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02
Aug
2011
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Zuletzt aktualisiert am Donnerstag, den 24. November 2011 um 08:05 Uhr
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Am 20.07.2011, 10Uhr30 - übrigens Jahrestag des gescheiterten Hitler Attentates - wurde der Solarkritiker Rainer Hoffmann aus Recklinghausen von 4 Polizeibeamten in Zivil zum insgesamt 5. Mal verhaftet, in Handschellen gelegt und in den Knast gesteckt.

Es wurde die verhängte Strafe von 14.400 Euro wegen angeblicher "Übler Nachrede in vier Fällen" als Ersatzfreiheitsstrafe per Haftbefehl vollstreckt.

Hintergrund: Der Solarkritiker hatte damals öffentlich gemacht, daß der Bochumer Zivil-Richter Dr. Michael Krökel ein Anerkenntnisurteil (AZ: 1 O 343/02) durch Knastandrohung erpresst hatte, um damit einen in diesem Zivil-Verfahren praktizierten Prozessbetrug eines "Solaranwaltes" aus Recklinghausen zu vertuschen, den der Solarkritiker im Laufe des Zivilverfahrens AZ: 1 O 343/02 als Prozessbetrug nachweisbar machte. Der Prozessbetrug des Solaranwaltes in der betreffenden Klageschrift basierte auf einen Urteilsfehler des OLG Hamm vom 04.07.2001.

Aber die Justiz ist seit nunmehr 10 Jahren nicht bereit, diesen Urteilsfehler als Urteilsfehler anzuerkennen, weil mit diesem "Fehl-Urteil" auch der "60%-Werbeschwindel der Solarwirtschaft" in zweifelhafter Weise juristisch legalisiert worden ist. Über diesen solaren Werbeschwindel informiert SOLARKRITIK.DE seit 1999.

Bei diesem Fehlurteil vom 04.07.2001 über einen Kauf einer thermischen Solaranlage, bei dem von den Richtern eine Werbeanzeige vertauscht worden ist, haben Richter in Bochum und Hamm zusätzlich auch noch ein solarkritisches (!) Gutachtenergebnis vorsätzlich unterschlagen.
 
Das am 20.07.2011 per Haftbefehl vollstreckte Strafurteil kam am 30.07.2007 zustande, weil der "SPD-Strafrichter" Dirk Vogt das Gerichtsprotokoll damals nachweislich gefälscht hatte, was durch Tonprotokolle beweisbar ist. Wegen dieser Recherchen über den "SPD-Richter" Dirk Vogt wird der Solarkritiker nun von der Staatsanwaltschaft Bochum wegen "Übler Nachrede" gegenwärtig abermals angeklagt, obwohl die Protokollfälschung des SPD-Richters Dirk Vogt in allen Details beweisbar ist. Dem Solarkritiker droht mit diesem Gerichtsverfahren wieder ein "zweifelhaftes" Gerichtsverfahren, bei dem "richterkritische" und solarkritische Beweisanträge von Richtern bewusst und vorsätzlich nicht zugelassen werden, um die "furchtbaren Richter" in den eigenen Justiz-Reihen vor Strafverfolgung "zu schützen" und um das (zweifelhafte) Ansehen der Justiz zu bewahren.

Diese oben geschilderten und rechtsstaatlich nicht mehr zumutbaren Machenschaften der NRW- Justizbehörden werden seit Jahren vom NRW-Justizministerium in der "Geheimakte" 4121 E-III 372/98 vertuscht und unter Verschluss gehalten.

Dem Solarkritiker werden 198 Seiten aus dieser Geheimakte vom Verwaltungsgericht Gelsenkirchen (AZ: 17 K 3614/06) vorsätzlich verweigert, obwohl dem Solarkritiker die Rechtmässigkeitskontrolle nach Artikel 19 Abs. 4 Grundgesetz durch richterlichen Beschluss vom 16.07.2009 zugestanden worden ist.

Gegenwärtig versuchen die Verwaltungsrichter in Gelsenkirchen parallel penetrant Gründe zu finden, den Solarkritiker zu psychiatrisieren und für "prozessunfähig" zu erklären, um dem Solarkritiker auf diese Art und Weise nachträglich sein Grundrecht auf Rechtmässigkeitskontrolle gemäß Beschluss vom 16.07.2009 entziehen zu können.

Ein TV-Beitrag im Bayrischen (!!?!) Rundfunk hatte am 06.09.2010 versucht die Öffentlichkeit über die Praktiken der Justiz mit Geheimakten und Psychiatrisierungen zu informieren.

Lesen Sie auch alle Beiträge unter der Rubrik SOLARJUSTIZ oder schauen Sie sich das 80-minütige Video über die Recherchen des Solarkritikers Rainer Hoffmann an.

Der Solarkritiker kann die Webseite SOLARKRITIK.DE auf Dauer nicht weiterbetreiben, wenn nicht kurzfristig umfangreiche Unterstützungsgelder eingesammelt werden können:

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Wer weiterhin möchte, daß in Zukunft solarkritische Informationen auf dieser bewusst werbefreien Webseite erscheinen soll, sollte sich überwinden, einen kleinen Beitrag zum Erhalt dieser Webseite beizutragen.

Es wäre hilfreich, wenn mindestens 20.000 Euro auf diese Weise in Kürze gesammelt werden könnten. Wer möchte, kann auch per PAYPAL an " Diese E-Mail-Adresse ist gegen Spambots geschützt! JavaScript muss aktiviert werden, damit sie angezeigt werden kann. " einen Unterstützungbetrag einzahlen.

Ein großes Unterstützungsaufkommen, wäre auch ein Zeichen an die "furchtbaren Juristen", daß der Solarkritiker mehr Unterstützer hat, als die "furchtbaren Juristen" gemeinhin glauben. Auch wäre es ein Zeichen an die "furchtbaren deutschen Juristen", daß die Vertuschung von Richterkriminalität durch Beleidigungsstrafverfahren auf Dauer nicht mehr funktioniert.


SOLARKRITIK.DE wird über die eingegangenen Unterstützungsgelder informieren.

Denn Transparenz und Ehrlichkeit war und ist immer eine Grundprämisse auf SOLARKRITIK.DE gewesen.

Nachfolgend dér TV-Bericht vom 06.09.2010 über die Psychiatrisierungs-Versuche und die Geheimakte
über den Solarkritiker Rainer Hoffmann:




Eine an Krebs erkrankte Renterin hat durch Zahlung von 12.880 Euro
aus ihren Ersparnissen den Solarkritiker kurzfristig am 28.07.2011 ausgelöst.

Ansonsten hätte der Solarkritiker bis zum 05.01.2012 insgesamt 170 Tage Ersatzfreiheitsstrafe absitzen müssen



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