SOLARKRITIK.DE

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WWW.SOLARKRITIK.DE bzw.
WWW.SOLARRESEARCH.ORG wurden
am 30.11.2012 abgeschaltet…!!

Die ökoenergie- und klimakritischen Recherchen waren und sind in Deutschland nicht gewünscht und haben zur Existenzvernichtung des Betreibers von SOLARKRITIK.DE geführt .

Die Existenzvernichtung von SOLARKRITIK.DE zeigt zahlreiche Parallelen zur langjährigen Existenzvernichtung beim Justizskandal über Gustl Mollath auf.

Der Betreiber von SOLARKRITIK.DE hat deshalb am 13./14.11.2012 Deutschland fluchtartig verlassen müssen, um nicht ebenfalls – ähnlich wie Gustl Mollath – Opfer von politisch-motivierten Psychiatriemissbrauch zu werden.

Im März/April 2013 wurde mittlerweile faktisch vom NRW-Justizministerium bestätigt, dass der “Solaranwalt” Dr. G und sein Mandant seit 2002 mit dem “Richterprivileg” (Artikel 97 GG) grundgesetzwidrig STRAFFREI gestellt worden sind, was die Grundlage für die folgenden dubiosen juristischen Machenschaften gewesen ist:


01
.
Unterschlagung eines solarkritischen Gutachtenergebnisses (Punkte 3 und 4 aus dem Gutachten vom 10.11.1998) durch das LG Bochum im Zivilverfahren AZ: 1 O 302/97, d.h. ein Gutachtenergebnis über ein Gutachten über die relevante solare Werbeanzeige, was die Bochumer Richter im Jahr 1997/1998 (genauer: am 03./05.02.1998) selbst in Auftrag gegeben hatten. Zudem wurde der richterliche Beweisbeschluss vom 03.11.1997 über die Effizienz der thermischen Solaranlage – insbesondere über die solare Raumheizungswassererwärmung (“Heizungsanlage”) – ohne Angabe von Gründen einer richterlichen Bewertung entzogen.

02.
Verwendung der falschen, zweiten solaren Werbeanzeige durch das OLG Hamm im Berufungsurteil vom 04.07.2001, OLG Hamm, AZ: 12 U 27 / 00

Lesen Sie zu 01. und 02. auch:
Die unendliche Dummheit (?) der Staatsanwaltschaft Bochum

03.
Mehrfacher Prozessbetrug durch Recklinghäuser *Solaranwalt* auf Basis der falschen, zweiten solaren Werbeanzeige in den Zivilverfahren Amtsgericht Marl 16 C 676/01 und LG Bochum AZ: 1 O 343/02, LG Bochum AZ: 16 O 100/04 und den Strafverfahren STA Bochum AZ: 37 Js 476/02 und AZ: 32 Js 569/04. Der mehrfache Prozessbetrug des Solaranwalts wird auf Anweisung des NRW-Justizministeriums durch den Bescheid vom 27.12.2002 auf den geheimgehaltenen Seiten 119 bis 123 (5 Seiten) der Akte 4121 E-III 372/98 beim NRW-Justizministerium (siehe: Punkt 10) einer Strafverfolgung entzogen.

Lesen Sie zu 03. auch:
Die dreiste Lüge seit 2002 der NRW-Juristen

04.
Nötigung mit Knastandrohung durch Bochumer Richter Dr. Michael Krökel am 25.06.2002 im Zivilverfahren 1 O 343/02, die der Richter Dr. Michael Krökel auch schriftlich durch den Punkt 2 seiner dienstlichen Äusserung am 04.04.2006 bestätigt hatte.

05.
Wissentliche Duldung des *Prozessbetrugs* auf Basis einer unwahren Klageschrift im Zivilverfahren LG Bochum AZ: 1 O 343/02 durch den Bochumer Richter Dr. Michael Krökel am 25.06.2002, was der Punkt 3 seiner dienstlichen Äusserung vom 04.04.2006 des Bochumer Richters Dr. Michael Krökel beweist.

06.
Gerichts-Protokollfälschung durch Recklinghäuser Amtsrichter Dirk Vogt im Sommer 2007 im Strafverfahren AZ: 32 Js 569/04. Die Gerichtsprotokollfälschung des Richters Dirk Vogt ist durch Tonaufzeichnungen beweisbar. Der Richter am Amtsgericht i.R. Dirk Vogt weigerte sich auch nach Aufforderung und konkretem Nachweis der Fehler im Gerichtsprotokoll die nachgewiesenen Fehler zu korrigieren.

07.
*Parteiverrat* durch eigenen Anwalt im Oktober 2007 durch das Schreiben des eigenen Anwalt Rudolf Schmidt, Dorsten vom 22.10.2007 an den beschuldigten Richter am Amtsgericht Dirk Vogt.

08.
*Konstruktion* einer Anklage (AZ: 32 Js 599/07) durch die Bochumer Staatsanwaltschaft gegen den Solarkritiker auf Basis dieses Parteiverrats (Punkt 07) .
Die Staatsanwaltschaft Bochum vertuscht u.a. auch seit Juni 2007 eine uneidliche Falschaussage des Marler Solaranbieters als Zeuge am 13.06.2007 im Verfahren 32 Js 569/04.

09.
Walther Müggenburg, damals Ministerialrat beim NRW-Justizministerium, belügt in 3 Fällen den NRW-Landtag im Jahr 2004, 2006 und 2007 bezüglich des wichtigen Sachverhalts (falsche, zweite, spätere Solar-Werbeanzeige) der vom Solarkritiker eingereichten Petition PET-Nr. 13/16302 beim NRW-Landtag. Die geheimgehaltene Seite 226 der Akte 4121 E-III 372/98 beweist, dass der Ministerialrat Müggenburg den NRW-Landtag am 15.12.2004 belogen hatte. Denn die Behauptung von Müggenburg auf Seite 226, die solare Werbeanzeige würde “Trinkwasser” ausweisen, war falsch und unwahr. Seit Oktober 2009 war Müggenburg dann LOSTA in Köln, seit August 2012 ist Müggenburg LOSTA in Essen.

Lesen Sie zu 09. auch:
Die Dummheit (?) der Juristen ODER: Wie mit Textbausteinen…

10.
Der jetzige Regierungspräsident von Münster, Prof. Dr. Reinhard Klenke, CDU (damals: Ministerialdirigent beim NRW-Justizministerium) deklariert die Vorgänge, die in den Punkten 01-09 beschrieben worden sind, mit seinem 5-seitigen Schreiben vom 07.10.2009 als angeblich *geheim* und suspendiert damit das Recht des Solarkritikers auf Rechtmässigkeitskontrolle nach Artikel 19 Abs. 4 GG, was durch Richterbeschluss vom 16.07.2009, AZ: 17 K 3614/06, Verwaltungsgericht Gelsenkirchen bestätigt worden ist.

(Um die lancierte Behauptung der NRW-Justizbehörden zu widerlegen, der Solarkritiker wäre der “Erfinder” von “198 geheimen Aktenseiten” bzw. der “Geheimakte”, wurde am 30.12.2012 das Schreiben vom 07.10.2009 wieder hochgeladen, was belegt, dass Prof. Dr. Reinhard Klenke (!) der “Erfinder” der 198 geheimen Aktenseiten beim NRW-Justizministerium ist. Wie anhand der Auflistung auf Seite 2 und 3 des Schreibens von Klenke zu erkennen ist, ist Klenke ist auch der “Erfinder” von “Petitionen (Artikel 17 GG), aus denen Geheimakten werden“.)

Lesen Sie zu 10. auch:
Die dreiste Lüge seit 2002 der NRW-Juristen


11.

Das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen beauftragt für den 20.04.2012 einen psychiatrischen Gutachter, der im begründeten Verdacht steht, mit der Scientology-Sekte zu sympathisieren. Der Solarkritiker sollte auch bereits im Januar 2003, Oktober 2006, am 20.04.2009 und am 20.04.2011 einer gerichtlich-beaufragten Psychiatrisierung zugeführt werden, was der Solarkritiker aber jedesmal verweigert hatte, da er den arte-TV-Ausschnitt aus August 2006 über die Erfahrungen des  CIA-Agenten Robert Baer kannte.

Lesen Sie zu 11. auch:
Aktenvermerk vom 22.02.2008 eines Bochumer Richters: (Angebliche) Querulanz könnte erblich sein !

Schauen Sie auch wie SPD-Chef Sigmar Gabriel die Psychiatrie für politische
Zwecke benutzt, wenn bestehende Gesetze “umgangen” werden müssen.

MOTIV (?!) von Politik und Justizbehörden für diese dubiosen Aktivitäten:

Es sollte der 60-Prozent-Effizienzschwindel der Solarthermiebranche politisch vertuscht und gleichzeitig offiziell juristisch legitimiert werden, denn durch diese Täuschungen wurden Arbeitsplätze in der Solarthermiebranche geschaffen. Denn in Wahrheit und Wirklichkeit steckt hinter der solare Werbeaussage von angeblich suggerierten “60% Heizenergiekostenersparnis” eine effektive Heizenergiekostenersparnis von nur bestenfalls ca. 6,1% bzw. 5%-8%, siehe: SWR vom 11.10.2007 und WDR vom 26.11.2003, als die deutschlandweit einzigen beiden, SOLARKRITIK.DE-bekannten TV-Sendungen, die bis heute über den “60%-Effzienz-Schwindel” der Solarthermiebranche berichtet und informiert haben.

Dem Gegenüber stehen seit 1998 bis 2010 über 30 TV-Sendungen, in denen über die solare Effizienz in Deutschland getäuscht worden ist. In den Mainstream-Printmedien (SPIEGEL, FAZ, SüDDEUTSCHE, FOCUS etc.) wurde über den “60%-Schwindel der Solarwirtschaft” bis heute (31.12.2012) nicht berichtet und infomiert, sondern haben auch beim “solaren 60%-Schwindel” mitgemacht, wie DER SPIEGEL z. B. in Ausgabe 29/2001 (16.07.2001), Seite 145. Recherchieren Sie mal, Sie werden staunen…

Spiegel200129_S145_Solar60_20010716

BLAU-Markierungen durch SOLARKRITIK.DE

Und?  Fällt Ihnen daran etwas auf ??

Der Urteilsfehler des OLG Hamm geschah zu Gunsten der Solarthermiewirtschaft am 04.07.2001 und DER SPIEGEL verbreitete den 60%-Schwindel der Solarwirtschaft dann – mit dem “Segen” der deutschen Justiz – dann bereits 12 Tage später [16.07.2001] weiter…wobei DER SPIEGEL Photovoltaik mit Solarthermie fälschlich “vermengt” hatte.

Denn das “Geniale” an diesem “solaren 60%-Schwindel” ist: Der getäuschte Solarkunde merkt den Effizienz-Schwindel mit der thermischen Solaranlage nicht und kann den Effizienz-Schwindel auch nicht als Täuschung, Irreführung, Schwindel oder gar als Betrug nachweisen, auch nicht mit einem sog. “solaren Wärmemengenzähler”, wie viele denken und glauben. Der Solarkritiker hatte in seiner 30-seitigen Expertise über die “Die 7 Varianten der Solaren Täuschung” auch belegt und beschrieben, wie der “solare 60%-Effizienz-Schwindel” durch Politik, Medien und Solarlobby im Detail funktioniert. Leider auch die Verbraucherzentralen machen bei diesem “solaren Schwindel” seit Jahren mit, zuletzt noch im Juli 2012.

Diese für jeden deutschsprachigen Bürger womöglich sehr wertvollen Informationen über die “wirkliche” Effizienz der thermischen Solartechnik, stehen mit Abschaltung von SOLARKRITIK.DE der interessierten Öffentlichkeit nun nicht mehr zur Verfügung, da diese Informationen politisch nicht gewollt sind und zur Existenzvernichtung des Betreibers von SOLARKRITIK.DE geführt haben.

Wer sich fragt, warum die Gerichte/die Justiz in NRW den vermeintlichen Prozessbetrug des Solaranwalts nicht aufklären wollen und dem Solarkritiker jedwedes Recht der Aufklärung jahrelang offenkundig verweigert haben, für den gibt es eine ganz einfache Antwort: Wenn der Prozessbetrug des Solaranwalts von den Gerichten aufgeklärt werden würde, würde ebenfalls aufgeklärt werden, dass weder Solaranwalt noch Solarkritiker für den Urteilsfehler des OLG Hamm vom 04.07.2001 verantwortlich sind.

Einzig und allein das OLG Hamm ist für den Urteilsfehler vom 04.07.2001 (AZ: 12 U 27/00) mit der falschen, 2. Werbeanzeige verantwortlich.

Das dürfte wohl auch womöglich der Grund sein, warum der Solaranwalt mit Hilfe des  Bescheids vom 27.12.2002 des NRW-Justizministeriums (siehe oben Punkt 03) – grundgesetzwidrig -  den Status eines nach Artikel 97 GG unabhängigen Richters bekommen hat, was die beiden Schriftsätze vom 16.10.2006, AZ: 2 Zs 894/06 und 2 Zs 893/06 der Generalstaatsanwaltschaft Hamm i.V. mit AZ: 32 Js 62/06 der Staatsanwaltschaft Bochum ebenfalls erkennbar vermitteln.

Lesen Sie dazu auch:
Die dreiste Lüge seit 2002 der NRW-Juristen

Denn für das OLG Hamm kam es sehr gelegen, dass der Solaranwalt in seinen Schriftsätzen seit 2002 indirekt den Solarkritiker für den Urteilsfehler vom 04.07.2001 verantwortlich machte. Ohne das Wort *Prozessbetrug* zu verwenden, unterstellte der Solaranwalt in seinen Schriftsätzen ab 2002 dem Solarkritiker *Prozessbetrug*, und sowohl OLG Hamm und Solaranwalt glaubten wohl im Jahr 2002, dass der Urteilsfehler und somit auch der mehrfache Prozessbetrug des Solaranwalts (!) nie nachweisbar sein würde.

Aber als der Solarkritiker den Urteilsfehler auf Basis  der 2. Werbeanzeige durch seine Recherche im Stadtarchiv Recklinghausen nachweisen konnte, wurde der Solarkritiker bei den NRW-Justizbehörden zum “Staatsfeind Nr. 1″, weil durch die Recherche im Stadtarchiv Recklinghausen sowohl der Urteilsfehler des OLG Hamm, als auch gleichzeitig der daraufbasierende Prozessbetrug des Solaranwalts beweisbar wurde…: Das war dann der GAU für die NRW-Justiz…und das auch noch als “Doppelwopper” = Prozessbetrug auf Basis eines Urteilsfehlers des OLG Hamm…!!

So beteiligten sich die NRW-Richter jahrelang an dem Vernichtungsfeldzug, den der Recklinghäuser Solaranwalt und sein Marler Solarverkäufer gegen den Solarkritiker seit 2002 einleitete, in dem Staatsanwälte und Richter jedwede Beweisaufnahmen zu Gunsten des Solarkritikers ablehnten und stattdessen den Solarkritiker mit zivilrechtlichen Unterlassungsklagen und/oder strafrechtlichen Verfahren überzogen. Dabei schreckten Richter – wie oben erwähnt – auch vor Nötigung und Gerichts-Protokollfälschungen nicht zurück, wenn doch mal Beweise zu Gunsten des Solarkritikers juristisch “durchzurutschen” drohten.

Und Prof. Dr. Reinhard Klenke deklarierte dann im Oktober 2009 die gesamte “Juristische Peinlichkeit” von 198 Seiten als angeblich “geheim” !!

Irgendwann kam dann auch noch der Tag, an dem klar und deutlich wurde, dass die Solarwirtschaft ihre Lügen über die solare Effizienz in Deutschland nicht mehr verwalten konnte, wie dieses Beispiel aus 2008/2009 zeigte:

Der eigentliche Beweis: Solartechnik bringt NULL-Ersparnis

Und auch im April/Mai 2013 geht der “solare Schwindel” in Deutschland nach dem Exil des Solarkritikers ungehindert weiter, wie dieses Beispiel belegt:

WocheDerSonne2013_Solartaeuschung

Irreführende Behauptung der Solarkampagne “Woche der Sonne” im April/Mai 2013, wodurch die fälschliche Suggestion erzeugt wird, die Sonnenheizung könne 50% der Heizkosten einsparen (ROT-Markierung durch SOLARKRITIK.DE).

Einen anschaulichen Überblick über den Umfang des solaren Schwindels in Deutschland erhalten Sie, wenn Sie sich das 80-minütige Video von und mit dem Solarkritiker anschauen… Aber das Video erwähnt trotzdem nur “die Spitze eines Eisbergs” !!

Wenn ein investigativer Journalist beabsichtigen sollte, die oben genannten einzelnen Sachverhalte ernsthaft auf Wahrheitsgehalt überprüfen zu wollen, kann er jederzeit eine

Nachricht an SOLARKRITIK.DE

schicken, aber bitte mit Angabe und Nachweis seiner Identität und Motivation. Es könnte dann auch ein Recherche-Zugang zur “Chronologie” erteilt werden, wo ALLE Nachweis-Dokumente hinterlegt werden.

Aber die Wahrscheinlichkeit, dass sich ein investitgativer Journalist mit ernsthaften und seriösen Aufklärungsabsichten bei SOLARKRITIK.DE meldet, ist wegen der dargelegten langjährigen Beteiligung des deutschen Journalismus am “solaren Schwindel” eher unwahrscheinlich. Denn die dubiose Rolle des Presserats in Bonn bzw. Berlin wurde hier in diesem Artikel noch nicht erwähnt.

Mehr zum Fall des Solarkriters auch hier:
Solarkritiker flüchtet vor deutscher Justiz ins Ausland

Stand: 22.05.2013, 07Uhr00

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Aktenvermerk vom 22.02.2008 eines Bochumer Richters: (Angebliche) Querulanz könnte erblich sein !

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Im Fall von Gustl Mollath sorgt seit 01.03.2013 ein “Verräterischer Aktenvermerk“, in dem Gustl Mollath als “Querulant” bezeichnet worden ist, für Schlagzeilen. Am 03.03.2013 wurden von der SÜDDEUTSCHEN ZEITUNG  Zitate der Bayrischen Justizbehörden veröffentlicht, die Gustl Mollath sogar als “M = Spinner” bezeichnet haben.

Im Fall des Solarkritikers verhielten sich die Justizbehörden in NRW ähnlich, worüber bereits am 06.09.2010 in einem TV-Bericht im “BR” berichtet worden ist. Ab Minute 05:25 in diesem TV-Bericht wird ein Aktenvermerk erwähnt, in dem es heisst:

BR_20100906_Zitat

KLICKEN SIE AUF SCREENSHOT
und Sie hören das relevante TV-Zitat vom 06.09.2010

Über dieses Zitat aus einem Aktenvermerk wurde der Solarkritiker und der TV-Journalist Günter Ederer während der Dreharbeiten zu oben genannten TV-Bericht am 27.04.2010 erstmalig vom NRW-Justizministerium per Mail  informiert:

NRW_JustizMin_Mail20100427_Ausschnitt_Zitat20080222

Ausschnitt aus Mail des NRW-Justizministerium vom 27.04.2010, ROT-Markierung durch SOLARKRITIK.DE

Bitte beachten Sie, dass das NRW-Justizministerium in der Mail vom 27.04.2010 an Günter Ederer nicht mitgeteilt hatte, von wem GENAU dieser Aktenvermerk vom 22.02.2008 stammte.

Bereits am 04.05.2010 hatte der Solarkritiker beim NRW-Justizministerium die Anfrage nach Zusendung der Kopie des Aktenvermerks vom 22.02.2008 gestellt, aber diese Kopie trotz mehrerer wiederholte Anfragen diese Kopie mit dem “Aktenvermerk vom 22.02.2008″ vom NRW-Justizministerium nie erhalten,…

Mail20100504_NRW_Justiz

…erst eine Akteneinsichtnahme am 30.11.2011 – also ca. 18 Monate später – offenbarte durch Zufall diesen Aktenvermerk vom 22.02.2008 des Richters am Landgericht Bock, der sogar vom Richter Bock persönlich unterschrieben ist:

Strafakte_0937_Aktenvermerk_20080222

Aber dieser Aktenvermerk vom 22.02.2008 des Richters Bock offenbart auch, dass dieser Richter am Landgericht Bock sich wohl zum Ziel gesetzt hat, die gesamte Familie des Solarkritikers in eine Art “Sippenhaft” zu nehmen, da der Richter Bock die Beurteilung der Schuldfähigkeit des Solarkritikers auf Grundlage des angeblich “merkwürdigen Verhaltens” der Mutter des Solarkritikers durchführen will.

Dazu muss man wissen, dass das angeblich “merkwürdige Verhalten” der Mutter des Solarkritikers ebenfalls in Fehlern von NRW-Juristen zugrundeliegt: So ist beim Amtsgericht Recklinghausen das hinterlegte Testament abhanden gekommen, und Recklinghäuser Rechtsanwälte haben einfach ein neues Testament erstellt, um den Fehler des Amtsgericht Recklinghausen zu vertuschen und die Neuerstellung des Testaments musste die Mutter des Solarkritikers mit ca. 4.000 DM dann auch noch bezahlen.

Ebenfalls belegt der Aktenvermerk, daß auch der dubiose Oberstaatsanwalt Schneider von der STA Bochum diese abermalige Diffamierung des Solarkritikers im Februar 2008 “lanciert” hatte, obwohl er nachweislich seit März 2005 über den Urteilsfehler des OLG Hamm und den daraufbasierenden mehrfachen Prozessbetrug des Recklinghäuser Rechtsanwalt Dr. G. informiert ist.

Bedenkliche rechtsstaatliche Zustände in Deutschland, die vor 80 Jahren in ähnlicher Weise begonnen hatten.

Denn dieser Richter am Landgericht Bochum Bock masst sich als Jurist und damit als medizinischer Laie an – wie dieser Aktenvermerk belegt – zu unterstellen, (angebliche) Querulanz könnte vererbbar sein.

Die Befangenheit des Richters am Landgericht Bock im gesamten, durch und durch rechtsfehlerhaften Strafverfahren AZ: 23 Ns 32 Js 569/04 II 130/07 dürfte durch diesen Aktenvermerk vom 22.02.2008 einwandfrei belegt sein:

QuerulantBefangenheitRichter

OLG Frankfurt a.M. vom 13.08.2002, AZ: 1 W 23/01

Vielleicht beginnen die beiden Geschwister des Solarkritikers ja nun endlich damit, dem Justizministerium in NRW selbst ein paar Fragen zu stellen, denn auch die beiden Geschwister könnten ebenfalls irgendwann “Zielscheibe” solcher “furchtbaren Juristen” in NRW werden, aufgrund einer subjektiven Beurteilung eines Juristen über “menschliche Merkwürdigkeiten”.

Durch das bereits erwähnte Mail vom 27.04.2010 kann dem NRW-Justizministerium ausserdem nachgewiesen werden, dass das NRW-Justizministerium darüber informiert ist, dass dieser Richter am Landgericht Bochum Bock wissentlich – und damit vorsätzlich – höchstrichterliche Rechtsprechung über Freiheitsgrundrechte von Angeklagten ignoriert:

Ausschnitt aus Mail des NRW-Justizministerium vom 27.04.2010

Ausschnitt aus Mail des NRW-Justizministerium vom 27.04.2010
(ROT-Markierung durch SOLARKRITIK.DE)

Über die erwähnte “Sofortige Beschwerde vom 09.04.2009″ hat der Richter am Landgericht Bochum Bock nie entschieden:

Sofortige Beschwerde vom 09.04.2009

Sofortige Beschwerde vom 09.04.2009, AZ: 23 Ns 32 Js 569/04 II 130/07

Auch das OLG Hamm hat in der eingereichten Revision, die Tatsache, dass bis heute eine Entscheidung über die “Sofortige Beschwerde vom 09.04.2009” nicht getroffen worden ist, kommentarlos ignoriert !!

Das vermeintliche Motiv der Richter beim OLG Hamm die “Sofortige Beschwerde vom 09.04.2009″ zu ignorieren, wurde in diesem Blog schon ausgiebig thematisiert, nämlich der nachweisbare Urteilsfehler des OLG Hamm vom 04.07.2001, durch den der “solare 60%-Schwindel” in Deutschland begünstigt worden ist.

Denn ein Zitat vom 06.05.1998 des Juristen und Direktors vom Amtsgericht Soltau Rundt, was dem Solarkritiker erst seit Mai 2008 bekannt ist, belegt:

“Vorliegend ist das Interesse der Öffentlichkeit an einem hohen Ansehen der Justiz höher zu bewerten, als Ihr Interesse der Justiz Fehler nachzuweisen und die Justiz und ihre Personen zu diffamieren.”

Es geht also um das “hohe Ansehen der Justiz” und “der Nachweis von Fehlern in der Justiz bedeutet eine Diffamierung der Personen in der Justiz“, zwei dubiose Argumente ohne Rechtsgrundlage, die über das Freiheitsgrundrecht von Gustl Mollath gestellt werden und die auch dazu geführt haben, dass der Solarkritiker im November 2012 Deutschland fluchtartig verlassen musste, weil die Justiz in NRW seit Jahren nicht gewillt ist, den Urteilsfehler des OLG Hamm vom 04.07.2001 zur Aufklärung zu bringen, und stattdessen darüber eine “Geheimakte 4121 E-III 372/98” mit einem dubiosen “Bescheid vom 27.12.2002 angelegt hat, durch den der “Solaranwalt” Dr. G. aus Recklinghausen womöglich durch das NRW-Justizministerium seit Jahren “straffrei” gestellt worden ist.

Das NRW-Justizministerium blockiert seit Jahren die Aufklärung dieser Angelegenheit!

…und da wirkt das Zitat von Bundesjustizminsterin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger vom 07.03.2013 auf TELEPOLIS der reinste Hohn und Volksverdummung:

“Die Korrektur von Fehlern der Justiz ist eben im Sinne der Unabhängigkeit auch ausschließlich der Justiz selbst vorbehalten”

…wo das Zitat des Direktors von Soltau vom 06.05.1998 belegt, dass der Nachweis von Fehlern der Justiz und deren Personen eine angebliche “Diffamierung” bedeutet.

Lesen Sie auch den 140-seitigen Wiederaufnahmeantrag Rechtsanwalts Gerhard Strate im Fall Mollath vom 19.02.2013. Auf Seite 130 wird auch die gleiche Bundesverfassungsgerichtsentscheidung aus dem Jahr 2001 erwähnt, die eine Zwangspsychiatrisierung gegen den Willen des Angeklagten untersagt, die auch der Solarkritiker bei seiner bis heute von NRW-Richtern nicht-entschiedenen “Sofortigen Beschwerde am 09.04.2009″ ebenfalls argumentativ vorgebracht hatte.

Aber dieses rechtsfehlerhafte Strafverfahren AZ: 23 Ns 32 Js 569/04 II 130/07 , was der Richter am Landgericht Bochum Bock als verantwortlicher Berufungsrichter zu verantworten hatte, beinhaltet noch weitere dubiose Fehler, Weglassungen und sogar auch eine perfide Sachverhaltsfälschung, die vielleicht zu einem späteren Zeitpunkt noch aufgearbeitet werden.

Nur so viel noch zum Abschluss: In der Hauptverhandlung am 20.04.2009 wurde ein Prozessbeobachter, der wegen Kinderlähmung körperbehindert ist, von Sicherheitsbeamten des Amtsgerichts Recklinghausen durch Tritte misshandelt.

Es sollte deshalb reichen.

Auch die NRW-Ministerpräsidentin Hannelore Kraft ist – nicht erst jetzt – informiert, dass in NRW ebenfalls ein “FALL MOLLATH” existiert:

HanneloreKraft_Twitter_20130305

Update am 08.04.2013:

Dieses Fax  vom 21.10.2002 des Solarkritikers an das NRW-Justizministerium belegt, dass im Oktober 2002 die “psychiatrischen Gutachten” als Waffe gegen “kritische Bürger” bekannt gewesen sind.

JustizNRW_20021021_FaxNachweis_FX00207_rotMark

FAX an das NRW-Justizministerium am 21.10.2002

Und bereits im Januar 2003 erwähnte der Richter am Amtsgericht Recklinghausen Dirk Vogt erstmalig “diese Waffe” am Ende der Gerichtsverhandlung am 22.01.2003. Es sollten bis zum Jahr 2012 noch fünf weitere Psychiatrisierungs(versuche) der NRW-Justizbehörden auf dubioser Grundlage der “Geheimakte 4121 E-III 372/98″ folgen, bevor der Solarkritiker im November 2012 aus reinem Selbstschutz Deutschland fluchtartig verlassen hat.

Wie Sie feststellen werden, ist auch Frau Auchter-Mainz als Person beim NRW-Justizministerium für den dubiosen “Bescheid vom 27.12.2002” verantwortlich gewesen, auf dessen Grundlage jedwede Strafverfolgung seit 2002 u.a. gegen den Rechtsanwalt Dr. G. aus Recklinghausen verhindert und und zum Schaden des Solarkritikers unterbunden worden ist.

Stand des Blogtextes: 08.04.2013, 09Uhr19

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NRW-Justizministerium bestätigt: Rechtsanwalt aus Recklinghausen mit Richterprivileg seit 2002 STRAFFREI gestellt !!

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Der Recklinghäuser Anwalt Dr. G.

Der Recklinghäuser Anwalt
Dr. Hans Jochen G.

Hinweis am 10.04.2013: Der folgende Blogtext wurde erstmalig am 06. Februar 2013 veröffentlicht. Bis zum 10. April 2013 wurde “die dreiste Lüge seit 2002 der NRW-Juristen“  durch das NRW-Justizministerium faktisch bestätigt. Also lesen Sie ab hier von Anfang an. Sie erfahren die ergänzenden Bestätigungen während Sie lesen…bis zum Ende des Blog…:

Nach den vermeintlichen Dummheiten der Staatsanwaltschaft Bochum und den weiteren Dummheiten anderer Juristen wird SOLARKRITIK.DE im Folgenden in diesem 3. Teil der Blog-Trilogie nun die dreiste Lüge offenlegen, die federführend das NRW-Justizministerium mit einem  geheimgehaltenen “Bescheid vom 27.12.2002″ praktiziert hatte, um den Recklinghäuser Rechtsanwalt Dr. Hans Jochen G. (Foto rechts) womöglich mit dem Richterprivileg (!) nach Artikel 97 GG in den folgenden Jahren straffrei zu stellen, wohl mit dem vermeintlichen Ziel, damit dieser Rechtsanwalt zusammen mit dem Marler Solarverkäufer juristisch “ungestört” seinen regelrechten Vernichtigungsfeldzug gegen den Solarkritiker zugunsten der Solarthermiewirtschaft durchführen konnte. Eine weitere bedenkliche Motivation der NRW-Juristen lag wohl auch darin, den von dem Solarkritiker im Jahr 2002 aufgedeckten Urteilsfehler des OLG Hamm vom 04.07.2001 nicht zur Aufklärung zu bringen, um dadurch das hohe “Ansehen der Justiz” weiterhin zu bewahren. Denn der Rechtsanwalt Dr. G. hatte auf Grundlage dieses – angeblich niemals nachweisbaren – Urteilsfehlers des OLG Hamm mehrfach wissentlich Prozessbetrug begangen. Es muss – glaube ich – nicht besonders erwähnt werden, dass es ein grundgesetzwidriger Vorgang wäre und ist, einen Rechtsanwalt mit dem “Richterprivileg” nach Artikel 97 GG auszustatten, dem Privileg der richterlichen Unabhängigkeit, was nur Richtern nach Artikel 97 GG zuteil wird. Das Perfide und Dubiose an dem angeblichen “Bescheid vom 27.12.2002 vom NRW-Justizministerium” ist allerdings, dass von den Justizbehörden seit nunmehr  10 Jahren behauptet worden ist, der “Bescheid vom 27.12.2002″ – der diese grundgesetzwidrige Argumentation des NRW-Justizministeriums womöglich beinhaltet – wäre dem Solarkritiker angeblich bekannt gemacht worden, was aber nachweislich nicht stimmt und was der Solarkritiker in den folgenden Blogtext im Detail beweisen wird.

Wie ging das Ganze nun genau im Jahr 2002 bis heute vor sich ?

Am 6. März 2003 erhielt SOLARKRITIK.DE ein Schreiben von der Generalstaatsanwaltschaft Hamm mit Datum vom 25.02.2003, in dem ein angeblicher  “Bescheid vom 27.12.2002 vom NRW-Justizministeriumerstmalig erwähnt worden ist.

GeneralstaHamm_20030225

Schreiben der Generalstaatsanwaltschaft Hamm vom 25.02.2003 (ROT-Markierung durch SOLARKRITIK.DE)

Zu diesem Zeitpunkt wurde von der Generalstaatsanwaltschaft noch nicht behauptet, daß der Solarkritiker den “Bescheid vom 27.12.2002 vom NRW-Justizministerium” angeblich bereits erhalten hätte. Dazu muss man berücksichtigen, daß damals dem Solarkritiker bereits ein Schreiben des NRW-Justizministeriums vom 27.02.2002, also 27. Februar 2002, vorlag, in dem das NRW-Justizministerium bei vermeintlichen Rechtsbeugungs-Straftaten von Richtern mit der richterlichen Unabhängigkeit aus Artikel 97 GG argumentierte:

Schreiben des NRW-Justizministeriums vom 27.02.2002 (ROT-Markierung durch SOLARKRITIK.DE)

Schreiben des NRW-Justizministeriums vom 27.02.2002 (ROT-Markierung durch SOLARKRITIK.DE)

Aus heutiger Sicht fällt allerdings auch auf, dass im Schreiben vom 25.02.2003 ein “Bescheid des Justizministeriums des Landes Nordrhein-Westfalen vom 27.12.2002, 4121 E-III B 372/98[1] erwähnt worden ist, das obige Schreiben aber neben dem abweichenden Datum vom “27.02.2002″ auch ein anderes Aktenzeichen hat, nämlich “7005 E-IIB. 1/02″.

Obwohl es sich bei dem Schreiben vom 27.02.2002 also nicht um den gemeinten Bescheid vom 27.12.2002 handeln konnte, stellte der Solarkritiker leider zu diesem Zeitpunkt Anfang des Jahres 2003 keine ernsthaften Nachforschungen an, um den Inhalt der Argumentation des erwähnten “Bescheids vom 27.12.2002, 4121 E-III B 372/98″[1] beim NRW-Justizministerium im Detail zu erfragen.

Am 30.09.2004 erhielt der Solarkritiker einen Einstellungsbescheid der Staatsanwaltschaft Bochum mit Datum vom “07.09.2004″ über die vermeintlichen Straftaten des Rechtsanwaltes Dr. G., in dem der Oberstaatsanwalt Schneider schreibt und argumentiert:

“Im übrigen nehme ich auf die Ihnen zugesandten Entscheidungen des Justizministeriums des Landes NW sowie der Generalstaatsanwaltschaft Hamm Bezug.”

StaBochum20040907

Einstellungsbescheid der Staatsanwaltschaft Bochum vom 07.09.2004 gegen den RA Dr. G. (ROT-Markierung und Anonymisierung durch SOLARKRITIK.DE)

Zu diesem Zeitpunkt deutet sich womöglich bereits zum 1. Mal an, dass das “Richterprivileg” aus Artikel 97 GG, was bei dem Richter Dr. Michael Krökel angewendet worden ist, nun auch bei dem “Nicht-Richter” und Rechtsanwalt Dr. G. angewendet worden ist, um damit den Rechtsanwalt Dr. G straffrei zu stellen.

Beachtenswert in diesem Zusammenhang ist auch, dass das Schreiben der Staatsanwaltschaft Bochum über die Aktenzeichenmitteilung vom 07.09.2004 der Strafanzeige das gleiche Datum “07.09.2004″ wie das spätere Einstellungsschreiben trägt, die beiden Schreiben aber zu unterschiedlichen Zeiten beim Solarkritiker per Post eingegangen sind, nämlich am “09.09.2004″ und am “30.09.2004″, was die handschriftlichen Eingangsvermerke des Solarkritikers belegen:

Schreiben der Staatsanwaltschaft Bochum vom 07.09.2004, zu Strafanzeige 32 Js 371/04 (ROT-Markierung durch SOLARKRITIK.DE)

Schreiben der Staatsanwaltschaft Bochum vom 07.09.2004, zu Strafanzeige 32 Js 371/04 (ROT-Markierung  und Anonymisierung durch SOLARKRITIK.DE)

Es liegt also der Verdacht nahe, dass der Oberstaatsanwalt Schneider beide Schriftstücke bereits am 07.09.2004 hat anfertigen lassen, aber in einem Abstand von 21 Tagen (= 3 Wochen) hat verschicken lassen, damit der Eindruck vermittelt (wohl besser: vorgegaukelt) wird, als ob der Staatsanwalt 3 Wochen lang strafrechtlich gegen den Anwalt ermittelt hätte, was in Wahrheit und Wirklichkeit wohl gar nicht der Fall war.

Der Solarkritiker schickte am 01.10.2004 ein Beschwerde-Fax an den Oberstaatsanwalt Schneider, in dem der OSTA Schneider auch vom Solarkritiker zum Ende des Beschwerde-Schreibens aufgefordert worden ist, den Bezug der angeblich “zugesandten Entscheidungen” zu konkretisieren:

Fax des Solarkritikers vom 01.10.2004 an den Oberstaatsanwalt Schneider, STA Bochum

Fax des Solarkritikers vom 01.10.2004 an den Oberstaatsanwalt Schneider, STA Bochum (ROT-Markierung und Anonymisierung durch SOLARKRITIK.DE

Eine Antwort von der STA Bochum mit der konkreten Angabe der Schriftsätze, auf die der OSTA Schneider in seinem Einstellungsbescheid vom 07.09.2004 Bezug nahm, erfolgte “bis zum 08.10.2004″ NICHT und auch bis heute (06.02.2013) NICHT.

Warum damals im Oktober 2004 von der Staatsanwaltschaft Bochum keine konkrete Antwort kam, werden Sie gleich erfahren, wenn nun in diesem Blogtext wieder zum eigentlichen Kern dieser Blog-Recherche zurückgekehrt wird, nämlich zum  “dubiosen” Bescheid des NRW-Justizministeriums vom 27.12.2002.

Mit Schreiben vom 30.01.2006 stellte der Oberstaatsanwalt Schneider eine erneute Strafanzeige gegen den Richter Dr. Michael Krökel und gegen den Rechtsanwalt Dr. G abermals ein und abermals mit der bereits gleichlautenden  Formulierung aus September 2004:

StA_Bochum20060130

Einstellungschreiben der Staatsanwaltschaft Bochum vom 30.01.2006, AZ: 32 Js 61/06 und 32 Js 62/06 gegen den Richter Dr. Michael Krökel UND dem Rechtsanwalt Dr. G. (ROT-Markierungen, Handschriftliche Vermerke und Anonymisierung durch SOLARKRITIK.DE)

Bemerkenswert ist, dass der Solarkritiker  mindestens eines der beiden Schreiben vom 30.01.2006 über die Einstellung des Strafverfahrens auch als “Seite 471″ in der “Geheimakte” 4121 E-III  372/98 [1] des NRW-Justizministeriums bei der “eingeschränkten” Akteneinsichtnahme am 17.08.2010 als eine an das NRW-Justizministerium wohl zusätzlich verschickte “Info-Kopie-Ausfertigung” wiederfand. Daran dürfte die Weisungsverpflichtung der Staatsanwaltschaft Bochum an das NRW-Justizministerium in dieser Angelegenheit bezüglich der vermeintlichen Straftaten des “Richters Dr. Krökel und des Rechtsanwalts Dr. G” erkennbar und dokumentiert sein:

Seite471_20060130

Scanner-Foto von Seite 471 der Akte 4121 E-III 372/98 bei der Akteneinsichtnahme am 17.08.2010 (ROT-Markierung und Anonymisierung durch SOLARKRITK.DE

Und am 18.10.2006 erhielt der Solarkritiker ein erneutes Schreiben der Generalstaatsanwaltschaft Hamm vom 16.10.2006, in dem die Einleitung eines Strafverfahrens gegen den Richter Dr. Michael Krökel und gegen den Rechtsanwalt Dr. G. von der Generalstaatsanwaltschaft Hamm abgelehnt worden ist, aber diesesmal wird von der Generalstaatsanwaltschaft Hamm in Verbindung mit der Staatsanwaltschaft Bochum behauptet:

“Der Leitende Oberstaatsanwalt in Bochum hat mir dazu ergänzend mitgeteilt, mit der Bezugnahme in dem Bescheid vom 30.01.2006 seien das Ihnen bekannte Schreiben des Justizministeriums des Landes Nordrhein-Westfalen vom 27.12.2002 – 4121 E-IIIB. 372/98 – und mein Ihnen ebenfalls bekannter Bescheid vom 25.02.2003 (2 Zs 221/03) gemeint.” [1]

Einstellungschreiben der Generalstaatsanwaltschaft Hamm vom 16.10.2006 zu AZ: 32 Js 62/06 und 32 Js 61/06

Einstellungschreiben der Generalstaatsanwaltschaft Hamm vom 16.10.2006 zu AZ: 32 Js 62/06 und 32 Js 61/06

Es wird also von der Generalstaatsanwaltschaft Hamm am 16.10.2006 sowohl wegen der vermeintlichen Straftaten des Richters Dr. Krökel als auch wegen der vermeintlichen Straftaten des Rechtsanwalts Dr. G. behauptet, es gäbe  einen angeblich “bekannten Schreiben” (!) des NRW-Justizministeriums vom 27.12.2002.
Es ist also an dieser Stelle zwingend festzuhalten und festzustellen, dass vom NRW-Justizministerium für einen schlichten und einfachen Rechtsanwalt (Dr. G) die gleichen Maßstäbe angesetzt worden sind, die auch für einen Richter (Dr. Krökel) gelten. Denn für Beide – sowohl Richter als auch Rechtsanwalt – wurde eine Strafverfolgung auf Grundlage des Bescheids vom 27.12.2002 vom NRW-Justizministerium abgelehnt.

Aber diese aufgestellte Behauptung der Staatsanwaltschaft Bochum, der Generalstaatsanwaltschaft Hamm und des NRW-Justizministeriums vom 16.10.2006 über einen angeblich “bekannten Bescheid vom 27.12.2002 des NRW-Justizministeriums” war nachweislich gelogen, was der Solarkritiker auf den nächsten Blog-Zeilen beweisen wird.

Denn der Solarkritiker hat den Bescheid vom 27.12.2002 des NRW-Justizministerium nachweislich nie erhalten, denn der Bescheid vom 27.12.2002 wurde nämlich mit Schreiben vom 07.10.2009 des NRW-Justizministeriums nachweislich als “GEHEIM” deklariert !

Und wie kann der Solarkritiker diese Lüge der NRW-Juristen aus 2002 nun beweisen ? Das erfahren Sie jetzt nachfolgend…:

Bei der eingeschränkten Akteneinsichtnahme in die Akte 4121 E-III 372/98 am 17.08.2010 fiel dem Solarkritiker die Seite 381 der Akte 4121 E-III  372/98 auf, auf der sich ein handschriftlicher Vermerk zwischen den relevanten Textzeilen des in der Akte abgelegten Schreibens der Generalstaatsanwaltschaft vom 25.02.2003  befand:

VermerkS381

Ausschnitt aus Seite 381 der Akte 4121 E-III 372/98 beim NRW-Justizministerium (Schreiben vom 25.02.2003 der Generalstaatsanaltschaft Hamm), ROT-Markierung durch SOLARKRITIK.DE

Der handschriftliche Text “Bl. 119 ff d.V” bedeutet konkret: “Blatt 119 fortfolgende der Verfahrensakte” [4121 E-III B. 372/98] [1]

S381_4121EIII372_98

Scanner-Foto bei Akteneinsichtnahme am 17.08.2010 der Seite 381 der Akte 4121 E IIIB 372/98 (Schreiben vom 25.02.2003 der Generalstaatsanwaltschaft in Hamm (ROT-Markierung von SOLARKRITIK.DE)

Es ist also durch diesen handschriftlichen Vermerk des NRW-Justizministeriums auf der Seite 381 der Akte 4121 E-III 372/98 [1] einwandfrei dokumentiert und belegbar, dass die Seite 119 ff. der Akte 4121 E-III 372/98 [1] den “Bescheid vom 27.12.2002 des NRW-Justizministeriums” beinhaltet, den der Solarkritiker angeblich seit 2002 vom NRW-Justizministerium erhalten haben soll.

ProfDrReinhardKlenke_20110903

Ministerialdirigent beim NRW-Justizministerium Prof. Dr. Reinhard Klenke (seit November 2011: Regierungspräsident von Münster)


Merkwürdig nur
, dass von dem Ministerialdirigenten Prof. Dr. Reinhard Klenke (CDU) (Foto rechts) – und jetzigen Regierungspräsidenten von Münsterdiese 5 Seiten 119 bis 123 in seinem 5-seitigen Schreiben vom 07.10.2009 an das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen im IFG-Verfahren AZ: 17 K 3614/06 angeblich – so wörtlich -  als GEHEIM deklariert worden sind, also 5 Seiten, die der Solarkritiker angeblich schon längst seit dem Jahr 2002 erhalten haben soll, aber bis heute nicht erhalten hat, und auch nicht erhalten haben kann, weil das NRW-Justizministerium die 5 Seiten als “geheim” deklariert hatte.

S119_S123_20091007_Klenke

Ausschnitt von Seite 2 aus dem Schreiben des Ministerialdirgenten Prof. Dr. Reinhard Klenke vom 07.10.2009 zu Verwaltungsgerichtsverfahren, AZ: 17 K 3614/06 (ROT-Markierung durch SOLARKRITIK.DE)

Das NRW-Justizministerium, die Generalstaatsanwaltschaft in Hamm und die Staatanwaltschaft in Bochum haben also bezüglich der Behauptung nachweislich “in Koorperation” gelogen, der Solarkritiker hätte vor 10 Jahren einen Bescheid vom 27.12.2002 des NRW-Justizministeriums erhalten.

Es stellt sich also die Frage, warum der ehemalige Ministerialdirigent und jetzige Regierungspräsident von Münster Prof. Dr. Reinhard Klenke insgesamt 5 Seiten, die ein Bürger angeblich seit dem Jahr 2002 erhalten haben soll, im Jahr 2009 als “geheim” deklariert hat.

Haben NRW-Justizministerium, Generalstaatsanwaltschaft in Hamm und Staatsanwaltschaft in Bochum den Solarkritiker seit dem Jahr 2002 vorsätzlich über den Bescheid vom 27.12.2002 belogen, um politisch-motivierte Justizkriminalität zu Gunsten der Solarthermiewirtschaft  zu vertuschen und um in zweifelhafter Manier ein “hohes Ansehen der Justiz” zu bewahren?

NRW-Justizminister Thomas Kutschaty (SPD)

Eine weitere Frage, die nicht nur von Prof. Dr. Reinhard Klenke, sondern auch  von dem jetzigen NRW-Justizminister Thomas Kutschaty umgehend beantwortet werden sollte, in dem umgehend dem Solarkritiker der Bescheid vom 27.12.2002 des NRW-Justizministerium zugänglich gemacht wird, den der Solarkritiker angeblich schon seit dem Jahr 2002 erhalten haben müsste. Der “Bescheid vom 27.12.2002” des NRW-Justizministeriums enthält hoffentlich eine rechtstaatlich nachvollziehbare Antwort auf die Frage, warum gegen den Rechtsanwalt Dr. G aus Recklinghausen bis heute nicht wegen  des Verdachts auf Prozessbetrugs in mehreren Fällen strafrechtlich ermittelt woden ist.

Der NRW-Justizminister Thomas Kutschaty wird hiermit aufgefordert, bis zum 15.02.2013 den seit Dezember 2002 angeblich zur Kenntnis erhaltenen “Bescheid vom 27.12.2002 des NRW-Justizministeriums” (Seite 119 bis 123 der Akte 4121 E-III 372/98 beim NRW-Justizministerium) dem Solarkritiker nach 10 Jahren nachträglich zu zuleiten.

Es ist schon bemerkenswert, festzustellen, dass durch mindestens zwei von 198 Seiten, nämlich durch die Seite 119 und durch die Seite 226 - zwei Seiten, die beide eigentlich vom NRW-Justizministerium geheimgehalten werden sollen, der Nachweis vom Solarkritiker geführt werden konnte, dass von Juristen bei den NRW-Justizbehörden gelogen worden ist.

Was ist wohl auf den anderen, bisher fehlenden 196 Seiten der “Geheimakte” 4121 E-III 372/98 noch zu finden?

Update am 14.03.2013:
Mittlerweile hat der Solarkritiker den “Bescheid vom 27.12.2002” vom NRW-Justizministerium am 13.03.2013 nachträglich erhalten:

NRW_Justizmin_Bescheid_20021227_Eingang20130313

Bescheid vom 27.12.2002 des NRW-Justizministerium, nachträglich erhalten am 13.03.2013 per Mail vom NRW-Justizministerium

Dazu muss man wissen, dass der im Bescheid vom 27.12.2002 erwähnte Richter am OLG Hamm Fischalek derjenige  Richter gewesen ist, der für den Urteilsfehler vom 04.07.2001 veranwortlich gewesen ist. Es bestätigt sich also durch diesen Bescheid vom 27.12.2002 der Verdacht des Solarkritikers, dass man die mehrfachen Prozessbetrügereien des Anwalts Dr. G. deshalb nicht aufklärt, weil damit auch der “Fehler” des Richters am OLG Fischalek und die mögliche Rechtsbeugung vom 04.07.2001 des Richters Fischalek zur Aufklärung gebracht werden würde. Unwahre Parteivorträge und damit Prozessbetrügereien eines Rechtsanwalts werden offenkundig deshalb straffrei gestellt, weil der Fehler eines Richters am OLG Fischalek nach Artikel 97 GG, auf dem die Prozessbetrügerreien des Anwalts Dr. G basieren, ebenfalls straffrei sei.

So funktioniert wohl offenkundig “die Denke” der NRW-Juristen, die in folgendem Satz zusammenfasst werden könnte: Straftaten von Rechtsanwälten auf Grundlage eines Richterfehlers sind straffrei !!

Denn ein Zitat vom 06.05.1998 des Juristen und Direktors vom Amtsgericht Soltau Rundt, was dem Solarkritiker erst seit Mai 2008 bekannt ist, belegt:

“Vorliegend ist das Interesse der Öffentlichkeit an einem hohen Ansehen der Justiz höher zu bewerten, als Ihr Interesse der Justiz Fehler nachzuweisen und die Justiz und ihre Personen zu diffamieren.”

Es geht also um das “hohe Ansehen der Justiz” und “der Nachweis von Fehlern in der Justiz bedeutet eine Diffamierung der Personen in der Justiz“, zwei dubiose Argumente ohne Rechtsgrundlage, die über das Freiheitsgrundrecht von Gustl Mollath gestellt werden und die auch dazu geführt haben, dass der Solarkritiker im November 2012 Deutschland fluchtartig verlassen musste, weil die Justiz in NRW seit Jahren nicht gewillt ist, den Urteilsfehler des OLG Hamm vom 04.07.2001 zur Aufklärung zu bringen, und stattdessen darüber eine “Geheimakte 4121 E-III 372/98” mit einem dubiosen “Bescheid vom 27.12.2002 angelegt hat, durch den der “Solaranwalt” Dr. G. aus Recklinghausen womöglich durch das NRW-Justizministerium seit Jahren “straffrei” gestellt worden ist.

So sehen die rechtsstaatlich zweifelhaften Fakten in Kurzform aus und so wird ein krimineller Rechtsanwalt mit Hilfe des Richterprivilegs straffrei gestellt:

NRWJustizMin_20021227_GeneSTHamm20061016_DrG_Straffreiheit_RotMark

So wurde seit 2002 vom NRW-Justizministerium und von der Generalstaatsanwaltschaft Hamm der kriminelle Rechtsanwalt Dr. G mit Hilfe des Richterprivilegs straffrei gestellt. Zusätzlich wurden die Machenschaften in der Akte 4121 E-III 372/98 beim NRW-Justizministerium über 10 Jahre lang unter Verschluss gehalten und als GEHEIM deklariert !!
(ROT-Markierungen durch SOLARKRITIK.DE)

Erinnern Sie sich bitte auch noch daran, dass der Solarkritiker weiter oben im Blog-Text bereits dokumentiert hatte, dass der Recklinghäuser Rechtsanwalt Dr. G. nicht nur auf Grundlage des Richterprivilegs des Hammer Richters am OLG Fischalek straffrei gestellt worden war, sondern auch auf Grundlage des Richterprivilegs des Bochumer Richters am LG Dr. Michael Krökel; nachfolgend noch einmal die Wiederholung der beiden relevanten Schriftsätze:

Einstellungschreiben der Generalstaatsanwaltschaft Hamm vom 16.10.2006 zu AZ: 32 Js 62/06 und 32 Js 61/06

Einstellungschreiben der Generalstaatsanwaltschaft Hamm vom 16.10.2006 zu AZ: 32 Js 62/06 und 32 Js 61/06

Das NRW-Justizministerium blockiert seit Jahren die Aufklärung dieser Angelegenheit!

…und da wirkt das Zitat von Bundesjustizminsterin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger vom 07.03.2013 auf TELEPOLIS der reinste Hohn und Volksverdummung:

“Die Korrektur von Fehlern der Justiz ist eben im Sinne der Unabhängigkeit auch ausschließlich der Justiz selbst vorbehalten”

…wo das Zitat des Direktors von Soltau vom 06.05.1998 belegt, dass der Nachweis von Fehlern der Justiz und deren Personen eine angebliche “Diffamierung” bedeutet.

Auch das am 13.03.2013 erhaltene Begleitschreiben vom NRW-Justizministerium vom 11.03.2013 macht deutlich, dass die Richterschaft in Deutschland kein Interesse hat, ihre eigenen Fehler aufzudecken:

NRW_JustizMinisterium_20130311_MGEPA20130206_MailEingang20130313

Denn man muss wissen, dass es sich bei “Wolstynski” um einen – angeblich – unabhängigen Richter am Finanzgericht (Judikative) handelt, der beim NRW-Justizministerium (Exekutive) Anfragen von Bürgern beantwortet:

RiFG_Wolsztynski_NRW_Justizmin_20130313

Ausschnitt aus Link am 13.03.2013, 19Uhr05:
http://www.justiz.nrw.de/JM/unser_haus/aufgaben_und_organisation/organigramm/abteilungZ/index.php
Der Link ist aber wohl abschaltet worden, als die Abteilung Z4 vom Solarkritiker über diese Verletzung des Grundgesetzes informiert worden ist.

Übrigens, Herr Richter am Finanzgericht Wolstynski:
Das Urteil vom 21.06.2012 (AZ: 17 K 3614/06) ist nicht rechtskräftig, sondern nichtig, weil die Richterin “auf Probe” Dr. Karatas, die am Urteil vom 21.06.2012 mitgewirkt hatte, keine gesetzliche und keine unabhängige Richterin nach Artikel 97 und Artikel 101 GG i.V.m. Artikel 6 EMRK gewesen ist.

Aber wie soll DAS ein angeblich unabhängiger Richter am Finanzgericht Wolstynski begreifen, der Dienst als angeblich unabhängiges Mitglied der Judikative bei der Exekutive (NRW-Justizministerium) verrichtet. Denn dieser Richter am Finanzgericht Wolstynski verrät das GG mit jeder Minute, die er beim NRW-Justizministerium Dienst verrichtet.

Soweit Juristen und Richter in den obigen Bescheiden behaupten, die Beurteilung würde der “Sach- und Rechtslage entsprechen“, wird “vergessen”, dass die Ausnutzung unrichtiger Urteile nach einer BGH-Entscheidung aus dem Jahr 1951 (!) nach § 826 BGB sittenwidrig sein kann:

BGH_Sittenwidrigkeit_unrichtigesUrteil

Und die wissentliche Ausnutzung des unrichtigen Urteils 12 U 27/00 des OLG Hamm vom 04.07.2001 ist von dem Rechtsanwalt Dr. G und seinem Marler Solarverkäufer in mehreren Gerichtsverfahren vorsätzlich praktiziert worden, und die Juristen bei der Staatsanwaltschaft Bochum, bei der Generalstaatsanwaltschaft Hamm, beim OLG Hamm und beim NRW-Justizministerium haben diese “sittenwidrige Schädigung” des Solarkritikers seit über 10 Jahren vorsätzlich geduldet.

Update am 08.04.2013:

Dieses Fax vom 21.10.2002 des Solarkritikers an das NRW-Justizministerium belegt, dass im Oktober 2002 die “psychiatrischen Gutachten” als Waffe gegen “kritische Bürger” bekannt gewesen sind.

JustizNRW_20021021_FaxNachweis_FX00207_rotMark

FAX an das NRW-Justizministerium am 21.10.2002

Und bereits im Januar 2003 erwähnte der Richter am Amtsgericht Recklinghausen Dirk Vogt erstmalig “diese Waffe” am Ende der Gerichtsverhandlung am 22.01.2003. Es sollten bis zum Jahr 2012 noch fünf weitere Psychiatrisierungs(versuche) der NRW-Justizbehörden auf dubioser Grundlage der “Geheimakte 4121 E-III 372/98″ folgen, bevor der Solarkritiker im November 2012 aus reinem Selbstschutz Deutschland fluchtartig verlassen hat.

Wie Sie feststellen werden, ist auch Frau Auchter-Mainz die verantwortliche Person beim NRW-Justizministerium für den dubiosen “Bescheid vom 27.12.2002” verantwortlich gewesen, auf dessen Grundlage jedwede Strafverfolgung seit 2002 u.a. gegen den Rechtsanwalt Dr. G. aus Recklinghausen verhindert und und zum Schaden des Solarkritikers unterbunden worden ist.


Update am 09.04.2013:

Mittlerweile hat das NRW-Justizministerium “Die dreiste Lüge seit 2002 der NRW-Juristen” in diesem Blogtext faktisch als Lüge bestätigt. Der Oberamtsrat beim NRW-Justizministerium Manfred Jansen bestätigte am 08.04.2013 um 11Uhr40 per Mail:

Mail vom 08.04.2013 (ROT-Markierung durch SOLARKRITIK.DE)

Mail vom 08.04.2013
(ROT-Markierung durch SOLARKRITIK.DE)

Mit dieser Mail vom 08.04.2013 bestätigt Manfred Jansen faktisch, daß der Ministerialdirigent Prof. Dr. Reinhard Klenke mit seinem Schreiben vom 07.10.2009 den “Bescheid vom 27.12.2002″ als “geheim” deklariert hatte, obwohl sowohl die Staatsanwaltschaft Bochum, als auch die Generalstaatsanwaltschaft Hamm und auch das NRW-Justizministerium seit 2003 mehrfach und penetrant behauptet haben, der Solarkritiker hätte diesen “Bescheid vom 27.12.2002″ erhalten.

Was aber nicht stimmte!
Denn der Status als “geheim” der Seiten 120 und 121  = “Bescheid vom 27.12.2002″ bestätigt nun faktisch, dass der Solarkritiker den “Bescheid vom 27.12.2002″ – also seit über 10 Jahren – nie erhalten haben kann…bis nun endlich am 13.03.2013.

Mit der nachträglichen Zusendung am 13.03.2013 des angeblich geheimen und vom Verwaltungsgericht Gelsenkirchen mit angeblich rechtskräftigen Urteil vom 21.06.2012 als “geheim” bestätigten Bescheids vom 27.12.2002 , wirkt die mit Schreiben vom 11.03.2013 geäusserte Behauptung des Richters beim Finanzgericht (besser: beim NRW-Justizministerium) Wolstynski geradezu irre und schizophren:

WolsyztynskiZitat

Ausschnitt aus Schreiben vom 11.03.2013

Denn der Richter Wolsztynski hat dem Solarkritiker den “Bescheid vom 27.12.2002″ zugeschickt, den er eigentlich laut rechtskräftiger Gerichtsentscheidung vom 21.06.2012  nicht hätte zuschicken dürfen. Denn dieser “Bescheid vom 27.12.2002″ war als “geheim” deklariert worden und deshalb eine Zusendung rechtskräftig richterlich am 21.06.2012 abgelehnt worden!

Sie, Herr Richter Wolstynski, haben ja durch die Zusendung des eigentlich geheimen “Bescheids vom 27.12.2002″ (Seite 120 und 121 der Akte 4121 E-III 372/98) bereits mindestens einmal gegen die angeblich rechtskräftige, richterliche Entscheidung vom 21.06.2012 verstossen, mit der Sie ja selbst in Ihrem Schreiben vom 11.03.2013 argumentiert hatten.

Eigentlich, Herr Richter Wolstynski, können Sie nun doch nun auch ALLE dem Solarkritiker noch fehlenden Seiten aus der Akte 4121 E-III 372/98 zuschicken, oder?

Nun, da der “Bescheid vom 27.12.2002″ als Seite 120 und 121 der Akte 4121 E-III 372/98 bestätigt worden ist, hat der Solarkritiker eine weiteren Anfrage an den Oberamtsrat Manfred Jansen gestellt:

Diese Anfrage soll nun die Frage klären, auf welcher konkreten Rechtsgrundlage die strafrechtlichen Ermittlungen gegen den Rechtsanwalt Dr. G aus Recklinghausen seit 2003 auf Grundlage des “Bescheids vom 27.12.2002″ von den NRW-Justizbehörden unterbunden worden sind.

Jeder kann die Bedeutung dieser Fragestellung anhand dieses obigen Blogtextes im Detail recherchieren. Denn es ist durch den “Bescheid vom 27.12.2002″, der nur den Richter am OLG Hamm Fischalek betraf, ersichtlich, dass rechtlich NICHT begründet werden kann, warum eine Strafverfolgung gegen den Rechtsanwalt Dr. G aus Recklinghausen seit 2003 jahrelang von den NRW-Justizbehörden verweigert worden ist.

Denn ein Rechtsanwalt ist bekanntlich KEIN nach Artikel 97 GG unabhängiger Richter und ein Rechtsanwalt kann sich bekanntlich nicht auf die richterliche Unabhängigkeit aus Artikel 97 GG berufen. Der “Bescheid vom 27.12.2002″ betraf aber nur einen Richter, und eben keinen Rechtsanwalt.

Womöglich war die jahrelang von den NRW-Justizbehörden “praktizierte Straffreiheit für einen Rechtsanwalt Dr. G. auf Grundlage des Richterstatus” das dubiose Motiv (nicht nur) des Ministerialdirigenten Prof. Dr. Reinhard Klenke, den Bescheid vom 27.12.2002 in seinem Schreiben vom 07.10.2009 wohl besser als “geheim” zu deklarieren. Denn man muss sich wohl bei den NRW-Justizbehörden bewusst gewesen sein, dass man mit der Straffreiheit des Anwalt Dr. G. – auf Grundlage des Richterstatus - rechts- und grundgesetzwidrig agierte.

Update am 03.05.2013:
In den letzten Tagen hat der Solarkritiker in seinen Akten einen weiteren Bescheid der Generalstaatsanwaltschaft Hamm, diesesmal vom 22.05.2003, recherchiert, in dem ebenfalls mit dem “Bescheid vom 27.12.2002 des NRW-Justizministeriums” argumentiert wird, damit strafrechtliche Ermittlungen gegen den Marler Solarverkäufer wegen Verdacht des Betruges unterbleiben konnten.

Ausschnitt aus Bescheid der Generalstaatsanwaltschaft Hamm vom 22.05.2003 (Rotmarkierung durch SOLARKRITIK.DE)

Ausschnitt aus Bescheid der Generalstaatsanwaltschaft Hamm vom 22.05.2003 (Rotmarkierung durch SOLARKRITIK.DE)

Also auch sogar der Marler Solarverkäufer – weder Richter noch Jurist – wurde im Jahr 2003 von den NRW-Justizbehörden auf Grundlage des “Richterprivilegs” grundgesetzwidrig seit über 10 Jahren straffrei gestellt.

Die Generalstaatsanwaltschaft Hamm ignorierte damals in dem Bescheid vom 22.05.2003, AZ: 2 Zs 1113/03 den  Prozessbetrug unter anderem im Zivilverfahren Landgericht Bochum AZ: 1 O 343/02, in dem der Marler Solarverkäufer und sein Recklinghäuser Anwalt Dr. G mit der falschen 2. Werbeanzeige und dem Urteilsfehler des OLG Hamm vom 04.07.2001  in der Klageschrift vom 10.05.2002 zu AZ: 1 O 343/02 vorsätzlich unwahre Sachverhalte vortrugen (Verstoss gegen § 138 ZPO – Wahrheitspflicht) , was auch von dem Bochumer Zivilrichter Dr. Michael Krökel durch das durch “Nötigung mit Knastandrohung” erspresste Anerkenntnisurteil zu AZ: 1 O 343/02 vom 25.06.2002 vertuscht worden ist, der mit dieser “Nötigung” das Motiv hatte, die Aufdeckung des Urteilsfehlers des OLG Hamm im Berufungsurteil AZ: 12 U 27/00 vom 04.07.2001 zu Gunsten seiner Richterkollegen in Hamm zu verhindern. Der Richter Dr. Michael Krökel hat die damalige Knastandrohung vom 25.06.2002 in seiner dienstlichen Äusserung vom 04.04.2006 schriftlich bestätigt.

Fazit:
Der jahrelange Vernichtungsfeldzug seit 2002 gegen den Solarkritiker zu Gunsten des 60%-Schwindels der Solarthermiewirtschaft basierte auf dem dubiosen Bescheid des NRW-Justizministeriums vom 27.12.2002, wodurch das NRW-Justizministerium, Generalstaatsanwaltschaft Hamm und die Staatsanwaltschaft Bochum den Rechtsanwalt Dr. G aus Recklinghausen und den Marler Solarverkäufer grundgesetzwidrig mit dem Richterprivileg nach Artikel 97 GG ausgestattet haben, wodurch der Rechtsanwalt Dr. G und sein Mandant grundgesetzwidrig straffrei gestellt worden sind. Die Juristen haben sich aus purer Eitelkeit mindestens seit 2002 ihr eigenes Recht geschaffen, was die “Erosion des Rechtsstaates” bedeutet.

Lesen Sie dazu auch:
Die unendliche Dummheit (?) der Staatsanwaltschaft Bochum

und:
Die Dummheit (?) der Juristen ODER: Wie mit Textbausteinen…

Stand des Blogtextes: 12.05.2013, 09Uhr43

______
[1] Das “B” im Aktenzeichen “4121 E-IIIB 372/98″ bedeutet lediglich, daß es sich um einen 2. Vorgang innerhalb der Akte 4121 E-III 372/98 handelt, der durch diese Akte seit 1998 bearbeitet worden ist. Der Solarkritiker hatte im Jahre 1998 das NRW-Justizministerium über einen anderen Fall von (politischer) Korruption in Oer-Erkenschwick informiert, was auch bis heute unaufgeklärt geblieben ist. Der Justizskandal über den “solaren Schwindel” war dann bereits Fall “B”, über das das NRW-Justizministerium informiert worden ist.

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Die Dummheit (!?) der Juristen ODER: Wie durch Kopieren von Textbausteinen eine politisch-gewollte “Wahrheit” entsteht !!

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SOLARKRITIK.DE hatte schon bei der “unendlichen Dummheit (?) der Staatsanwaltschaft Bochum” angedeutet, dass diese mögliche “Dummheit” auch bis zu den Juristen beim NRW-Justizministerium durchschlägt. Diese Andeutung und Fragestellung wird in dem nun folgenden Blog-Artikel noch begründend vertieft.

Der Solarkritiker wurde im Jahre 1996 durch eine Werbeanzeige vom 19.01.1996 über die solare Effizienz getäuscht, in dem u.a. mit den Slogans…:

Lassen Sie sich nicht erzählen, Solaranlagen für Brauchwasser seien technisch nicht ausgereift oder zu teuer…

“Wärme direkt ab Sonne”

auch die “solare Wärmeeffizienz von 60%” auch für die Erwärmung des Raumheizungswassers versprochen, angeboten und verkauft worden ist. Denn “Brauchwasser” bedeutet nachweislich “Nicht-Trinkwasser“.  Dem Solarkritiker wurden von dem Marler Solarverkäufer per Kaufvertrag vom 01.10.1996 auf Basis des Angebotes vom 05.03.1996 nachweislich alle Solarkomponenten für eine solare Raumheizungswassererwärmung verkauft, sowohl Solarkollektoren für die solare Raumheizungswassererwärmung, als auch die notwendigen Steuerungsmodule für eine solare Raumheizungswassererwärmung. Es wird deshalb an dieser Stelle so betont, weil der Marler Solarverkäufer in der Öffentlichkeit behauptet, er hätte dem Solarkritiker nur eine solare Trinkwassererwärmung verkauft, was nachweislich falsch und unwahr ist.

Zu beachten ist, dass über die relevante Werbeanzeige ja ein gerichtlich veranlasstes Gutachten erstellt werden sollte und erstellt worden ist, in dem aber der oben erwähnte Slogan mit dem Begriff “Brauchwasser” seltsamer Weise keine Beachtung fand.

Stattdessen redet der gerichtliche Gutachter in seinem Gutachten vom 10.11.1998 davon, dass der Begriff “Warmwasserbedarf” angeblich “Trinkwasser” bedeuten würde was angeblich “für die Warmwasserversorgung eines Gebäudes (?!) benötigt werden würde“:

Gutachten19981110_Trinkwasser

Ausschnitt aus Seite 7 aus gerichtlichem Gutachten vom 10.11.1998 für LG Bochum, AZ: 1 O 302/97. ROT-Markierung durch SOLARKRITIK.DE

Präzise und korrekt hätte es eigentlich im Gutachten heissen müssen: “…Trinkwasser, was für die Warmwasserversorgung von Personen in einem Gebäude benötigt werden würde.

Aber um “Wasser” geht es bekanntlich bei thermischen Solaranlagen eigentlich nicht, sondern eigentlich um “Wärme“, die mit Hilfe einer thermischen Solaranlage anstelle von Öl oder Gas erzeugt werden soll.

Dazu muss man nämlich auch wissen, dass der Gutachtenantrag vom 03.02.1998 als auch der richterliche Beweisbeschluss vom 03.11.1997 den Antrag an den Gutachter stellte, dass der Gutachter die Effizienz der thermischen Solaranlage bezüglich des “Wärmebedarfs” und der “(Raum-)Heizung” begutachten sollte.

Diesen beiden wichtigen Fragestellungen in den Anträgen ist der gerichtliche Gutachter bis heute (01.02.2013) nicht nachgekommen !!

Obwohl in den gesamten solaren Verkaufsunterlagen aus dem Jahr 1996 niemals und nirgends der Begriff “Trinkwasser” auftauchte und und argumentativ von dem Solarverkäufer verwendet worden war, schrieb auch der Bochumer Richter Dr. Michael Krökel in seinem Urteil 1 O 302/97 vom 07.12.1999 in der Urteilsbegründung folgendes:

LGBochum19991207_Trinkwasser

Ausschnitt aus Urteil vom 07.12.1999, Landgericht Bochum, AZ: 1 O 302/97
(ROT-Markierung durch SOLARKRITIK.DE)

Die Bewertung der oben erwähnten Werbeslogans und die Fragestellung aus dem Gutachtenantrag vom 03.02.1998 und dem richterlichen Beweisbeschluss vom 03.11.1997 wurde von dem Bochumer Richter Dr. Michael Krökel vollends “vergessen”, denn bei einer reinen solaren Trinkwassererwärmung, die angeblich verkauft worden sei, hätte der obige Werbeslogan von dem Bochumer Richter eigentlich als falsch, unwahr und womöglich sogar als betrügerisch bewertet werden müssen.

Denn wie hätte der Marler Solarverkäufer bei einem solaren Ertrag nur für die solare Trinkwassererwärmung von bestenfalls 150 DM im Jahr (= ca. 75 Euro) im Jahr 1996 “das Lohnen” d.h die Wirtschaftlichkeit einer thermischen Solaranlage von 15.000 DM (=  ca. 7.500 Euro Anschaffungskosten in seinem provokanten Werbeslogan

“Lassen Sie sich nicht erzählen, Solaranlagen für Brauchwasser seien technisch nicht ausgereift oder zu teuer…”

begründen können, wenn er seinen oben erwähnten solaren Werbeslogan aus der Werbeanzeige vom 19.01.1996 nicht auch auf die solare Raumheizungswassererwärmung bezogen hätte?

Diese wichtige Frage hat bis heute kein Jurist und Richter beantwortet !!

Denn: Die Amortisationszeit der thermischen Solaranlage mit Anschaffungskosten von 7.500 Euro bei einer jährlichen Heizkostenenergieersparnis von 75 Euro dauert zwangsläufig 100 Jahre !!

Diese Bewertung ersparte sich dann aber der Bochumer Richter in seinem Urteil vom 07.12.1999, womöglich auch deshalb, weil er sonst den “solaren 60%-Effizienz-Schwindel” bereits zu diesem Zeitpunkt im Jahr 1999 entlarvt und im Keim erstickt hätte, was aber wohl politisch nicht gewollt war.

Das Berufungsgericht beim OLG Hamm umging im Juli 2001 “das Problem” der beantragten Bewertung ebenfalls, aber mit einem anderen “Trick”: Das OLG Hamm bewertete “ganz einfach” in seinem Urteil vom 04.07.2001, AZ: 12 U 27/00 eine andere Werbeanzeige, bei der die beiden oben im Blog genannten Werbeslogans aus der Werbeanzeige vom 19.01.1996 entfernt worden waren.

Im Rahmen von Petitionen machte der SOLARKRITIKER die Kontrollinstitutionen beim NRW-Landtag auf die dubiosen Machenschaften von Justiz und Solarwirtschaft aufmerksam, insbesondere auch deshalb, weil der Marler Solarverkäufer und sein Anwalt nun im Jahr 2002 in weiteren Gerichtsverfahren damit begonnen hatten, diesen nachweisbaren “juristischen Fehler” auch noch für einen nun eigens praktizierten Prozessbetrug zu benutzen und als angeblich faktische Wahrheit hinzustellen, wissentlich, dass diese Gerichts-Urteile aus Bochum und Hamm in diesem wichtigen Punkt falsch waren.

Denn zu beachten ist, dass das Marler Amtsgericht in der Urteilsbegründung zu Urteil AZ: 16 C 676/01 am 15.02.2002 rechtskräftig bestätigte, dass “mit Brauchwasser das weitgehend konstant verbleibende Wasser im (Raum-)Heizungskreislauf” gemeint sei.

Ausschnitt aus der Urteilsbegründung des Urteils Amtsgericht Marl vom 15.02.2002, AZ: 16 C676/01, BLAU-Markierung durch SOLARKRITIK.DE

Ausschnitt aus der Urteilsbegründung des Urteils Amtsgericht Marl vom 15.02.2002, AZ: 16 C 676/01, BLAU-Markierung durch SOLARKRITIK.DE

Dieses Urteil vom 15.02.2002 mit diesem Urteilstext über die Bedeutung des Begriffs “Brauchwasser” in Verbindung mit dem Nachweis über die korrekte Werbeanzeige, hatte eigentlich zu diesem Zeitpunkt die verantwortlichen Richter und Juristen bei deren Bewertungs- und Urteilsfehler überführt.

Aber anstatt ihre eigenen Fehler zu korrigieren und für Aufklärung zu sorgen, wurde der Solarkritiker von den Juristen in NRW durch dieses Wissen und diesen Urteilsfehler-Nachweis zum regelrechten “Staatsfeind Nr. 1″ gemacht.

Die NRW-Juristen unterstützten den Recklinghäuser “Solaranwalt” Dr. Hans Jochen G. “nach Kräften” bei dessen Feldzug gegen den Solarkritiker, damit niemals die “Peinlichkeit des Urteilsfehlers” des OLG Hamm vom 04.07.2001 mit der falschen Werbeanzeige juristisch in einem juristischen Verfahren und richterlichen Urteil aufgerollt und bewiesen werden würde. Der Solarkritiker durfte niemals nachträglich Recht bekommen, und ihm durfte “KEIN Recht” und KEINE Gerechtigkeit zu Teil werden, denn dann wäre parallel und gleichzeitig das Ansehen der NRW-Justiz beschädigt worden. Nach dieser Prämisse schienen die Juristen in NRW von nun an (ab 2002) gegen den Solarkritiker zu agieren. !!

Und das NRW-Justizministerium zeigte nun in den Folgemonaten und Jahren – u.a. auch auf Grundlage einer GEHEIMEN (!) Verfügung vom 27.12.2002 - wie “die Justiz” eine juristische – politische gewollte Wahrheit – “zusammenbaut”:

Der verantwortliche Ministerialrat Walther Müggenburg informierte den Petitionsausschuss des NRW-Landtages in einer Art und Weise mit falschen Fakten, dass er abermals den Urteils-Fehler mit dem “Trinkwasser” kopierte und am 15.12.2004 in einer Mitteiltung an den NRW-Landtag  folgendes behauptete:

Mueggenburg_S226_20041215_Trinkwasser

Ausschnitt aus der geheimgehaltenen Seite 226 der Akte 4121 E-III 372/98 des Ministerialrats Walther Müggenburg vom 15.12.2004. ROT-Markierung durch SOLARKRITIK.DE

Erkennen Sie die juristische Dreistigkeit des Ministerialrats beim NRW-Justizministeriums Walther Müggenburg?

Denn Walther Müggenburg argumentiert in seinem Schreiben vom 15.12.2004 an den NRW-Landtag mit “der Werbeanzeige, in der der Begriff Trinkwasserangeblich auftauchen würde, wohlwissend, dass die korrekte Werbeanzeige vom 19.01.1996 nicht “Trinkwasser” ausweist, sondern in Wirklichkeit den Begriff “Brauchwasser”.

Denn “Brauchwasser” hat die Bedeutung von “NICHT-Trinkwasser” und hat – gemäss Urteil vom Amtsgericht Marl vom 15.02.2002, AZ: 16 C 676/01 explizit die Bedeutung von “Raumheizungswasser”.

Über diese Unwahrheit des Walther Müggenburg im Schreiben vom 15.12.2004 an den Petitionsausschuss des NRW-Landtages ist der Solarkritiker aber erst seit Mai 2012 informiert, da er nur durch Zufall bei einer Akteneinsichtnahme im August 2010 und im November 2011 diesen Inhalt der bis heute geheimgehaltenen Seite 226 der Akte 4121 E-III 372/98 erfahren hatte.

Aber damit noch nicht genug, denn nun wird offengelegt, wie bei deutschen Juristen aus dem Kopieren von Textbausteinen eine Wahrheit entsteht… nämlich eine politisch-gewollte Wahrheit entsteht…, die mit der faktischen Realität nichts gemeinsam hat!

Mit Schreiben vom 22.11.2006 reichte der NRW-Landtagsabgeordnete Holger Ellerbrock bei dem damaligen NRW-Staatssekretär und FDP-Parteifreund Jan Söffing eine Anfrage über den Fall des Solarkritikers ein, um Aufklärung über den Fall des Solarkritikers zu erhalten. Nun schauen Sie mal, welchen “Textbaustein” der Landtagsabgeordnete Ellerbrock von dem Staatssekretär Jan Söffing mit Schreiben vom 29.01.2007 erhalten hatte:

Ausschnitt aus Schreiben von Jan Soeffing an Holger Ellerbrock vom 29.01.2007. ROT-Markierung durch SOLARKRITIK.DE

Ausschnitt aus Schreiben von Jan Soeffing an Holger Ellerbrock vom 29.01.2007. ROT-Markierung durch SOLARKRITIK.DE

Es ist unzweifelhaft zu erkennen: Es handelt sich wortwörtlich um den gleichen (faktisch-falschen) Text, genau wie damals im Schreiben vom 15.12.2004 des Walther Müggenburg an den NRW-Petitionsausschuss.

Es ist zu vermuten, dass der damalige Staatssekretär Jan Söffing “Unterstütung” von dem Ministerialrat Walther Müggenburg beim NRW-Justizministerium angefordert hatte, der dann die notwendigen Textbausteine lieferte, um die Angelegenheit über “den nervenden Solarkritiker wegzubügeln“, wie es unter Juristen wohl so üblich ist. Für jeden Zweck (und Wahrheit) die passenden Textbausteine. Selbstdenken bei Juristen = Null !

Auch von diesem Schreiben des Jan Söffing an Holger Ellerbrock hat der Solarkritiker erst am 30.11.2011 bei der abermaligen Akteneinsichtnahme in die Fragmente der Akte 4121 E-III 372/98 Kenntnis erhalten. Trotz schriftlich bestätigter Zusicherung hatte der Landtagsabgeordnete Holger Ellerbrock den Solarkritiker damals nicht über dieses Schreiben vom 29.01.2007 von Jan Söffing zeitnah informiert gehabt.

Aber damit noch nicht genug.

Seit November 2006 hatte der Solarkritiker beim Verwaltungsgericht eine IFG-Klage eingereicht, um die Akte 4121 E-III 372/98 beim NRW-Justizministerium vollständig einsehen zu dürfen. Im Rahmen des gerichtlichen Verfahrens 17 K 3614/06 beim VG Gelsenkirchen antwortete das NRW-Justizministerium mit einem 4-seitigen Schreiben vom 11.09.2008 an das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen. Und schauen Sie, was auch in diesem Schreiben auf Seite 2 zu lesen steht:

Ausschnit aus Seite 2 des Schreibens des NRW-Justizministeriums vom 11.09.2008 an das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen.

Ausschnitt aus Seite 2 des Schreibens des NRW-Justizministeriums vom 11.09.2008 an das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen zu 17 K 3614/06

Sie sehen: Wieder wortwörtlich der gleiche Text, wieder falsch: “Trinkwasser” (anstatt korrekt: Brauchwasser), wieder der gleiche, falsche Textbaustein, lediglich den Namen des Solarverkäufers “Firma Grosse-Büning” hatte der Verfasser des Schreibens, ein Herr/Frau Keders (Bearbeiter: Herr Beuter) vom NRW-Justizministerium, in “Firma in Marl” abgeändert. Wie löblich, aber letztlich ohne Relevanz.

Was lernen wir daraus ?

1.
Einige Juristen von der Regierung in NRW können nicht selbst denken, sondern nur kopieren !

2.
Menschen, die diese “dumme” Juristen beim Kopieren erwischt haben, werden von anderen “dummen” (?) Juristen (ohne Arzt und in Abwesenheit) psychiatrisiert und für prozessunfähig erklärt !

3.
Menschen, die diese “dumme” Juristen beim Kopieren erwischt haben und daraufhin von deutschen Juristen psychiatrisiert worden sind, sollten möglichst schnell – aus reinem Selbstschutz – Deutschland verlassen.

(Nicht nur) der Fall des Solarkritikers und der Fall von Gustl Mollath zeigen wohl nur zu deutlich die unendliche Dummheit (?) deutscher Juristen. Denn, wenn es nicht Dummheit der Juristen ist, ist es dann womöglich doch Vorsatz?

Lesen Sie auch die zahlreichen Fehler im Fall von Gustl Mollath und wie Juristen versuchen, die Journalisten bei der Aufklärung dieser juristischen Fehler “zu bremsen” ?

SZ20130213_EhreDerJustiz_Mollath

Der Solarkritiker glaubt nicht mehr daran, dass solche “Fehler der Justiz” zufällig und aus Dummheit passieren…

Update am 26.03.2013:
Mollath-Anwalt Gerhard Strate beschreibt über den Fall Mollath in einer BR5-Hörfungsendung am 24.03.2013 ähnlich-geartete “Abschreibe”-Verhaltensweisen von Juristen, Richtern und Psychiatern:

Die Erfahrungen und die Recherchen des Solarkritikers sind also wohl kein Zufall, sondern scheinen unter Juristen und Psychiatern “Methode” zu haben.

Update am 29.03.2013:
In dem Artikel in der SZ “Man fühlt sich wie der letzte Dreck” vom 28.03.2013 beschreibt Gustl Mollath sehr zutreffend seine Situation, wie Juristen agieren. Der Solarkritiker kann diese von Gustl Molalth geschilderten Erfahrungen ebenfalls voll bestätigen:

Mollath_SZ20130329_Querulanten

Zitat-Ausschnitt aus “Man fühlt sich wie der letzte Dreck”…(SZ-Online vom 28.03.2013)

Update am 21.04.2013:
Hören Sie auch, welche Erfahrungen Journalisten bei der Recherche im Fall Mollath mit Juristen und Richtern gemacht haben:

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Die unendliche Dummheit (?) der Staatsanwaltschaft Bochum

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Seit der 1., strafrechtlichen Anklageschrift gegen den Solarkritiker im Dezember 2005 ist belegbar, wie die Staatsanwaltschaft Bochum die beiden, sehr wichtigen und relevanten Tatsachen aus den beiden Gerichtsverfahren LG Bochum 1 O 302/97 und OLG Hamm AZ: 12 U 27/00 über den Verkauf einer thermischen Solaranlage verschleiert. Denn diese beiden Gerichtsverfahren mit den “Fehlern” der Richter in Bochum und Hamm waren die spätere Grundlage für den mehrfachen Prozessbetrug des Recklinghäuser “Solaranwalts” Dr. G. in den zeitlich-nachfolgenden Zivilgerichtsverfahren, z.B. LG Bochum AZ: 1 O 343/02 .

Richtig und faktisch korrekt und jederzeit nachweisbar sind folgende Tatsachen:

01.
Unterschlagung eines solarkritischen Gutachtenergebnisses (Punkte 3 und 4 aus dem Gutachten vom 10.11.1998) durch das LG Bochum im Zivilverfahren AZ: 1 O 302/97, d.h. ein Gutachtenergebnis über ein Gutachten über die relevante solare Werbeanzeige, was die Bochumer Richter im Jahr 1997/1998 (genauer: am 03./05.02.1998) selbst in Auftrag gegeben hatten. Zudem wurde der richterliche Beweisbeschluss vom 03.11.1997 über die Effizienz der thermischen Solaranlage – insbesondere über die solare Raumheizungswassererwärmung (“Heizungsanlage”) – ohne Angabe von Gründen einer richterlichen Bewertung entzogen.

02.
Verwendung der falschen, zweiten solaren Werbeanzeige durch das OLG Hamm im Berufungsurteil vom 04.07.2001, OLG Hamm, AZ: 12 U 27 / 00

Nun schauen und lesen Sie, wie die Staatsanwaltschaft Bochum diese beiden wichtigen Sachverhalte in den Anklageschriften an den Solarkritiker jahrelang verschleiert hatte. Es handelt sich bei den nachfolgenden Belegen um Screenshots aus den schriftlichen Anklageschriften der Staatsanwaltschaft Bochum, um die Authentizität zu gewährleisten und zu dokumentieren. Die ROT-Markierung stammt von SOLARKRITIK.DE:

aus: Anklageschrift vom 21.12.2005, Staatsanwaltschaft Bochum, AZ: 32 Js 569/04
Anklagefehler20051221_32Js569_04_rotMark
aus: Anklageschrift vom 03.03.2006, Staatsanwaltschaft Bochum, AZ: 32 Js 401/05
Anklagefehler20060303_32Js401_05_rotMark
aus: Anklageschrift vom 04.04.2006, Staatsanwaltschaft Bochum, AZ: 32 Js 92/06
Anklagefehler20060404_32Js92_06_rotMark

In den Anklageschriften wird also das ursprüngliche und fehlerhafte SOLAR-Gerichtsverfahren AZ: 1 O 302/97 durch Verwendung eines falschen Aktenzeichens “3 O …” von der Staatsanwaltschaft Bochum verschleiert und das sehr wichtige und relevante Berufungsverfahren vor dem OLG Hamm AZ: 12 U 27/00 wird in den Anklageschriften überhaupt nicht erwähnt. Der Staatsanwalt bei der STA Bochum, der für diese obigen Anklageschriften verantwortlich gewesen ist, OSTA Schneider, hat auch in seinem mündlichen Vortrag der Anklageschriften am 25.05.2007 in der Hauptverhandlung sogar auch das falsche Aktenzeichen “3 O…” mündlich vorgetragen, und OSTA Schneider reagierte sichtlich irritiert, als der Solarkritiker lautstark im Gerichtssaal “falsch” rief, als der OSTA Schneider selbstsicher das falsche Aktenzeichen zitierte.

Dieser peinliche und wiederholte Fehler der Staatsanwaltschaft Bochum mag auf den 1. Blick nur ein lapidarer Schreibfehler sein, es wird aber durch die Vielzahl der Wiederholungen des Fehlers belegt, dass Ermittlungen, die nach § 160 Abs. 2 StPO eigentlich zu einem Nachweis und Wahrheitsgehalt der Vorwürfe des Solarkritikers rechtsstaatlich hätten führen können und müssen, durch die StA Bochum in Wirklichkeit bis heute nicht und nie stattgefunden haben.
Denn das “dubiose” Zivilgerichtsverfahren 1 O 302/97 bzw. 12 U 27/00 scheint für die Staatsanwaltschaft Bochum auf Anweisung des NRW-Justizministerium als ein “Tabu-Gerichts-Verfahren” deklariert worden zu sein, was auch andere Dokumente der NRW-Justizbehörden belegen, nicht zuletzt auch die Existenz von 198 geheimen Aktenseiten, die im Schwerpunkt diese beiden Zivilgerichtsverfahren betreffen, durch dessen “seltsamen Ausgang” die Solarthermiewirtschaft in Deutschland und dessen “60%-Schwindel” nachweislich begünstigt worden ist.

Der Solarkritiker fragt sich deshalb: Hätte die STA Bochum bezüglich der Vorwürfe des Solarkritikers rechtsstaatlich in alle Richtungen ermittelt, hätte der Aktenzeichenfehler nicht dreimal in strafrechtlichen Anklageschriften passieren können, oder sind die Staatsanwälte in Bochum wirklich so dumm…??

Nee, …die Staatsanwälte in Bochum sind sogar noch dümmer…

Denn mit der Anklageschrift vom 29.10.2012 fabriziert eine weitere Staatsanwältin aus Bochum, diesesmal Staatsanwältin Kraft, erneut diesen gleichen Aktenzeichenfehler:

aus: Anklageschrift vom 29.10.2012, Staatsanwaltschaft Bochum, AZ: 851 Js 118/12Anklagefehler20061029_851Js118_12_rotMark

Das obige Strafverfahren AZ: 851 Js 118/12 beinhaltet übrigens den Vorwurf der Staatsanwaltschaft Bochum, dass der Solarkritiker angeblich eine “Drohmail” an den Rechtsanwalt Schmidt, Dorsten geschickt hätte, was der Solarkritiker aber bis heute unter Eid bestreitet. Richtig ist stattdessen, dass die Staatsanwaltschaft Bochum seit Oktober 2007 den Parteiverrat nach § 356 StGB des Rechtsanwalts Rudolf Schmidt aus Dorsten nicht zur Anklage gebracht hatte.

Glauben Sie wirklich, dass das Verfahren AZ: 851 Js 118/12 das “Ende der Fahnenstange der Dummheit” der Staatsanwaltschaft Bochum ist ? Womöglich nicht. Denn es existiert noch eine weitere Anklageschrift gegen den Solarkritiker, nämlich die aus dem Strafverfahren mit AZ: 32 Js 599/07. Dieses Strafverfahren hatte der Solarkritiker aber in Gänze nicht zur Kenntnis genommen und abgelehnt, mit dem Hinweis an den verantwortlichen Richter, dass der Solarkritiker das Gerichtsverfahren ablehnt, solange die 198 geheimen Aktenseiten beim NRW-Justizministerium über den Urteilsfehler des OLG Hamm aus 2001 existieren und nicht aufgeklärt werden. Der Solarkritiker wurde in dem Strafverfahren AZ: 32 Js 599/07 in Abwesenheit durch menschenrechtswidrigen und nichtigen Strafbefehl im Dezember 2011 zu einer Geldstrafe von ca. 14.000 Euro verurteilt, die im Sommer 2012 durch “Erzwingungshaft” vollstreckt worden sind.

Sie können ja mal eine Wette abschliessen, ob der Aktenzeichenfehler auch in diesem Strafverfahren AZ: 32 Js 599/07 im 1. Satz dieser Anklageschrift zu finden ist und können dann selbst entscheiden, ob die “granitennen Dummheit” der Staatsanwaltschaft Bochum womöglich unendlich ist…!?

Bei so einer erkennbaren “granitennen Dummheit” beantragt die Staatsanwaltschaft bundesweit, also nicht nur die Staatsanwaltschaft in Bochum, i.d.R. psychiatrische Gutachten zur Ermittlung der Schuldfähigkeit/Prozessfähigkeit/Geschäftsfähigkeit des angeblich “dummen und nicht-schuldfähigen” Beschuldigten.

Oder soll durch die “unendliche Dummheit” (oder vielleicht: Faulheit und Bequemlichkeit per Copy-and-Paste ?) der Staatsanwaltschaft Bochum nur die womöglich in Wirklichkeit existierende unendliche “kriminelle Energie” der Bochumer Staatsanwaltschaft zur Durchsetzung dubioser politischer Zielsetzungen retuschiert werden ?

Es ergeben sich für den Solarkritiker drei Fragen an den NRW-Justizminister Thomas Kutschaty wegen der obigen Recherche:

Thomas Kutschaty NRW-Justizminister

1. Befindet sich der Aktenzeichenfehler “3 0…” auch in der Anklageschrift der STA Bochum zu AZ: 32 Js 599/07 ?

2. Werden, Herr Kutschaty, die Staatsanwälte in Bochum durch Erstellung eines psychiatrischen Gutachtens kurzfristig auf Prozessfähigkeit überprüft? Wenn NEIN, warum nicht ?

3. Können Sie, Herr Kutschaty, dem Solarkritiker rechtsstaatliche Gründe auf Grundlage eines für den Solarkritiker und Grundrechteträgers wirksamen Grundgesetzes nennen, warum der Solarkritiker nach der langjährigen Verweigerung der Rechtmässigkeitskontrolle des Artikel 19 Abs. 4 GG durch deutsche Richter, der Existenz von 198 geheimen Aktenseiten und seiner Flucht ins Ausland im November 2012 wieder nach Deutschland zurückkehren sollte?

Antwortmöglichkeit für Thomas Kutschaty auf die drei sachlich-gestellten Fragen des Solarkritikers

Vielleicht erklärt ja die interessante Sichtweise im Zitat von Sonja Zietlow die  “unendliche Dummheit (?) der Staatsanwaltschaft Bochum” ?:

Zietlow_20130121_DummheitPechBeimDenken

Update am 22.01.2013:
Auch dem bekannten TV-Journalisten Günter Ederer wurden von den EXPERTEN (!) beim NRW-Justizministerium am 27.04.2010 bezüglich der relevanten Gerichtsverfahren und der Vorwürfe des Solarkritikers falsche Aktenzeichen mitgeteilt:

Ederer_Mails_Justizministerium20100427_Seite1

Korrekt hätten die Aktenzeichen lauten müssen: 1 O 302/97 und 1 O 343/02.
Glauben Sie noch an Zufall, oder gar an die “unendliche Dummheit der Justiz” ?

Am 06.09.2010 wurde im BR der TV-Beitrag von Günter Ederer gesendet. Ursprünglich war geplant, dass der  TV-Beitrag am 04.05.2010 in ARD-”Plusminus” gesendet werden sollte:

Der obige TV-Bericht vom 06.09.2010 von Günter Ederer enthält einige Detail-Fehler, aber der TV-Bericht bringt in der Sache die Machenschaften der NRW-Justiz trotz der Dateilfehler thematisch ganz gut rüber.
Aber der TV-Bericht thematisiert nicht den Urteilsfehler des OLG Hamm vom 04.07.2001. Das Urteil basiert nämlich auf der falschen Werbeanzeige, nämlich eine Werbeanzeige, die nachweislich NICHT zum Solarkaufvertrag vom 01.10.1996 geführt hatte. Dieses sehr wichtige Detail erwähnt leider der TV-Bericht von Günter Ederer nicht.

Ergänzung am 28.01.2013:
Ab Februar 2011 begann auch das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen die “Waffe der Psychiatrisierung” gegen den Solarkritiker einzusetzen. Zu diesem Zweck verfasste das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen am 29.03.2011 eine Aktenanfrage über das damals abgeschlossene Strafverfahren AZ: 32 Js 569/04.  Nun schauen Sie, welches Info-Schreiben vom 01.04.2011 die Staatsanwaltschaft Bochum an das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen zurückgeschickt hatte, und es war wohl kein Aprilscherz:

SOLARKRITIK.DE hat die persönlichen Daten des Beschuldigten mit ROTEN Balken anonymisiert, damit der Beschuldigte durch die hier veröffentlichte und dokumentierte "endlose Dummheit (?) der Staatsanwaltschaft Bochum" nicht doppelt bestraft wird.

SOLARKRITIK.DE hat die persönlichen Daten des Beschuldigten mit ROTEN Balken anonymisiert, damit der Beschuldigte durch die hier veröffentlichte und dokumentierte “unendliche Dummheit (?) der Staatsanwaltschaft Bochum” nicht doppelt bestraft wird.

Wie Sie feststellen, hat die Staatsanwaltschaft Bochum aus dem korrekten Aktenzeichen 32 Js 569/04 ein Schreiben mit dem fehlerhaften Aktenzeichen 36 Js 569/04 fabriziert, und die “Automatismen” bei der Staatsanwaltschaft Bochum besorgen dann den Rest und das Schreiben wird unkontrolliert verschickt…mit den persönlichen Daten eines “wildfremden Beschuldigten” aus Herne.

Wenn Sie nun geglaubt haben, dem verantwortlichen Richter am Verwaltungsgericht Gelsenkirchen Voßkamp wäre dieser Fehler aufgefallen, dann täuschen Sie sich, denn der Richter am Verwaltungsgericht Gelsenkirchen Voßkamp tut in seinem Aktenvermerk vom 12.04.2011 so, als ob alles in Ordnung und korrekt wäre:

VerwGerGelsenk_20110412_RichterVosskamp_Aktenvermerk

Dieser Fehler wird im Aktenvermerk vom 12.04.2011 einfach ignoriert und totgeschwiegen und auch noch ganz unverblümt – bei Umgehung jedweder datenschutzrechtlicher behördlicher Vorschriften – zusammen mit seinem Aktenvermerk vom 12.04.2011 an den Solarkritiker per Post verschickt, der diese beiden “dubiosen” Schriftstücke am 20.04.2011 (!) per Post erhalten hatte.

Und übrigens zur Info: Hinter dem im Aktenvermerk erwähnten Aktenzeichen “28 Ds 301/08″ des Amtsgerichts Recklinghausen verbirgt sich das hier im Blog bereits ebenfalls erwähnte Aktenzeichen der Staatsanwaltschaft Bochum AZ: 32 Js 599/07, um die von der Justiz wohl gewollten Verwirrung auch beim Blog-Leser hier noch vollends auf die Spitze zu treiben. Bei dem im Aktenvermerk erwähnten medizinischen Sachverständigen “Dr. Oswald aus Langenfeld” sollte sich der Solarkritiker am 20.04.2011 (!) im Rahmen des Beleidigungs-Strafverfahrens AZ: 32 Js 599/07 psychiatrisch auf Schuldfähigkeit untersuchen lassen, was der Solarkritiker aber damals verweigert hatte.

Erinnern Sie sich noch an die oben am 08.01.2013 ursprünglich gestellte 1. Frage an NRW-Justizminister Thomas Kutschaty zum Aktenzeichen 32 Js 599/07, die übrigens immer noch unbeantwortet ist ?? Genauso auch wie Frage 2 und 3.

Lesen Sie auch:
Die Dummheit (!?) der Juristen ODER: Wie durch Kopieren von Textbausteinen eine politisch-gewollte “Wahrheit” entsteht !!

und:
Die dreiste Lüge seit 2002 der NRW-Juristen

Erstveröffentlichung des Blogtextes am 08.01.2013, zuletzt optimiert am 21.05.2013, 07Uhr35

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