Seit Wochen und Monaten befällt mich ein ungutes Gefühl, wie vermeintlich kritische Juristen die Kritik an den politisch-gewollten CORONA-Massnahmen regelrecht „gekapert“ haben und dabei auch mit den wahrlich zwingenden verfassungsrechtlichen Vorgaben aus dem Grundgesetz argumentieren. Unter der Ticket-Nummer #186789 liegen seit dem 02.09.2020 zwei Fragen bei den sog. „KLAGEPATEN“, um zu Überprüfen, inwieweit die Rechtsanwälte bei den „KLAGEPATEN“, wie z.B. Markus Haintz, Ralf Ludwig, Dirk Sattelmaier und Reiner Fuellmich, wirklich und wahrhaftig auf Seiten der verfassungsrechtlichen Vorgaben des Grundgesetzes stehen. Die folgenden zwei Fragen wurden bis heute (Stand: 25.11.2020) von den Klagenpaten nicht beantwortet:
Seit dem 13.11.2020 kursiert ein gemaltes, recht-hübsches Bild über die vier CORONA-INFO-TOUR-Macher, die u.a. den Rechtsanwalt Ralf Ludwig mit Grundgesetz in der Hand zeigt:
Deshalb wiederholte ich daraufhin meine beiden gestellten Fragen mit der folgenden verbindenden Collage in Richtung Ralf Ludwig:
Auch Ralf Ludwig beantwortete die beiden Fragen NICHT !!
Bereits am 23.10.2020 interviewte der corona-kritische Schweizer Videoblogger Roger Bittel (den ich sehr schätze) in einem LIVE-Gespräch den vermeintlich ebenfalls corona- und justizkritischen bundesdeutschen Richter am Amtsgericht Dinslaken Thorsten Schleif. Leider hatte ich das Youtube-Live-Gespräch am 23.10.2020 nicht persönlich live mitbekommen, sodass ich im LiveChat leider keine kritischen Fragen an den Richter Thorsten Schleif gestellt hatte, was ich nämlich gerne getan hätte.
Das hatte ich dann in den nächsten Tagen nachgeholt und das bisherige Ergebnis der Diskussion mit dem Richter am Amtsgericht Dinslaken Thorsten Schleif ersehen Sie in der folgenden zwei-seitigen Zusammenfassung (.pdf):Wie Sie an der Antwort von Thorsten Schleif vom 18.11.2020 lesen können, hat er die sachliche Richtigkeit meiner Recherchen zwar bestätigt, allerdings äussert und entkräftet er nicht meine Kritik, dass mindestens zwei Richter-auf-Probe (= Proberichter) beim Amtsgericht Dinslaken (Richter Türksoy und Richter Kotte) grundgesetzwidrig Einzelrichterentscheidungen treffen. Stattdessen erweckt der Richter am Amtsgericht Thorsten Schleif den Eindruck, das Grundgesetz mit seinem verfassungsrechtlichen Artikel 97 GG („Richter sind unabhängig“) gälte bei jedem deutschen Amtsgericht vermeintlich nicht. Hallo?
Deshalb ist jeder Geschäftsverteilungsplan bei jedem deutschen Amtsgericht zu überprüfen, ob dort Richter-auf-Probe Einzelrichterentscheidungen fällen und dann ist in einem 1. Schritt dieser Richter wegen Verstoss gegen Art. 101 GG und Art. 97 GG umgehend abzulehnen. Auch Rechtsanwälte sind abzulehnen, die die DAS bei Ihrem Amtsgericht nicht durchsetzen wollen.
Wie erkennen Sie „Richter auf-Probe“?
Diesen „Richtern auf Probe“ fehlt die namentliche Ergänzung „…am Amtsgericht“ im Geschäftsverteilungsplan (GVP) eines jeden deutschen Amtsgerichts, hier: z.B. Richter Kotte im GVP des Amtsgerichts Dinslaken:
Das gleiche gilt für den Richter Türksoy im gleichen GVP des Amtsgericht Dinslaken.
Der Richter am Amtsgericht Otte (ein anderer Richter, der sich ohne „K“ schreibt) besitzt im GVP beim Amtsgericht Dinslaken im Gegensatz dazu die namentliche Ergänzung „…am Amtsgericht“ und ist dadurch als nach Art. 97 GG unabhängiger Richter auf Lebenszeit im GVP ausgewiesen und als solcher für Rechtsanwälte erkennbar:
Fragen Sie sich mal: Hat Sie ein Rechtsanwalt jemals über diese intransparente Differenzierung bei deutschen Richtern aufgeklärt?
Haben die Rechtsanwälte Ralf Ludwig, Markus Haintz, Dirk Sattelmaier, Reiner Fuellmich jemals auf die Diskrepanz hingewiesen, dass Richter-auf-Probe, die Einzelrichterentscheidungen treffen, grundgesetzwidrig wegen Verstoss gegen Art. 97 GG agieren?
Warum agieren Richter-auf-Probe, die Einzelrichterentscheidungen treffen, grundgesetzwidrig?
Weil Richter-auf-Probe wegen ihrer i.d.R. 5-jährigen Probezeit als Richter zwangsläufig keine unabhängigen Einzelrichterentscheidungen treffen können, weil sie mit ihren womöglich umstrittenen und politisch-nicht-konformen richterlichen Entscheidungen, Gefahr laufen, die Probezeit nicht zu überstehen. Insofern sind diese Einzelrichterentscheidungen nicht GG-konform, weil sie gegen Art. 97 GG verstossen.
In meiner Mail vom 18.11.2020 an den Richter am Amtsgericht Thorsten Schleif erwähne ich eine richterliche Expertise, die dort ab Seite 4 den Sachverhalt im Detail erläutert und mit höchstrichterlichen Urteilen belegt.
Nun darf man gespannt sein, ob Irgendeiner, der in diesem obigen Blogtext genannten Juristen meine Kritik am bundesdeutschen Justizwesen grundgesetzkonform entkräften kann.
Denn dieses grundgesetzwidrige Agieren deutscher Juristen ist nur die „Spitze eines Eisberges“, wie deutsche Juristen seit Jahren und Jahrzehnten das Grundgesetz entmachtet haben. Auf Anfrage nenne ich Ihnen noch weitere Beispiele, die Sie aber auch selbst recherchieren können, wenn Sie mein FAQ durcharbeiten. Dort finden Sie zahlreiche GG-Verletzungen deutscher Juristen, z.B. wie mit § 99 Abs. 1 Satz 2 der einfachgesetzlichen Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) die Rechtsstaatlichkeitskontrolle nach Art. 19 Abs. 4 GG entmachtet worden ist.
Soweit der Rechtsanwalt Dirk Sattelmeier in seinem TELEGRAM-Kanal das Motto verbreitet „Wissen ist eine Holschuld„, praktiziere ich genau diese Holschuld gegenüber der bundesdeutschen Justiz, nachdem ich mehrfach in den letzten 20 Jahren von Rechtsanwälten, Richtern und Juristen aufs Übelste rechtsstaatlich hintergangen worden bin. Und zu dieser Holschuld gehört deshalb, dass ich nicht aufhören werde, den angeblich so-ehrenhaften Vertretern der bundesdeutschen Justiz (unbequeme) Fragen zu stellen:
Erstveröffentlichung am: 25.11.2020, 16Uhr00
optimiert/aktualisiert am: 25.11.2020, 16Uhr00
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