13.12.2012 gibt keine Auskunft darüber, daß die KVPM bezüglich der Urheberschaft des Preises unseriös, unwahr oder gar täuschend vorgegangen wäre. Eine Täuschung bezüglich der Urheberschaft des Ehrung und des Preises ist nicht zu erkennen. Anhand der vier Fotos ist eindeutig zu erkennen, dass Schneider die Übergabe des Ehrenpreises durch die KVPM nicht abgebrochen hat, sondern sie "freudig" und nicht abgeneigt entgegengenommen hat. 4. Die Entgegennahme der Scientology-Ehrung, aber auch schon das Nicht-Erkennen des KVPM-Präsidenten Trepping durch Schneider lässt schon an dem Kenntnisstand Schneiders in Bezug auf banale berufs-politische Angelegenheiten seines Faches zweifeln, noch mehr jedoch an seiner Eignung, andere Menschen und ihr Tun und ihre Motive richtig einzuschätzen. Wenn Schneider am 24.11.2011 noch nicht einmal eine "Persönlichkeit" aus seinem weithin bekannten berufskritischen Umfeld unmittelbar erkannt hat, wie soll Schneider dann in der Lage sein, einen ihm absolut fremden und kritischen Menschen und seine Motive und sein Tun korrekt zu erkennen und zu beurteilen? Hintergrund und das Motiv für die "Ehrung" Schneider durch die KVPM bzw. die Scientology-Organisation ist u.a. die Vortragsrede von Schneider am 26.11.2010 gewesen, in der er sich und die Vereinigung DGPPN zu der Verantwortung über die Massenmorde in der Psychiatrie der Nazizeit bekannt haben. Allerdings hat Schneider in seiner Rede eine Geschichtsklitterung betrieben, in dem er den Mitbegründer der "Deutschen Vereinigung gegen politischen Mißbrauch der Psychiatrie" (DVpMP), heute "GEP e.V." genannt, Walter Ritter von Baeyer in seiner Rede am 26.11.2010 in einem Atemzug und im gleichen Satzzusammenhang mit dem "Alt-Nazi" Prof. H.E. Ehrhardt nannte. Schneider sagte am 26.11.2010 wörtlich:
Korrekt ist stattdessen, dass Walter Ritter von Baeyer als Mitbegründer der DVpMP die Psychiatrie des Nationalsozialismus nie als Opfer dargestellt hatte, und sogar als erster deutscher Vizepräsident des Weltverbandes für Psychiatrie in den Jahren 1966 bis 1971 die Aufarbeitung der Untaten in der Psychiatrie der Nazizeit vorangetrieben (elementar sein Buch "Psychiatrie der Verfolgten") hatte und er auch als erster deutscher Psychiater "nach 1945" in das hohe Amt des Vizepräsidenten des Weltverbandes für Psychiatrie gewählt worden ist. Walter Ritter von Baeyer war auch nicht Mit-Autor des geschichtsklitternden, schönenden Buches Prof. Ehrhardts aus dem Jahre 1972 über die 130-jährige Geschichte der Deutschen Gesellschaft für Psychiatrie und Nervenheilkunde gewesen. Mehr dazu im GEP-Rundbrief 1/2011. Insofern hat Schneider zwei historische Sachverhalte nachweislich unwahr vorgetragen, und sogar einen der hervorragensten, ehrsamsten deutschen Psychiater in seiner Rede am 26.11.2010 verleumdet. In der Eigenschaft als Präsident der deutschen Psychiatrievereinigung DGPPN wurde Schneider mit einem Schreiben vom 04.05.2009 der GEP e.V. (siehe: GEP-Rundbrief 1/2009) aufgefordert, Vorschläge zu unterbreiten, um etwas gegen die Repressionspraktiken und den Psychiatrie-Missbrauch in China zu unternehmen. Schneider hatte in seiner Eigenschaft als Präsident der DGPPN in der Zeit seines DGPPN-Präsidiums von 2009 bis 2010 weder geantwortet, noch hat er bis heute der GEP Vorschläge zum Widerstand gegen den Psychiatriemissbrauch in China oder anderen Ländern unterbreitet. Auch wenn die 17. Kammer funktional und sachlich unzuständig ist, bleibt die Frage im Raum stehen, welche Verbindungen die 17. Kammer des Verwaltungsgerichts Gelsenkirchen in der Besetzung Thewes, Rintelen-Teipel und Voßkamp zu Kreisen hat, die der seit 1997 vom Verfassungsschutz als verfassungsfeindlich eingestuften und seit dem unter Beobachtung stehenden Scientology-Organisation nahestehen und/oder sich bis heute nicht eindeutig vom politischen Missbrauch der Psychiatrie im NS-Regime distanziert haben. Diese im Raum stehende Frage gilt es an anderer Stelle gemäß Artikel 1 Abs. 3 und 2 GG in Verbindung mit Artikel 20 Abs. 3 GG zeitnah zu klären. Interessant ist die Frage auch deshalb, weil man diese Informationen über Prof. Dr. Schneider und Scientology relativ leicht im Internet recherchieren konnte und das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen ja bereits "eindrucksvoll" zum Ausdruck gebracht hat, dass es im Internet recherchieren kann. Insofern müsste dem Verwaltungsgericht GE die Verbindung "Prof. Schneider" und "Scientology" bekannt gewesen sein, als das unzuständige Verwaltungsgericht Gelsenkirchen diese Person als Sachverständigen "beauftragt" hatte. Das Schreiben des Solarkritikers vom 30.01.2012 an das funktional und sachlich unzuständige Verwaltungsgericht Gelsenkirchen können Sie nachfolgend lesen: ![]() Wenn Sie sich auch fragen, was das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen mit der Scientology-Organisation zu tun hat, dann stellen Sie doch mal vor diesem hier veröffentlichten Hintergrund eine Anfrage beim NRW-Verfassungsschutz. |













