FAQ#08-Antwort

  • #08 Sie schreiben: «Das NRW-Justizministerium hat den Marler Solarverkäufer und seinen Recklinghäuser Rechtsanwalt seit 2002 mit dem „Richterprivileg“ (Art. 97 GG) straflos gestellt.» Bitte belegen.

Hier schauen:
https://solarresearch.org/wp/wp-content/uploads/2013/02/NRWJustizMin_20021227_GeneSTHamm20061016_DrG_Straffreiheit_RotMark.jpg

https://i0.wp.com/solarresearch.org/wp/wp-content/uploads/2013/02/NRWJustizMin_20021227_GeneSTHamm20061016_DrG_Straffreiheit_RotMark.jpg?resize=474%2C333&ssl=1

Beachten Sie: Der Bescheid links „vom 27.12.2002“ wurde von Prof. Dr. Reinhard Klenke mit seiner Verfügung vom 07.10.2009 als – so wörtlich – GEHEIM erklärt. Denn dieser „Bescheid vom 27.12.2002“ hat die Aktenseiten-Nummer 121 in der Akte 4121 E-III 372/98 beim NRW-Justizministerium und diese Paganier-Nummer 121 findet sich auch in der Auflistung, die Klenke am 07.10.2009 in seinem Bescheid erstellt hatte, die ich aber in einer EXCEL-TABELLE anschaulicher aufgelistet habe:

In der EXCEL-Zeile 8 mit Pos. 3 findet sich die Paginier-Nummer 121, die von Klenke somit auch als „GEHEIM“ deklariert worden ist.

Diesen „Bescheid vom 27.12.2002“ hat mir das NRW-Justizministerium im März 2013(!) zugeschickt, weil ja in den amtlichen Bescheiden behauptet wird, ich hätte diesen „Bescheid vom 27.12.2002“ angeblich erhalten. Ich fand diesen Bescheid vom 27.12.2002 aber seit Jahren nicht in meinen Unterlagen. Und merkwürdig: Wenn ich ihn angeblich erhalten haben soll, wieso wird der Bescheid dann (nachträglich) im Oktober 2009 von Prof. Dr. Klenke vom NRW-Justizministerium als „GEHEIM“ deklariert?

Und seien wir doch mal ehrlich: Erkennen Sie in der Aussage des Bescheids vom 27.12.2002 eigentlich irgendeine wichtige juristische Relevanz, die es rechtstaatlich rechtfertigt, diesen Bescheid zu benutzen, um Zivilpersonen bzw. „Nicht-Richter“ pauschal straffrei zu stellen?

Ich nicht.

Und hier noch eine weitere Zusammenstellung aus vier Schriftstücken, die die Übertragung des Richterprivilegs aus Art. 97 GG auf den Anwalt Dr. Gigerl belegt:
https://solarresearch.org/wp/wp-content/uploads/2014/11/LGBochum_NRWJustiz_2003_2006_Kroekel_DrG.jpg


Und es gibt noch mehr Belege, die die Übertragung des Richterprivilegs (Art. 97 GG) auf den Rechtsanwalt Dr. Gigerl belegen, und deshalb auch in meinem Blogtext intensiv recherchieren:

https://solarresearch.org/wp/2013/02/die-dreiste-luege-seit-2002-der-nrw-juristen/

Kurz erzählt:
Alle Strafanzeigen, die ich über die Prozess-Betrügereien des Rechtsanwalt Dr. Gigerl bei den strafrechtlichen Ermittlungsbehörden in NRW eingereicht hatte, wurden mit Bescheiden definitiv eingestellt, die aber im Vorfeld Richter betrafen. Defacto wurde der Rechtsanwalt Dr. Gigerl also ebenfalls mit dem „Richterprivileg“ (Art. 97 GG) straflos gestellt. Der Rechtsanwalt Gigerl hat also einfach den Status eines Richters erhalten, damit die NRW-Justizbehörden ihn straflos stellen konnten.

Zusätzlich muss man wissen, dass der Rechtsanwalt Dr. Gigerl einen mehrfachen Prozessbetrug auf Basis des Urteilsfehlers des OLG Hamm begangen hatte. Kurz: Rechtsanwalt begeht Prozessbetrug per richterlichen Urteilsfehler. Es ist also in sofern ein „Doppelwopper“ als Betrug, den der Rechtsanwalt Gigerl begangen hatte. Denn der Rechtsanwalt Dr. Gigerl hat in seinen Klageschriften im Mai 2002 mir den Urteilsfehler des OLG Hamm vom 04.07.2001  durch eine falsche Tatsachenbehauptung „in die Schuhe geschoben“. Der folgende Text erklärt auf fünf Seiten und in 15 Punkten, wie dieser „Doppelwopper“-Prozessbetrug des Dr. Gigerl praktiziert worden ist und jederzeit nachweisbar ist:
https://solarresearch.org/wp/wp-content/uploads/2012/11/ProzessbetrugVorsatzDrG.pdf

Die NRW-Justiz ist bis heute nicht bereit, diesen mehrfachen Prozessbetrug des Dr. G. aufzudecken, weil sie weiss, dass dann auch der Urteilsfehler des OLG Hamm vom 04.07.2001 mit der falschen Werbeanzeige aufgedeckt werden würde.

Es existieren seit 2002 mindestens fünf amtliche Bescheide der Staatsanwaltschaft Bochum bzw. der Generalstaatsanwaltschaft Hamm, die als Einstellungs-Begründung den die drei OLG Hamm-Richter (Fischalek, Beckmann, Jaeger)  betreffenden (Grundlagen-) Bescheid vom 27.12.2002 des NRW-Justizministerium ausweisen = Straffreiheit durch Übertragung des Richterprivilegs auf Solarverkäufer und seinen Rechtsanwalt Dr. Gigerl:

Zusätzlich existieren vier weitere amtliche Bescheide (NRW-Justizministerium, Staatsanwaltschaft Bochum und Generalstaatsanwaltschaft Hamm) die direkt und indirekt belegen, dass der Recklinghäuser Rechtsanwalt Dr. Hans-Jochen G. zusätzlich verfassungswidrig auch mit dem Richterprivileg des Bochumer Richters am Landgericht Dr. Michael Krökel straffrei gestellt worden ist:

Zusätzlich belegt die „Fussnote 7“ der geheimgehaltenen Seite 227 der „Geheimakte 4121 E-III 372/98“ vom 15.12.2004, dass Dr. Gigerl auch in den Genuss „Richterprivilegs“ bekommen ist, denn die „Fussnote 7“ belegt, dass gegen ihn wegen des Vorwurfs der „Rechtsbeugung“ keine Ermittlungen notwendig seien:
https://solarresearch.org/wp/wp-content/uploads/2014/10/Mueggenburg_20041215_Geheimakte_IFG_014.pdf

Obwohl durch die Seite 227 und der dortigen „Fussnote 7“ der „Geheimakte 4121 E-III 372/98“ vom 15.12.2004 nachweisbar ist, dass mindestens vier „Nicht-Richter“ mit dem „Richterprivileg“ (Art. 97 GG) straflos gestellt worden sind, lesen Sie, was die damalige NRW-Justizministerin Roswitha Müller-Piepenkötter mir am 06.07.2005 mitteilen liess:

https://solarresearch.org/wp/wp-content/uploads/2018/06/NRW_Justizmin_20050706_20050624_Rechtsbeugung_Para339_Art97GG_Mueller_Piepenkoetter.pdf

Auch das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe deckt und duldet die grundgesetzwidrige Übertragung des Richterprivilegs (Art. 97 GG) auf den Rechtsanwalt Dr. Gigerl, was der Bescheid vom 13.07.2015 des Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe belegt:
https://solarresearch.org/wp/wp-content/uploads/2018/04/BVerfG_Verfassungsbeschwerde_Richterprivileg_1_BVR_1054_15_20150713_20150717_Kenntnis20150803_rotMark.pdf

Wie unter Antwort #01 bereits beschrieben wird auch in diesem Fall mein grundgesetzlicher Anspruch auf Rechtmässigkeitskontrolle nach Artikel 19 Abs. 4 GG (und auch der Art. 97 GG) durch das einfach-gesetzliche Annahmeverfahren nach § 93a BVerfGG und § 93b BVerfGG vom Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe, dem obersten Gericht in Deutschland, höchstpersönlich suspendiert und für unwirksam erklärt.

Es sind also nachweislich die „furchtbaren Juristen“, die das Grundgesetz auf allen Ebenen des bundesdeutschen (angeblichen) Rechtsstaates suspendieren und entmachten, insbesondere, wenn es thematisch um die Aufdeckung von gravierenden „Fehlern“ der Justiz und Richterschaft geht.

Wenn Sie (kritische) Fragen zu meiner Antwort #08 haben oder ergänzende Belege benötigen, teilen Sie mir das bitte per Mail mit.


Erstveröffentlichung am 23.04.2018, 07Uhr00
optimiert/aktualisiert am: 15.12.2018, 03Uhr52


Letztmalig optimiert/ergänzt am Dienstag, 12. Februar 2019, 18:30

Informationen über die politisch-motivierten Verfolgungen eines Solarkritikers in Deutschland !!