This page was exported from SOLARKRITIK.DE - DIE GEHEIMAKTE HOFFMANN [ http://solarresearch.org/wp ] Export date:Sat Jan 28 1:14:16 2023 / +0000 GMT ___________________________________________________ Title: FAQ#06-Antwort --------------------------------------------------- #06 Sie schreiben: «Sowohl das LG Bochum als auch das OLG Hamm haben ein gerichtlich-veranlasstes, solarkritisches Gutachten über die korrekte Solar-Werbeanzeige vom 19.01.1996 unterschlagen !!» Bitte belegen. Unterschlagung eines solarkritischen Gutachtenergebnisses (Punkte 3 und 4 aus dem Gutachten vom 10.11.1998) http://solarresearch.org/wp/wp-content/uploads/2012/11/Gutachten_Sonnenschein.pdf durch das LG Bochum im Zivilverfahren AZ: 1 O 302/97, d.h. ein Gutachtenergebnis über ein Gutachten über die relevante solare Werbeanzeige, was die Bochumer Richter der 1. Zivilkammer im Jahr 1997/1998 (genauer: am 03./05.02.1998) http://solarresearch.org/wp/wp-content/uploads/2012/11/AntragGutachtenWerbeanzeige_19980203_19980205.pdf selbst in Auftrag gegeben hatten. Das gerichtliche Gutachten vom 10.11.1998 sagt deutlich an zwei Stellen im Gutachten, dass die Behauptung in der solaren Werbeanzeige als - so wörtlich - "FALSCH" zu bewerten ist. Zudem wurde der richterliche Beweisbeschluss vom 03.11.1997 http://solarresearch.org/wp/wp-content/uploads/2013/02/19971103_1O302_97_Beweisbeschluss_gutachten_Solar.pdf über die Effizienz der thermischen Solaranlage – insbesondere über die solare Raumheizungswassererwärmung („Heizungsanlage“) – ohne Angabe von Gründen einer richterlichen Bewertung entzogen. Nun prüfen Sie, sehr geehrter Leser, ob in den beiden Gerichtsurteilen das Gutachten über die solare Werbeanzeige, was die Richter selbst in Auftrag gegeben hatten, erwähnt wird,: Hier das 1. Instanz-Urteil des Landgericht Bochum, AZ: 1 O 302/97 http://solarresearch.org/wp/wp-content/uploads/2014/08/LGBochum_1O302_97_19991207_Gesamt_ocr.pdf Hier das 2. Instanz/Berufungs-Urteil, AZ: 12 U 27/00 beim OLG Hamm vom 04.07.2001: http://solarresearch.org/wp/wp-content/uploads/2018/04/OLGHamm_12U27_00_20010704.pdf Sie werden feststellen: Das gerichtliche Gutachten vom 10.11.1998 über die solare Werbeanzeige (Punkte 3 und 4 des Gutachtens) wird sowohl von den Richtern beim LG Bochum und auch beim OLG Hamm nicht erwähnt und nicht berücksichtigt. Wenn Sie anderer Auffassung sein sollten, teilen Sie mir das  mit den entsprechenden Textstellen aus dem betreffenden Urteil bitte per Mail mit. Erstveröffentlichung am 23.04.2018, 07Uhr00 optimiert/aktualisiert am: 23.04.2018, 07Uhr00 --------------------------------------------------- Images: --------------------------------------------------- --------------------------------------------------- Post date: 2018-04-23 07:00:22 Post date GMT: 2018-04-23 05:00:22 Post modified date: 2018-04-23 07:19:15 Post modified date GMT: 2018-04-23 05:19:15 ____________________________________________________________________________________________ Export of Post and Page as text file has been powered by [ Universal Post Manager ] plugin from www.gconverters.com