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FAQ#09-Antwort
Jetzt kommen die fünf (!) der 198 geheimen Aktenseiten "ins Spiel", die mir trotz Geheimhaltung trotzdem bekannt sind. Drei der fünf als geheimdeklarierten, aber mir trotzdem bekannten Aktenseiten der Akte 4121 E-III 372/98 beim NRW-Justizministerium sind hier: Der damalige Ministerialdirigent Walther Müggenburg hatte den folgenden Sachverhalt gefälscht, als er die Mitteilung vom 15.12.2004 an den Petitionsausschuss des NRW-Landtags geschickt hatte, Die faktische Unwahrheit wurde von mir rot-markiert: ![]() Müggenburg hat mit seinem Satz…
in der gleichen Weise – genauso wie das Landgericht Bochum und das OLG Hamm – das am 05.02.1998 gerichtlich-beauftragte 2Gutachtenergebnis vom 10.11.1998 (Punkt 3 und 4) 3 unterschlagen, weil unter Punkt 3 des Gutachtens wörtlich steht:
Weiter heisst es in den von den Gerichten und von Müggenburg unterschlagenen gerichtlichveranlassten Gutachten unter dem Punkt 4:
Es steht im gerichtlich-veranlassten Gutachten also:
Ist ja eigentlich auch vollkommen logisch: Jeder halbwegs gebildete Mensch wird bestätigen, dass thermische Solaranlagen angeschafft werden, um die Kosten für einen Wärme(energie)bedarf durch kostenlose Solarenergie zu substituieren d.h. zu minimieren, und nicht, um einen „Warmwasserbedarf“ zu decken bzw. zu substituieren. Und genau DAS ist die Aussage der Punkte 3 und 4 des Gutachtens, die von den Gerichten in ihren Urteilen unterschlagen worden sind: Obwohl und auch weil der Slogan "„60% – 70% Ihres Warmwasserbedarfs….“ vom Grundsatz her falsch ist, intererpretiert der unwissende und zu-täuschende Solarkunde diesen Slogan zwangsläufig als könne man "60 - 70% des Wärme(energie)bedarfs" mit einer thermischen Solaranlage decken. Denn eine thermische Solaranlage erzeugt Wärme, und kein Wasser (egal ob warm oder kalt). Und bitte beachten Sie, dass durch den Gutachtenantrag vom 03.02.1998 4 beantragt worden ist, die solare Werbe-Aussage über den „Wärmebedarf“ zu überprüfen, und nicht über den Warmwasserbedarf: ![]()
Mit seinem weiteren, faktisch unwahren, angeblich erklärerischen Halbsatz auf der geheimgehaltenen Seite 226 der Akte 4121 E-III 372/98 …
…hat Walther Müggenburg zusätzlich gegenüber dem NRW-Petitionsausschuss verschleiert und den Sachverhalt weiter verfälscht, dass die verantwortlichen Gerichte die korrekte Werbeanzeige in Wirklichkeit unterschlagen haben, wo in der Werbeanzeige begrifflich KEIN Trinkwasser ausgewiesen war, sondern statt dessen der Begriff Brauchwasser, was fachbegrifflich nicht die Definition von „Trinkwasser“ besitzt!! Googlen Sie, sehr geehrter Leser dieser Antwort, selbst einfach mal nach „Brauchwasser 6". Kein einziges SOLAR-Prospekt aus den Zeiten des Solarkaufvertrags im Jahr 1996 wies in dieser Zeit den Begriff „Trinkwasser“ in Verbindung mit der Effizienz der thermischen Solaranlage aus, sondern jedes Solarprospekt verwendet damals rigoros den Begriff „Brauchwasser", wohl ziemlich eindeutig mit der Absicht, die Solarkunden mit der solaren Effizienz zu täuschen, in dem täuschend ein Bezug zum Raumheizungswasser hergestellt worden ist. Auch das Amtsgericht Marl hatte in der Urteilsbegründung des Urteils vom 15.02.2002, AZ: 16 C 676/01 7den Begriff „Brauchwasser“ eindeutig in Verbindung mit „Raumheizungswasser“ verwendet: ![]() Auf Anfrage 8 kann ich eine Menge an Beweisbelegen zusätzlich vorlegen, die „Brauchwasser = NICHT-Trinkwasser“ ausweisen. Ich kann auch definitiv mitteilen: Wenn in der damaligen Werbeanzeige vom 19.01.1996 anstatt "Brauchwasser" damals "Trinkwasser" gestanden hätte, hätte ich nie und niemals eine thermische Solaranlage gekauft, weil mir dann klar gewesen wäre, dass der Solarverkäufer die "60%-70%" nur auf die Trinkwassererwärmung bezieht, die aber nur ca. 20% des jährlichen Heizenergieaufkommens ausmacht. Ich wusste damals im Januar 1996 - vor Kauf der thermischen Solaranlage - das "20%/80%-Verhältnis" zwischen dem Heizenergiebedarf für die Trinkwassererwärmung (20%) und dem Heizenergiebedarf für Raumheizungswassererwärmung (80%). Und Walther Müggenburg schreibt dann auch noch als dreisten Kommentar zu seinen nachweisbaren Sachverhaltsfälschungen vom 15.12.2004:
Es ist stattdessen richtig, dass ich bis heute die Sachverhaltsfälschungen des Walther Müggenburg nicht akzeptiere und nicht einsehe!! Weitere Informationen über die Sachverhaltsfälschungen des damaligen Ministerialdirigenten Walther Müggenburg beim NRW-Justizministerium auch in meinem Blogtext, hier: Wenn Sie (kritische) Fragen zu meiner Antwort #09 haben oder ergänzende Belege benötigen, teilen Sie mir das bitte per Mail 10 mit. Erstveröffentlichung am 23.04.2018, 07Uhr00 optimiert/aktualisiert am: 23.04.2018, 07Uhr00 |
Links:
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Post date: 2018-04-23 07:00:11 Post date GMT: 2018-04-23 05:00:11 Post modified date: 2018-04-23 07:19:50 Post modified date GMT: 2018-04-23 05:19:50 |
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