SOLARKRITIK.DE - DIE GEHEIMAKTE HOFFMANN http://solarresearch.org/wp/2019/02/asyl-abgelehnt-schweizer-bundesverwaltungsrichter-vertuschen-die-existenz-von-198-geheimen-aktenseiten-beim-nrw-justizministerium/ Export date: Thu Feb 2 8:29:41 2023 / +0000 GMT |
Asyl abgelehnt: Schweizer Bundesverwaltungsrichter verschweigen die Existenz von 198 geheimen Aktenseiten beim NRW-Justizministerium als Hauptasylgrund !!![]() Am gestrigen Donnerstag, 31.01.2019 habe ich den 13-seitigen Entscheid vom 28.01.2019 1 des Schweizer Bundesverwaltungericht St. Gallen erhalten, mit dem mein Asylantrag von den Schweizer Asylbehörden endgültig abgelehnt worden ist.
Genauso haben es die "pflichtbewussten" Schweizer Richter also nun auch gemacht: Sie haben die 198 geheimen Aktenseiten 5 4 2 beim NRW-Justizministerium im Urteil definitiv totgeschwiegen. Wenn der Titel des TV-Beitrags im Schweizer Fernsehen nicht "DIE GEHEIMAKTE HOFFMANN" gelautet hätte, wäre das wichtige Wort "geheim" überhaupt nicht im St. Galler-Entscheid vom 28.01.2019 6 aufgetaucht: ![]() Womit ich dann schon bei den "Verfälschungen" im Entscheid bin, denn die Schweizer Richter habe mir aus den Dreharbeiten mit dem Schweizer Fernsehen auf deutschen Boden einen Strick gedreht: So wurde auf Seite 8 im Entscheid von den Schweizer Richtern geschrieben:
Das ist zwar faktisch richtig, dass ich am 01.06.2018 in Deutschland war, aber aus zwei Gründen irrelevant und realitätsfremd, denn:
Das gleiche gilt im Übrigen für meine gelegentlichen Einkäufe im Deutsch-Schweizer Grenzgebiet, die alle passiert sind, ohne dass ich einen Asylantrag gestellt hatte. Die Argumentation der Richter ist ja genauso irrsinning, wie, wenn ein Mord am 13.11.2018 passiert und es wird ein Angeklagter nun als Mörder verurteilt, weil sich der Angeklagte am 01.06. ebenfalls am Tatort aufgehalten hat. Im Übrigen ist es die Dummheit und Faulheit der (deutschen) Juristen, die es für kritische deutsche Bürger in Deutschland so gefährlich macht, was sich erneut an diesem aktuellen Schreiben des NRW-Justizministeriums vom 22.01.2019 zeigt, was ein Unterstützer von mir in diesen Tagen erhalten hat: ![]() Nun heisse ich also angeblich "Rüdiger" (anstatt korrekt: Rainer) und komme also aus "Gelsenkirchen" (anstatt korrekt: Recklinghausen), und das alles passiert im Verantwortungsbereich von NRW-Ministerpräsident Armin Laschet (CDU), wie man oben lesen kann. und auch dieses Schreiben hat wieder das Aktenzeichen der Geheimakte "4121 E-III 372/98" erhalten. Und Armin Laschet ist also über "DIE GEHEIMAKTE HOFFMANN" informiert, zusätzlich auch über Twitter.
Es ist eine seit Jahren nachweisbare perfide Dummheit und Schlampigkeit der NRW-Justizbehörden, die das normale Mass weit übersteigt, was ich in der Vergangenheit bereits in mehreren Blogtexten u.a. anhand von praktizierten Aktenzeichenfehlern der NRW-Justizbehörden thematisiert hatte: Die unendliche Dummheit (?) der Staatsanwaltschaft Bochumund:Die Dummheit (!?) der Juristen ODER: Wie durch Kopieren von Textbausteinen eine politisch-gewollte „Wahrheit“ entsteht !! Die "hohe Kunst" der Verwendung von Textbausteinen beherrschen offenkundig auch Schweizer Richter, wie man an der Orgie an Textbausteinen im Entscheid vom 28.01.2019 unschwer erkennen kann, allerdings, soviele "..., dass"-Halbsätze in einem Richter-Entscheid würden auch in Deutschland zu einem Spitzenplatz in der Hitliste vermeintlich "lesenswerter" Gerichtsurteile verhelfen. Und das es den Richtern in St. Gallen nur darum ging, im Entscheid rüberzubringen, dass ich in Deutschland - nach Richter-Auffassung - angeblich nach rechtsstaatlichen Grundsätzen verurteilt worden bin, macht der folgende perfide Urteilstext der Schweizer Richter deutlich:
Wertes Bundesverwaltungericht in St. Gallen, Die St.-Galler Richter entlarven sich bei Ihrer "Feststellung" auf dieser Seite 3 ihres Urteils in ihrer praktizierten Befangenheit unfreiwillig selbst durch die Verwendung des Begriffs "Richterbeleidigung", den es nämlich als Straftatbestand definitiv nicht gibt. Die Richter stellen also etwas fest, was es aber in der juristischen Wirklichkeit nicht gibt. Denn es gibt den Straftatbestand der "Richterbeleidigung" nicht. Es gibt nur den Straftatbestand der "Beleidigung", unabhängig von der Person. Durch die Verwendung des Begriffs "Richterbeleidigung" als Feststellung in Ihrem Urteil entlarven sich die Richter selbst mit ihrer Befangenheit gegenüber mich als Asylsuchenden. Denn ich konnte mich nämlich nicht daran erinnern, dass ich in meiner 76-seitigen Beschwerde den Begriff "Richterbeleidigung" verwendet haben soll, denn mir ist bekannt, dass es den Straftatbestand der "Richterbeleidigung" definitiv nicht gibt. Und deshalb habe ich auch noch zusätzlich in den Asyl-Anhörungsprotokollen recherchiert und dort bin ich dann fündig geworden: Die St.-Galler-Richter haben einfach eine wortwörtliche Passage aus meiner Anhörung vom 03.12.2018 - wo ich salopp den Ausdruck "Richterbeleidigung" gebraucht hatte (in rot unterstrichen) - als angebliche "Feststellung" in ihrem Urteil verwendet und den gesamten, vorher von mir berichteten, wichtigen Sachverhalt (in blau unterstrichen) haben die St.-Galler-Richter im Urteil einfach weggelassen: ![]() Die St. Galler-Richter haben die gesamte wichtige Vorgeschichte (Stichtworte: Scientology-Psychiater, Richterin-auf-Probe, gg-widriger Strafbefehl, Geheimakte 4121 E-III 372/98, Postannahmeverweigerung), die von mir dann zur Verwendung des Begriffs "Richterbeleidigung" geführt hat, weggelassen, und die St.-Galler-Richter haben meine saloppe Laien-Bezeichnung "Richterbeleidigung" für sich selbst als Feststellung in ihrem Urteil vom 28.01.2019 verwendet, was es aber in Wahrheit nicht ist. So wurde mir durch die Richter in St. Gallen aus dem Wort "Richterbeleidigung" einen Strick gedreht und dass der zugrundeliegende Strafbefehl nachweislich gg-widrig und menschenrechtswidrig zustandekam, haben die St.-Galler Richter ignoriert, obwohl auch die gg-widrigen und menschenrechtswidrigen Strafbefehle in Deutschland ein von mir formulierter und vorgetragener Asylgrund ist. Ein weiterer wichtiger Punkt, der von den St.-Galler Richtern als wichtiger Asylgrund weggelassen und ignoriert worden ist, ist die Bedrohung, dass ich mit einer zwangsweise Verabreichung von Psychopharmaka in Deutschland mundtot gemacht werde. Ich habe diese Gefahr sowohl im TV bei "DIE GEHEIMAKTE HOFFMANN" unmittelbar vor Einreichung des Asyls am 13.11.2018 formuliert: und auch auf Seite 74 meiner 76-seitigen Asyl-Beschwerde:
NEIN, das stimmt nicht, denn das NRW-Justizministerium hatte dem TV-Journalisten Günter Ederer bezüglich seiner Recherchen 16 zu meinem Fall im April 2010 mitgeteilt:
![]() wurde bis heute von dem Bochumer Landgericht nicht beschieden. Und das NRW-Justizministerium sondern schrieb in der Mail an TV-Journalist Günter Ederer am 27.04.2010 einfach: ![]() Die Formulierung des NRW-Justizministeriums "Nachdem dieser Forderung nicht entsprochen worden war,..." ist faktisch unwahr. Denn in Wahrheit hat der damals verantwortliche Bochumer Richter am Landgericht Bock meine Beschwerde vom 09.04.2009 einfach ignoriert und bis heute nicht beschieden. RiLG Bock hat dabei sogar auch die höchste deutsche Rechtsprechung beim Bundesverfassungsgericht ignoriert, die ich in meiner Beschwerde vom 09.04.2009 als dezidierte Beschwerdebegründung vorgetragen hatte. Diese wichtige BVerfG-Entscheidung, AZ: 2 BvR 1523/01 vom 09.10.2001 hat dann auch im Jahr 2014 zur Freilassung von Gustl Mollath aus der psychiatrischen Unterbringung beigetragen. Deshalb mein Erfahrungs-Fazit auch in meiner Asylbeschwerde: Die deutschen Richter verweigern einfach lapidar die Bearbeitung solcher Psychiatrie-Androhungs-Beschwerden und handeln dann nach eigener Willkür, wenn dadurch ein vermeintlicher "Image-Schaden" für das Ansehen der deutschen Justiz verhindert werden kann. Aber ich bin immer noch nicht fertig, denn das St. Galler-Gericht behauptete zusätzlich auf Seite 7 oben, unwahr:
Die von mir rot-markierte Textstelle ist eine besonders perfide Sachverhaltsfälschung durch das St.-Galler-Gericht. Denn im Wort-Protokoll in der Anhörung vom 03.12.2018 zu "(vgl. act. A 12 S. 8)" und der "gesetzlichen Grundlage", mit der "§ 14 PsychKG NRW" gemeint ist, steht vollständig und in Wahrheit auf Seite 8 das folgende: ![]() Der "§ 14 Psych KG NRW 17" darf nur angewendet werden, wenn "Gefahr in Verzug" droht. Diese "Gefahr in Verzug" existierte aber nicht und die verantwortlichen NRW-Institutionen weigern sich bis heute, zu dem Missbrauch des "§ 14 Psych KG NRW" Stellung zu nehmen. Lesen Sie auch das FAQ#15 18, was sich damals am 26.11.2010 unter dem behördlichen Vorwand des "§ 14 Psych KG NRW 19" auf meinem Grundstück für eine rechtsstaatlich-bedenkliche "Nummer" abgespielt hatte. Falls Sie fragen, wie es nun weitergeht: Kurze Antwort: Ich weiss es nicht. Es hängt auch davon ab, in wieweit Sie, werter Leser dieses Blogtextes, den Wahnsinn und die Vertuschungs-Machenschaften der Gilde der "furchtbaren Juristen" weiterhin dulden. Denn es ist ja eindeutig erkennbar, dass die Schweizer Richter in ihrem Entscheid vom 28.01.2018 nicht nach Schweizer Asylrecht geurteilt haben, sondern aus "juristischem Standesrecht", um ihre standesrechtlichen deutschen Kollegen vor einer "Peinlichkeit" zu bewahren. Denn ich hatte ja im SRF-TV-Beitrag "DIE GEHEIMAKTE HOFFMANN 20" vor laufender Kamera gesagt, dass Juristen hauptsächlich von ihrer Eitelkeit und ihrem juristischen Korpsgeist getrieben sind und diese beiden Prinzipien stellen Juristen (egal ob in D oder CH) über jedes geltende Recht und Gesetz und es wird in Urteilen so kaschiert, damit es nicht (sofort) auffällt und alles noch nach angeblichem "Rechtsstaat" riecht und aussieht. Aber die perfiden Methoden der Juristen darf niemand wissen. Wer dahinter kommt oder versucht dahinter zu kommen und/oder versucht darüber aufzuklären, wird rigoros von den "furchtbaren Juristen" vernichtet. Deshalb habe ich eine bestimmte und sehr deutliche Bezeichnung für die angeblichen Menschen, die sich Juristen nennen, die ich aber hier öffentlich nicht erwähne. Zum Schluss noch ein TV-Hinweis: "DIE GEHEIMAKTE HOFFMANN" am 20.02.2019, 00:05Uhr auf 3SAT: 21 ![]() Erstveröffentlichung am 01.02.2019, 15Uhr00 optimiert/aktualisiert am: 04.02.2019, 07Uhr10 |
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Post date: 2019-02-01 15:00:28 Post date GMT: 2019-02-01 14:00:28 Post modified date: 2019-02-04 07:07:13 Post modified date GMT: 2019-02-04 06:07:13 |
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