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Was der Fall Mollath mit dem Fall SOLARKRITIK.DE (nicht) gemeinsam hat !!

SOLARKRITIK.DE wurde in den letzten Tagen und Wochen mehrfach mit dem Vorwurf konfrontiert, SOLARKRITIK.DE wurde als angeblicher sog. „Trittbrettfahrer“ den Fall von Gustl Mollath lediglich benutzen, um seinen eigenen Fall weiter nach Vorne zubringen.

SOLARKRITIK.DE hält es nun für zeitlich dringend notwendig, einige Fakten klarzustellen und öffentlich zu machen.

Einige dieser Kritiker sind immer noch voreingenommen bezüglich der Recherchen von SOLARKRITIK.DE, weil SOLARKRITIK.DE ohne Einverständnis von Gustl Mollath ein (angeblich) heimlich-aufgezeichnetes Telefonat vom 21.05.2013 mit Gustl Mollath bei Youtube hochgeladen und veröffentlicht hatte. SOLARKRITIK.DE hatte sehrwohl eine Zusage für die Veröffentlichung des Telefonats, aber Gustl Mollath wollte/konnte sich daran nicht mehr erinnern. Aber egal:  SOLARKRITIK.DE hat den Anlass, die Motive und die beiden Gründen für das Veröffentlichen in einer 6-seitigen öffentlichen Erklärung dargelegt, und sich auch bei Gustl Mollath für die vermeintlich missverständliche Vorgehensweise trotzdem nachträglich telefonisch entschuldigt.

R. Hoffmann von SOLARKRITIK.DE kennt den Fall von Gustl Mollath bereits seit Sommer 2011 und seit Oktober 2012 hat SOLARKRITIK.DE auch telefonischen Kontakt zu Gustl Mollath. Die Schilderungen von Gustl Mollath in diesen Telefonaten hatten R. Hoffmann von SOLARKRITIK.DE im November 2012 veranlasst, Deutschland fluchtartig zu verlassen, damit dem Solarkritiker nicht das Gleiche Schicksal wie Gustl Mollath widerfährt, nämlich eine langanhaltende psychiatrische Unterbringung unter dem Vorwand dubioser Unterstellungen der NRW-Justizbehörden.

Die neueste Entwicklung im Fall Mollath am 12.06.2013, in der die verantwortlichen Vollstreckungsrichter beim Landgericht Bayreuth eine weitere Unterbringung von Mollath bis Juni 2014 angeordnet haben, belegt abermals, dass der Solarkritiker richtig gehandelt hatte, im November 2012 Deutschland fluchtartig zu verlassen, da ihm vor dem Hintergrund des „Drohmail“-Vorwurfs  und der Anklageschrift vom 29.10.2012 das Gleiche wie Gustl Mollath widerfahren wäre.

Die nachfolgend verlinkte mehr als 30-seitige .pdf-Dokumentation mit einer Gegenüberstellung der Fakten und Tatsachen im Fall von R. Hoffmann und im Fall von G. Mollath soll aufzeigen und klarmachen, dass es jede Menge Parallelen zwischen dem Fall des Solarkritikers R. Hoffmann und dem Fall von Gustl Mollath gibt, aber auch große Unterschiede, obwohl erkennbar sein dürfte, dass die Methoden von Politik und Justiz in beiden Fällen ähnlichgeartet sind und rechtstaatlich als höchstbedenklich anzusehen sind, wenn Richter in Deutschland das angebliche „Ansehen der Justiz“ und nachweislich fehlerhafte juristische Tatsachenfeststellungen ÜBER die Freiheit des Einzelnen stellen:

  1. Nötigung (Ignoranz/Arroganz) durch Richter
  2. (Falsche) Anschuldigungen durch Dritte
  3. Straffreiheit der „Ankläger“
  4. Psychiatrisierung
  5. Die Lügen des Justizministeriums
  6. abgestempelt als angeblicher „Querulant“
  7. Die Rolle der Medien
  8. (Schlechte) Erfahrungen mit (Pflicht)-Verteidiger(n)
  9. Strafvereitelung im Amt durch StA (§ 258a StGB)
  10. Rechtsbeugung durch Richter
  11. Gründe für Wiederaufnahme
  12. Politische und/oder juristische Motive

Wenn Sie diese Dokumentation gelesen und studiert haben, kommen Sie womöglich zu einem Ergebnis, wozu der Solarkritiker bereits vor längerer Zeit gekommen ist:

Alzheimer_Toaster_20100614

Es soll auch mit dieser Gegenüberstellung der Fälle Hoffmann und Mollath deutlich gemacht werden, dass solche Fälle von Justizwillkür in Deutschland bei weitem keine Einzelfälle sind, weil die Arroganz und Selbstherrlichkeit von Richtern mittlerweile zu einem kaum noch zähmbaren Monster verkommen ist.

Mollath_Freiheitsberaubung_durch_Unterlassen_20130613

Die TV-Sendung im BR „QUER“ hat am 13.06.2013 auch – so einfach mal – die Bayerische Justizministerin Beate Merk nach Aktenlage psychiatrisch begutachtet und bekommt dabei zu einem nicht ganz so überraschendem Ergebnis:

Eine Klasse-Satire, die schonungslos und unverblümt aufzeigt, wie die dubiose „Psychiatrisierung“ funktioniert !! Zur Erinnerung: Die Zitate von Sigmar Gabriel im April 2011 waren keine Satire !!

Update am 17.06.2013:
Und nun gibt es im Fall Mollath und SOLARKRITIK.DE noch eine Gemeinsamkeit: In beiden Fällen wurde an die Verantwortlichen in der Justiz Weisse Rosen verteilt, als historische Symbol für gewaltlosen Widerstand gegen Willkür und Machtmissbrauch, den vor ca. 70 Jahren in München die Geschwister Scholl praktiziert hatten und dafür im Anschluss von Roland Freissler verurteilt und hingerichtet worden sind:

Und am 25.05.2007 beim Prozess wegen „Übler Nachrede“ gegen den Solarkritiker wurden auch weiße Rosen verteilt:

20070526_WAZ_Solarklage_WeisseRose_RotMark
WAZ vom 26.05.2007 über den 1. Verhandlungstag über den Prozess AZ: 32 Js 569/04 vor dem Amtsgericht Recklinghausen, bei dem der Recklinghäuser Amtsrichter Dirk Vogt (damals SPD-Kreitstagsmitglied) u.a. das Gerichtsprotokoll und das Urteil vom 30.07.2007 über eine, den Solarkritker entlastende und bestätigende Zeugenaussage vom 20.06.2007 des Anwalt Rudolf Schmidt, Dorsten. nachweislich gefälscht hätte. (ROT-MARKIERUNG durch SOLARKRITIK.DE)

Und die „dummen Journalisten“ von der WAZ schrieben damals auch unwahr, daß das Ziel des Solarkritikers angeblich eine öffentliche Ehrverletzung des Richters gewesen sei. Aber was will man von Journalisten erwarten, wenn selbst der PRESSERAT die „weisse Rose“ als Symbol gegen (Richter)-Willkür nicht zu kennen scheint.

Denn ein Zitat vom 06.05.1998 des Juristen und Direktors vom Amtsgericht Soltau Rundt, was dem Solarkritiker erst seit Mai 2008 bekannt ist, belegt:

„Vorliegend ist das Interesse der Öffentlichkeit an einem hohen Ansehen der Justiz höher zu bewerten, als Ihr Interesse der Justiz Fehler nachzuweisen und die Justiz und ihre Personen zu diffamieren.“

Es geht also um das „hohe Ansehen der Justiz“ und „der Nachweis von Fehlern in der Justiz bedeutet eine Diffamierung der Personen in der Justiz„, zwei dubiose Argumente ohne Rechtsgrundlage, die über das Freiheitsgrundrecht von Gustl Mollath gestellt werden und die auch dazu geführt haben, dass der Solarkritiker im November 2012 Deutschland fluchtartig verlassen musste, weil die Justiz in NRW seit Jahren nicht gewillt ist, den Urteilsfehler des OLG Hamm vom 04.07.2001 zur Aufklärung zu bringen, und stattdessen darüber eine „Geheimakte 4121 E-III 372/98“ mit einem dubiosen „Bescheid vom 27.12.2002 angelegt hat, durch den der „Solaranwalt“ Dr. G. aus Recklinghausen womöglich durch das NRW-Justizministerium seit Jahren „straffrei“ gestellt worden ist.

Erstveröffentlichung des Blogtextes: 13.06.2013, 07Uhr30
Blogtext optimiert/ergänzt: 27.11.2018, 06Uhr55