FAQ#02-Antwort

  • #02 Sie schreiben, Richter Bock habe am 22.02.2008 eine Aktennotiz erstellt, ohne Sie vorher anzuhören. Bock schreibt: Es gebe aus seiner Sicht Anlass, bei Ihnen abzuklären, ob Sie an einem sogenannten «Querulantenwahn» litten. Verstehe ich Sie also richtig: Sie finden, er hätte Sie anhören müssen, bevor er schreibt, er halte eine solche Abklärung für angezeigt? (Was er ja nicht macht: Er diagnostiziert keinen «Querulantenwahn» – bzw.: Er stellt keinen solchen Wahn fest. Er empfiehlt vielmehr dahingehende Abklärungen.)?

Sie müssen berücksichtigen, bevor Sie den Inhalt dieses Aktenvermerks bewerten, dass auch dieser richterliche Aktenvermerk vom 22.02.2008 jahrelang von der NRW-Justiz mir gegenüber geheimgehalten worden ist. Ich habe erst im April 2010 von der Existenz (noch nicht den korrekten Wortlaut und auch nicht den Autor, nur die Existenz) dieses Aktenvermerks vom 22.02.2008 erfahren, ohne aber dass mir der genaue Inhalt und auch der Verfasser des Aktenvermerks mitgeteilt worden ist. Mehrfach habe ich das NRW-Justizministerium seit April 2010 aufgefordert, mir den Aktenvermerk vom 22.02.2008 zuzuschicken, um den genauen Wortlaut und den Autor des Aktenvermerks zu erfahren. Laufend wurde ich mit diversen Ausreden über die Zuständigkeit abgespeist und/oder die Akte sei angeblich nicht verfügbar.

Erst am 30.11.2011 habe ich – durch Zufall – durch die Akteneinsichtname der Verwaltungsgerichts-Akten: 17 K 3614/06 Kenntnis vom genauen Wortlaut dieses Aktenvermerk vom 22.02.2008 erhalten. Dieser Aktenvermerk wurde auch bei dem Verwaltungsgericht-Verfahren 17 K 3614/06 über die „Geheimakte 4121 E-III 372/98 “ heimlich gegen mich verwendet, mit der Absicht, um mich auch beim Verwaltungsgericht-Verfahren psychiatrisieren zu lassen.

Der Richter Bock schreibt in seinem Aktenvermerk vom 22.02.2008 wortwörtlich … :

… es gebe Anlass, den Angeklagten [also den Solarkritiker] daraufhin untersuchen zu lassen, ob ein die Schuldfähigkeit ausschliessender Querulantenwahn vorliegen könnte.

Frage an Sie: Welcher Anlass?

Nennt der Richter Bock den „Anlass“ konkret und exakt?

Nein !!

Sondern: Richter Bock nennt nur „Blatt 916ff“ und „Blatt 933ff„, ohne den Inhalt dieser Seiten genau zu benennen oder genauer zu qualifizieren. Und: Er erwähnt ein Verfahren gegen meine Mutter, wo es aber nie zu einer Anklage kam. Weder ich noch meine Mutter kennen auch bis heute nicht die konkreten Anschuldigungen. Und bekanntlich gilt doch in einem Rechtsstaat immer noch die Unschuldsvermutung. Hier aber wird ein laufendes, nicht abgeschlossenes Strafverfahren gegen meine Mutter auch gegen mich verwendet, um einen Vorwand zu konstruieren, um mich psychiatrisieren zu lassen. Es wird die angebliche Notwendigkeit „Psychiatrisierung“ auf Basis einer familiären Erbfolge durch einen Richter (Beachte: nicht Arzt) präventiv diagnostiziert, ohne dass der Richter mit dem Angeschuldigten jemals vorher ein Wort gesprochen hatte.

Es gibt ja noch viel, viel mehr, was der Bochumer Richter am Landgericht Bock und eben auch das NRW-Justizministerium bis heute vertuscht haben:

Wie gesagt: Von der Existenz dieses Aktenvermerks vom 22.02.2008 habe ich erst Ende April 2010 während der TV-Dreharbeiten mit Günter Ederer erfahren. Günter Ederer hatte am 27.04.2010 ein umfangreiches Mail vom NRW-Justizministerium erhalten, was er an mich zur Prüfung weiter gereicht hatte:

https://solarresearch.org/wp/wp-content/uploads/2018/04/Ederer_Mails_Justizministerum20100427.pdf

In dem Mail vom 27.04.2010 gibt es diese wortwörtliche Passage mit dieser Behauptung:


Die beiden erwähnten Veröffentlichungen in der OnlineZeitung24.de finden Sie hier:

Foltermethoden bei der Bochumer Justiz“  (25.11.2007)
http://www.onlinezeitung24.de/article/299

und hier:

Protokollfälschung durch Recklinghäuser Amtsrichter(02. bzw. 03.11.2007)
http://www.onlinezeitung24.de/article/274

Diese beiden obigen Blogartikel sind definitiv die beiden Sachverhalte, die mit «BI 916ff und 933ff» gemeint sind.

Dazu müssen Sie wissen, dass das NRW-Justizministerium über meine kritischen Veröffentlichungen bereits im Dezember 2007 informiert worden war und dieses auch mit Schreiben vom 27.12.2007 bestätigt hat, hier:

https://solarresearch.org/wp/wp-content/uploads/2015/01/NRWJustizMin20071227.pdf

Weil dann Anfang des Jahres 2008 vom NRW-Justizministerium nix unternommen worden ist, um diese „Unregelmässigkeiten“ bei der Justiz in Bochum und Recklinghausen aufzuklären und aufzuarbeiten und per Beschluss vom 29.04.2008 (Eingang: 07.05.2008) erneut eine Psychiatrisierung über mich angeordnet worden ist, habe ich die damalige NRW-Justizministerin Müller-Piepenkötter am 09.05.2008 vor laufender Kamera bei einer CDU-Veranstaltung in Düsseldorf mit ihrer Untätigkeit konfrontiert, was in diesem kurzem Video (1 Minute) von mir dokumentiert und festgehalten worden ist:

Wie gesagt: Der damals bereits existierende Aktenvermerk vom 22.02.2008 des Richters Bock war mir damals am 09.05.2008 (noch) nicht bekannt.

Dazu ist auch wichtig sich anzuhören, was ein deutscher Richter über die angeblich-praktizierte Aufarbeitung von Fehlern der Justiz im Jahr 2005 bei Sandra Maischberger gesagt hatte (Länge: 3min:24sek),  wichtiger O-Ton ab Minute 1:34


https://youtu.be/PHAsBMng1DY  (ab Minute 1:34)

Dieser scheinheilige Richter Hans Lorenz erzählt dort die faktische Unwahrheit, denn: Die bundesdeutsche Richterschaft und die Justiz klärt ihre eigenen Verfehlungen definitiv nicht auf, sondern psychiatrisiert die Kritiker, siehe auch Fall Gustl Mollath und siehe auch den Fall des Solarkritikers, explizit werden die Fälle dann nicht aufgeklärt, wenn diese Fälle von Justiz- und Richterkriminalität nicht wirksam und effektiv den Weg an die Öffentlichkeit gefunden haben.

Im Mail vom 27.04.2010 an Günter Ederer erwähnt das NRW-Justizministerium korrekt, dass die Psychiatrisierungs-Anordnung des Richters Bock vom 29.04.2008 nicht begründet worden ist. Es heisst im Mail vom NRW-Justizministerium wörtlich:

Dem Beschluss vom 29.04.2008 ist keine Begründung für die angeordnete Begutachtung zu entnehmen.

Es gibt also eigentlich „keine Begründung“ für die „Psycho-Begutachtung“. Und im dann folgenden Satz im Mail vom 27.04.2010 erwähnt dann das NRW-Justizministerium den Aktenvermerk vom 22.02.2008 suggestiv als vermeintliche „Begründung“ für die Psychiatrisierungs-Anordnung. Und das NRW-Justizministerium erwähnt an dieser Stelle in perfider Weise nicht, dass der Aktenvermerk vom 22.02.2008 von dem gleichen Richter Bock ausgestellt worden ist, was ich erst am 30.11.2011(!) per Zufall durch eine Akteneinsichtnahme erfahre.

Der Aktenvermerk vom 22.02.2008 beweist also:  Richter Bock war von Anfang an seit dem 22.02.2008 gegenüber dem Solarkritiker befangen und das NRW-Justizministerium wusste das.

Das war das Motiv, warum das NRW-Justizministerium im Mail vom 27.04.2010 den Autor des Aktenvermerks vom 22.02.2008 nicht genannt hatte und mir den Aktenvermerk auch nie ausgehändigt hatte. Das NRW-Justizministerium duldet und unterstützt politisch-motivierte Richter-Kriminalität.

Und der Bochumer Richter am Landgericht Bock setzte zusammen mit dem NRW-Justizministerium dann im Jahr Juni 2008 „noch einen drauf“, in dem lapidar im Mail vom 27.04.2010 den verantwortlichen Bochumer Gerichtssenat rund um den Richter Bock aus Juni 2008 wie folgt zitiert:

Ein deutsches Gericht kann und darf also eine Psychiatrisierung auch ohne Begründung anordnen und eine Beschwerde darüber sei nach § 305 StPO „nicht statthaft“. Damit kann die Justiz und die Richterschaft jede Kritik an deren Urteilen mit einer unbegründeten Psychiatrisierung sofort „mundtot“ machen, ohne dass man sich dagegen wehren kann.

In dem Mail vom 27.04.2010 an Günter Ederer verschleiert und vertuscht das NRW-Justizministerium aber einen weiteren „Fehler“ (besser: rechtsstaatliche Verfehlung) des Richters Bock:

Durch das bereits erwähnte Mail vom 27.04.2010 kann ich dem NRW-Justizministerium ausserdem nachweisen, dass das NRW-Justizministerium darüber informiert ist, dass dieser Richter am Landgericht Bochum Bock wissentlich – und damit vorsätzlich – höchstrichterliche Rechtsprechung über Freiheitsgrundrechte von Angeklagten ignoriert:

Ausschnitt aus Mail des NRW-Justizministerium vom 27.04.2010, ROT-Umrandung durch SOLARKRITIK.DE

Über meine erwähnte „Sofortige Beschwerde vom 09.04.2009“ bezüglich des Beschlusses vom 03.04.2009 hat der Richter am Landgericht Bochum Bock aber nie entschieden:

Meine „Sofortige Beschwerde nach § 311 StPO“, hier: https://solarresearch.org/wp/wp-content/uploads/2013/03/LandgerichtBochum_Strafverfahren_20090409_web.jpg

Das NRW-Justizministerium vertuscht in der Mail vom 27.04.2010 die bis heute fehlende richterliche Bescheidung der Beschwerde vom 09.04.2009 mit den perfiden und lapidaren Worten:

„Nachdem dieser Forderung nicht entsprochen worden war…“

In Wahrheit fehlt aber die richterliche Entscheidung über diese Beschwerde.

In einem weiteren, von den NRW-Justizbehörden fingierten Strafverfahren gegen mich wurden im Jahr 2011 – also auch noch fast 4 Jahre später – erneut  meine beiden Veröffentlichungen auf „ONLINEZEITUNG24.DE“ vom 03.11.2007 und 25.11.2007 als abstruser Vorwand für eine Psychiatrisierungs-Begutachtungen verwendet, hier:

https://solarresearch.org/wp/wp-content/uploads/2018/04/Amtsgericht_Recklinghausen_20110310_32Js599_07_20071103_20071125_Schuldfaehigkeit_Para20_StGB_Oswald_100_7666_20111130.pdf

Auch der „Psycho-Gutachter“ Oswald setzte den Termin für eine Begutachtung erneut – nun bereits zum 2. Mal nach dem „20.04.2009″ – auf den „20.04.2011″ an, Beleg hier:

https://solarresearch.org/wp/wp-content/uploads/2013/03/LVR_Psychiater_OswaldDieter_20110408_fuer20110420.pdf

Zufall?

Auch im Verwaltungsgerichts-Verfahren 17 K 3614/06 wurde der Termin für eine psychiatrische Begutachtung ebenfalls auf den „20.04.2012″ festgelegt, Beleg hier:

https://solarresearch.org/wp/wp-content/uploads/2013/03/ProfSchneiderAachen20120302_Termin20120420.pdf

Zufall?

Das vermeintliche Motiv der Richter und der Justiz, die „Sofortige Beschwerde vom 09.04.2009“ zu ignorieren, wurde von mir schon ausgiebig thematisiert, nämlich der nachweisbare Urteilsfehler des OLG Hamm vom 04.07.2001, durch den der „solare 60%-Schwindel“ in Deutschland von NRW-Richtern nachweislich begünstigt worden ist.

Die perfide Rolle des Bochumer Richters am Landgericht Bock hatte ich bereits seit dem 01.07.2013 in einem Blogtext beschrieben und ausführlich thematisiert, hier:

https://solarresearch.org/wp/2013/03/aktenvermerk_20080222_richter_bock/

TV-Ausschnitte, in denen beschrieben wird, wie die (deutsche) Justiz zusammen mit der Politik die „Psychiatrisierung“ benutzt, um Kritiker mundtot zu machen, beschreiben die folgenden drei kurzen Videos sehr deutlich:

a)
Psychiatrisierungen bei der CIA (arte vom 16.08.2006)

Der ehemalige CIA-Agent Bob Baer beschreibt, wie er von der US-amerikanischen Justiz „psychiatrisiert“ werden sollte, immer dann, wenn er die illegalen Wahlkampffinanzierungen der Demokraten thematisierte !!  (Ausschnitt-Länge:  2min38sek)

Dieses Video kannte ich bereits, als die NRW-Justiz im Herbst 2006 erstmalig anfing, die „Psychiatrisierung“ als Waffe gegen mich einzusetzen.

Weil ich dieses Video seit 2006 kannte, habe ich eine psychiatrische Begutachtung durch deutsche Gerichte und Richter bis heute immer abgelehnt.

b)
SPD-Chef Sigmar Gabriel bestätigt am 12.04.2011 vor laufender Kamera: Psychiatrisierung und Geheimakten sind in Deutschland ein politisches Mittel!!  (Ausschnitt-Länge:  2min52sek)

c)
TV-Sendung aus BR-„Geld & Leben“ vom 06.09.2010, ab Minute 2:34. Die Parallelen zum Fall von Gustl Mollath (http://www.gustl-for-help.de) dürfte jeder erkennen. Was im Fall Mollath die Schwarzgelder sind, ist im Fall des Solarkritikers der 60%-Schwindel der Solarwirtschaft. Ich, als „Solarkritiker“, musste im November 2012 Deutschland fluchtartig verlassen, um nicht auch Opfer von politisch-motivierten Psychiatrie-Missbrauch zu werden.

Der obige TV-Bericht vom 06.09.2010 von Günter Ederer enthält einige Detail-Fehler, aber der TV-Bericht bringt in der Hauptsache die Machenschaften der NRW-Justiz – trotz der Dateilfehler – thematisch ganz gut rüber. Aber der obige TV-Bericht thematisiert u.a. nicht den Urteilsfehler des OLG Hamm vom 04.07.2001. Das im TV-Bericht zitierte Urteil basiert nämlich auf der falschen Werbeanzeige, nämlich eine Werbeanzeige, die nachweislich NICHT zum Solarkaufvertrag vom 01.10.1996 geführt hatte (siehe: Antwort zu FAQ #5). Dieses sehr wichtige Detail erwähnt leider der TV-Bericht von Günter Ederer nicht, obwohl G. Ederer über den Urteilsfehler des OLG Hamm informiert gewesen war.

Wenn Sie (kritische) Fragen zu meiner Antwort #02 haben oder ergänzende Belege benötigen, teilen Sie mir das bitte per Mail mit.

 


Erstveröffentlichung am 23.04.2018, 07Uhr00
optimiert/aktualisiert am: 01.11.2020, 15Uhr25

Letztmalig optimiert/ergänzt am Mittwoch, 14. September 2022, 00:41

Informationen über die politisch-motivierten Verfolgungen eines Solarkritikers in Deutschland !!