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NRW-Justizministerium bestätigt: Rechtsanwalt aus Recklinghausen mit Richterprivileg seit 2002 STRAFFREI gestellt !!

Der Recklinghäuser Anwalt Dr. G.
Der Recklinghäuser Anwalt
Dr. Hans Jochen G.

Hinweis am 10.04.2013: Der folgende Blogtext wurde erstmalig am 06. Februar 2013 veröffentlicht. Bis zum 10. April 2013 wurde „die dreiste Lüge seit 2002 der NRW-Juristen“  durch das NRW-Justizministerium faktisch bestätigt. Also lesen Sie ab hier von Anfang an. Sie erfahren die ergänzenden Bestätigungen während Sie lesen…bis zum Ende des Blog…(Wer allzu neugierig ist, kann auch sofort zur „Kurzversion“ klicken):

Nach den vermeintlichen Dummheiten der Staatsanwaltschaft Bochum und den weiteren Dummheiten anderer Juristen wird SOLARKRITIK.DE im Folgenden in diesem 3. Teil der Blog-Trilogie nun die dreiste Lüge offenlegen, die federführend das NRW-Justizministerium mit einem  geheimgehaltenen „Bescheid vom 27.12.2002″ praktiziert hatte, um den Recklinghäuser Rechtsanwalt Dr. Hans Jochen G. (Foto rechts) womöglich mit dem Richterprivileg (!) nach Artikel 97 GG in den folgenden Jahren straffrei zu stellen, wohl mit dem vermeintlichen Ziel, damit dieser Rechtsanwalt zusammen mit dem Marler Solarverkäufer juristisch „ungestört“ seinen regelrechten Vernichtigungsfeldzug gegen den Solarkritiker zugunsten der Solarthermiewirtschaft durchführen konnte. Eine weitere bedenkliche Motivation der NRW-Juristen lag wohl auch darin, den von dem Solarkritiker im Jahr 2002 aufgedeckten Urteilsfehler des OLG Hamm vom 04.07.2001 nicht zur Aufklärung zu bringen, um dadurch das hohe „Ansehen der Justiz“ weiterhin zu bewahren. Denn der Rechtsanwalt Dr. G. hatte auf Grundlage dieses – angeblich niemals nachweisbaren – Urteilsfehlers des OLG Hamm mehrfach wissentlich Prozessbetrug begangen. Es muss – glaube ich – nicht besonders erwähnt werden, dass es ein grundgesetzwidriger Vorgang wäre und ist, einen Rechtsanwalt mit dem „Richterprivileg“ nach Artikel 97 GG auszustatten, dem Privileg der richterlichen Unabhängigkeit, was nur Richtern nach Artikel 97 GG zuteil wird. Das Perfide und Dubiose an dem angeblichen „Bescheid vom 27.12.2002 vom NRW-Justizministerium“ ist allerdings, dass von den Justizbehörden seit nunmehr  10 Jahren behauptet worden ist, der „Bescheid vom 27.12.2002“ – der diese grundgesetzwidrige Argumentation des NRW-Justizministeriums womöglich beinhaltet – wäre dem Solarkritiker angeblich bekannt gemacht worden, obwohl der Solarkritiker diesen „Bescheid vom 27.12.2002“ in seinen Unterlagen jahrelang nicht finden konnte:

Wie ging das Ganze nun genau im Jahr 2002 bis heute vor sich ?

Am 6. März 2003 erhielt SOLARKRITIK.DE ein Schreiben von der Generalstaatsanwaltschaft Hamm mit Datum vom 25.02.2003, in dem ein angeblicher  „Bescheid vom 27.12.2002 vom NRW-Justizministeriumerstmalig erwähnt worden ist.

GeneralstaHamm_20030225
Schreiben der Generalstaatsanwaltschaft Hamm vom 25.02.2003 (ROT-Markierung durch SOLARKRITIK.DE)

Zu diesem Zeitpunkt wurde von der Generalstaatsanwaltschaft noch nicht behauptet, daß der Solarkritiker den „Bescheid vom 27.12.2002 vom NRW-Justizministerium“ angeblich bereits erhalten hätte. Dazu muss man berücksichtigen, daß damals dem Solarkritiker bereits ein Schreiben des NRW-Justizministeriums vom 27.02.2002, also 27. Februar 2002, vorlag, in dem das NRW-Justizministerium bei vermeintlichen Rechtsbeugungs-Straftaten von Richtern mit der richterlichen Unabhängigkeit aus Artikel 97 GG argumentierte:

Schreiben des NRW-Justizministeriums vom 27.02.2002 (ROT-Markierung durch SOLARKRITIK.DE)
Schreiben des NRW-Justizministeriums vom 27.02.2002 (ROT-Markierung durch SOLARKRITIK.DE)

Aus heutiger Sicht fällt allerdings auch auf, dass im Schreiben vom 25.02.2003 ein „Bescheid des Justizministeriums des Landes Nordrhein-Westfalen vom 27.12.2002, 4121 E-III B 372/98[1] erwähnt worden ist, das obige Schreiben aber neben dem abweichenden Datum vom „27.02.2002″ auch ein anderes Aktenzeichen hat, nämlich „7005 E-IIB. 1/02“.

Obwohl es sich bei dem Schreiben vom 27.02.2002 also nicht um den gemeinten Bescheid vom 27.12.2002 handeln konnte, stellte der Solarkritiker leider zu diesem Zeitpunkt Anfang des Jahres 2003 keine ernsthaften Nachforschungen an, um den Inhalt der Argumentation des erwähnten „Bescheids vom 27.12.2002, 4121 E-III B 372/98″[1] beim NRW-Justizministerium im Detail zu erfragen.

Am 30.09.2004 erhielt der Solarkritiker einen Einstellungsbescheid der Staatsanwaltschaft Bochum mit Datum vom „07.09.2004“ über die vermeintlichen Straftaten des Rechtsanwaltes Dr. G., in dem der Oberstaatsanwalt Schneider schreibt und argumentiert:

„Im übrigen nehme ich auf die Ihnen zugesandten Entscheidungen des Justizministeriums des Landes NW sowie der Generalstaatsanwaltschaft Hamm Bezug.“

StaBochum20040907
Einstellungsbescheid der Staatsanwaltschaft Bochum vom 07.09.2004 gegen den RA Dr. G. (ROT-Markierung und Anonymisierung durch SOLARKRITIK.DE)

Zu diesem Zeitpunkt deutet sich womöglich bereits zum 1. Mal an, dass das „Richterprivileg“ aus Artikel 97 GG, was bei dem Richter Dr. Michael Krökel angewendet worden ist,…

LGBochum_20040211
Fax an das LG Bochum am 11.02.2004 und Antwort des LG Bochum vom 11.02.2004 mit Verweis auf Artikel 97 GG. Bitte beachten: Auch ein Gesprächsangebot des Solarkritikers wurde unter Verweis auf Artikel 97 GG vom LG Bochum unterbunden (ROT-Markierung durch SOLARKRITIK.DE)

…nun auch bei dem „Nicht-Richter“ und Rechtsanwalt Dr. G. angewendet worden ist, um damit den Rechtsanwalt Dr. G (und womöglich auch seinen Mandanten,  den Marler Solarverkäufer) straffrei zu stellen.

Beachtenswert in diesem Zusammenhang ist auch, dass das Schreiben der Staatsanwaltschaft Bochum über die Aktenzeichenmitteilung vom 07.09.2004 der Strafanzeige das gleiche Datum „07.09.2004“ wie das spätere Einstellungsschreiben trägt, die beiden Schreiben aber zu unterschiedlichen Zeiten beim Solarkritiker per Post eingegangen sind, nämlich am „09.09.2004“ und am „30.09.2004“, was die handschriftlichen Eingangsvermerke des Solarkritikers belegen:

Schreiben der Staatsanwaltschaft Bochum vom 07.09.2004, zu Strafanzeige 32 Js 371/04 (ROT-Markierung durch SOLARKRITIK.DE)
Schreiben der Staatsanwaltschaft Bochum vom 07.09.2004, zu Strafanzeige 32 Js 371/04 (ROT-Markierung  und Anonymisierung durch SOLARKRITIK.DE)

Es liegt also der Verdacht nahe, dass der Oberstaatsanwalt Schneider beide Schriftstücke bereits am 07.09.2004 hat anfertigen lassen, aber in einem Abstand von 21 Tagen (= 3 Wochen) hat verschicken lassen, damit der Eindruck vermittelt (wohl besser: vorgegaukelt) wird, als ob der Staatsanwalt 3 Wochen lang strafrechtlich gegen den Anwalt ermittelt hätte, was in Wahrheit und Wirklichkeit wohl gar nicht der Fall war.

Der Solarkritiker schickte am 01.10.2004 ein Beschwerde-Fax an den Oberstaatsanwalt Schneider, in dem der OSTA Schneider auch vom Solarkritiker zum Ende des Beschwerde-Schreibens aufgefordert worden ist, den Bezug der angeblich „zugesandten Entscheidungen“ zu konkretisieren:

Fax des Solarkritikers vom 01.10.2004 an den Oberstaatsanwalt Schneider, STA Bochum
Fax des Solarkritikers vom 01.10.2004 an den Oberstaatsanwalt Schneider, STA Bochum (ROT-Markierung und Anonymisierung durch SOLARKRITIK.DE

Eine Antwort von der STA Bochum mit der konkreten Angabe der Schriftsätze, auf die der OSTA Schneider in seinem Einstellungsbescheid vom 07.09.2004 Bezug nahm, erfolgte „bis zum 08.10.2004“ NICHT und auch bis heute (06.02.2013) NICHT.

Warum damals im Oktober 2004 von der Staatsanwaltschaft Bochum keine konkrete Antwort kam, werden Sie gleich erfahren, wenn nun in diesem Blogtext wieder zum eigentlichen Kern dieser Blog-Recherche zurückgekehrt wird, nämlich zum  „dubiosen“ Bescheid des NRW-Justizministeriums vom 27.12.2002.

Mit Schreiben vom 30.01.2006 stellte der Oberstaatsanwalt Schneider eine erneute Strafanzeige gegen den Richter Dr. Michael Krökel und gegen den Rechtsanwalt Dr. G abermals ein und abermals mit der bereits gleichlautenden  Formulierung aus September 2004:

StA_Bochum20060130
Einstellungschreiben der Staatsanwaltschaft Bochum vom 30.01.2006, AZ: 32 Js 61/06 und 32 Js 62/06 gegen den Richter Dr. Michael Krökel UND dem Rechtsanwalt Dr. G. (ROT-Markierungen, Handschriftliche Vermerke und Anonymisierung durch SOLARKRITIK.DE)

Bemerkenswert ist, dass der Solarkritiker  mindestens eines der beiden Schreiben vom 30.01.2006 über die Einstellung des Strafverfahrens auch als „Seite 471″ in der „Geheimakte“ 4121 E-III  372/98 [1] des NRW-Justizministeriums bei der „eingeschränkten“ Akteneinsichtnahme am 17.08.2010 als eine an das NRW-Justizministerium wohl zusätzlich verschickte „Info-Kopie-Ausfertigung“ wiederfand. Daran dürfte die Weisungsverpflichtung der Staatsanwaltschaft Bochum an das NRW-Justizministerium in dieser Angelegenheit bezüglich der vermeintlichen Straftaten des „Richters Dr. Krökel und des Rechtsanwalts Dr. G“ erkennbar und dokumentiert sein:

Seite471_20060130
Scanner-Foto von Seite 471 der Akte 4121 E-III 372/98 bei der Akteneinsichtnahme am 17.08.2010 (ROT-Markierung und Anonymisierung durch SOLARKRITK.DE

Und am 18.10.2006 erhielt der Solarkritiker ein erneutes Schreiben der Generalstaatsanwaltschaft Hamm vom 16.10.2006, in dem die Einleitung eines Strafverfahrens gegen den Richter Dr. Michael Krökel und gegen den Rechtsanwalt Dr. G. von der Generalstaatsanwaltschaft Hamm abgelehnt worden ist, aber diesesmal wird von der Generalstaatsanwaltschaft Hamm in Verbindung mit der Staatsanwaltschaft Bochum behauptet:

„Der Leitende Oberstaatsanwalt in Bochum hat mir dazu ergänzend mitgeteilt, mit der Bezugnahme in dem Bescheid vom 30.01.2006 seien das Ihnen bekannte Schreiben des Justizministeriums des Landes Nordrhein-Westfalen vom 27.12.2002 – 4121 E-IIIB. 372/98 – und mein Ihnen ebenfalls bekannter Bescheid vom 25.02.2003 (2 Zs 221/03) gemeint.“ [1]

Einstellungschreiben der Generalstaatsanwaltschaft Hamm vom 16.10.2006 zu AZ: 32 Js 62/06 und 32 Js 61/06
Einstellungschreiben der Generalstaatsanwaltschaft Hamm vom 16.10.2006 zu AZ: 32 Js 62/06 und 32 Js 61/06

Es wird also von der Generalstaatsanwaltschaft Hamm am 16.10.2006 sowohl wegen der vermeintlichen Straftaten des Richters Dr. Krökel als auch wegen der vermeintlichen Straftaten des Rechtsanwalts Dr. G. behauptet, es gäbe  einen angeblich „bekannten Schreiben“ (!) des NRW-Justizministeriums vom 27.12.2002.
Es ist also an dieser Stelle zwingend festzuhalten und festzustellen, dass vom NRW-Justizministerium für einen schlichten und einfachen Rechtsanwalt (Dr. G) die gleichen Maßstäbe angesetzt worden sind, die auch für einen Richter (Dr. Krökel) gelten. Denn für Beide – sowohl Richter als auch Rechtsanwalt – wurde eine Strafverfolgung auf Grundlage des Bescheids vom 27.12.2002 vom NRW-Justizministerium abgelehnt.

Aber diese aufgestellte Behauptung der Staatsanwaltschaft Bochum, der Generalstaatsanwaltschaft Hamm und des NRW-Justizministeriums vom 16.10.2006 über einen angeblich „bekannten Bescheid vom 27.12.2002 des NRW-Justizministeriums“ war nachweislich „halbwahr“, was der Solarkritiker auf den nächsten Blog-Zeilen beweisen wird.

Denn der Solarkritiker hat den Bescheid vom 27.12.2002 des NRW-Justizministerium nachweislich seit 2004 nicht (mehr) erhalten, denn der Bescheid vom 27.12.2002 wurde nämlich mit Schreiben vom 07.10.2009 des NRW-Justizministeriums nachweislich als „GEHEIM“ deklariert !

Und wie kann der Solarkritiker diese Lüge der NRW-Juristen aus dem Bescheid vom 27.12.2002 nun beweisen ? Das erfahren Sie jetzt nachfolgend…:

Bei der eingeschränkten Akteneinsichtnahme in die Akte 4121 E-III 372/98 am 17.08.2010 fiel dem Solarkritiker die Seite 381 der Akte 4121 E-III  372/98 auf, auf der sich ein handschriftlicher Vermerk zwischen den relevanten Textzeilen des in der Akte abgelegten Schreibens der Generalstaatsanwaltschaft vom 25.02.2003  befand:

VermerkS381
Ausschnitt aus Seite 381 der Akte 4121 E-III 372/98 beim NRW-Justizministerium (Schreiben vom 25.02.2003 der Generalstaatsanaltschaft Hamm), ROT-Markierung durch SOLARKRITIK.DE

Der handschriftliche Text „Bl. 119 ff d.V“ bedeutet konkret: „Blatt 119 fortfolgende der Verfahrensakte“ [4121 E-III B. 372/98] [1]

S381_4121EIII372_98
Scanner-Foto bei Akteneinsichtnahme am 17.08.2010 der Seite 381 der Akte 4121 E IIIB 372/98 (Schreiben vom 25.02.2003 der Generalstaatsanwaltschaft in Hamm (ROT-Markierung von SOLARKRITIK.DE)

Es ist also durch diesen handschriftlichen Vermerk des NRW-Justizministeriums auf der Seite 381 der Akte 4121 E-III 372/98 [1] einwandfrei dokumentiert und belegbar, dass die Seite 119 ff. der Akte 4121 E-III 372/98 [1] den „Bescheid vom 27.12.2002 des NRW-Justizministeriums“ beinhaltet, den der Solarkritiker angeblich seit 2002 vom NRW-Justizministerium erhalten haben soll.

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Ministerialdirigent beim NRW-Justizministerium Prof. Dr. Reinhard Klenke (seit November 2011: Regierungspräsident von Münster)


Merkwürdig nur
, dass von dem Ministerialdirigenten Prof. Dr. Reinhard Klenke (CDU) (Foto rechts) – und jetzigen Regierungspräsidenten von Münsterdiese 5 Seiten 119 bis 123 in seinem 5-seitigen Schreiben vom 07.10.2009 an das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen im IFG-Verfahren AZ: 17 K 3614/06 angeblich – so wörtlich –  als GEHEIM deklariert worden sind, also 5 Seiten, die der Solarkritiker angeblich schon längst seit dem Jahr 2002 erhalten haben soll, aber spätestens dann nicht mehr aufklärerisch erhalten hatte, als es um die Legitimation der vermeintlichen Straftaten des Anwalts Dr. G und seines Mandanten ging und das NRW-Justizministerium deswegen die 5 Seiten als „geheim“ deklariert hatte.

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Ausschnitt von Seite 2 aus dem Schreiben des Ministerialdirgenten Prof. Dr. Reinhard Klenke vom 07.10.2009 zu Verwaltungsgerichtsverfahren, AZ: 17 K 3614/06 (ROT-Markierung durch SOLARKRITIK.DE)

Es stellt sich also die Frage, warum der ehemalige Ministerialdirigent und jetzige Regierungspräsident von Münster Prof. Dr. Reinhard Klenke insgesamt 5 Seiten, die ein Bürger angeblich seit dem Jahr 2002 erhalten haben soll, im Jahr 2009 als „geheim“ deklariert hatte.

Haben NRW-Justizministerium, Generalstaatsanwaltschaft in Hamm und Staatsanwaltschaft in Bochum den Solarkritiker vorsätzlich über den Bescheid vom 27.12.2002 belogen, um politisch-motivierte Justizkriminalität zu Gunsten der Solarthermiewirtschaft  zu vertuschen und um in zweifelhafter Manier ein „hohes Ansehen der Justiz“ zu bewahren?

NRW-Justizminister Thomas Kutschaty (SPD)

Eine weitere Frage, die nicht nur von Prof. Dr. Reinhard Klenke, sondern auch  von dem jetzigen NRW-Justizminister Thomas Kutschaty umgehend beantwortet werden sollte, in dem umgehend dem Solarkritiker der Bescheid vom 27.12.2002 des NRW-Justizministerium zugänglich gemacht wird, den der Solarkritiker angeblich schon seit dem Jahr 2002 erhalten haben müsste. Der „Bescheid vom 27.12.2002“ des NRW-Justizministeriums enthält hoffentlich eine rechtsstaatlich nachvollziehbare Antwort auf die Frage, warum gegen den Rechtsanwalt Dr. G aus Recklinghausen bis heute nicht wegen  des Verdachts auf Prozessbetrugs in mehreren Fällen strafrechtlich ermittelt worden ist.

Der NRW-Justizminister Thomas Kutschaty wird hiermit aufgefordert, bis zum 15.02.2013 den seit Dezember 2002 angeblich zur Kenntnis erhaltenen „Bescheid vom 27.12.2002 des NRW-Justizministeriums“ (Seite 119 bis 123 der Akte 4121 E-III 372/98 beim NRW-Justizministerium) dem Solarkritiker nach 10 Jahren nachträglich zu zuleiten.

Es ist schon bemerkenswert, festzustellen, dass durch mindestens zwei von 198 Seiten, nämlich durch die Seite 119 und durch die Seite 226 – zwei Seiten, die beide eigentlich vom NRW-Justizministerium geheimgehalten werden sollen, der Nachweis vom Solarkritiker geführt werden konnte, dass von Juristen bei den NRW-Justizbehörden gelogen worden ist.

Was ist wohl auf den anderen, bisher fehlenden 196 Seiten der „Geheimakte“ 4121 E-III 372/98 noch zu finden?

Update am 14.03.2013:
Mittlerweile hat der Solarkritiker den „Bescheid vom 27.12.2002“ vom NRW-Justizministerium am 13.03.2013 nachträglich erhalten:

NRW_Justizmin_Bescheid_20021227_Eingang20130313
Bescheid vom 27.12.2002 des NRW-Justizministerium, nachträglich erhalten am 13.03.2013 per Mail vom NRW-Justizministerium

Dazu muss man wissen, dass der im Bescheid vom 27.12.2002 erwähnte Richter am OLG Hamm Fischalek derjenige  Richter gewesen ist, der für den Urteilsfehler vom 04.07.2001 verantwortlich gewesen ist. Es bestätigt sich also durch diesen Bescheid vom 27.12.2002 der Verdacht des Solarkritikers, dass man die mehrfachen Prozessbetrügereien des Anwalts Dr. G. deshalb nicht aufklärt, weil damit auch der „Fehler“ des Richters am OLG Fischalek und die mögliche Rechtsbeugung vom 04.07.2001 des Richters Fischalek zur Aufklärung gebracht werden würde. Unwahre Parteivorträge und damit Prozessbetrügereien eines Rechtsanwalts werden offenkundig deshalb straffrei gestellt, weil der Fehler eines Richters am OLG Fischalek nach Artikel 97 GG, auf dem die Prozessbetrügerreien des Anwalts Dr. G basieren, ebenfalls straffrei sei.

So funktioniert wohl offenkundig „die Denke“ der NRW-Juristen, die in folgendem Satz zusammenfasst werden könnte: Straftaten von Rechtsanwälten auf Grundlage eines Richterfehlers sind straffrei !!

Denn ein Zitat vom 06.05.1998 des Juristen und Direktors vom Amtsgericht Soltau Rundt, was dem Solarkritiker erst seit Mai 2008 bekannt ist, belegt:

„Vorliegend ist das Interesse der Öffentlichkeit an einem hohen Ansehen der Justiz höher zu bewerten, als Ihr Interesse der Justiz Fehler nachzuweisen und die Justiz und ihre Personen zu diffamieren.“

Es geht also um das „hohe Ansehen der Justiz“ und „der Nachweis von Fehlern in der Justiz bedeutet eine Diffamierung der Personen in der Justiz„, zwei dubiose Argumente ohne Rechtsgrundlage, die über das Freiheitsgrundrecht von Gustl Mollath gestellt werden und die auch dazu geführt haben, dass der Solarkritiker im November 2012 Deutschland fluchtartig verlassen musste, weil die Justiz in NRW seit Jahren nicht gewillt ist, den Urteilsfehler des OLG Hamm vom 04.07.2001 zur Aufklärung zu bringen, und stattdessen darüber eine „Geheimakte 4121 E-III 372/98“ mit einem dubiosen „Bescheid vom 27.12.2002 angelegt hat, durch den der „Solaranwalt“ Dr. G. aus Recklinghausen womöglich durch das NRW-Justizministerium seit Jahren „straffrei“ gestellt worden ist.

So sehen die rechtsstaatlich zweifelhaften Fakten in Kurzform aus und so wird ein krimineller Rechtsanwalt mit Hilfe des Richterprivilegs straffrei gestellt:

NRWJustizMin_20021227_GeneSTHamm20061016_DrG_Straffreiheit_RotMark
So wurde seit 2002 vom NRW-Justizministerium und von der Generalstaatsanwaltschaft Hamm der kriminelle Rechtsanwalt Dr. G mit Hilfe des Richterprivilegs straffrei gestellt. Zusätzlich wurden die Machenschaften in der Akte 4121 E-III 372/98 beim NRW-Justizministerium über 10 Jahre lang unter Verschluss gehalten und als GEHEIM deklariert !!
(ROT-Markierungen durch SOLARKRITIK.DE)

Erinnern Sie sich bitte auch noch daran, dass der Solarkritiker weiter oben im Blog-Text bereits dokumentiert hatte, dass der Recklinghäuser Rechtsanwalt Dr. G. nicht nur auf Grundlage des Richterprivilegs des Hammer Richters am OLG Fischalek straffrei gestellt worden war, sondern auch auf Grundlage des Richterprivilegs des Bochumer Richters am LG Dr. Michael Krökel; nachfolgend noch einmal die Wiederholung der beiden relevanten Schriftsätze:

Einstellungschreiben der Generalstaatsanwaltschaft Hamm vom 16.10.2006 zu AZ: 32 Js 62/06 und 32 Js 61/06
Einstellungschreiben der Generalstaatsanwaltschaft Hamm vom 16.10.2006 zu AZ: 32 Js 62/06 und 32 Js 61/06 der Staatsanwaltschaft Bochum

Das NRW-Justizministerium blockiert seit Jahren die Aufklärung dieser Angelegenheit!

…und da wirkt das Zitat von Bundesjustizminsterin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger vom 07.03.2013 auf TELEPOLIS der reinste Hohn und Volksverdummung:

“Die Korrektur von Fehlern der Justiz ist eben im Sinne der Unabhängigkeit auch ausschließlich der Justiz selbst vorbehalten”

…wo das Zitat des Direktors von Soltau vom 06.05.1998 belegt, dass der Nachweis von Fehlern der Justiz und deren Personen eine angebliche „Diffamierung“ bedeutet.

Auch das am 13.03.2013 erhaltene Begleitschreiben vom NRW-Justizministerium vom 11.03.2013 macht deutlich, dass die Richterschaft in Deutschland kein Interesse hat, ihre eigenen Fehler aufzudecken:

NRW_JustizMinisterium_20130311_MGEPA20130206_MailEingang20130313

Denn man muss wissen, dass es sich bei „Wolstynski“ um einen – angeblich – unabhängigen Richter am Finanzgericht (Judikative) handelt, der beim NRW-Justizministerium (Exekutive) Anfragen von Bürgern beantwortet:

RiFG_Wolsztynski_NRW_Justizmin_20130313
Ausschnitt aus Link am 13.03.2013, 19Uhr05:
http://www.justiz.nrw.de/JM/unser_haus/aufgaben_und_organisation/organigramm/abteilungZ/index.php
Der Link ist aber wohl abschaltet worden, als die Abteilung Z4 vom Solarkritiker über diese Verletzung des Grundgesetzes informiert worden ist.

Übrigens, Herr Richter am Finanzgericht Wolstynski:
Das Urteil vom 21.06.2012 (AZ: 17 K 3614/06) ist nicht rechtskräftig, sondern nichtig, weil die Richterin „auf Probe“ Dr. Karatas, die am Urteil vom 21.06.2012 mitgewirkt hatte, keine gesetzliche und keine unabhängige Richterin nach Artikel 97 und Artikel 101 GG i.V.m. Artikel 6 EMRK gewesen ist.

Und? Ist Ihnen aufgefallen, dass der beim NRW-Justizministerium tätige Richter am Finanzgericht Wolstynski in seinem obigen Bescheid vom 11.03.2013 mit den Aktenzeichen der Geheimakte erneut zweimal  den gleichen Aktenzeichen-Fehler fabriziert hat?

AktenzeichenFehler_20130311
Richtig lautet das Aktenzeichen: 4121 E-III 372/98

Aber wie soll DAS ein angeblich unabhängiger Richter am Finanzgericht Wolstynski begreifen, der Dienst als angeblich unabhängiges Mitglied der Judikative bei der Exekutive (NRW-Justizministerium) verrichtet. Denn dieser Richter am Finanzgericht Wolstynski verrät das GG mit jeder Minute, die er beim NRW-Justizministerium Dienst verrichtet.

Soweit Juristen und Richter in den obigen Bescheiden behaupten, die Beurteilung würde der „Sach- und Rechtslage entsprechen„, wird „vergessen“, dass die Ausnutzung unrichtiger Urteile nach einer BGH-Entscheidung aus dem Jahr 1951 (!) nach § 826 BGB sittenwidrig sein kann:

BGH_Sittenwidrigkeit_unrichtigesUrteil

Und die wissentliche Ausnutzung des unrichtigen Urteils 12 U 27/00 des OLG Hamm vom 04.07.2001 ist von dem Rechtsanwalt Dr. G und seinem Marler Solarverkäufer in mehreren Gerichtsverfahren vorsätzlich praktiziert worden, und die Juristen bei der Staatsanwaltschaft Bochum, bei der Generalstaatsanwaltschaft Hamm, beim OLG Hamm und beim NRW-Justizministerium haben diese „sittenwidrige Schädigung“ des Solarkritikers seit über 10 Jahren vorsätzlich geduldet.

Update am 08.04.2013:

Dieses Fax vom 21.10.2002 des Solarkritikers an das NRW-Justizministerium belegt, dass im Oktober 2002 die „psychiatrischen Gutachten“ als Waffe gegen „kritische Bürger“ bekannt gewesen sind.

JustizNRW_20021021_FaxNachweis_FX00207_rotMark
FAX an das NRW-Justizministerium am 21.10.2002

Und bereits im Januar 2003 erwähnte der Richter am Amtsgericht Recklinghausen Dirk Vogt erstmalig „diese Waffe“ am Ende der Gerichtsverhandlung am 22.01.2003. Es sollten bis zum Jahr 2012 noch fünf weitere Psychiatrisierungs(versuche) der NRW-Justizbehörden auf dubioser Grundlage der „Geheimakte 4121 E-III 372/98“ folgen, bevor der Solarkritiker im November 2012 aus reinem Selbstschutz Deutschland fluchtartig verlassen hat.

Elisabeth Auchter-Mainz

Wie Sie feststellen werden, ist auch Frau Elisabeth Auchter-Mainz die verantwortliche Person beim NRW-Justizministerium für den dubiosen „Bescheid vom 27.12.2002“ verantwortlich gewesen, auf dessen Grundlage jedwede Strafverfolgung seit 2002 u.a. gegen den Rechtsanwalt Dr. G. aus Recklinghausen verhindert und und zum Schaden des Solarkritikers unterbunden worden ist. Seit Anfang Februar 2014 ist dem Solarkritiker bekannt, daß Elisabeth Auchter-Mainz bereits seit April 2013 zur Generalstaatsanwältin von Köln befördert worden war, just 4 Wochen, nachdem durch die geheim-gehaltene Seite 121 bekannt war, wie durch einen Bescheid von Elisabeth Auchter-Mainz Solarverkäufer und Anwälte – politisch gewollt – straffrei gestellt werden können.


Update am 09.04.2013:

Mittlerweile hat das NRW-Justizministerium „Die dreiste Lüge seit 2002 der NRW-Juristen“ in diesem Blogtext faktisch als Lüge bestätigt. Der Oberamtsrat beim NRW-Justizministerium Manfred Jansen bestätigte am 08.04.2013 um 11Uhr40 per Mail:

Mail vom 08.04.2013 (ROT-Markierung durch SOLARKRITIK.DE)
Mail vom 08.04.2013
(ROT-Markierung durch SOLARKRITIK.DE)

Mit dieser Mail vom 08.04.2013 bestätigt Manfred Jansen faktisch, daß der Ministerialdirigent Prof. Dr. Reinhard Klenke mit seinem Schreiben vom 07.10.2009 den „Bescheid vom 27.12.2002“ als „geheim“ deklariert hatte, obwohl sowohl die Staatsanwaltschaft Bochum, als auch die Generalstaatsanwaltschaft Hamm und auch das NRW-Justizministerium seit 2003 mehrfach und penetrant behauptet haben, der Solarkritiker hätte diesen „Bescheid vom 27.12.2002“ erhalten.

Richtig ist stattdessen (mit Stand 31.05.2013), dass der Solarkritker den „Bescheid vom 27.12.2002“ zu dem Zeitpunkt dann nicht mehr nachträglich erhalten hatte, als dieser Bescheid vom 27.12.2002 dazu benutzt worden ist, die Straftaten des Rechtsanwalts Dr. G. und seines Marler Mandanten zu Gunsten des „60%-Schwindels“ der Solarthermiewirtschaft straffrei zu stellen.

Denn der Status als „geheim“ der Seiten 120 und 121  = „Bescheid vom 27.12.2002“ bestätigt nun faktisch, dass die Straffreiheit der beiden Privatpersonen („Nicht-Richter“) auf Grundlage des „Richterprivilegs“ vom NRW-Justizministerium vertuscht worden ist.

Mit der nachträglichen Zusendung am 13.03.2013 des geheim-gehaltenen und vom Verwaltungsgericht Gelsenkirchen mit angeblich rechtskräftigen Urteil vom 21.06.2012 als „geheim“ bestätigten Bescheids vom 27.12.2002 , wirkt die mit Bescheid vom 11.03.2013 geäusserte Behauptung des Richters beim Finanzgericht (besser: beim NRW-Justizministerium) Wolstynski geradezu irre und schizophren, ganz zu schweigen von dem erneuten Aktenzeichenfehler, der in diesem Bescheid vom 11.03.2013 erneut vom NRW-Justizministerium fabriziert worden ist:

WolsyztynskiZitat
Ausschnitt aus Schreiben vom 11.03.2013

Denn der Richter Wolsztynski hat dem Solarkritiker den „Bescheid vom 27.12.2002“ zugeschickt, den er eigentlich laut rechtskräftiger Gerichtsentscheidung vom 21.06.2012  nicht hätte zuschicken dürfen. Denn dieser „Bescheid vom 27.12.2002“ war als „geheim“ deklariert worden und deshalb eine Zusendung rechtskräftig richterlich am 21.06.2012 abgelehnt worden!

Sie, Herr Richter Wolstynski, haben ja durch die Zusendung des eigentlich geheimen „Bescheids vom 27.12.2002“ (Seite 120 und 121 der Akte 4121 E-III 372/98) bereits mindestens einmal gegen die angeblich rechtskräftige, richterliche Entscheidung vom 21.06.2012 verstossen, mit der Sie ja selbst in Ihrem Schreiben vom 11.03.2013 argumentiert hatten.

Eigentlich, Herr Richter Wolstynski, können Sie nun doch nun auch ALLE dem Solarkritiker noch fehlenden Seiten aus der Akte 4121 E-III 372/98 zuschicken, oder?

Nun, da der „Bescheid vom 27.12.2002“ als Seite 120 und 121 der Akte 4121 E-III 372/98 bestätigt worden ist, hat der Solarkritiker eine weiteren Anfrage an den Oberamtsrat Manfred Jansen gestellt:

Diese Anfrage soll nun die Frage klären, auf welcher konkreten Rechtsgrundlage die strafrechtlichen Ermittlungen gegen den Rechtsanwalt Dr. G aus Recklinghausen seit 2003 auf Grundlage des „Bescheids vom 27.12.2002“ von den NRW-Justizbehörden unterbunden worden sind.

Jeder kann die Bedeutung dieser Fragestellung anhand dieses obigen Blogtextes im Detail recherchieren. Denn es ist durch den „Bescheid vom 27.12.2002“, der nur den Richter am OLG Hamm Fischalek betraf, ersichtlich, dass rechtlich NICHT begründet werden kann, warum eine Strafverfolgung gegen den Rechtsanwalt Dr. G aus Recklinghausen seit 2003 jahrelang von den NRW-Justizbehörden verweigert worden ist.

Denn ein Rechtsanwalt ist bekanntlich KEIN nach Artikel 97 GG unabhängiger Richter und ein Rechtsanwalt kann sich bekanntlich nicht auf die richterliche Unabhängigkeit aus Artikel 97 GG berufen. Der „Bescheid vom 27.12.2002“ betraf aber nur einen Richter, und eben keinen Rechtsanwalt.

Womöglich war die jahrelang von den NRW-Justizbehörden „praktizierte Straffreiheit für einen Rechtsanwalt Dr. G. auf Grundlage des Richterstatus“ das dubiose Motiv (nicht nur) des Ministerialdirigenten Prof. Dr. Reinhard Klenke, den Bescheid vom 27.12.2002 in seinem Schreiben vom 07.10.2009 wohl besser als „geheim“ zu deklarieren. Denn man muss sich wohl bei den NRW-Justizbehörden bewusst gewesen sein, dass man mit der Straffreiheit des Anwalt Dr. G. – auf Grundlage des Richterstatus – rechts- und grundgesetzwidrig agierte.

Update am 03.05.2013:
In den letzten Tagen hat der Solarkritiker in seinen Akten einen weiteren Bescheid der Generalstaatsanwaltschaft Hamm, diesesmal vom 22.05.2003, recherchiert, in dem ebenfalls mit dem „Bescheid vom 27.12.2002 des NRW-Justizministeriums“ argumentiert wird, damit strafrechtliche Ermittlungen gegen den Marler Solarverkäufer wegen Verdacht des Betruges unterbleiben konnten.

Ausschnitt aus Bescheid der Generalstaatsanwaltschaft Hamm vom 22.05.2003 (Rotmarkierung durch SOLARKRITIK.DE)
Ausschnitt aus Bescheid der Generalstaatsanwaltschaft Hamm vom 22.05.2003 (Rotmarkierung durch SOLARKRITIK.DE)

Also auch sogar der Marler Solarverkäufer – weder Richter noch Jurist – wurde im Jahr 2003 von den NRW-Justizbehörden auf Grundlage des „Richterprivilegs“ grundgesetzwidrig seit über 10 Jahren straffrei gestellt.

Die Generalstaatsanwaltschaft Hamm ignorierte damals in dem Bescheid vom 22.05.2003, AZ: 2 Zs 1113/03 den  Prozessbetrug unter anderem im Zivilverfahren Landgericht Bochum AZ: 1 O 343/02, in dem der Marler Solarverkäufer und sein Recklinghäuser Anwalt Dr. G mit der falschen 2. Werbeanzeige und dem Urteilsfehler des OLG Hamm vom 04.07.2001  in der Klageschrift vom 10.05.2002 zu AZ: 1 O 343/02 vorsätzlich unwahre Sachverhalte vortrugen (Verstoss gegen § 138 ZPO – Wahrheitspflicht) , was auch von dem Bochumer Zivilrichter Dr. Michael Krökel durch das durch „Nötigung mit Knastandrohung“ erspresste Anerkenntnisurteil zu AZ: 1 O 343/02 vom 25.06.2002 vertuscht worden ist, der mit dieser „Nötigung“ das Motiv hatte, die Aufdeckung des Urteilsfehlers des OLG Hamm im Berufungsurteil AZ: 12 U 27/00 vom 04.07.2001 zu Gunsten seiner Richterkollegen in Hamm zu verhindern. Der Richter Dr. Michael Krökel hat die damalige Knastandrohung vom 25.06.2002 in seiner dienstlichen Äusserung vom 04.04.2006 schriftlich bestätigt.

Update am 09.06.2013:
Bei Recherchen über die Staatsanwaltschaft Bochum fiel dem Solarkritiker am 09.06.2013 der Haftbefehl vom 04.06.2012 – also ziemlich genau 1 Jahr alt – erneut in die Hände, in dem die Staatsanwaltschaft Bochum, von der nun nachweisbar ist, dass diese wohl wahrlich „unendlich dumme“ Staatsanwaltschaft Bochum Rechtsanwälte und Solarverkäufer mit dem Richterprivileg straffrei stellt, über den Solarkritiker R. Hoffmann im Haftbefehl folgendes behauptet:

„Achtung! Herr Hoffmann fühlt sich zutiefst ungerecht behandelt, seine Reaktionen auf Zwangsmassnahmen gegen sich und andere sind nicht vorhersehbar.“

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Ausschnitt aus Haftbefehl der Staatsanwaltschaft Bochum vom 04.06.2012, ROT-Markierung durch SOLARKRITIK.DE

Der Haftbefehl wurde am 19.06.2012 von einem „Polizeiaufgebot“ vollstreckt und die eigentlich mittellose Mutter des Solarkritikers hatte ein Darlehn über 12.000 Euro aufnehmen können, um ihren Sohn am 21.06.2012 wieder freizubekommen………

Update am 28.06.2013:
Mit Bescheid vom 07.10.2009 zeichnet sich der damalige Ministerialdirigent Prof. Dr. Reinhard Klenke für die Geheimhaltung des Sachverhalts „Straffreiheit für Solarverkäufer und Anwalt durch Richterprivileg“ verantwortlich. Prof. Dr. Reinhard Klenke war zudem auch jahrelang als Honorarprofessor an der Düsseldorfer Heinrich-Heine-Universität für die Ausbildung von Juristen verantwortlich:

Screenshot vom 25.01.2010 der Webseite der Heinrich-Heine-Universität in Düsseldorf
Screenshot vom 25.01.2010 der Webseite der Heinrich-Heine-Universität in Düsseldorf

In diesem Zusammenhang wurde die Universität in Düsseldorf bereits im Januar 2010  über die offenkundig grundgesetzwidrigen „Interpretationen“ dieses Jura-Professors informiert, insbesondere, weil Prof. Dr. Klenke mit seinem Bescheid vom 07.10.2009 und der einfachgesetzlichen Anwendung des § 99 Abs. 1 Satz 2 VwGO den effektiven Rechtsschutz aus Artikel 19 Abs. 4 GG suspendierte und den grundgesetzlichen Anspruch auf effektiven Rechtsschutz aus Artikel 19 Abs. 4 GG aus dem richterlichen Bescheid vom 16.07.2009 auf diese Art und Weise mit § 99 Abs. 1 Satz 2 VwGO eliminierte.

Sowohl mit der Antwort vom 02.02.2010 als auch mit der nahezu gleichlautenden Antwort vom 27.06.2013, als die Uni Düsseldorf über die seit April 2013 nachweisbare Straffreiheit von Solarverkäufer und Anwalt per „Richterprivileg“ informiert worden war, kann man den Eindruck gewinnen, daß die Uni Düsseldorf die grundgesetzwidrigen juristischen „Interpretationen“ des Prof. Dr. Reinhard Klenke über die eliminierte Wirksamkeit von Grundrechten und dessen Geheimhaltung duldet und gutheisst, Grundrechte, die im Ursprung dafür bestimmt gewesen sind, Abwehrrechte eines jeden einzelnen Grundrechteträgers in Deutschland zu manifestieren:

Schreiben vom 02.02.2010 und 27.06.2013 der juristischen Fakultät der Heinrich-Heine Universität in Düsseldorf.
Schreiben vom 02.02.2010 und 27.06.2013 der juristischen Fakultät der Heinrich-Heine Universität in Düsseldorf.

Denn die Universität in Düsseldorf wurde darüber informiert, dass die „zuständigen Behörden“ – mindestens seit 2002 – über die Machenschaften des Marler Solarverkäufers und seines Anwalts informiert worden waren..

Fazit:
Der jahrelange Vernichtungsfeldzug seit 2002 gegen den Solarkritiker zu Gunsten des 60%-Schwindels der Solarthermiewirtschaft basierte auf dem dubiosen Bescheid des NRW-Justizministeriums vom 27.12.2002, wodurch das NRW-Justizministerium, Generalstaatsanwaltschaft Hamm und die Staatsanwaltschaft Bochum den Rechtsanwalt Dr. G aus Recklinghausen und den Marler Solarverkäufer grundgesetzwidrig mit dem Richterprivileg nach Artikel 97 GG ausgestattet haben, wodurch der Rechtsanwalt Dr. G und sein Mandant grundgesetzwidrig straffrei gestellt worden sind. Die Juristen haben sich aus purer Eitelkeit mindestens seit 2002 ihr eigenes Recht geschaffen, was die „Erosion des Rechtsstaates“ bedeutet.

Update am 29.06.2013:
Auch ein Gesprächsangebot, um das der Solarkritiker damals die Präsidentin des LG Bochum gebeten hatte, um den „solaren Schwindel“ persönlich zu erklären, wurde damals im Febr. 2004 vom Landgericht Bochum mit Hinweis/Argumentation auf Art. 97 GG („richterliche Unabhängigkeit„) unterbunden:

Verweigerung der richterlichen Gesprächsbereitschaft unter Hinweis auf Artikel 97 GG durch das Landgericht Bochum
Verweigerung der richterlichen Gesprächsbereitschaft unter Hinweis auf Artikel 97 GG durch das Landgericht Bochum

Die damals verantwortliche Bochumer Landgerichtspräsidentin Marie-Luise Graf Schlicker ist seit 01.06.2007 beim Bundesjustizministerium als Ministerialdirektorin für „Rechtspflege“ verantwortlich.


Wer noch daran glaubt, dass Juristen in Deutschland wirklich gewillt sind, ihre eigenen Fehler zu korrigieren, der sollte sich diese Zitate von Rolf Bossi über das „Richterprivileg“ und die „Rechtsbeugung“ von Richtern aus der „Maischberger“-Sendung aus dem Jahr 2005 anschauen:

Lesen Sie dazu auch:
Die unendliche Dummheit (?) der Staatsanwaltschaft Bochum

und:
Die Dummheit (?) der Juristen ODER: Wie mit Textbausteinen…

und:
Die Lüge des Bochumer LOSTA Bernd Schulte

und:
Wie das Amtsgericht Recklinghausen dem Solarkritiker den „gesetzlichen Richter“ entzogen hat

und:
Seit 2002: Auch Essens Oberster Staatsanwalt Walther Müggenburg stellte Solarverkäufer per Richterprivileg straflos !!

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[1] Das „B“ im Aktenzeichen „4121 E-IIIB 372/98″ bedeutet lediglich, daß es sich um einen 2. Vorgang innerhalb der Akte 4121 E-III 372/98 handelt, der durch diese Akte seit 1998 bearbeitet worden ist. Der Solarkritiker hatte im Jahre 1998 das NRW-Justizministerium über einen anderen Fall von (politischer) Korruption in Oer-Erkenschwick informiert, was auch bis heute unaufgeklärt geblieben ist. Der Justizskandal über den „solaren Schwindel“ war dann bereits Fall „B“, über das das NRW-Justizministerium informiert worden ist.

Erstveröffentlichung des Blogtextes am 06.02.2013, 09Uhr21
Blogtext zuletzt optimiert/ergänzt/aktualisiert am: 29.10.2014, 10Uhr04