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Teil 1: DIE GEHEIMAKTE HOFFMANN XXL – Der Vergleich mit Edward Snowden #DGHXXL

Ich hatte angekündigt, dass ich den SRF1 „REPORTER“-Film „DIE GEHEIMAKTE HOFFMANN“ zusätzlich kommentieren und mit weiteren Informationen ergänzen werde. Das erste Video mit Teil 1 dieser „XXL-Version“ von „DIE GEHEIMAKTE HOFFMANN“ ist nun fertiggestellt und beschreibt und erklärt, wie der Vergleich mit Edward Snowden zustande kam und warum dieser Vergleich m.E. gerechtfertigt ist:
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Ergänzter Pressetext zu „DIE GEHEIMAKTE HOFFMANN“

Die Geheimakte Hoffmann

  • Sonntag, 16. Dezember 2018, 21:40 Uhr, SRF 1 (Wiederholung u.a.: 17.12.2018, 15:15 Uhr, SRF1)

Am 16.12.2018 um 21:40 Uhr auf SRF1 wird die Reportage „DIE GEHEIMAKTE HOFFMANN“ gezeigt. Der am 06.12.2018 vom SRF veröffentlichte Pressetext verkürzt die relevanten Sachverhalte stark, sodass es notwendig gewesen ist, einen ergänzten Pressetext zu veröffentlichen, den sie nachfolgend lesen können. Die im Vergleich zum SRF-Pressetext ergänzten/geänderten Text-Passagen sind in BLAU geschrieben und die verlinkten FAQ-Hinweise [FAQ#13 bis FAQ#18] erläutern die Gründe für diese Änderungen:

Ergänzter Pressetext zu „DIE GEHEIMAKTE HOFFMANN“ weiterlesen

Wie das Amtsgericht Recklinghausen dem Solarkritiker den gesetzlichen Richter (Art. 101 GG) entzogen hat !!

AmtsgerichtRecklinghausen_keinGesetzlRichter_20130724
Kurzversion komprimiert auf einer pdf-Seite über: „Wie das Amtsgericht Recklinghausen dem Solarkritiker den gesetzlichen Richter (Art. 101 GG) entzogen hat!“

Update am 24.07.2013:
Der Solarkritiker hat auf besonderem Wunsch eine Kurzversion des Sachverhalts auf einer .pdf-Seite erstellt, auf der der Sachverhalt und der Nachweis komprimiert auf einer Seite beschrieben wird. Die Details werden dann im nachfolgenden Blogtext genauer beschrieben und belegt:

Wenige Tage vor seiner Flucht ins Ausland am 14. November 2012 wurde der Solarkritiker am 08.11.2012 von den NRW-Justizbehörden mit einem „Drohmail“-Vorwurf konfrontiert, den die Staatsanwaltschaft Bochum aufgrund einer Strafanzeige des Dorstener Rechtsanwalts Rudolf Sch. beim Amtsgericht Recklinghausen mit Anklageschrift vom 29.10.2012 zur Anklage brachte und worüber der Solarkritiker mit Datum „05.11.2012“ (Eingang beim Solarkritiker am 08.11.2012) das folgende Anschreiben des Amtsgericht Recklinghausen erhielt:

Anschreibenseite des Amtsgericht Recklinghausen vom 05.11.2012, was die Anklageschrift der STA Bochum vom 29.10.2012 enthielt.
Anschreibenseite des Amtsgericht Recklinghausen vom 05.11.2012, was die Anklageschrift der STA Bochum vom 29.10.2012 enthielt.

Beachten Sie an diesem am 08.11.2012 eingegangenen Schreiben vom 05.11.2012, dass in diesem Schreiben kein Name eines zuständigen und verantwortlichen Richters angegeben worden ist. Beachten Sie außerdem, dass für den 13.11.2012 – also in den nächsten 5 Tagen eine Zwangsräumung des Hauses des Solarkritikers von „Behördenseite“ beabsichtigt war. Diese Ausgangsituation hatte der Solarkritiker am 04.11.2012 in seinem letzten Videotagebuch Nr. 14 beschrieben. Auch wenn zu diesem Zeitpunkt – am 04.11.2012 – die konkrete Anklageschrift vom 29.10.2012 (Eingang 08.11.2012) dem Solarkritiker noch nicht bekannt war, so belegt dieses Videotagebuch 14 vom 04.11.2012, daß dem Solarkritiker am 04.11.2012 der „Drohmail“-Vorwurf des Rechtsanwalts Rudolf Sch. sehrwohl bekannt war.

Nun sollte sich jeder Leser die Ausgangssituation bewusst machen und mit der Situation des Gustl Mollath vergleichen, dem damals u.a. angebliche „Reifenstechereien“ angelastet worden waren. Diese angeblichen Reifenstechereien haben bis heute [22.07.2013] dafür gesorgt, daß Gustl Mollath bis heute [22.07.2013] seit Februar 2006 in einer psychiatrischen Anstalt einsitzen muss, obwohl er die Reifenstechereien immer vehement und bis heute bestritten hatte. Update: Am 06.08.2013 wurde G. Mollath aus der Psychiatrie entlassen.

Im Fall des Solarkritikers wäre  – anstelle der Reifenstecherreien – das angebliche Drohmail  der juristische Vorwurf gewesen, was die NRW-Justizbehörden am 13.11.2012 dazu benutzt hätten, um den Solarkritiker am 13.11.2012 bei der Zwangsräumung in die „Klapse“ einzuliefern. Der Solarkritiker war seit 1996 bis heute mindestens neun (9) Anschuldigungen ausgesetzt gewesen, und der Marler Solarverkäufer und sein Recklinghäuser Anwalt Dr. G. waren „im Gegenzug“ seit 2002 von den NRW-Justizbehörden mit dem Richterprivileg STRAFFREI gestellt worden…

Mittlerweile konnte der Solarkritiker aus dem Exil heraus beweisen, daß die letzte Anschuldigung, nämlich das angebliche „Drohmail“ vom 08.09.2012 eine Fälschung gewesen ist:

Nachdem der Solarkritiker  endlich mit Schreiben vom 19.02.1013 vom Amtsgericht Recklinghausen / Staatsanwaltschaft Bochum die angeblich der „Drohmail“ zugrundeliegenden Internet-Kopfzeilen (auch „Headerzeilen“ genannt) erhalten hatte, konnte der Solarkritiker anhand dieser Internetkopfzeilen detailliert beweisen, dass „Drohmail“, Internetkopfzeilen, Absender und Adressat nicht zusammenpassen und der gesamte „Drohmail“-Vorwurf eine Fälschung gewesen ist. Daraufhin wurde der „Drohmail“-Vorwurf  nach § 154 Abs. 2 StPO mit Beschluss vom 08.04.2013 angeblich eingestellt:

AmtsgerRecklinghsn_Drohmail_Beschluss_20130408_Eingang_20130417_anonym
Beschluss der Recklinghäuser Richterin am Amtsgericht Schöne vom 08.04.2013, teilweise anonymisiert und ROT-Markierung durch SOLARKRITIK.DE

Der Solarkritiker schreibt „angeblich eingestellt“ deshalb, weil die „Ziffer 1“ auf den zwei Seiten der Anklageschrift vom 29.10.2012 doppeldeutig ist und nicht eindeutig zuzuordnen ist, was Sie selbst feststellen werden, wenn Sie sich die zweiseitige Anklageschrift vom 29.10.2012 auf dieses Detail bezüglich der Verwendung der „Ziffer 1“ anschauen. Obwohl die Staatsanwaltschaft Bochum verpflichtet ist, nach § 207 Abs. 3 Satz 1 StPO nach angeblichen Wegfall eines Anklagepunktes eine neue, korrigierte Anklageschrift zu erstellen, wurde bis zum [27.04.2014] von der Staatsanwaltschaft Bochum bzw. durch die Richterin am Amtsgericht Schöne keine korrigierte Anklageschrift erstellt bzw. beauftragt, obwohl die Anklageschrift vom 29.10.2012 noch weitere Fehler und Ungereimtheiten enthält, die u.a. auch in diesem Blogtext bereits erwähnt wurden und über die die Richterin am Amtsgericht Schöne auch seit Wochen informiert ist.

Jedem halbwegs intelligenten Leser dürfte klar sein, dass einzig und allein nur der Dorstener Rechtsanwalt Rudolf Sch. ein Motiv hatte, diese Drohmail zu konstruieren bzw. zu fälschen bzw. fälschen zu lassen:

Denn der Solarkritiker hatte damals im Juli 2012 auf seiner SOLARKRITIK-Webseite öffentlich gemacht, dass dieser Dorstener Rechtsanwalt Rudolf Sch. bereits mit seinem Schreiben vom 22.10.2007 an den Recklinghäuser Richter am Amtsgericht Dirk Vogt (damals SPD) als Grundlage für das spätere Strafverfahren Az: 32 Js 599/07 einen Parteiverrat (§ 356 StGB) begangen hatte. Dieses Nachweisdokument über den mutmasslichen Parteiverrat des Dorstener/Marler RA Rudolf Sch. wurde von der Staatsanwaltschaft Bochum und den NRW-Justizbehörden jahrelang verschwiegen.

Gegen den damals noch unbekannten Fälscher der Drohmail hat der Solarkritiker bereits mit Schreiben vom 09.11.2012 Strafanzeige erstattet. Merkwürdiger Weise hat diese Strafanzeige aus November 2012 erst ein Aktenzeichen aus 2013 bei der Staatsanwaltschaft Bochum erhalten. Das nur am Rande.

Aber nun zum eigentlichen Thema dieses Blogtextes, nämlich, wie das Amtsgericht Recklinghausen dem Solarkritiker den gesetzlichen Richter nach Artikel 101 GG entzogen hatte:

Mit Schreiben vom 19.02.2013 der Recklinghäuser Richterin am Amtsgericht Schöne wurde dem Solarkritiker erstmalig der Namen der Richterin „präsentiert“, die als Richterin am Amtsgericht Recklinghausen mit dem besagten „Drohmail“-Strafverfahren und der Bearbeitung und Bewertung der Anklageschrift vom 29.10.2012 beauftragt worden ist.

Diese nun im Februar 2013 erstmalig namentlich genannte Richterin am Amtsgericht Schöne hätte also bereits spätestens am 05.11.2012 als gesetzliche Richterin nach Artikel 101 GG für diese Drohmail-Anklage vom 29.10.2012 als gesetzliche Richterin im Geschäftsverteilungsplan zuständig beauftragt sein müssen, auch wenn diese Richterin am Amtsgericht Schöne im Schreiben vom 05.11.2012 des Amtsgericht Recklinghausen nicht namentlich genannt und ausgewiesen wird.

Nun schauen Sie, welche Aufgaben der Richterin am Amtsgericht Schöne laut Geschäftsverteilungsplan (kurz: GVP) des Amtsgericht Recklinghausen vom 01.12.2012 zugewiesen waren:

Ausschnitt aus GVP des Amtsgericht Recklinghausen vom 01.12.2012 bzw. 11.12.2012
Ausschnitt aus GVP des Amtsgericht Recklinghausen vom 01.12.2012 bzw. 11.12.2012

Im GVP mit Stand 01.12.2012 weisen die Ziffern 1-4 und die Ziffer 6 Geschäftsbereiche der Richterin am Amtsgericht Schöne (Nr. 22) aus, die Jugendliche und Heranwachsene betreffen und somit für den damals im November 2012 48-jährigen angeschuldigten Solarkritiker nicht zutreffen. Die Ziffer 5 unter der Nr. 22 trifft ebenfalls nicht auf den Angeschuldigten zu, da

1. das Drohmail-Strafverfahren-Aktenzeichen 28 Ds-851 Js 118/12-495/12 nicht die Endziffer „2“ (sondern: …495, also = 5) trägt

und

2. die Anklageschrift der Staatsanwaltschaft Bochum vom 29.10.2012 nicht in der Zeit vom 01.07.2011 bis 13.11.2011 beim Amtsgericht Recklinghausen eingegangen ist.

Auch der Geschäftsverteilungsplan des Amtsgericht Recklinghausen mit Stand vom 01. Oktober 2012 – also einige Wochen vor der eingereichten Anklageschrift vom 29.10.2012 – weist die Richterin am Amtsgericht Schöne mit den gleichen Geschäftsbereichen aus, wie der Geschäftsverteilungsplan mit Stand vom 01.12.2012.

Es wurde also vom Solarkritiker der Nachweis erbracht, dass die Richterin am Amtsgericht Schöne als gesetzlicher Richter nach Artikel 101 GG im Oktober/November 2012 für das besagte „Drohmail“-Strafverfahren 28 Ds-851 Js 118/12-495/12 mit Eingang der Anklageschrift vom 29.10.2012 im GVP des Amtsgericht Recklinghausen als gesetzliche Richterin für den Solarkritiker nicht ausgewiesen war.

Und nun schauen Sie, wie der Geschäftsverteilungsplan des Amtsgericht Recklinghausen im Bezug auf den Geschäftsbereich der Richterin Schöne auf „wundersamer“ Weise mit Stand vom 11.03.2013  – also gut 4 Monate nach Einreichung der Anklageschrift vom 29.10. 2012 – mit der „neuen“ Ziffer 7 „erweitert“ worden ist:

AmtsgerRecklinghausen_GVP_20130301_20130311
Ausschnitt aus Geschäftsverteilungsplan (GVP) des Amtsgerichts Recklinghausen mit Stand 11.03.2013 bzw. 01.03.2013 (ROT-MARKIERUNG durch SOLARKRITIK.DE)

Es liegt also der Verdacht nahe, daß das Schreiben des Amtsgerichts Recklinghausen vom 05.11.2012 zum Drohmail-Strafverfahren nicht durch den gesetzlichen Richter nach Artikel 101 GG bearbeitet bzw. veranlasst und beaufsichtigt worden ist. Denn die Recklinghäuser Richterin am Amtsgericht Schöne war nachweislich nicht für das Strafverfahren zuständig und somit keine gesetzliche Richterin nach Artikel 101 GG.

Im Fall des Gustl Mollath hatte der Rechtsanwalt Strate im Bezug auf die Zuweisung des dortigen Richters am Landgericht Brixner ähnliche Methoden der Justiz recherchiert, damit der Fall Mollath auf jeden Fall durch den „politisch-gewünschten“ (?) Richter Brixner bearbeitet wird.

Malen Sie sich also die Situation am 13.11.2012 für den Solarkritiker aus, wenn die NRW-Justizbehörden den Solarkritiker am 13.11.2012 bei der Zwangsräumung mit großen Polizeiaufgebot inhaftiert hätten: Der Solarkritiker musste sich zwangsläufig so schnell wie möglich im Ausland vor dieser grundgesetzwidrigen NRW-Justiz in Sicherheit bringen, sonst wäre ihm das Gleiche widerfahren wie Gustl Mollath.

So wird einer „dummen“ Öffentlichkeit durch eine vermeintlich politisch-motivierte Justiz und Richterschaft in NRW vorgegaukelt, der Angeschuldigte würde von dem angeblich gesetzlichen Richter nach Artikel 101 GG und unabhängigen Richter nach Artikel 97 GG abgeurteilt werden. Es ist zu vermuten, daß auch weitere Amtsgerichte in NRW und vermutlich auch in ganz Deutschland nach „diesem Prinzip“ politisch-lenkbare Richter in politisch-brisante Strafverfahren zuweisen, nach dem Prinzip:

„Erst den passenden Richter ausgucken, und dann den Geschäftsverteilungsplan nachträglich ändern“.

Und die grundgesetzwidrige Existenz von „Richtern auf Probe“ bzw. „Hilfsrichtern“ im Geschäftsverteilungsplan des Amtsgerichts Recklinghausen ist dabei noch gar nicht erwähnt und berücksichtigt…

Mit Schreiben vom 10.05.2013 liegt ein Befangenheitsantrag nach § 24 Abs. 2 StPO gegen die Richterin Schöne beim Amtsgericht Recklinghausen, der zum jetzigen Zeitpunkt [22.07.2013] noch nicht beschieden ist. Der Nachweis über den Entzug des gesetzlichen Richters ist dem Amtsgericht Recklinghausen mit Schreiben vom 17.07.2013 seit dem 18.07.2013 (Eingang bestätigt) nachträglich aktenkundig gemacht worden. Mittlerweile [Stand: 22.07.2013] sind drei Richter des Präsidiums des Amtsgerichts Recklinghausen in die Bearbeitung des Falles des Solarkrtikers involviert. Eine Verlinkung zu den oben erwähnten Schreiben erfolgt hier im Blog zu einem späteren Zeitpunkt.

Interessierten und vertrauenswürdigen Journalisten kann der konkrete Nachweis für die Drohmail-Fälschung separat zugänglich gemacht werden. Email mit persönlicher Identitäts-und Motivations-Beschreibung genügt.

Der Solarkritiker BEDANKT sich auf diesem Wege bei den beiden Unterstützern, die die Recherche und den Nachweis über den nachträglich geänderten Geschäftsverteilungsplan (GVP) des Amtsgericht Recklinghausen und der Richterin Schöne erst möglich gemacht haben.

Mittlerweile wird es für den NRW-Justizminister Thomas Kutschaty wegen dieser obigen Recherche zunehmend eng, denn er ist auch über die anderen Recherchen informiert und hat dazu bislang geschwiegen, auch zur der seit 2002 durch Richterprivileg praktizierte Straffreiheit für den Marler Solarverkäufer und seinem Recklinghäuser Rechtsanwalt

Thomas Kutschaty NRW-Justizminister

Welcher Einwohner (nicht nur) von Recklinghausen wird nach dieser obigen Recherche noch unbefangen das Amtsgericht Recklinghausen aufsuchen und glauben, an diesem Ort beim Amtsgericht Recklinghausen würden sich angeblich „unabhängige Richter“ vorfinden lassen, wovon die Justizbehörden ja förmlich gebetsmühlenartig berichten?? Geschweige denn Richter, die nach Artikel 97 GG nicht nur angeblich „unabhängig“ sind, sondern auch verpflichtet sind, sich dem Gesetze zu unterwerfen?? Denn auch diese Verpflichtung steht in Artikel 97 GG und nicht nur die angebliche  „Unabhängigkeit“. NRW-Justizminister Kutschaty ist nun nach § 26 Abs. 2 DRiG aufgefordert, beim Amtsgericht Recklinghausen einzuschreiten.

Antwortmöglichkeit für Thomas Kutschaty

Die Dreistigkeit, mit der die NRW-Richter beim Amtsgericht Recklinghausen ihren eigenen Geschäftsverteilungsplan manipulieren und „anpassen“, ist wahrlich erschreckend. Allerdings konnte bislang nur selten ein solch klarer Nachweis für solche Machenschaften erbracht werden, obwohl der Verdacht schon länger existierte.

Update am 20.12.2013, 18Uhr31
Der Präsident des Landgericht Bochum stellt mit Bescheid vom 22.11.2013 den Sachverhalt wie folgt dar:

Bescheid Landgericht Bochum vom 22.11.2013

Bescheid Landgericht Bochum vom 22.11.2013

Der Sachverhalt wurde vom Präsidenten des LG Bochum logisch dargestellt und enthält keine logischen Widersprüche. Trotzdem müssen folgende zwei Fragen gestellt werden:

1. Warum wurde der Richter am Amtsgericht Warmbold zwei Monate vor seiner Pensionierung noch mit einem neuen, komplexen Fall betraut, anstatt den Fall sofort an den gesetzlichen Vertreter als Richter lt. GVP zu übergeben, der nicht in Kürze in Pension geht ?
Es wäre die Richterin Kasprzyk lt. GVP aus Oktober 2012 zuständig gewesen, die aber keine gesetzliche Richterin gewesen wäre, weil sie als „Richterin auf Probe“ nicht den grundgesetzlichen Anforderungen aus Artikel 97 GG (Unabhängigkeit) und nicht den Anforderungen der EMRK entsprochen hätte !

2. Warum waren die zuständigen Richter am Amtsgericht Recklinghausen im Rahmen der eingereichten Beschwerde seit Mai 2013 nicht in der Lage gewesen, den Sachverhalt zur richterlichen Zuständigkeit in gleicher vermeintlich plausiblen Weise zu erklären, wie es der Präsident des LG Bochum mit Bescheid vom 22.11.2013 erklären konnte?

Allerdings hat der Präsident des LG Bochum Kemner in seinem Bescheid vom 22.11.2013 nicht erklärt, wie der Anforderung aus Artikel 101 des „Gesetzlichen Richters“ Rechnung getragen worden ist, dass die Richterin am Amtsgericht Schöne bereits am 30.10.2012, also bei Eingang der Klageschrift beim Amtsgericht, als gesetzliche Richterin – bei Ruhestand des Richters am Amtsgericht Warmbold am 31.12.2012 – bereits am 30.10.2012 im GVP ausgewiesen war.  Denn ohne zwingende Umsetzung dieser grundgesetzlichen Anforderung kann nach dem Ruhestand eines Richters jeder x-beliebige (politisch-gewollte) Richter einem Fall zugeteilt werden. Denn die ursprüngliche Vertretungsregelung ist ja bereits vom Amtsgerichts Recklinghausen umgangen worden und ab dem 01.01.2013 nicht mehr angewendet worden.

Mittlerweile hat der Solarkritiker recherchiert, dass seit dem 22.08.2012 die Geschäftsverteilungpläne beim Amtsgericht Recklinghausen mit Wirkung zum 01.09., 01.10., 01.11., und 01.12.2012 jedesmal geändert worden sind.

Update am 17.03.2014:
Seit dem Geschäftsverteilungsplan des Amtsgerichts Recklinghausen zum 01.01.2014 wurde vom Amtsgericht Recklinghausen nun die Zuständigkeit der Recklinghäuser Richterin am Amtsgericht Schöne aus der Position 22, Nr. 6 als auch die Zuständigkeit aus der Position 22 Nr. 7, mit der die Zuständigkeit für das „Drohmail-Strafverfahren“ gegen den Solarkritiker auch vom Präsidenten des LG Bochum mit Schreiben vom 22.10.2013 begründet worden war,  nun aus dem Geschäftsverteilungsplan des Amtsgerichts Recklinghausen zum 01.01.2014 nachweislich ENTFERNT:

GVP_Recklinghausen_20140101
Richterliche Zuständigkeit der Richterin am Amtsgericht Schöne (Nr. 22) im Geschäftsverteilungsplan zum 01.01.2014 beim Amtsgericht Recklinghausen mit Datum vom 20.12.2013.

Ihnen dürfte hoffentlich aufgefallen sein, daß die Nr. 4 und die Nr. 5 weiterhin Geschäftsbereiche enthalten, die noch weiterhin für den 01.01.2014 relevante Strafverfahren aus der Vergangenheit beinhalten, da in diesen Geschäftsbereichen Nr. 4 und Nr. 5 noch die Eingangs-Datumswerte „…nach dem 31.03.2010 bis zum 31.05.2010…“ bzw. „…in der Zeit vom 01.07.2011 – 13.10.2011…“ zur Klarstellung der Zuständigkeit sinnvoller Weise erwähnt werden. Insofern ist merkwürdig, warum die Nr. 6 und insbesondere die relevante Nr. 7 aus dem Geschäftsbereich der Richterin am Amtsgericht Schöne aus Geschäftsverteilungsplan zum 01.01.2014 entfernt worden sind.

Der für die Dienstaufsicht über das Amtsgericht Recklinghausen verantwortliche Präsident beim Landgericht Bochum Hartwig Kemner antwortete nach Kenntniserhalt dieses Sachverhalts mit seinem Schreiben vom 07.03.2014 wie folgt:

LGBochum_Praesident_20140307_Poststempel20140313_Kenntnis20140314_anoIhnen dürfte hoffentlich die bei „furchtbaren NRW-Juristen“ seit Jahren übliche und zur Genüge erfahrene Substanz- und Argumentationslosigkeit in seiner Antwort aufgefallen sein. Denn sein „altes“ Schreiben vom 22.11.2013 (!) konnte zwangsläufig noch keine stichhaltigen Begründungen zum neuen,  zum 01.01.2014 relevanten Sachverhalt beinhalten, warum zum 01.01.2014 der relevante Geschäftsbereich Nr. 7 der Richterin am Amtsgericht Schöne aus dem Geschäftsverteilungsplan des Amtsgericht Recklinghausen zum 01.01.2014 entfernt worden ist, die Zuständigkeit aus den Vorjahren in den Geschäftsbereichen Nr. 4 und Nr. 5  im GVP zum 01.01.2014 aber weiterhin erwähnt werden.

Der Direktor beim Amtsgericht Recklinghausen Dietmar Wilmsmann hatte bereits im Vorfeld mit seinem Schreiben vom 24.02.2014 zum Bearbeitungsstand des „Drohmail-Strafverfahrens“ gegen den Solarkritiker wie folgt ausweichend geantwortet:

AmtsgerRecklinghausen_Brief_20140224_Poststempel20140227_Kenntnis20140228_StrafverfahrenDrohmail_anoEs ist auch wiedermal die Widerwärtigkeit eines NRW-Juristen festzustellen, wie dieser „furchtbare Jurist“ Dietmar Wilmsmann aus der beantragten „Mitteilung des Bearbeitungsstandes“ eine angeblich vom Solarkritiker beantragte „Akteneinsichtnahme“ uminterpretiert hatte, die der Solarkritiker aber nicht beantragt hatte. Denn der Solarkritiker hatte bewusst den Direktor am Amtsgericht Recklinghausen Dietmar Wilmsmann angeschrieben, weil die Richterin am Amtsgerichts Recklinghausen Schöne seit dem GVP zum 01.01.2014 für das „Drohmailstrafverfahren“ gegen den Solarkritiker nicht mehr als zuständig ausgewiesen war.

Es fehlt also bis heute [17.03.2014] u.a. die Mitteilung und der Nachweis der verantwortlichen Direktoren und Präsidenten beim Amtsgericht Recklinghausen bzw. Landgericht Bochum, welcher gesetzliche Richter nach Art. 101 GG zum 01.01.2014 für das Drohmailstrafverfahren gegen den Solarkritiker zuständig ist, und ob gemäss der (richterlichen?) „Androhung“ vom 30.10.2013 ein Haftbefehl gegen den Solarkritiker seit dem 17.12.2013 ausgestellt worden ist?

AmtsgerRE_20131030_PZU_Eingang20131105_Kenntnis20131106_Drohmail_Ladung_20131217_ano_S1Denn auf dieser Ladung vom 30.10.2013 zum 17.12.2013 des Amtsgerichts Recklinghausen ist kein Name eines Richters erkennbar, sondern diese Ladung wurde von der „Justizobersekretärin Stegemann“ ausgestellt.

Die Justizbehörden in Recklinghausen und NRW verweigern bis heute [17.03.2014] die Mitteilung des Bearbeitungsstandes und den Namen des gesetzlichen Richters nach Art. 101 GG in diesem dubiosen Drohmailstrafverfahren gegen den Solarkritiker.

Lesen Sie auch, wie in diesem dubiosen Drohmailstrafverfahren gegen den Solarkritiker der Bochumer LOSTA Bernd Schulte gelogen hatte und Beweise unterschlagen hatte.

Über diese ebenfalls nachgewiesene Tatsache verweigern die NRW-Justizbehörden und das NRW-Justizministerium ebenfalls bis heute die Aufklärung.


Update am 27.04.2014:

Der Direktor vom Amtsgericht Recklinghausen Wilmsmann antwortete mit Schreiben vom 11.04.2014 wie folgt:

AmtsgerRecklinghausen_20140411_Drohmail_Poststempel20140415_Kenntnis20140416_Seite_1_ano

Es ist eine an richterliche Willkür kaum zu überbietende Arroganz dieses Direktors beim Amtsgericht Recklinghausen, wenn er mit angeblichen „richterlichen Unabhängigkeit“ nach „Artikel 97 GG“ argumentiert, wenn parallel seit 2002 ein Recklinghäuser Rechtsanwalt und ein Marler Solarverkäufer mit genau dieser „richterlichen Unabhängigkeit“ seit 2002 straffrei gestellt worden sind. Im Übrigen lautet der Art. 97 Abs. 1 GG vollständig:

„(1) Die Richter sind unabhängig und nur dem Gesetze unterworfen.

Den 2. Halbsatz „…und nur dem Gesetze unterworfen.“  vergessen solche Arten von deutschen Richtern nur allzugerne.

Seit Februar 2014 ist die Landesjustizverwaltung-NRW beim OLG Hamm auf Anweisung der Bundesrechtsanwaltskammer Berlin mit einer Beschwerde über die dubiosen Aktivitäten des Amtsgerichts Recklinghausen und die seit 2013 nachweisbare und grundgesetzwidrige „Straffreiheit per Richterprivileg seit 2002“ auf Grundlage der 198 geheimgehaltenen Aktenseiten der Akte 4121 E-III 372/98 beim NRW-Justizministerium für den Recklinghäuser Rechtsanwalt Dr. G und seines Marler Mandanten, den Solarverkäufer Hans Dieter G.-B., informiert.

Auch das Zitat des Direktors:

„Auch die in diesem Verfahren richterlichen Entscheidungen können mit einem Rechtsbehelf angefochten werden, soweit die Prozessordnung ein solches vorsieht.“

ist falsch und unwahr, da deutsche Richter bereits vor Einlegen eines Rechtsbehelfs an Gesetz und Recht und die Einhaltung der Grundrechte gebunden sind (Art. 1 Abs. 3 GG und Art. 20 Abs. 3 GG) und nicht erst, nachdem Jemand eine Beschwerde eingelegt hat.

Im Übrigen ist die „Sofortige Beschwerde“ des Solarkritikers vom 09.04.2009 nach § 311 StPO in V. mit § 81 Abs. 4 StPO zu AZ: 23 Ns 32 Js 569/04 II 130/07 vom Landgericht Bochum bis heute unbearbeitet, unbeantwortet und unbeschieden.

Update am 14.06.2014
Die Willkür des Amtsgerichts Recklinghausen beim Erstellen der richterlichen Geschäftsverteilungspläne geht weiter: So sieht nun „plötzlich“ am 15.05.2014 der Geschäftsbereich der Richterin am Amtsgericht Schöne aus:

AmtsGerRecklinghsnGVP2014_20140515_20140601
Ausschnitt aus GVP des Amtsgericht Recklinghausen vom 14.05.2014 (Wirkung zum 15.05.2014 bzw. 01.06.2014), ROTER PFEIL durch SOLARKRITIK.DE

Recherchieren Sie in diesem blog-Text von Anfang an, wie sich die „Willkür“ des Geschäftsbereich der Richterin am Amtsgericht Schöne seit November 2012 „entwickelt“ hat.

Der Direktor am Amtsgericht Recklinghausen schweigt auch seit dem 12.05.2014 zu diesen Vorwürfen:

AmtsgerichtRE_20140512_FAX_mitFaxNachweis_web1
3-seitiges Fax vom 12.05.2014 an den Direktor des Amtsgericht Recklinghausen

Erstveröffentlichung des Blogtextes am 22.07.2013, 06Uhr00
Blogtext optimiert/ergänzt zuletzt am: 01.08.2014, 23Uhr42

Aktenvermerk vom 22.02.2008 eines Bochumer Richters: (Angebliche) Querulanz könnte erblich sein !

Im Fall von Gustl Mollath sorgt seit 01.03.2013 ein „Verräterischer Aktenvermerk„, in dem Gustl Mollath als „Querulant“ bezeichnet worden ist, für Schlagzeilen. Am 03.03.2013 wurden von der SÜDDEUTSCHEN ZEITUNG  Zitate der Bayrischen Justizbehörden veröffentlicht, die Gustl Mollath sogar als „M = Spinner“ bezeichnet haben.

Im Fall des Solarkritikers verhielten sich die Justizbehörden in NRW ähnlich, worüber bereits am 06.09.2010 in einem TV-Bericht im „BR“ berichtet worden ist. Ab Minute 05:25 in diesem TV-Bericht wird ein Aktenvermerk erwähnt, in dem es heisst:

BR_20100906_Zitat
KLICKEN SIE AUF SCREENSHOT
und Sie hören das relevante TV-Zitat vom 06.09.2010

Über dieses Zitat aus einem Aktenvermerk wurde der Solarkritiker und der TV-Journalist Günter Ederer während der Dreharbeiten zu oben genannten TV-Bericht am 27.04.2010 erstmalig vom NRW-Justizministerium per Mail  informiert:

NRW_JustizMin_Mail20100427_Ausschnitt_Zitat20080222
Ausschnitt aus Mail des NRW-Justizministerium vom 27.04.2010, ROT-Markierung durch SOLARKRITIK.DE

Bitte beachten Sie, dass das NRW-Justizministerium in der Mail vom 27.04.2010 an Günter Ederer nicht mitgeteilt hatte, von wem GENAU dieser Aktenvermerk vom 22.02.2008 stammte.

Bereits am 04.05.2010 hatte der Solarkritiker beim NRW-Justizministerium die Anfrage nach Zusendung der Kopie des Aktenvermerks vom 22.02.2008 gestellt, aber diese Kopie trotz mehrerer wiederholte Anfragen diese Kopie mit dem „Aktenvermerk vom 22.02.2008“ vom NRW-Justizministerium nie erhalten,…

Mail20100504_NRW_Justiz

…erst eine Akteneinsichtnahme am 30.11.2011 – also ca. 18 Monate später – offenbarte durch Zufall diesen Aktenvermerk vom 22.02.2008 des Richters am Landgericht Bock, der sogar vom Richter Bock persönlich unterschrieben ist:

Strafakte_0937_Aktenvermerk_20080222

Aber dieser Aktenvermerk vom 22.02.2008 des Richters Bock offenbart auch, dass dieser Richter am Landgericht Bock sich wohl zum Ziel gesetzt hat, die gesamte Familie des Solarkritikers in eine Art „Sippenhaft“ zu nehmen, da der Richter Bock die Beurteilung der Schuldfähigkeit des Solarkritikers auf Grundlage des angeblich „merkwürdigen Verhaltens“ der Mutter des Solarkritikers durchführen will.

Dazu muss man wissen, dass das angeblich „merkwürdige Verhalten“ der Mutter des Solarkritikers ebenfalls in Fehlern von NRW-Juristen zugrundeliegt: So ist beim Amtsgericht Recklinghausen das hinterlegte Testament bereits 1974 (!) abhanden gekommen, und Recklinghäuser Rechtsanwälte haben einfach – bei Bekanntwerden des Verschwinden des Testaments Anfang der 1990er Jahre –  ein neues Testament erstellt, wohl auch, um den Fehler des Amtsgericht Recklinghausen zu vertuschen und die „Krönung“ des Ganzen:  Die Neuerstellung des Testaments musste die Mutter des Solarkritikers mit ca. 4.000 DM dann auch noch bezahlen.

Ebenfalls belegt der Aktenvermerk, daß auch der dubiose Oberstaatsanwalt Schneider von der STA Bochum diese abermalige Diffamierung des Solarkritikers im Februar 2008 „lanciert“ hatte, obwohl er nachweislich seit März 2005 über den Urteilsfehler des OLG Hamm und den daraufbasierenden mehrfachen Prozessbetrug des Recklinghäuser Rechtsanwalt Dr. G. informiert ist.

Bedenkliche rechtsstaatliche Zustände in Deutschland, die vor 80 Jahren in ähnlicher Weise begonnen hatten.

Denn dieser Richter am Landgericht Bochum Bock masst sich als Jurist und damit als medizinischer Laie an – wie dieser Aktenvermerk belegt – zu unterstellen, (angebliche) Querulanz könnte vererbbar sein.

Die Befangenheit des Richters am Landgericht Bock im gesamten, durch und durch rechtsfehlerhaften Strafverfahren AZ: 23 Ns 32 Js 569/04 II 130/07 dürfte durch diesen Aktenvermerk vom 22.02.2008 einwandfrei belegt sein:

QuerulantBefangenheitRichter
OLG Frankfurt a.M. vom 13.08.2002, AZ: 1 W 23/01

Vielleicht beginnen die beiden Geschwister des Solarkritikers ja nun endlich damit, dem Justizministerium in NRW selbst ein paar Fragen zu stellen, denn auch die beiden Geschwister könnten ebenfalls irgendwann „Zielscheibe“ solcher „furchtbaren Juristen“ in NRW werden, aufgrund einer subjektiven Beurteilung eines Juristen über „menschliche Merkwürdigkeiten“.

Durch das bereits erwähnte Mail vom 27.04.2010 kann dem NRW-Justizministerium ausserdem nachgewiesen werden, dass das NRW-Justizministerium darüber informiert ist, dass dieser Richter am Landgericht Bochum Bock wissentlich – und damit vorsätzlich – höchstrichterliche Rechtsprechung über Freiheitsgrundrechte von Angeklagten ignoriert:

Ausschnitt aus Mail des NRW-Justizministerium vom 27.04.2010
Ausschnitt aus Mail des NRW-Justizministerium vom 27.04.2010
(ROT-Markierung durch SOLARKRITIK.DE)

Über die erwähnte „Sofortige Beschwerde vom 09.04.2009“ bezüglich seines Beschluss vom 03.04.2009 hat der Richter am Landgericht Bochum Bock nie entschieden:

Sofortige Beschwerde vom 09.04.2009
Sofortige Beschwerde vom 09.04.2009, AZ: 23 Ns 32 Js 569/04 II 130/07

Auch das OLG Hamm hat in der eingereichten Revision, die Tatsache, dass bis heute eine Entscheidung über die „Sofortige Beschwerde vom 09.04.2009“ nicht getroffen worden ist, kommentarlos ignoriert.

Der Beschluss vom 03.04.2009 steht weiterhin als unbeschieden  im Raum, obwohl eine fristgemässe und formalkorrekte sofortige Beschwerde vom 09.04.2009 darüber vorliegt. !!

Das NRW-Justizministerium vertuscht in der Mail vom 27.04.2010 die bis heute fehlende richterliche Bescheidung der Beschwerde vom 09.04.2009 mit den perfiden Worten :

„Nachdem dieser Forderung nicht entsprochen worden war…“

Das vermeintliche Motiv der Richter beim OLG Hamm, die „Sofortige Beschwerde vom 09.04.2009“ zu ignorieren, wurde in diesem Blog schon ausgiebig thematisiert, nämlich der nachweisbare Urteilsfehler des OLG Hamm vom 04.07.2001, durch den der „solare 60%-Schwindel“ in Deutschland begünstigt worden ist.

Denn ein Zitat vom 06.05.1998 des Juristen und Direktors vom Amtsgericht Soltau Rundt, was dem Solarkritiker erst seit Mai 2008 bekannt ist, belegt:

„Vorliegend ist das Interesse der Öffentlichkeit an einem hohen Ansehen der Justiz höher zu bewerten, als Ihr Interesse der Justiz Fehler nachzuweisen und die Justiz und ihre Personen zu diffamieren.“

Es geht also um das „hohe Ansehen der Justiz“ und „der Nachweis von Fehlern in der Justiz bedeutet eine Diffamierung der Personen in der Justiz„, zwei dubiose Argumente ohne Rechtsgrundlage, die über das Freiheitsgrundrecht von Gustl Mollath gestellt werden und die auch dazu geführt haben, dass der Solarkritiker im November 2012 Deutschland fluchtartig verlassen musste, weil die Justiz in NRW seit Jahren nicht gewillt ist, den Urteilsfehler des OLG Hamm vom 04.07.2001 zur Aufklärung zu bringen, und stattdessen darüber eine „Geheimakte 4121 E-III 372/98“ mit einem dubiosen „Bescheid vom 27.12.2002 angelegt hat, durch den der „Solaranwalt“ Dr. G. aus Recklinghausen womöglich durch das NRW-Justizministerium seit Jahren „straffrei“ gestellt worden ist.

Das NRW-Justizministerium blockiert seit Jahren die Aufklärung dieser Angelegenheit!

…und da wirkt das Zitat von Bundesjustizminsterin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger vom 07.03.2013 auf TELEPOLIS der reinste Hohn und Volksverdummung:

“Die Korrektur von Fehlern der Justiz ist eben im Sinne der Unabhängigkeit auch ausschließlich der Justiz selbst vorbehalten”

…wo das Zitat des Direktors von Soltau vom 06.05.1998 belegt, dass der Nachweis von Fehlern der Justiz und deren Personen eine angebliche „Diffamierung“ bedeutet.

Lesen Sie auch den 140-seitigen Wiederaufnahmeantrag Rechtsanwalts Gerhard Strate im Fall Mollath vom 19.02.2013. Auf Seite 130 wird auch die gleiche Bundesverfassungsgerichtsentscheidung aus dem Jahr 2001 erwähnt, die eine Zwangspsychiatrisierung gegen den Willen des Angeklagten untersagt, die auch der Solarkritiker bei seiner bis heute von NRW-Richtern nicht-entschiedenen „Sofortigen Beschwerde am 09.04.2009“ ebenfalls argumentativ vorgebracht hatte.

Aber dieses rechtsfehlerhafte Strafverfahren AZ: 23 Ns 32 Js 569/04 II 130/07 , was der Richter am Landgericht Bochum Bock als verantwortlicher Berufungsrichter zu verantworten hatte, beinhaltet noch weitere dubiose Fehler, Weglassungen und sogar auch eine perfide Sachverhaltsfälschung, die vielleicht zu einem späteren Zeitpunkt noch aufgearbeitet werden.

Nur so viel noch zum Abschluss: In der Hauptverhandlung am 20.04.2009 wurde ein Prozessbeobachter, der wegen Kinderlähmung körperbehindert ist, von Sicherheitsbeamten des Amtsgerichts Recklinghausen durch Tritte misshandelt.

Es sollte deshalb reichen.

Auch die NRW-Ministerpräsidentin Hannelore Kraft ist – nicht erst jetzt – informiert, dass in NRW ebenfalls ein „FALL MOLLATH“ existiert:

HanneloreKraft_Twitter_20130305

Update am 08.04.2013:

Dieses Fax  vom 21.10.2002 des Solarkritikers an das NRW-Justizministerium belegt, dass im Oktober 2002 die „psychiatrischen Gutachten“ als Waffe gegen „kritische Bürger“ bekannt gewesen sind.

JustizNRW_20021021_FaxNachweis_FX00207_rotMark
FAX an das NRW-Justizministerium am 21.10.2002

Und bereits im Januar 2003 erwähnte der Richter am Amtsgericht Recklinghausen Dirk Vogt erstmalig „diese Waffe“ am Ende der Gerichtsverhandlung am 22.01.2003. Es sollten bis zum Jahr 2012 noch fünf weitere Psychiatrisierungs(versuche) der NRW-Justizbehörden auf dubioser Grundlage der „Geheimakte 4121 E-III 372/98“ folgen, bevor der Solarkritiker im November 2012 aus reinem Selbstschutz Deutschland fluchtartig verlassen hat.

Wie Sie feststellen werden, ist auch Frau Auchter-Mainz als Person beim NRW-Justizministerium für den dubiosen „Bescheid vom 27.12.2002“ verantwortlich gewesen, auf dessen Grundlage jedwede Strafverfolgung seit 2002 u.a. gegen den Rechtsanwalt Dr. G. aus Recklinghausen verhindert und und zum Schaden des Solarkritikers unterbunden worden ist.

Update am 20.06.2013:
Und angebliche „Querulanten“ dürfen nicht „rechtlos“ gestellt werden, wie es aber deutsche Richter leider sehr häufig in Deutschland praktizieren, wenn der vermeintliche „Querulant“ über Recherchen verfügt, die das „Ansehen der Justiz“ mehr als in Frage stellen könnten:


Update am 29.06.2013:

Auch ein Gesprächsangebot, um das der Solarkritiker damals die Präsidentin des LG Bochum gebeten hatte, um den „solaren Schwindel“ persönlich zu erklären, wurde damals im Febr. 2004 vom Landgericht Bochum mit Hinweis/Argumentation auf Art. 97 GG („richterliche Unabhängigkeit„) unterbunden:

Verweigerung der richterlichen Gesprächsbereitschaft unter Hinweis auf Artikel 97 GG durch das Landgericht Bochum
Verweigerung der richterlichen Gesprächsbereitschaft unter Hinweis auf Artikel 97 GG durch das Landgericht Bochum

Die damals verantwortliche Bochumer Landgerichtspräsidentin Marie-Luise Graf Schlicker ist seit 01.06.2007 beim Bundesjustizministerium als Ministerialdirektorin für „Rechtspflege“ verantwortlich.

Wer glaubt noch daran, dass Juristen in Deutschland wirklich gewillt sind, ihre eigenen Fehler zu korrigieren ??

Lesen Sie auch: Die unendliche Dummheit (?) der Staatsanwaltschaft Bochum

und: Die dreiste Lüge seit 2002 der NRW-Juristen

Stand des Blogtextes: 01.07.2013, 11Uhr05
zuletzt ergänzt/optimiert: 03.04.2015, 09Uhr30