Aktenvermerk vom 22.02.2008 eines Bochumer Richters: (Angebliche) Querulanz könnte erblich sein !

Im Fall von Gustl Mollath sorgt seit 01.03.2013 ein „Verräterischer Aktenvermerk„, in dem Gustl Mollath als „Querulant“ bezeichnet worden ist, für Schlagzeilen. Am 03.03.2013 wurden von der SÜDDEUTSCHEN ZEITUNG  Zitate der Bayrischen Justizbehörden veröffentlicht, die Gustl Mollath sogar als „M = Spinner“ bezeichnet haben.

Im Fall des Solarkritikers verhielten sich die Justizbehörden in NRW ähnlich, worüber bereits am 06.09.2010 in einem TV-Bericht im „BR“ berichtet worden ist. Ab Minute 05:25 in diesem TV-Bericht wird ein Aktenvermerk erwähnt, in dem es heisst:

BR_20100906_Zitat
KLICKEN SIE AUF SCREENSHOT
und Sie hören das relevante TV-Zitat vom 06.09.2010

Über dieses Zitat aus einem Aktenvermerk wurde der Solarkritiker und der TV-Journalist Günter Ederer während der Dreharbeiten zu oben genannten TV-Bericht am 27.04.2010 erstmalig vom NRW-Justizministerium per Mail  informiert:

NRW_JustizMin_Mail20100427_Ausschnitt_Zitat20080222
Ausschnitt aus Mail des NRW-Justizministerium vom 27.04.2010, ROT-Markierung durch SOLARKRITIK.DE

Bitte beachten Sie, dass das NRW-Justizministerium in der Mail vom 27.04.2010 an Günter Ederer nicht mitgeteilt hatte, von wem GENAU dieser Aktenvermerk vom 22.02.2008 stammte.

Bereits am 04.05.2010 hatte der Solarkritiker beim NRW-Justizministerium die Anfrage nach Zusendung der Kopie des Aktenvermerks vom 22.02.2008 gestellt, aber diese Kopie trotz mehrerer wiederholte Anfragen diese Kopie mit dem „Aktenvermerk vom 22.02.2008“ vom NRW-Justizministerium nie erhalten,…

Mail20100504_NRW_Justiz

…erst eine Akteneinsichtnahme am 30.11.2011 – also ca. 18 Monate später – offenbarte durch Zufall diesen Aktenvermerk vom 22.02.2008 des Richters am Landgericht Bock, der sogar vom Richter Bock persönlich unterschrieben ist:

Strafakte_0937_Aktenvermerk_20080222

Aber dieser Aktenvermerk vom 22.02.2008 des Richters Bock offenbart auch, dass dieser Richter am Landgericht Bock sich wohl zum Ziel gesetzt hat, die gesamte Familie des Solarkritikers in eine Art „Sippenhaft“ zu nehmen, da der Richter Bock die Beurteilung der Schuldfähigkeit des Solarkritikers auf Grundlage des angeblich „merkwürdigen Verhaltens“ der Mutter des Solarkritikers durchführen will.

Dazu muss man wissen, dass das angeblich „merkwürdige Verhalten“ der Mutter des Solarkritikers ebenfalls in Fehlern von NRW-Juristen zugrundeliegt: So ist beim Amtsgericht Recklinghausen das hinterlegte Testament bereits 1974 (!) abhanden gekommen, und Recklinghäuser Rechtsanwälte haben einfach – bei Bekanntwerden des Verschwinden des Testaments Anfang der 1990er Jahre –  ein neues Testament erstellt, wohl auch, um den Fehler des Amtsgericht Recklinghausen zu vertuschen und die „Krönung“ des Ganzen:  Die Neuerstellung des Testaments musste die Mutter des Solarkritikers mit ca. 4.000 DM dann auch noch bezahlen.

Ebenfalls belegt der Aktenvermerk, daß auch der dubiose Oberstaatsanwalt Schneider von der STA Bochum diese abermalige Diffamierung des Solarkritikers im Februar 2008 „lanciert“ hatte, obwohl er nachweislich seit März 2005 über den Urteilsfehler des OLG Hamm und den daraufbasierenden mehrfachen Prozessbetrug des Recklinghäuser Rechtsanwalt Dr. G. informiert ist.

Bedenkliche rechtsstaatliche Zustände in Deutschland, die vor 80 Jahren in ähnlicher Weise begonnen hatten.

Denn dieser Richter am Landgericht Bochum Bock masst sich als Jurist und damit als medizinischer Laie an – wie dieser Aktenvermerk belegt – zu unterstellen, (angebliche) Querulanz könnte vererbbar sein.

Die Befangenheit des Richters am Landgericht Bock im gesamten, durch und durch rechtsfehlerhaften Strafverfahren AZ: 23 Ns 32 Js 569/04 II 130/07 dürfte durch diesen Aktenvermerk vom 22.02.2008 einwandfrei belegt sein:

QuerulantBefangenheitRichter
OLG Frankfurt a.M. vom 13.08.2002, AZ: 1 W 23/01

Vielleicht beginnen die beiden Geschwister des Solarkritikers ja nun endlich damit, dem Justizministerium in NRW selbst ein paar Fragen zu stellen, denn auch die beiden Geschwister könnten ebenfalls irgendwann „Zielscheibe“ solcher „furchtbaren Juristen“ in NRW werden, aufgrund einer subjektiven Beurteilung eines Juristen über „menschliche Merkwürdigkeiten“.

Durch das bereits erwähnte Mail vom 27.04.2010 kann dem NRW-Justizministerium ausserdem nachgewiesen werden, dass das NRW-Justizministerium darüber informiert ist, dass dieser Richter am Landgericht Bochum Bock wissentlich – und damit vorsätzlich – höchstrichterliche Rechtsprechung über Freiheitsgrundrechte von Angeklagten ignoriert:

Ausschnitt aus Mail des NRW-Justizministerium vom 27.04.2010
Ausschnitt aus Mail des NRW-Justizministerium vom 27.04.2010
(ROT-Markierung durch SOLARKRITIK.DE)

Über die erwähnte „Sofortige Beschwerde vom 09.04.2009“ bezüglich seines Beschluss vom 03.04.2009 hat der Richter am Landgericht Bochum Bock nie entschieden:

Sofortige Beschwerde vom 09.04.2009
Sofortige Beschwerde vom 09.04.2009, AZ: 23 Ns 32 Js 569/04 II 130/07

Auch das OLG Hamm hat in der eingereichten Revision, die Tatsache, dass bis heute eine Entscheidung über die „Sofortige Beschwerde vom 09.04.2009“ nicht getroffen worden ist, kommentarlos ignoriert.

Der Beschluss vom 03.04.2009 steht weiterhin als unbeschieden  im Raum, obwohl eine fristgemässe und formalkorrekte sofortige Beschwerde vom 09.04.2009 darüber vorliegt. !!

Das NRW-Justizministerium vertuscht in der Mail vom 27.04.2010 die bis heute fehlende richterliche Bescheidung der Beschwerde vom 09.04.2009 mit den perfiden Worten :

„Nachdem dieser Forderung nicht entsprochen worden war…“

Das vermeintliche Motiv der Richter beim OLG Hamm, die „Sofortige Beschwerde vom 09.04.2009“ zu ignorieren, wurde in diesem Blog schon ausgiebig thematisiert, nämlich der nachweisbare Urteilsfehler des OLG Hamm vom 04.07.2001, durch den der „solare 60%-Schwindel“ in Deutschland begünstigt worden ist.

Denn ein Zitat vom 06.05.1998 des Juristen und Direktors vom Amtsgericht Soltau Rundt, was dem Solarkritiker erst seit Mai 2008 bekannt ist, belegt:

„Vorliegend ist das Interesse der Öffentlichkeit an einem hohen Ansehen der Justiz höher zu bewerten, als Ihr Interesse der Justiz Fehler nachzuweisen und die Justiz und ihre Personen zu diffamieren.“

Es geht also um das „hohe Ansehen der Justiz“ und „der Nachweis von Fehlern in der Justiz bedeutet eine Diffamierung der Personen in der Justiz„, zwei dubiose Argumente ohne Rechtsgrundlage, die über das Freiheitsgrundrecht von Gustl Mollath gestellt werden und die auch dazu geführt haben, dass der Solarkritiker im November 2012 Deutschland fluchtartig verlassen musste, weil die Justiz in NRW seit Jahren nicht gewillt ist, den Urteilsfehler des OLG Hamm vom 04.07.2001 zur Aufklärung zu bringen, und stattdessen darüber eine „Geheimakte 4121 E-III 372/98“ mit einem dubiosen „Bescheid vom 27.12.2002 angelegt hat, durch den der „Solaranwalt“ Dr. G. aus Recklinghausen womöglich durch das NRW-Justizministerium seit Jahren „straffrei“ gestellt worden ist.

Das NRW-Justizministerium blockiert seit Jahren die Aufklärung dieser Angelegenheit!

…und da wirkt das Zitat von Bundesjustizminsterin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger vom 07.03.2013 auf TELEPOLIS der reinste Hohn und Volksverdummung:

“Die Korrektur von Fehlern der Justiz ist eben im Sinne der Unabhängigkeit auch ausschließlich der Justiz selbst vorbehalten”

…wo das Zitat des Direktors von Soltau vom 06.05.1998 belegt, dass der Nachweis von Fehlern der Justiz und deren Personen eine angebliche „Diffamierung“ bedeutet.

Lesen Sie auch den 140-seitigen Wiederaufnahmeantrag Rechtsanwalts Gerhard Strate im Fall Mollath vom 19.02.2013. Auf Seite 130 wird auch die gleiche Bundesverfassungsgerichtsentscheidung aus dem Jahr 2001 erwähnt, die eine Zwangspsychiatrisierung gegen den Willen des Angeklagten untersagt, die auch der Solarkritiker bei seiner bis heute von NRW-Richtern nicht-entschiedenen „Sofortigen Beschwerde am 09.04.2009“ ebenfalls argumentativ vorgebracht hatte.

Aber dieses rechtsfehlerhafte Strafverfahren AZ: 23 Ns 32 Js 569/04 II 130/07 , was der Richter am Landgericht Bochum Bock als verantwortlicher Berufungsrichter zu verantworten hatte, beinhaltet noch weitere dubiose Fehler, Weglassungen und sogar auch eine perfide Sachverhaltsfälschung, die vielleicht zu einem späteren Zeitpunkt noch aufgearbeitet werden.

Nur so viel noch zum Abschluss: In der Hauptverhandlung am 20.04.2009 wurde ein Prozessbeobachter, der wegen Kinderlähmung körperbehindert ist, von Sicherheitsbeamten des Amtsgerichts Recklinghausen durch Tritte misshandelt.

Es sollte deshalb reichen.

Auch die NRW-Ministerpräsidentin Hannelore Kraft ist – nicht erst jetzt – informiert, dass in NRW ebenfalls ein „FALL MOLLATH“ existiert:

HanneloreKraft_Twitter_20130305

Update am 08.04.2013:

Dieses Fax  vom 21.10.2002 des Solarkritikers an das NRW-Justizministerium belegt, dass im Oktober 2002 die „psychiatrischen Gutachten“ als Waffe gegen „kritische Bürger“ bekannt gewesen sind.

JustizNRW_20021021_FaxNachweis_FX00207_rotMark
FAX an das NRW-Justizministerium am 21.10.2002

Und bereits im Januar 2003 erwähnte der Richter am Amtsgericht Recklinghausen Dirk Vogt erstmalig „diese Waffe“ am Ende der Gerichtsverhandlung am 22.01.2003. Es sollten bis zum Jahr 2012 noch fünf weitere Psychiatrisierungs(versuche) der NRW-Justizbehörden auf dubioser Grundlage der „Geheimakte 4121 E-III 372/98“ folgen, bevor der Solarkritiker im November 2012 aus reinem Selbstschutz Deutschland fluchtartig verlassen hat.

Wie Sie feststellen werden, ist auch Frau Auchter-Mainz als Person beim NRW-Justizministerium für den dubiosen „Bescheid vom 27.12.2002“ verantwortlich gewesen, auf dessen Grundlage jedwede Strafverfolgung seit 2002 u.a. gegen den Rechtsanwalt Dr. G. aus Recklinghausen verhindert und und zum Schaden des Solarkritikers unterbunden worden ist.

Update am 20.06.2013:
Und angebliche „Querulanten“ dürfen nicht „rechtlos“ gestellt werden, wie es aber deutsche Richter leider sehr häufig in Deutschland praktizieren, wenn der vermeintliche „Querulant“ über Recherchen verfügt, die das „Ansehen der Justiz“ mehr als in Frage stellen könnten:


Update am 29.06.2013:

Auch ein Gesprächsangebot, um das der Solarkritiker damals die Präsidentin des LG Bochum gebeten hatte, um den „solaren Schwindel“ persönlich zu erklären, wurde damals im Febr. 2004 vom Landgericht Bochum mit Hinweis/Argumentation auf Art. 97 GG („richterliche Unabhängigkeit„) unterbunden:

Verweigerung der richterlichen Gesprächsbereitschaft unter Hinweis auf Artikel 97 GG durch das Landgericht Bochum
Verweigerung der richterlichen Gesprächsbereitschaft unter Hinweis auf Artikel 97 GG durch das Landgericht Bochum

Die damals verantwortliche Bochumer Landgerichtspräsidentin Marie-Luise Graf Schlicker ist seit 01.06.2007 beim Bundesjustizministerium als Ministerialdirektorin für „Rechtspflege“ verantwortlich.

Wer glaubt noch daran, dass Juristen in Deutschland wirklich gewillt sind, ihre eigenen Fehler zu korrigieren ??

Lesen Sie auch: Die unendliche Dummheit (?) der Staatsanwaltschaft Bochum

und: Die dreiste Lüge seit 2002 der NRW-Juristen

Stand des Blogtextes: 01.07.2013, 11Uhr05
zuletzt ergänzt/optimiert: 03.04.2015, 09Uhr30

Letztmalig optimiert/ergänzt am Mittwoch, 11. November 2015, 09:05

3 Gedanken zu „Aktenvermerk vom 22.02.2008 eines Bochumer Richters: (Angebliche) Querulanz könnte erblich sein !“

  1. In der Tat, Gustl Mollath galt als verrückt, bis er rehabilitiert wurde. Dabei ist der Mißbrauch der Psychiatrie doch eigentlich etwas, das man nur in totalitären Staaten erwarten würde. Aber nachdem Gustl Mollath wieder für „normal“ erklärt worden war, kam eine Psychiaterin ins Fernsehstudio, ich glaube es war sogar bei Maischberger, und erklärte dort, wie die Dinge bei uns, im sogenannten Rechtsstaat, ablaufen: Die meisten Psychiater haben sich auf einen Gerichtsbezirk beruflich eingerichtet und wollen von dort immer neue Aufträge erhalten. Die bekommen sie aber nur dann, wenn sie so „gutachten“, wie die Richter das haben wollen. Der BRD-Staat unterscheidet sich daher gar nicht so sehr von einem Mafia-System, wo eine Hand die andere wäscht.

    Die Ursache hierfür liegt meines Erachtens im Richter-Privileg, also
    § 339 Strafgesetzbuch, denn den Vorsatz bei der Rechtsbeugung bekommen Sie praktisch nie bewiesen. Hinzu tritt die Standesgesinnung, wonach man lieber einem Laien Unrecht zufügt als einer schwarzen Krähe hinter den Kittel zu schauen. Nicht mein Land, nicht mehr!

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