Die Dummheit (!?) der Juristen ODER: Wie durch Kopieren von Textbausteinen eine politisch-gewollte „Wahrheit“ entsteht !!

SOLARKRITIK.DE hatte schon bei der „unendlichen Dummheit (?) der Staatsanwaltschaft Bochum“ angedeutet, dass diese mögliche „Dummheit“ auch bis zu den Juristen beim NRW-Justizministerium durchschlägt. Diese Andeutung und Fragestellung wird in dem nun folgenden Blog-Artikel noch begründend vertieft.

Der Solarkritiker wurde im Jahre 1996 durch eine Werbeanzeige vom 19.01.1996 über die solare Effizienz getäuscht, in dem u.a. mit den Slogans…:

Lassen Sie sich nicht erzählen, Solaranlagen für Brauchwasser seien technisch nicht ausgereift oder zu teuer…

„Wärme direkt ab Sonne“

auch die „solare Wärmeeffizienz von 60%“ auch für die Erwärmung des Raumheizungswassers versprochen, angeboten und verkauft worden ist. Denn „Brauchwasser“ bedeutet nachweislich „Nicht-Trinkwasser„.  Dem Solarkritiker wurden von dem Marler Solarverkäufer per Kaufvertrag vom 01.10.1996 auf Basis des Angebotes vom 05.03.1996 nachweislich alle Solarkomponenten für eine solare Raumheizungswassererwärmung verkauft, sowohl Solarkollektoren für die solare Raumheizungswassererwärmung, als auch die notwendigen Steuerungsmodule für eine solare Raumheizungswassererwärmung. Es wird deshalb an dieser Stelle so betont, weil der Marler Solarverkäufer in der Öffentlichkeit behauptet, er hätte dem Solarkritiker nur eine solare Trinkwassererwärmung verkauft, was nachweislich falsch und unwahr ist. Denn Sie werden feststellen, dass in dem Angebot vom 05.03.1996 kein einziges Mal der Begriff „Trinkwasser“ auftaucht, sondern immer nur der Begriff „Brauchwasser“. Auch die Prospekte des Herstellers „PARADIGMA“ aus dem Jahr 1996 erwähnen und benutzen nur den Begriff „Brauchwasser“ und eben NICHT den Begriff Trinkwasser.

Zu beachten ist, dass über die relevante Werbeanzeige ja ein gerichtlich veranlasstes Gutachten erstellt werden sollte und erstellt worden ist, in dem aber der oben erwähnte Slogan mit dem Begriff „Brauchwasser“ seltsamer Weise keine Beachtung fand.

Stattdessen redet der gerichtliche Gutachter in seinem Gutachten vom 10.11.1998 davon, dass der Begriff „Warmwasserbedarf“ angeblich „Trinkwasser“ bedeuten würde was angeblich „für die Warmwasserversorgung eines Gebäudes (?!) benötigt werden würde„:

Gutachten19981110_Trinkwasser
Ausschnitt aus Seite 7 aus gerichtlichem Gutachten vom 10.11.1998 für LG Bochum, AZ: 1 O 302/97. ROT-Markierung durch SOLARKRITIK.DE

Präzise und korrekt hätte es eigentlich im Gutachten heissen müssen: „…Trinkwasser, was für die Warmwasserversorgung von Personen in einem Gebäude benötigt werden würde.

Aber um „Wasser“ geht es bekanntlich bei thermischen Solaranlagen eigentlich nicht, sondern eigentlich um „Wärme„, die mit Hilfe einer thermischen Solaranlage anstelle von Öl oder Gas erzeugt werden soll.

Dazu muss man nämlich auch wissen, dass der Gutachtenantrag vom 03.02.1998 als auch der richterliche Beweisbeschluss vom 03.11.1997 den Antrag an den Gutachter stellte, dass der Gutachter die Effizienz der thermischen Solaranlage bezüglich des „Wärmebedarfs“ und der „(Raum-)Heizung“ begutachten sollte.

Diesen beiden wichtigen Fragestellungen in den Anträgen ist der gerichtliche Gutachter bis heute (01.02.2013) nicht nachgekommen !!

Obwohl in den gesamten solaren Verkaufsunterlagen aus dem Jahr 1996 niemals und nirgends der Begriff „Trinkwasser“ auftauchte und auch argumentativ von dem Solarverkäufer niemals verwendet worden war, schrieb auch der Bochumer Richter Dr. Michael Krökel in seinem Urteil 1 O 302/97 vom 07.12.1999 in der Urteilsbegründung folgendes:

LGBochum19991207_Trinkwasser
Ausschnitt aus Urteil vom 07.12.1999, Landgericht Bochum, AZ: 1 O 302/97
(ROT-Markierung durch SOLARKRITIK.DE)

Die Bewertung der oben erwähnten Werbeslogans und die Fragestellung aus dem Gutachtenantrag vom 03.02.1998 und dem richterlichen Beweisbeschluss vom 03.11.1997 wurde von dem Bochumer Richter Dr. Michael Krökel vollends „vergessen“, denn bei einer reinen solaren Trinkwassererwärmung, die angeblich verkauft worden sei, hätte der obige Werbeslogan von dem Bochumer Richter eigentlich als falsch, unwahr und womöglich sogar als betrügerisch bewertet werden müssen.

Denn wie hätte der Marler Solarverkäufer bei einem solaren Ertrag nur für die solare Trinkwassererwärmung von bestenfalls 150 DM im Jahr (= ca. 75 Euro) im Jahr 1996 „das Lohnen“ d.h die Wirtschaftlichkeit einer thermischen Solaranlage von 15.000 DM (=  ca. 7.500 Euro Anschaffungskosten in seinem provokanten Werbeslogan

„Lassen Sie sich nicht erzählen, Solaranlagen für Brauchwasser seien technisch nicht ausgereift oder zu teuer…“

begründen können, wenn er seinen oben erwähnten solaren Werbeslogan aus der Werbeanzeige vom 19.01.1996 nicht auch auf die solare Raumheizungswassererwärmung bezogen hätte?

Diese wichtige Frage hat bis heute kein Jurist und Richter beantwortet !!

Denn: Die Amortisationszeit der thermischen Solaranlage mit Anschaffungskosten von 7.500 Euro bei einer jährlichen Heizkostenenergieersparnis von 75 Euro dauert zwangsläufig 100 Jahre !!

Diese Bewertung ersparte sich dann aber der Bochumer Richter in seinem Urteil vom 07.12.1999, womöglich auch deshalb, weil er sonst den „solaren 60%-Effizienz-Schwindel“ bereits zu diesem Zeitpunkt im Jahr 1999 entlarvt und im Keim erstickt hätte, was aber wohl politisch nicht gewollt war.

Das Berufungsgericht beim OLG Hamm umging im Juli 2001 „das Problem“ der beantragten Bewertung ebenfalls, aber mit einem anderen „Trick“: Das OLG Hamm bewertete „ganz einfach“ in seinem Urteil vom 04.07.2001, AZ: 12 U 27/00 eine andere Werbeanzeige, bei der die beiden oben im Blog genannten Werbeslogans aus der Werbeanzeige vom 19.01.1996 entfernt worden waren.

Im Rahmen von Petitionen machte der SOLARKRITIKER die Kontrollinstitutionen beim NRW-Landtag auf die dubiosen Machenschaften von Justiz und Solarwirtschaft aufmerksam, insbesondere auch deshalb, weil der Marler Solarverkäufer und sein Anwalt nun im Jahr 2002 in weiteren Gerichtsverfahren damit begonnen hatten, diesen nachweisbaren „juristischen Fehler“ auch noch für einen nun eigens praktizierten Prozessbetrug zu benutzen und als angeblich faktische Wahrheit hinzustellen, wissentlich, dass diese Gerichts-Urteile aus Bochum und Hamm in diesem wichtigen Punkt falsch waren.

Denn zu beachten ist, dass das Marler Amtsgericht in der Urteilsbegründung zu Urteil AZ: 16 C 676/01 am 15.02.2002 rechtskräftig bestätigte, dass „mit Brauchwasser das weitgehend konstant verbleibende Wasser im (Raum-)Heizungskreislauf“ gemeint sei.

Ausschnitt aus der Urteilsbegründung des Urteils Amtsgericht Marl vom 15.02.2002, AZ: 16 C676/01, BLAU-Markierung durch SOLARKRITIK.DE
Ausschnitt aus der Urteilsbegründung des Urteils Amtsgericht Marl vom 15.02.2002, AZ: 16 C 676/01, BLAU-Markierung durch SOLARKRITIK.DE

Dieses Urteil vom 15.02.2002 mit diesem Urteilstext über die Bedeutung des Begriffs „Brauchwasser“ in Verbindung mit dem Datums-Nachweis über die relevante Werbeanzeige (vom 19.01.1996), hatte eigentlich zu diesem Zeitpunkt die verantwortlichen Richter und Juristen bei deren Bewertungs- und Urteilsfehler überführt.

Aber anstatt ihre eigenen Fehler zu korrigieren und für Aufklärung zu sorgen, wurde der Solarkritiker von den Juristen in NRW durch dieses Wissen und diesen Urteilsfehler-Nachweis zum regelrechten „Staatsfeind Nr. 1“ gemacht.

Die NRW-Juristen unterstützten den Recklinghäuser „Solaranwalt“ Dr. Hans Jochen G. „nach Kräften“ bei dessen Feldzug gegen den Solarkritiker, damit niemals die „Peinlichkeit des Urteilsfehlers“ des OLG Hamm vom 04.07.2001 mit der falschen Werbeanzeige juristisch in einem juristischen Verfahren und richterlichen Urteil aufgerollt und bewiesen werden würde. Der Solarkritiker durfte niemals nachträglich Recht bekommen, und ihm durfte „KEIN Recht“ und KEINE Gerechtigkeit zu Teil werden, denn dann wäre parallel und gleichzeitig das Ansehen der NRW-Justiz beschädigt worden. Nach dieser Prämisse schienen die Juristen in NRW von nun an (ab 2002) gegen den Solarkritiker zu agieren. !!

Und das NRW-Justizministerium zeigte nun in den Folgemonaten und Jahren – u.a. auch auf Grundlage einer GEHEIMEN (!) Verfügung vom 27.12.2002 – wie „die Justiz“ eine juristische – politische gewollte Wahrheit – „zusammenbaut“:

Walther Müggenburg (Quelle: FDP-Essen)
Walther Müggenburg (Quelle: FDP-Essen)

Der verantwortliche Ministerialrat Walther Müggenburg informierte den Petitionsausschuss des NRW-Landtages in einer Art und Weise mit falschen Fakten, dass er abermals den Urteils-Fehler mit dem „Trinkwasser“ kopierte und am 15.12.2004 in einer Mitteilung an den NRW-Landtag  folgendes behauptete:

Mueggenburg_S226_20041215_Trinkwasser
Ausschnitt aus der geheimgehaltenen Seite 226 der Akte 4121 E-III 372/98 des Ministerialrats Walther Müggenburg vom 15.12.2004. ROT-Markierung durch SOLARKRITIK.DE

Erkennen Sie die juristische Dreistigkeit des Ministerialrats beim NRW-Justizministeriums Walther Müggenburg?

Denn Walther Müggenburg argumentiert in seinem Schreiben vom 15.12.2004 an den NRW-Landtag mit „der Werbeanzeige, in der der Begriff Trinkwasserangeblich auftauchen würde, wohlwissend, dass die korrekte Werbeanzeige vom 19.01.1996 nicht „Trinkwasser“ ausweist, sondern in Wirklichkeit den Begriff „Brauchwasser“.

Denn „Brauchwasser“ hat die Bedeutung von „NICHT-Trinkwasser“ und hat – gemäss Urteil vom Amtsgericht Marl vom 15.02.2002, AZ: 16 C 676/01 explizit die Bedeutung von „Raumheizungswasser“.

Über diese Unwahrheit des Walther Müggenburg im Schreiben vom 15.12.2004 an den Petitionsausschuss des NRW-Landtages ist der Solarkritiker aber erst seit Mai 2012 informiert, da er nur durch Zufall bei einer Akteneinsichtnahme im August 2010 und im November 2011 diesen Inhalt der bis heute geheimgehaltenen Seite 226 der Akte 4121 E-III 372/98 erfahren hatte.

Aber damit noch nicht genug, denn nun wird offengelegt, wie bei deutschen Juristen aus dem Kopieren von Textbausteinen eine Wahrheit entsteht… nämlich eine politisch-gewollte Wahrheit entsteht…, die mit der faktischen Realität nichts gemeinsam hat!

Holger Ellerbrock (Quelle: Landtag-NRW)

Mit Schreiben vom 22.11.2006 reichte der NRW-Landtagsabgeordnete Holger Ellerbrock bei dem damaligen NRW-Staatssekretär und FDP-Parteifreund Jan Söffing

Jan Söffing (Quelle: orthkluth.com)

eine Anfrage über den Fall des Solarkritikers ein, um Aufklärung über den Fall des Solarkritikers zu erhalten. Nun schauen Sie mal, welchen „Textbaustein“ der Landtagsabgeordnete Ellerbrock von dem Staatssekretär Jan Söffing mit Schreiben vom 29.01.2007 erhalten hatte:

Ausschnitt aus Schreiben von Jan Soeffing an Holger Ellerbrock vom 29.01.2007. ROT-Markierung durch SOLARKRITIK.DE
Ausschnitt aus Schreiben von Jan Soeffing an Holger Ellerbrock vom 29.01.2007. ROT-Markierung durch SOLARKRITIK.DE

Es ist unzweifelhaft zu erkennen: Es handelt sich wortwörtlich um den gleichen (faktisch-falschen) Text, genau wie damals im Schreiben vom 15.12.2004 des Walther Müggenburg an den NRW-Petitionsausschuss. Es wurde sogar dieser Schreibfehler übernommen:

Mueggenburg_20041215_Geheimakte_IFG_014_PET13_13602_mitRotMark_20021227_Seite_2_Schreibfehler
ROT-Markierung durch SOLARKRITIK.DE

Es ist also zwingend zu vermuten, dass der damalige Staatssekretär Jan Söffing „Unterstütung“ von dem Ministerialrat Walther Müggenburg beim NRW-Justizministerium angefordert hatte, der dann die notwendigen Textbausteine lieferte, um die Angelegenheit über „den nervenden Solarkritiker wegzubügeln„, wie es unter Juristen wohl so üblich ist. Für jeden Zweck (und Wahrheit) die passenden Textbausteine. Selbstdenken bei Juristen = Null !

Auch von diesem Schreiben des Jan Söffing an Holger Ellerbrock hat der Solarkritiker erst am 30.11.2011 bei der abermaligen Akteneinsichtnahme in die Fragmente der Akte 4121 E-III 372/98 Kenntnis erhalten. Trotz schriftlich bestätigter Zusicherung hatte der Landtagsabgeordnete Holger Ellerbrock den Solarkritiker damals nicht über dieses Schreiben vom 29.01.2007 von Jan Söffing zeitnah informiert gehabt.

Aber damit noch nicht genug.

Seit November 2006 hatte der Solarkritiker beim Verwaltungsgericht eine IFG-Klage eingereicht, um die Akte 4121 E-III 372/98 beim NRW-Justizministerium vollständig einsehen zu dürfen. Im Rahmen des gerichtlichen Verfahrens 17 K 3614/06 beim VG Gelsenkirchen antwortete das NRW-Justizministerium mit einem 4-seitigen Schreiben vom 11.09.2008 an das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen. Und schauen Sie, was auch in diesem Schreiben auf Seite 2 zu lesen steht:

Ausschnit aus Seite 2 des Schreibens des NRW-Justizministeriums vom 11.09.2008 an das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen.
Ausschnitt aus Seite 2 des Schreibens des NRW-Justizministeriums vom 11.09.2008 an das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen zu 17 K 3614/06

Sie sehen: Wieder wortwörtlich der gleiche Text – der Schreibfehler wurde allerdings mittlerweile erkannt und korrigiert – aber trotzdem das wichtige Wort wieder falsch: „Trinkwasser“ (anstatt korrekt: Brauchwasser), wieder der gleiche, falsche Textbaustein, lediglich den Namen des Solarverkäufers „Firma Grosse-Büning“ hatte der Verfasser des Schreibens, ein Herr/Frau Keders (Bearbeiter: Herr Beuter) vom NRW-Justizministerium, in „Firma in Marl“ abgeändert. Wie löblich, aber letztlich ohne Relevanz.

Was lernen wir daraus ?

1.
Einige Juristen von der Regierung in NRW können nicht selbst denken, sondern nur kopieren !

2.
Menschen, die diese „dumme“ Juristen beim Kopieren erwischt haben, werden von anderen „dummen“ (?) Juristen (ohne Arzt und in Abwesenheit) psychiatrisiert und für prozessunfähig erklärt !

3.
Menschen, die diese „dumme“ Juristen beim Kopieren erwischt haben und daraufhin von deutschen Juristen psychiatrisiert worden sind, sollten möglichst schnell – aus reinem Selbstschutz – Deutschland verlassen.

(Nicht nur) der Fall des Solarkritikers und der Fall von Gustl Mollath zeigen wohl nur zu deutlich die unendliche Dummheit (?) deutscher Juristen. Denn, wenn es nicht Dummheit der Juristen ist, ist es dann womöglich doch Vorsatz?

Lesen Sie auch die zahlreichen Fehler im Fall von Gustl Mollath und wie Juristen versuchen, die Journalisten bei der Aufklärung dieser juristischen Fehler „zu bremsen“ ?

SZ20130213_EhreDerJustiz_Mollath

Der Solarkritiker glaubt nicht mehr daran, dass solche „Fehler der Justiz“ zufällig und aus Dummheit passieren…

Update am 26.03.2013:
Mollath-Anwalt Gerhard Strate beschreibt über den Fall Mollath in einer BR5-Hörfungsendung am 24.03.2013 ähnlich-geartete „Abschreibe“-Verhaltensweisen von Juristen, Richtern und Psychiatern:

Die Erfahrungen und die Recherchen des Solarkritikers sind also wohl kein Zufall, sondern scheinen unter Juristen und Psychiatern „Methode“ zu haben.

Update am 29.03.2013:
In dem Artikel in der SZ „Man fühlt sich wie der letzte Dreck“ vom 28.03.2013 beschreibt Gustl Mollath sehr zutreffend seine Situation, wie Juristen agieren. Der Solarkritiker kann diese von Gustl Molalth geschilderten Erfahrungen ebenfalls voll bestätigen:

Mollath_SZ20130329_Querulanten
Zitat-Ausschnitt aus „Man fühlt sich wie der letzte Dreck“…(SZ-Online vom 28.03.2013)

Update am 21.04.2013:
Hören Sie auch, welche Erfahrungen Journalisten bei der Recherche im Fall Mollath mit Juristen und Richtern gemacht haben:

Letztmalig optimiert/ergänzt am Mittwoch, 14. September 2022, 00:39

2 Gedanken zu „Die Dummheit (!?) der Juristen ODER: Wie durch Kopieren von Textbausteinen eine politisch-gewollte „Wahrheit“ entsteht !!“

  1. Der “Fehler in unserem Rechtssystem” läßt sich leider nicht (oder nur bedingt) an einem Einzelfall vermitteln. Eine breit gefächerte Recherche, die einen argumentativen Zusammenhang verschiedener Tatsachen/Fakten herstellt, wäre da nachvollziehbarer.

    Und wenn es dann noch unterhaltsam gestaltet ist, wie z.B. Dein Video über den Klimawandel, dann wird es möglich sein, eine breitere Öffentlichkeit auf diese Thematik aufmerksam zu machen.

    Damit potenziert sich die Effektivität …

    Kommentar von SOLARKRITIK.DE
    Wenn du einwenig recherchierst, findest du das Video, was du suchst…es existiert bereits seit Oktober 2010…und es hat eine Länge von 80 Minuten.
    Menschen, die das Video über den Solarkritiker „Über Geheimakten und Psychiatrisierung“ gesehen haben, finden es – so wörtlich – „ungemein spannend und informativ“…

    .

  2. Es ist nicht Dummheit, sondern ein systematischer Fehler in unserem Rechstsystem.

    Kommentar von SOLARKRITIK.DE
    Der „Fehler“ im Rechtssystem kann nicht im Kopieren von Textbausteinen liegen, sondern das liegt
    an dem Character der beteiligten juristischen Akteure. Der „systematische Fehler“ liegt in der fehlenden Bereitschaft
    des Rechtssystems (und auch der juristischen Akteure) eigene, offenkundige Fehler zuzugeben und zu beseitigen, da
    das Standesrecht der juristischen Akteure das „Ansehen der Justiz“ ÜBER das Beseitigen von Fehlern stellt.
    Darin liegt „der Fehler in unserem Rechttsystem“ und dieser „Fehler“ scheint somit bewusst und gezielt zu existieren, um mit diesem „Fehler“
    ein praktiziertes Agieren der Juristen unter Vorsatz zu retuschieren.

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