FAQ#01-Antwort

  • #01 Der damalige Ministerialdirigent beim NRW-Justizministerium, Prof. Dr. Reinhard Klenke erklärte per Verfügung vom 07.10.2009 insgesamt 198 Seiten der ca. 550 Seiten starken Akte AZ: 4121 E-III 372/98 beim NRW-Justizministerium so wörtlich als „GEHEIM“.  Klenke legt dar, wieso die Akten aus juristischer Sicht geheim zu halten seien. Bezieht sich Ihre Kritik auf Klenkes juristische Argumentation? Mit anderen Worten: Gehen Sie davon aus, dass er die juristische Sachlage falsch darstellt? Oder kritisieren Sie vielmehr, dass die juristische Sachlage so ist, wie sie laut Klenke ist? Mit anderen Worten: Dass es gesetzliche Änderungen bräuchte, um zu verhindern, dass Menschen wie Ihnen solche Akten vorenthalten werden können?
    Oder kurz:
    Wie wurde mit der Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) das Grundgesetz (GG) entmachtet?

Meine Kritik an Prof. Dr. Reinhard Klenke (und auch an die verantwortlichen Richter beim Verwaltungsgericht Gelsenkirchen) richtet sich dahingehend, dass sowohl Klenke als auch die Richter das grundgesetzlich verbriefte bundesdeutsche Verfassungsrecht nach Artikel 19 Abs. 4 Grundgesetz auf Rechtmässigkeitskontrolle durch das einfach-gesetzliche Gesetz des § 99 Abs. 1 Satz 2 der Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) entmachtet und suspendiert haben.

Klenke und die verantwortlichen Richter haben das Grundgesetz als oberstes Verfassungsrecht defacto für unwirksam erklärt!!

Wie?
Klenke und die Richter haben grundgesetzwidrig die einfachgesetzliche VwGO über das verfassungsrechtliche Grundgesetz gestellt.

Warum? Motiv?
Um diverse (womöglich politisch-motivierte) „Fehler“ der Justiz in NRW zu vertuschen!!

Wie kann das „Wie“ belegt werden?
Im 5-seitigen Verfügung des NRW-Justizministeriums vom 07.10.2009, AZ: 1451 E-Z 6/06 wird auf der ersten Seite ein [zwei-seitiger] „Beschluss vom 16.07.2009“  [des Verwaltungsgerichts Gelsenkirchen] erwähnt, der Grundlage für die Verfügung des NRW-Justizministeriums vom 07.10.2009 ist.

Der zweiseitige „Beschluss vom 16.07.2009“ ist hier:
https://solarresearch.org/wp/wp-content/uploads/2012/11/VerwGerGelsenkirchen_20090716_17K3614_06.pdf

Beschluss vom 16.07.2009 vom Verwaltungsgericht Gelsenkirchen (rot-Markierungen durch SOLARKRITIK.De)

In dem richterlichen Beschluss vom 16.07.2009 wird u.a. wörtlich gesagt:

Denn die Kenntnis dieser Akte ist erforderlich, um eine den Anforderungen des Art. 19 Abs 4 GG genügende Rechtmässigkeitskontrolle … durchzuführen.

Diese grundgesetzlich-verbürgte „Rechtmässigkeitskontrolle“ nach Artikel 19 Abs. 4 GG wird dann aber durch das NRW-Justizministerium (und auch die Richter) durch grundgesetzwidrige Anwendung des einfachen Gesetzes des § 99 Abs. 1 Satz 2 VwGO entmachtet und suspendiert. Denn Verfassungsrecht (Grundgesetz) steht bekanntlich im rechtlichen Rang höher als das einfache Gesetz (VwGO).

Bemerkenswert ist, dass Klenke als Ministerialdirigent beim NRW-Justizministerium in seiner 5-seitigen Verfügung vom 07.10.2009 diese Rechtmässigkeitskontrolle nach Art. 19 Abs. 4 GG nicht erwähnt und darauf nicht Bezug nimmt. Klenke und die NRW-Juristen vom NRW-Justizministerium hätten ja eigentlich rechtlich erklären müssen, wie und warum man denn rechtlich mit dem rechtlich-niedrigen § 99 VwGO den rechtlich-höheren Art. 19 Abs. 4 GG entmachten kann. Denn, wenn die Juristen vom NRW-Justizministerium den „Art. 19 Abs. 4 GG“ erwähnt hätten, wäre die Suspendierung des Grundgesetzes durch die Juristen beim NRW-Justizministerium in ein-und-demselben Dokument sofort erkennbar gewesen. Die Entmachtung des Art. 19 Abs. 4 GG wurde aber von Klenke in seiner 5-seitigen Verfügung vom 07.10.2009 verschwiegen.

So aber wird dieser praktizierte Verfassungsbruch des NRW-Justizministeriums nur dann erkennbar, wenn man auch den richterlichen Beschluss vom 16.07.2009 hinzunimmt. Ohne diesen Beschluss sieht es so aus, als ob das NRW-Justizministerium einfach nur den § 99 Abs. 1 Satz 2 korrekt anwendet. In Wahrheit aber hat das NRW-Justizministerium damit den Artikel 19 Abs. 4 GG entmachtet und suspendiert, durch lapidare Anwendung der einfachgesetzlichen Vorschrift des § 99 Abs. 1 Satz 2 VwGO.

Ich werde Ihnen im Laufe meiner FAQ-Antworten noch weitere Beispiele zeigen und belegen, wie bundesdeutsche Juristen in meinem Fall das Grundgesetz zu meinem Schaden suspendiert und entmachtet haben, auch sogar das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe, siehe Antwort #08.

Wenn Sie (kritische) Fragen zu meiner Antwort #01 haben oder ergänzende Belege benötigen, teilen Sie mir das bitte per Mail mit.

 


Erstveröffentlichung am 14.04.2018, 14Uhr30
optimiert/aktualisiert am: 23.03.2021, 08Uhr10

 

Letztmalig optimiert/ergänzt am Dienstag, 23. März 2021, 08:12

Informationen über die politisch-motivierten Verfolgungen eines Solarkritikers in Deutschland !!