Wenn man sich aktuell die Effizienz-Aussagen von vermeintlichen Experten über die angeblich grandiosen Heizleistungen von Wärmepumpen anhört, bekomme ich ein grausiges Deja-Vu.
Es läuft aktuell der gleiche Effizienz-Schwindel mit Wärmepumpen wie damals mit thermischen Solaranlagen, der vor gut 25 Jahren begonnen hatte, als ROT-GRÜN im Jahr 1998 erstmalig die Bundestagswahl gewonnen hatte.
Seit Wochen und Monaten befällt mich ein ungutes Gefühl, wie vermeintlich kritische Juristen die Kritik an den politisch-gewollten CORONA-Massnahmen regelrecht „gekapert“ haben und dabei auch mit den wahrlich zwingenden verfassungsrechtlichen Vorgaben aus dem Grundgesetz argumentieren. Unter der Ticket-Nummer #186789 liegen seit dem 02.09.2020 zwei Fragen bei den sog. „KLAGEPATEN“, um zu Überprüfen, inwieweit die Rechtsanwälte bei den „KLAGEPATEN“, wie z.B. Markus Haintz, Ralf Ludwig, Dirk Sattelmaier und Reiner Fuellmich, wirklich und wahrhaftig auf Seiten der verfassungsrechtlichen Vorgaben des Grundgesetzes stehen. Die folgenden zwei Fragen wurden bis heute (Stand: 25.11.2020) von den Klagenpaten nicht beantwortet:
Seit dem 13.11.2020 kursiert ein gemaltes, recht-hübsches Bild über die vier CORONA-INFO-TOUR-Macher, die u.a. den Rechtsanwalt Ralf Ludwig mit Grundgesetz in der Hand zeigt:
Deshalb wiederholte ich daraufhin meine beiden gestellten Fragen mit der folgenden verbindenden Collage in Richtung Ralf Ludwig:
Auch Ralf Ludwig beantwortete die beiden Fragen NICHT !!
Bereits am 23.10.2020 interviewte der corona-kritische Schweizer Videoblogger Roger Bittel (den ich sehr schätze) in einem LIVE-Gespräch den vermeintlich ebenfalls corona- und justizkritischen bundesdeutschen Richter am Amtsgericht DinslakenThorsten Schleif. Leider hatte ich das Youtube-Live-Gespräch am 23.10.2020 nicht persönlich live mitbekommen, sodass ich im LiveChat leider keine kritischen Fragen an den Richter Thorsten Schleif gestellt hatte, was ich nämlich gerne getan hätte.
Das hatte ich dann in den nächsten Tagen nachgeholt und das bisherige Ergebnis der Diskussion mit dem Richter am Amtsgericht Dinslaken Thorsten Schleif ersehen Sie in der folgenden zwei-seitigen Zusammenfassung (.pdf):Wie Sie an der Antwort von Thorsten Schleif vom 18.11.2020 lesen können, hat er die sachliche Richtigkeit meiner Recherchen zwar bestätigt, allerdings äussert und entkräftet er nicht meine Kritik, dass mindestens zwei Richter-auf-Probe (= Proberichter) beim Amtsgericht Dinslaken (Richter Türksoy und Richter Kotte) grundgesetzwidrig Einzelrichterentscheidungen treffen. Stattdessen erweckt der Richter am Amtsgericht Thorsten Schleif den Eindruck, das Grundgesetz mit seinem verfassungsrechtlichen Artikel 97 GG („Richter sind unabhängig“) gälte bei jedem deutschen Amtsgericht vermeintlich nicht. Hallo?
Deshalb ist jeder Geschäftsverteilungsplan bei jedem deutschen Amtsgericht zu überprüfen, ob dort Richter-auf-Probe Einzelrichterentscheidungen fällen und dann ist in einem 1. Schritt dieser Richter wegen Verstoss gegen Art. 101 GG und Art. 97 GG umgehend abzulehnen. Auch Rechtsanwälte sind abzulehnen, die die DAS bei Ihrem Amtsgericht nicht durchsetzen wollen.
Wie erkennen Sie „Richter auf-Probe“?
Diesen „Richtern auf Probe“ fehlt die namentliche Ergänzung „…am Amtsgericht“ im Geschäftsverteilungsplan (GVP) eines jeden deutschen Amtsgerichts, hier: z.B. Richter Kotte im GVP des Amtsgerichts Dinslaken:
Das gleiche gilt für den Richter Türksoy im gleichen GVP des Amtsgericht Dinslaken.
Der Richter am Amtsgericht Otte (ein anderer Richter, der sich ohne „K“ schreibt) besitzt im GVP beim Amtsgericht Dinslaken im Gegensatz dazu die namentliche Ergänzung „…am Amtsgericht“ und ist dadurch als nach Art. 97 GG unabhängiger Richter auf Lebenszeit im GVP ausgewiesen und als solcher für Rechtsanwälte erkennbar:
Fragen Sie sich mal: Hat Sie ein Rechtsanwalt jemals über diese intransparente Differenzierung bei deutschen Richtern aufgeklärt?
Haben die Rechtsanwälte Ralf Ludwig, Markus Haintz, Dirk Sattelmaier, Reiner Fuellmich jemals auf die Diskrepanz hingewiesen, dass Richter-auf-Probe, die Einzelrichterentscheidungen treffen, grundgesetzwidrig wegen Verstoss gegen Art. 97 GG agieren?
Warum agieren Richter-auf-Probe, die Einzelrichterentscheidungen treffen, grundgesetzwidrig?
Weil Richter-auf-Probe wegen ihrer i.d.R. 5-jährigen Probezeit als Richter zwangsläufig keine unabhängigen Einzelrichterentscheidungen treffen können, weil sie mit ihren womöglich umstrittenen und politisch-nicht-konformen richterlichen Entscheidungen, Gefahr laufen, die Probezeit nicht zu überstehen. Insofern sind diese Einzelrichterentscheidungen nicht GG-konform, weil sie gegen Art. 97 GG verstossen.
In meiner Mail vom 18.11.2020 an den Richter am Amtsgericht Thorsten Schleif erwähne ich eine richterliche Expertise, die dort ab Seite 4 den Sachverhalt im Detail erläutert und mit höchstrichterlichen Urteilen belegt.
Nun darf man gespannt sein, ob Irgendeiner, der in diesem obigen Blogtext genannten Juristen meine Kritik am bundesdeutschen Justizwesen grundgesetzkonform entkräften kann.
Denn dieses grundgesetzwidrige Agieren deutscher Juristen ist nur die „Spitze eines Eisberges“, wie deutsche Juristen seit Jahren und Jahrzehnten das Grundgesetz entmachtet haben. Auf Anfrage nenne ich Ihnen noch weitere Beispiele, die Sie aber auch selbst recherchieren können, wenn Sie mein FAQ durcharbeiten. Dort finden Sie zahlreiche GG-Verletzungen deutscher Juristen, z.B. wie mit § 99 Abs. 1 Satz 2 der einfachgesetzlichen Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) die Rechtsstaatlichkeitskontrolle nach Art. 19 Abs. 4 GG entmachtet worden ist.
Soweit der Rechtsanwalt Dirk Sattelmeier in seinem TELEGRAM-Kanal das Motto verbreitet „Wissen ist eine Holschuld„, praktiziere ich genau diese Holschuld gegenüber der bundesdeutschen Justiz, nachdem ich mehrfach in den letzten 20 Jahren von Rechtsanwälten, Richtern und Juristen aufs Übelste rechtsstaatlich hintergangen worden bin. Und zu dieser Holschuld gehört deshalb, dass ich nicht aufhören werde, den angeblich so-ehrenhaften Vertretern der bundesdeutschen Justiz (unbequeme) Fragen zu stellen:
Teil 2 von „DIE GEHEIMAKTE HOFFMANN XXL“ beschreibt und dokumentiert, dass das Sonnenkraft-Flyer-Plakat mit „Halbieren Sie Ihre Heizkosten“ kein Einzelfall gewesen ist und es werden „Weitere Solarschwindeleien“ dokumentiert, beim Deutschen Bundestag, beim SPIEGEL, beim STERN und beim Bundesverband Verbraucherzentralen:
Am 16.12.2018 um 21:40 Uhr auf SRF1 wird die Reportage „DIE GEHEIMAKTE HOFFMANN“ gezeigt. Der am 06.12.2018 vom SRF veröffentlichte Pressetext verkürzt die relevanten Sachverhalte stark, sodass es notwendig gewesen ist, einen ergänzten Pressetext zu veröffentlichen, den sie nachfolgend lesen können. Die im Vergleich zum SRF-Pressetext ergänzten/geänderten Text-Passagen sind in BLAU geschrieben und die verlinkten FAQ-Hinweise [FAQ#13 bis FAQ#18] erläutern die Gründe für diese Änderungen:
Wahrscheinlich noch in diesem Jahr 2018 wird ein ausländischer, öffentlich-rechtlicher TV-Sender einen 23-minütigen TV-Bericht über den bundesdeutschen Justizskandal „Die Geheimakte Hoffmann“ senden, der in Ansätzen darüber berichten wird, wie die bundesdeutsche Justiz und Richterschaft den solaren 60%-Schwindel durch 198 geheime Aktenseiten vertuscht hatte:
Das obige Video ist ein 15-minütiges Ankündigungs-Video mit zusätzlichen eindrücklichen Ausschnitten, die parallel während der Dreharbeiten von mir mitgefilmt wurden.
Bis heute (07.11.2018) ist der genaue Sendetermin von „Die Geheimakte Hoffmann“ noch nicht bekannt. Wenn der genaue Sendetermin feststeht, werde ich hier und über Twitter @solarkritik darüber informieren.
Wenn Sie mehr über den Justizskandal „Solarkritik“ und den 198 geheimgehaltenen Aktenseiten beim NRW-Justizministerium erfahren wollen, schauen Sie mein 23-minütiges Video aus Juli 2018 und recherchieren Sie intensiv imFAQ .
Im Zusammenhang mit den TV-Dreharbeiten eines ausländischen TV-Senders, der den Fall SOLARKRITIK seit März 2018 aufarbeitet und meine gegenwärtige Lebens-Situation beleuchtet, habe ich nun im Juli 2018 ein 23-minütiges Video erstellt, was speziell die Willkür und das rechtswidrige Agieren der deutschen Juristen in Ansätzen beschreibt, der ich seit über 20 Jahren ausgeliefert bin. Das folgende Video kann aber in 23 Minuten nur die „Spitze eines Eisberges“ zeigen, erwähnen und erklären. Aber diese 23 Minuten dürften hoffentlich jeden Zuschauer bereits ausgiebig aufrütteln:
In dem bereits im April 2018 erstellten FAQ, was auf den Fragen des ausländischen TV-Journalisten basiert, werden meine Antworten dokumentiert und belegt. Wenn Sie weitere Fragen haben, dürfen Sie diese Fragen gerne stellen. Am Ende einer jeden FAQ-Antwort gibt es die Möglichkeit, per Mail weitere Fragen zu stellen. Ich werde das FAQ ständig erweitern, um auch noch die letzten Fragen zu klären und um die perfiden und gg-widrigen Machenschaften deutscher Juristen weiter öffentlich zu machen.
Im obigen Video wird aus Zeitgründen z.B. nicht erwähnt, dass das Amtsgericht Recklinghausen das dort hinterlegte Testament meiner Eltern „verschlampt“ hatte und dann einfach ein neues Testament hat erstellen lassen, dessen Kosten (3.000 – 4.000 DM) für die sehr merkwürdige Neuerstellung des Testaments meiner Mutter auferlegt wurden. Kein Witz. Die „Schlamperei“ besteht darin, dass das Amtsgericht Recklinghausen das Testament meiner Eltern in den 1970er-Jahren an die falsche Frau, nämlich an die nicht-befugte 1. Frau meines Vaters, ausgehändigt hatte, was aber erst Anfang der 1990er-Jahre – also fast 20 Jahre später – aufgefallen ist. Dieser für Juristen und für ein Amtsgericht hoch-peinliche Sachverhalt wird ebenfalls bis heute vom Amtsgericht Recklinghausen – wohl ebenfalls aus standesrechtlicher Eitelkeit der Juristen – vertuscht. Lesen Sie dazu auch die FAQ-Antwort #4.
Im obigen Video wird ebenfalls nicht erwähnt, dass der dringende Verdacht besteht, dass im Dezember 2010 eine Psychiatrie-Ärztin „auf Probe“ von der LWL-Psycho-Klinik in Herten mit ihrem damaligen Status „Ärztin auf Probe“ standesrechtlich genötigt (besser: erpresst) worden ist, ein politisch-gewolltes Psychogutachten über mich zu erstellen.
Solarkritiker, EIKE- und Klimamanifest-von-Heiligenroth-Gründungsmitglied RAINER HOFFMANN schaffte es am 15.11.2017 bei der 2. #SagsMirInsGesicht-Skype-Anruferaktion der ARD-TAGESSCHAU-Redaktion durchzukommen und konfrontierte ARD-Chefredakteur Kai Gniffke mit mehreren „Unbequemen Wahrheiten“ über die TAGESSCHAU.
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