FAQ#15-Antwort

  • #15 Warum ist die Behauptung im ursprünglichen SRF-Pressetext zu „DIE GEHEIMAKTE HOFFMANN“: „Reporter Simon Christen berichtet über einen, dem die deutsche Psychiatrie einen «Querulantenwahn» diagnostizierte.„, der bereits bei www.teleboy.ch veröffentlicht worden ist, bevor der Text vom SRF korrigiert worden ist, eine grob-falsche Darstellung der Fakten, was auch angeblich Ihre Persönlichkeitsrechte eklatant verletzt hat?

…weil es sich deutschlandweit nur um eine damalige Psychatrie-Ärztin-zur-Probe in der Hertener Psychiatrie handelt, die diesen angeblichen „Querulantenwahn“ im Dezember 2010 diagnostiziert hatte, nachdem man mich am 26.11.2010 unter rechtsstaatlich sehr bedenklichen Umständen in die Psychiatrie in Herten i. Westf.  eingeliefert hatte.

Ich muss in aller Deutlichkeit ebenfalls darauf hinweisen, dass die wortwörtliche Bezeichnung „Querulantenwahn“ in KEINEM der Gutachten steht, sondern das SRF hat mit diesen Begriff durch Zusammenwürfeln von Diagnoseformulierungen (die ich aus Persönlichkeitsschutzgründen hier nicht zitiere) diesen Begriff eigenmächtig kreiert, was auch deutlich macht, wie die Willkür der Psychiatrie auch von angeblich unabhängigen und angeblich präzise arbeitenden Journalisten auf eine weitere perfide Stufe gehoben wird.

Ich hatte bis dahin jede Psychiatrisierung meiner Person abgelehnt und habe so eine Untersuchung auch in den Folgejahren 2011 und 2012 nachweislich und rigoros abgelehnt. Aus guten Gründen. Mein Video aus Juli 2018 erklärt und belegt ab Minute 13:02 diese Gründe.

Und diese Hertener Psychiatrie-Ärztin mit Namen Carina Nolte war im Jahr 2010 noch – nach ihren eigenen Angaben, die sie mir am 03.12.2010 unmittelbar bei meiner Entlassung persönlich mitgeteilt hatte  – eine Psychiatrie-Ärztinzur-Probe, und wurde – so hege ich den dringenden Verdacht – dass diese „Ärztin-zur-Probe“ durch ihren beruflichen Probestatus zu dieser „Querulantenwahn“-Diagnose politisch von den Hertener Psychiatrie-Verantwortlichen genötigt und erpresst worden ist.

Kurz: Wenn diese Ärztin-zur-Probe Carina Nolte dieses „Querulantenwahn-Gutachten“ über mich nicht erstellt hätte, hätte sie die Probezeit in der Hertener Psychiatrie beruflich nicht „überlebt“.

Meine brisante These: Der Probestatus dient der politisch-motivierten Erpressung von Ärzten, insbesondere von Psychiatrie-Ärzten. Das gleiche gilt für sog. „Richter-auf-Probe“ !!

Es wird sich jederzeit amtlich überprüfen lassen, ob die Psychiatrie-Ärztin Carina Nolte am 03.12.2010 beruflich wirklich in der Probezeit an der Hertener Psychiatrie gewesen ist und dieser Probestatus defacto korrekt ist, den mir Frau Nolte am 03.12.2010 persönlich mitgeteilt hatte, als sie mir am 03.12.2010 bei meiner Entlassung den Umschlag mit dem Kurzgutachten übergab und am 03.12.2010 nahezu wörtlich sagte:

Entschuldigen Sie, Herr Hoffmann, aber ich muss das tun, denn ich bin noch Ärztin-zur-Probe.

Und beide perfide Psycho-Gutachten (Kurz- und Langgutachten) enthalten ja auch die wichtige Information nicht, dass ich aus der „Psychoklapse“ am 03.12.2010 umgehend entlassen worden bin, weil ich einen Tag zuvor – am Donnerstag, den 02.12.2010 – die Existenz der 198 geheimen Aktenseiten ja definitiv durch das Vorlegen des 5-seitigen Schreiben des NRW-Justizministerium vom 07.10.2009 explizit belegen und beweisen konnte.

Aber es muss ja auch zusätzlich die wichtige Frage gestellt werden, wie es denn eigentlich dazu kam, dass ich am 26.11.2010 in der Psychiatrie in Herten landete:

Der vom NRW-Justizministerium straffreigestellte „Solaranwalt“ Dr. G. aus Recklinghausen beantragte für diesen Tag am Freitag, 26.11.2010 eine „eidesstattliche Versicherung“ von mir einholen zu lassen, unter dem zusätzlichen perfiden Vorwand nach § 14 PsychKG, es läge angeblich „Gefahr in Verzug“ vor:

Foto des Screenshot der „Anordnung der sofortigen Unterbringung“, die ich erst bei der Akteneinsichtnahme am 30.11.2011 zur Kenntnis erhalten hatte, als ich die Gerichtsakten zum Verwaltunsgerichtsverfahren 17 K 3614/06 eingesehen habe. Die Richter beim Verwaltungericht Gelsenkirchen benutzten also das Psychiatrieverfahren als Argument GEGEN MICH, um die 198 geheimen Aktenseiten beim NRW-Justizministerium nicht vorlegen zu müssen !!

Auch wenn diese schriftliche Anordnung den „Solaranwalt“ Dr. G. nicht explizit ausweist, beweist das unten verlinkte Video vom 26.11.2010, dass diese Anordnung und die gesamte zweifelhafte behördliche Aktion vom 26.11.2010 ab 17Uhr 15 auf den Solaranwalt Dr. G. zurückgeht, weil der Rechtsanwalt Dr. G. und sein Kollege Dr. H. von den Vollstreckungsbehörden als Antragsteller einer „eidestattlichen Versicherung“ namentlich genannt wird.

Ein weiteres Motiv für den Solaranwalt Dr. G und auch für die staatlichen Behörden für diese perfide „Psychiatrie-Aktion“ ist gewesen, weil ich einige Tage zuvor ein 80-minütiges Video erstellt hatte und das Video bundesweit verteilt hatte, was über den von der Politik, den Medien, der Justiz und dem Verbraucherschutz vertuschten 60%-Schwindel der Solarthermie erstmals umfangreich aufklärte.

Aber dieser perfide Vorwand „Gefahr in Verzug“ nach § 14 PsychKG existierte in Wahrheit an diesem Tag nicht, weil ich am 26.11.2010 an diesen Tag mit meiner Mutter und meinen beiden Nichten Lebkuchen-Häuser bastelte, worüber auch zusätzlich  ein Videofilm existiert.:

Screenshot aus Videofilm über das Basteln von Lebkuchen-Häusern mit meinen beiden Nichten am 26.11.2010, unmittelbar bevor ein „Behördenvollstreckungskommando“ aus Polizisten, Gerichtsvollziehern, Ärzten/Psychiatern, Krankenwagen, Feuerwehren auf mein Grundstück am Lohweg 26 in Recklinhausen kam und angeblich wegen „Gefahr in Verzug“ nach § 14 PsychKG eine „eidesstattliche Versicherung“ vollstrecken wollte. (Wichtiger Hinweis: Der Videofilm über das Lebkuchenbauen meiner beiden Nichten erscheint aus Persönlichkeitsschutzgründen nicht öffentlich !!)

Deshalb – weil ich die Videokamera unmittelbar bereits parat hatte –  existiert auch über die dann folgende rechtswidrige Aktion der NRW-Vollstreckungsbehörden am 26.11.2010 ab ca. 17Uhr15 ebenfalls eine Videoaufzeichnung, die Sie hier sehen können:

Und mein folgender Erlebnisbericht fasst die rechtsstaatlich bedenklichen Geschehnisse am 26.11.2010 auch zusätzlich schriftlich zusammen:

Machen Sie sich nachfolgend die perfide Willkür klar, die von der deutschen Psychiatrie ausgeht: Das obige Video über behördliche Vollstreckungsaktion vom 26.11.2010 ab 17Uhr15 belegt ja in aller Deutlichkeit, dass ich die Vollstreckungsbehörden mehrfach auf die Existenz der 198 geheimen Aktenseiten beim NRW-Justizministerium hingewiesen und informiert hatte, trotzdem hat man mich dann wenige Minuten später in die Psychiatrie in Herten eingeliefert und mich dort ein Woche lang bis zum 03.12.2010 festgehalten (besser: inhaftiert). Erst am Mittwoch, 01.12.2010 – also erst nach 5 Tagen – fragte mich die Psychiaterin Nolte nach konkreten Beweisen für die Existenz der 198 geheimen Aktenseiten beim NRW-Justizministerium, die ich dann am Tag später am 02.12.2010 durch das Zeigen der 5-seitigen Verfügung des NRW-Justizministeriums vom 07.10.2009 vorlegen konnte, worauf ich dann einen weiteren Tag später am Freitag, den 03.12.2010 aus der Psychiatrie in Herten entlassen wurde, aber es wurde trotzdem weiterhin – auch bei der Entlassung – ein angeblicher „Querulantenwahn“ bei mir diagostiziert, obwohl ich – wie gesagt – tagszuvor die Wahrheit meiner Behauptung „Es existieren 198 geheime Aktenseiten beim NRW-Justizministerium“ definitiv beweisen konnte.

Verstehen Sie nun die perfide Willkür dieser kriminellen deutschen Psychiatrie ??

Schauen Sie zum perfiden Thema Psychiatrie auch unbedingt mein Video aus Juli 2018 ab Minute 13:02 !! Dort erfahren Sie u.a., wie der ehemalige SPD-Chef Sigmar Gabriel vor laufender Kamera erzählt, wie er zusammen mit der CDU die Psychiatrie zur Durchsetzung politischer Ziele – unter dem Vorwand der Humanität – einsetzt.

Bitte aufwachen, deutscher Michel, AUFWACHEN !!

Zusammenfassung bis hierhin: Die vom Solaranwalt Dr. G. beauftragte staatliche „Psychiatrie-Aktion“ am 26.11.2010 diente nur dem Ziel und dem Zweck, zu vertuschen, dass er selbst vom NRW-Justizministerium unter einem gesetzwidrigen Vorwand seit 2002 straflos gestellt worden ist und er beabsichtigte, mich durch diese perfide „Psychiatrie-Aktion“ als angeblich unglaubwürdig und als „Spinner“ hinzustellen. Weitere Infos zur „Straffreiheit per Richterprivileg“  unter FAQ#08.

Das NRW-Gesundheitsministerium wurde zum Jahreswechsel des Jahre 2012/2013 – also wenige Tage nach meiner Flucht ins Ausland – in einer schriftlichen Beschwerde über diese Vorgänge zum wiederholten Male informiert und in einem Telefonat am 18.06.2013 wurde auch die damalige Mininsterialrätin beim NRW-Gesundheitsministerium Rita Lauck über die definitive Nicht-Existenz von „Gefahr-in-Verzug“ nach § 14 PsychKG informiert:

Obwohl in diesem Telefonat deutlich und mehrfach an Rita Lauck die Frage von mir gestellt worden ist, welche konkrete „Gefahr-in-Verzug“ nach § 14 PsychKG am 26.11.2010 überhaupt vorlag, um den § 14 PsychKG überhaupt anwenden zu können, enthält das Beschwerdeantwortschreiben vom 11.07.2013 des NRW-Gesundheitsministeriums dazu keine Antwort:

Seite 1 und 2 des 4-seitigen Schreibens des MGEPA vom 11.07.2018. Das vollständige Schreiben können Sie auf Anfrage erhalten. (Rot-Markierung durch mich)

Wie Sie lesen können: Das NRW-Gesundheitsministerium nennt im Antwortschreiben vom 11.07.2013 keinen konkreten Grund, warum am 26.11.2010 angeblich „Gefahr-in-Verzug“ nach § 14 PsychKG vorgelegen haben soll, obwohl die Nennung dieses Grundes im Beschwerdeschreiben von mir beantragt worden war.

Aber der § 14 PsychKG verlangt ja noch mehr, denn in Absatz 1 Satz 3 steht wörtlich:

Sie haben die Betroffenen persönlich zu untersuchen …

Aber dieser Psychiater Lauterbacher, der den Antrag vom 26.11.2010 unterschrieben hat, hatte mich ja damals überhaupt nicht persönlich untersucht, geschweige denn je mit mir überhaupt gesprochen und er hätte mich auch vor 17Uhr15 am 26.11.2010, d.h. vor der (unrechtmässigen) Vollstreckung einer eidesstattlichen Versicherung, persönlich untersuchen müssen.

Das ist der rechtsstaatlich-bedenkliche Hintergrund, wie das perfide „Querulantenwahn-Gutachten“ zustande kam und das weiss auch der SRF-REPORTER Simon Christen und insofern war ich über diesen obigen Satz im ursprünglichen SRF-Pressetext sehr verärgert, weil er mich in ungerechtfertigter Weise mit seinen Formulierungen zum wiederholten Male empfindlich diskreditiert hat, aber der fehlerhafte SRF-Pressetext bei www.teleboy.ch wurde mittlerweile korrigiert.

Und deshalb steht in meinem Pressetext zu „DIE GEHEIMAKTE HOFFMANN“ folgender Text:

SRF-Reporter Simon Christen berichtet über einen, den eine deutsche Psychiatrie-Ärztin-zur-Probe im Jahr 2010 unter rechtsstaatlich-zweifelhaften Umständen einen «Querulantenwahn» diagnostizierte.    Hoffmann sieht es deshalb ganz anders:…

Wenn Sie ergänzende Belege zu diesem F.A.Q. #15 benötigen oder sonst Fragen zu meinen Antwort-Schilderungen haben, teilen Sie mir das Bitte per Mail mit.


Erstveröffentlichung am 11.12.2018, 14Uhr00
optimiert/aktualisiert am: 10.01.2019, 07Uhr35

Letztmalig optimiert/ergänzt am Mittwoch, 10. April 2019, 08:05

Informationen über die politisch-motivierten Verfolgungen eines Solarkritikers in Deutschland !!